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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 17.03.2015, 13:26
Andreas1768 Andreas1768 ist offline
Cadet
 
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Standard Mittelmeer auch bis 15 PS frei ?

Hallo zusammen , habe zwar den Binnen Schein,möchte aber nächstes Jahr nach Nizza mein kleines 15 PS Schlauchboot mitnehmen, darf ich da fahren oder muss ich den See Schein noch machen ? Danke
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  #2  
Alt 17.03.2015, 13:30
billi billi ist offline
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Standard

Das ist Ländersache.

d.H in Frankreich ist ab 9,9PS eine Führerscheinpflicht in Kroatien für jedes Boot mit Motor usw.

nur in Deutschland ist die Führerscheinfreiheit mit 15PS (bis auf die bekannten ausnahmen).


Man muss sich also erkundigen ab welcher PS zahl in dem Betreffenden Land eine Führerscheinpflicht besteht und ob ansonsten die Regelungen des Heimatlandes gilt.
Wenn also z.B. Führerscheinpflicht erst ab 40 PS (Italien) gilt benötigt man mit einem deutschen Boot ab 15PS einen Führerschein. Wenn wie in Kroatien immer mit Motor ein Führerschein benötigt wird, dann gibt es keine Führerschei freie Regelung und man benötigt immer den SBF See.
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  #3  
Alt 17.03.2015, 15:43
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Es gibt schon Gegenseitigkeitsregelungen. D.h. wer 40 PS in der Heimat führerscheinfrei fahren darf, der darf dies u.U. auch in Deutschland. Das hängt genau von den zwei betroffenen Ländern ab und der Frage, ob sie Gegenseitigkeit vereinbart haben.

Wenn man es ganz genau wissen will, dann muss man sich zur Not ganz genau schlau machen, um auch den Gesetzeshütern im Ausland die Rechtslage erklären zu können.

Viele Grüße
blondini
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #4  
Alt 17.03.2015, 15:48
Benutzerbild von MicFis
MicFis MicFis ist offline
Commander
 
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Muss auch ehrlich sagen, ich verstehe die D Reglung nicht das Boote bis 15 PS frei sind - mit 15 PS kann ich genauso einen Schaden anrichten wie mit beispielweise 50 PS. Generell sollte man eben die Fähigkeit ein Boot zu steuern lernen d h einen Schein haben. Lg Michael
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  #5  
Alt 17.03.2015, 16:17
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Es gibt schon Gegenseitigkeitsregelungen. D.h. wer 40 PS in der Heimat führerscheinfrei fahren darf, der darf dies u.U. auch in Deutschland. Das hängt genau von den zwei betroffenen Ländern ab und der Frage, ob sie Gegenseitigkeit vereinbart haben.

Wenn man es ganz genau wissen will, dann muss man sich zur Not ganz genau schlau machen, um auch den Gesetzeshütern im Ausland die Rechtslage erklären zu können.

Viele Grüße
blondini
super Beitrag nicht ein Wort was zur Frage passt.

es wird gefragt: darf man 15PS in Nizza führerscheinfrei als DEutscher fahren.

und nicht

darf ein Italiener hier in DEtuschland führerscheinfrei fahren.
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  #6  
Alt 17.03.2015, 16:30
JohnB JohnB ist offline
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Laut ADAC:

Frankreich: Grundsätzlich gilt, dass für Ausländer der im Heimatland bei Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschriebene Bootsführerschein auch in Frankreich vorgeschrieben ist.

Du solltest also so losdüsen können (abgesehn davon, dass die Qualifikation des SBF gewiss nicht verkehrt ist).
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Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 17.03.2015, 16:32
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Laut ADAC:

Frankreich: Grundsätzlich gilt, dass für Ausländer der im Heimatland bei Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschriebene Bootsführerschein auch in Frankreich vorgeschrieben ist.

