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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.03.2015, 07:26
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Standard Geblitzt?->Es gibt kostenlose Hilfe!

Finde ich nicht uninteressant: Eine Kanzelei hat eine Software entwickelt, die die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitskontrolle prüft und diese Software kostenlos zu Verfügung stellt. Der Jurist spricht von 10-20% Abwendung.


www.geblitzt.de


...und hier ein MDR-Bericht zur Geschichte:
http://www.mdr.de/mediathek/fernsehe...-dea15b49.html

IMHO
Zur Ehtik:
Wer zu schnell fährt, muss sich dafür "gerade machen", klar!
Aber von einem Rechtsstaat geführte Prozesse müssen natürlich rechtssicher sein. Wir leben ja in keiner Bananenrepublik. Daher ist es fast Bürgerpflicht, bei einer so hohen Fehlerquote bei Messungen, diese prüfen zu lassen.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #2  
Alt 09.03.2015, 07:43
dutschmann dutschmann ist offline
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Für mich gilt. Das einzige was umsonst ist , ist der Tod. Und das kostet mein Leben.

Zitat:

Was kosten mich Ihre Anwälte?

Die Arbeit unserer Vertragsanwälte ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Die Auftragserteilung einer Aktenprüfung erfolgt durch uns, daher werden auch die Kosten von uns übernommen. Im Falle einer positiven Einschätzung werden alle weiteren laufenden Kosten (gemäß unseren Nutzungsbedingungen) für Sie übernommen.



Völlig normal

Können Folgekosten entstehen?

Grundsätzlich entstehen für Sie keine Kosten. Im Falle einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen als Mandant und den Vertragsanwälten, zur Erzielung eines Vergleichs, tragen Sie die Verfahrenskosten. Diese Vereinbarung muss jedoch von Ihnen gesondert, mit dem Anwalt, abgeschlossen werden.



Aha , diese Vereinbarung muß also gesondert vereinbart werden.


Entstehen für mich Kosten, wenn mein Verfahren nicht gewonnen wird?

Sollte Ihr Verfahren nicht eingestellt werden, werden alle entstandenen Verfahrenskosten gemäß unseren Nutzungsbedingungen übernommen.



Genau. Und unter Vorabprüfung der zugeschickten Anlagen wurde geprüft und feststgestellt das keine Möglichkeit besteht das Verfahren zu gewinnen und Auftrag wird nicht angenommen.
Will Käger dennoch klagen siehe Punkt 2.


Grundsätzlich lass ich mich gerne von Erfahrungen anderer aufklären.




gruß Jörg




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  #3  
Alt 09.03.2015, 07:53
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
Für mich gilt. Das einzige was umsonst ist , ist der Tod. Und das kostet mein Leben.
Zitat:
Was kosten mich Ihre Anwälte?
Die Arbeit unserer Vertragsanwälte ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Die Auftragserteilung einer Aktenprüfung erfolgt durch uns, daher werden auch die Kosten von uns übernommen. Im Falle einer positiven Einschätzung werden alle weiteren laufenden Kosten (gemäß unseren Nutzungsbedingungen) für Sie übernommen.

Völlig normal

Können Folgekosten entstehen?
Grundsätzlich entstehen für Sie keine Kosten. Im Falle einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen als Mandant und den Vertragsanwälten, zur Erzielung eines Vergleichs, tragen Sie die Verfahrenskosten. Diese Vereinbarung muss jedoch von Ihnen gesondert, mit dem Anwalt, abgeschlossen werden.



Aha , diese Vereinbarung muß also gesondert vereinbart werden.


Entstehen für mich Kosten, wenn mein Verfahren nicht gewonnen wird?
Sollte Ihr Verfahren nicht eingestellt werden, werden alle entstandenen Verfahrenskosten gemäß unseren Nutzungsbedingungen übernommen.

Genau. Und unter Vorabprüfung der zugeschickten Anlagen wurde geprüft und feststgestellt das keine Möglichkeit besteht das Verfahren zu gewinnen und Auftrag wird nicht angenommen.
Will Käger dennoch klagen siehe Punkt 2.

Grundsätzlich lass ich mich gerne von Erfahrungen anderer aufklären.

gruß Jörg

"Erfahrung anderer..."?
Also Du verfügst über eigene Erfahrungen und weißt das die nur unlautere Kundenaquise betreiben, oder wie muss ich das verstehen?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #4  
Alt 09.03.2015, 08:04
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http://www.mdr.de/ratgeber/quicktipp3170.html
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #5  
Alt 09.03.2015, 08:29
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Jörg, was schreibst du denn da? Lies meinen Absatz mal langsam durch.

Ich schreibe:

Grundsätzlich lass ich mich gerne von Erfahrungen anderer aufklären.

Also ich lerne gerne von anderen, die eventuell , die Sache in Anspruch genommen haben.
Ich habe außerdem nirgends geschrieben, dass die unlautere Kundenaquise betreiben.Was unterstellst du mir denn da?

Mir wird das aber zu anstrengend Dir das weiter zu erklären....... und bin hier raus


gruß Jörg
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  #6  
Alt 09.03.2015, 09:04
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Okay Jörg, weil Ich Deine Beiträge sehr lesenswert finde.

Vielleicht kam mein Statement für Dich so rüber, als wenn Ich Deine Info schlechtreden wollte.

Nein dem ist nicht so. Finde Deine Info hilfreich ....
aber wenn ich lese umsonst, kostenlos, alles frei......dann schellen meine Alarmglocken.....und fange an zwischen den Zeilen zu lesen.

Ansonsten finde ich deinen Beitrag gut und bitte , wenn