Du solltest also so losdüsen können (abgesehn davon, dass die Qualifikation des SBF gewiss nicht verkehrt ist).

dies haben wir ja damals diskutiert und in Frankreich gilt ab 9,9 PS grundsätzlich Führerscheinpflicht. Die obige Regelung war gültig, als in Deutschland noch die 5PS grenze galt.

d.H. bis 9,9PS Führerscheinfrei darüber ist der SBF See Pflicht.
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  #8  
Alt 17.03.2015, 16:35
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Deutscher Skipper, deutsche Flagge, deutsches Recht. Gilt aber auch im Umkehrschluß.

Wie sollen denn sonst die ganzen Weltumsegler klarkommen -oder etwa nicht?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #9  
Alt 17.03.2015, 16:38
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Deutscher Skipper, deutsche Flagge, deutsches Recht. Gilt aber auch im Umkehrschluß.

Wie sollen denn sonst die ganzen Weltumsegler klarkommen -oder etwa nicht?
klar und deshalb braucht man in Kroatien für 1PS einen Führerschein

deutsches Recht nur solange es nicht nationales Recht stört. Deutschland macht da eine Europaweite Ausnahme indem sie komplett ausländisches Recht annerkennt.
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  #10  
Alt 17.03.2015, 16:38
JohnB JohnB ist offline
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Hmm, http://www.bootsfuehrerschein.com/bo...rnational.html
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John
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  #11  
Alt 17.03.2015, 16:40
billi billi ist offline
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dabei gehts um die Annerkennung der Führerscheine essteht nicht genau dort ab wann es pflicht ist.

beste Beispiel ist immer wieder Kroatien. da darfst du auch nicht mit 15 PS führerschein frei fahren.
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  #12  
Alt 17.03.2015, 16:43
JohnB JohnB ist offline
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Ausnahmen lassen immer schwer auf die Regel schließen. Und die Kroaten etablieren in vielerlei Dingen Ausnahmen.
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John
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  #13  
Alt 17.03.2015, 16:45
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ausnahmen lassen immer schwer auf die Regel schließen. Und die Kroaten etablieren in vielerlei Dingen Ausnahmen.
Aussage eines französischen Polizisten in Strassburg

FRankreich ab 9,9PS FÜhrerscheinpflicht auch für Deutsche. nix mit 15PS auf unseren Kanälen ohne Ahnung und was Binnen gilt gilt dann ja auch an der See.
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  #14  
Alt 17.03.2015, 16:52
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
(..) FÜhrerscheinpflicht auch für Deutsche (..)
was Binnen gilt gilt dann ja auch an der See.
Na dann fahr mal mit dem SBF Binnen auf der deutschen See rum.

Außerdem hat der Gendarm eine Antwort für Deutsche (Bürger) gegeben. Die müssen auf franz. Charterbooten tatsächlich ab 9,9 PS einen FS haben. Hier geht es um deutsche Boote.
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John
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  #15  
Alt 17.03.2015, 16:55
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Na dann fahr mal mit dem SBF Binnen auf der deutschen See rum.

Außerdem hat der Gendarm eine Antwort für Deutsche (Bürger) gegeben. Die müssen auf franz. Charterbooten tatsächlich ab 9,9 PS einen FS haben. Hier geht es um deutsche Boote.
Die Anffrage war klar mit deutschem Boot gestellt. z.B. Einreise über Mosel oder Saar.
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  #16  
Alt 17.03.2015, 16:56
JohnB JohnB ist offline
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Hättste ja gleich schreiben können.
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  #17  
Alt 17.03.2015, 20:57
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
franz. Charterbooten tatsächlich ab 9,9 PS einen FS haben.
Echt? Ich dachte immer, die 9,9er gäbe es gerade um in Frankreich führerscheinfrei zu fahren, weil die Pflicht ab dem Grenzwert (10 PS) beginnt und nicht erst darüber wie z.B. in Deutschland über 15 PS.
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  #18  
Alt 17.03.2015, 21:28
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
super Beitrag nicht ein Wort was zur Frage passt.

es wird gefragt: darf man 15PS in Nizza führerscheinfrei als DEutscher fahren.

und nicht

darf ein Italiener hier in DEtuschland führerscheinfrei fahren.
Dann erkläre ich es mal für diejenige, die es etwas direkter mögen. Dem Prinzip der Gegenseitigkeit nach müßte es in Frankreich so sein, dass man als Deutscher bis 15 PS führerscheinfrei fahren darf. So wird die Rechtslage höchstwahrscheinlich sein. Die Praxis ist die, dass die Franzosen einen Deutschen ohnehin nicht für voll nehmen und bis der letzte französische Polizist die Rechtslage abgespeichert hat, ist die Frage, ob man sich diesen Tort antun will oder nicht dem ganzen Ärger aus dem Weg geht und den SBF See macht.
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(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #19  
Alt 17.03.2015, 21:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Aussage eines französischen Polizisten in Strassburg

FRankreich ab 9,9PS FÜhrerscheinpflicht auch für Deutsche. nix mit 15PS auf unseren Kanälen ohne Ahnung und was Binnen gilt gilt dann ja auch an der See.

Was ein Polizist sagt, entspricht nicht notwendig der Rechtslage. Insbesondere werden die französichen Polizisten nicht auf dem Schirm haben, dass sich in Deutschland die Rechtslage in für sie relevanter Weise geändert hat.
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  #20  
Alt 17.03.2015, 21:35
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Dann erkläre ich es mal für diejenige, die es etwas direkter mögen. Dem Prinzip der Gegenseitigkeit nach müßte es in Frankreich so sein, dass man als Deutscher bis 15 PS führerscheinfrei fahren darf. So wird die Rechtslage höchstwahrscheinlich sein. Die Praxis ist die, dass die Franzosen einen Deutschen ohnehin nicht für voll nehmen und bis der letzte französische Polizist die Rechtslage abgespeichert hat, ist die Frage, ob man sich diesen Tort antun will oder nicht dem ganzen Ärger aus dem Weg geht und den SBF See macht.
das prinzip der gegenseitigkeit beruht nur darauf, dass die Führerscheine gegenseitig annerkannt werden. d.H. ein deutscher Führerschein See wird in Frankreich, Italien usw. annerkannt und umgekehrt.
Ab wann man einen Führerschein benötigt legt jedes Land selbst fest.

in Kroatien benötigt man einen für jedes Motorisiertes Fahrzeug.
In Italien theoretisch ab 40 PS da in deutschland aber 15 PS pflichtig ist, benötigt man einen ab 15 PS und in FRankreich ist halt der Führerschein ab 10 PS vorgeschrieben. Ab da benötigt man einen deutschen SPortbootführerschein der ja auch annerkant wird.
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  #21  
Alt 17.03.2015, 21:36
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Was ein Polizist sagt, entspricht nicht notwendig der Rechtslage. Insbesondere werden die französichen Polizisten nicht auf dem Schirm haben, dass sich in Deutschland die Rechtslage in für sie relevanter Weise geändert hat.
der Polizist hatte es schriftlich in deutscher und französischer Sprache.
Auch auf der Seite des DMYV wird es bald zu lesen sein wie ich auf der BOOT bei einem Gespräch mit einem Funktionär gehört habe. Nachdem dort jahre nach der Einführung immer noch die falschen Infos mit den 5PS standen.
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  #22  
Alt 17.03.2015, 21:41
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ausnahmen lassen immer schwer auf die Regel schließen. Und die Kroaten etablieren in vielerlei Dingen Ausnahmen.
wenn ich richtig gezählt habe, sind in dieser Auflistung/Tabelle 29 Länder aufgezählt... und gerade mal 6 haben "wie im Heimatland" ... in der Relation sehe ich da keine Regel für "gilt wie zuhause" .... eher die Regel, dass es in jedem Land irgendwas anderes gibt....
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dieter

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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
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  #23  
Alt 17.03.2015, 21:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das prinzip der gegenseitigkeit beruht nur darauf, dass die Führerscheine gegenseitig annerkannt werden. d.H. ein deutscher Führerschein See wird in Frankreich, Italien usw. annerkannt und umgekehrt.
Ab wann man einen Führerschein benötigt legt jedes Land selbst fest.

in Kroatien benötigt man einen für jedes Motorisiertes Fahrzeug.
In Italien theoretisch ab 40 PS da in deutschland aber 15 PS pflichtig ist, benötigt man einen ab 15 PS und in FRankreich ist halt der Führerschein ab 10 PS vorgeschrieben. Ab da benötigt man einen deutschen SPortbootführerschein der ja auch annerkant wird.
Und das Prinzip der Gegenseitigkeit beruht auch darauf, dass derjenige, der zuhause keinen Schein braucht, auch im Ausland keinen Schein braucht. Letztlich ist die Einzelfrage aber nur durch ein genaues Einsteigen in die Rechtslage möglich, die mal so eben quer aus der Hüfte geschossen im Forum nicht unbedingt so beantworten kann. Auf der Seite des Motoryachtverbandes habe ich spontan nichts gefunden und letztlich ist mir wurscht, ich habe den Schein. Derjenige, für den es ein Problem ist, dem habe ich gesagt, was er klären muss. Das kann er über den ADAC machen oder sonst wie. Ich wälze nicht stundenlang Gesetzblätter für ein Problem, das ich nicht habe.
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  #24  
Alt 18.03.2015, 06:30
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WEnn du das nicht machst warum vertrittst du hier fest eine Falsche Meinung die hier schriftlich schon lange geklärt war.

ich habe damals den Schriftverkehr mit der Rechtsabteilung des DMYV hier reingebracht. finde leider den Thröth nicht mehr.

dabei ging es klar darum: Darf ich mit einem Führerscheinfreien Boot unter deutscher Flagge (15PS) nach Frankreich fahren (z.B. via Mosel oder Saar)?

die Antwort des DMYV hat sehr lange gedauert kam dann aber klar, das in Frankreich, Luxemburg (wo ja das gleiche Führerscheinrecht gilt wie in Frankreich) man ab 10PS den deutschen Führerschein Binnen und an der See den deutschen Führerschein See benötigt.

Noch ein anderes Land wo man den Führerschein benötigt, ist z.B. Holland.

wenn dort das Boot schneller als 20km laufen kann (und das ist je nach Boot mit 15 PS locker möglich) benötigt auch in Holland der Deutsche Eigner den Sportbootführerschein.
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  #25  
Alt 18.03.2015, 07:21
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Hi!
Ich habe keine falsche Meinung vertreten, sondern nur das generelle Prinzip genannt, das sich häufig in zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Vereinbarungen findet und dann habe ich gesagt, dass man den Einzelfall genau prüfen muss, ob es sich auch so verhält.

Das ist ein mühsames Geschäft, weil diese Regelungen manchmal wirklich nur in den Gesetzblättern zu finden sind und um die zu wälzen, müßte ich irgendwo hinfahren, wo es die gibt, weil ich das Bundesgesetzblatt leider nicht abonniere.

Man kann es auch in Datenbanken recherchieren.

Dein Schriftwechsel würde vielleicht etwas Aufklärung versprechen.
Das nächste Problem ist aber, dass die deutsche Rechtsänderung noch jung ist und bis die sich in den letzten Winkel Europas rumgesprochen hat, kann auch Zeit vergehen und dann stellt sich die Frage, ob man sich nicht einfach das Zeug zum SBF See reintut und den Schein macht (erspart dann Diskussionen auf Französisch).

viele Grüße
blondini
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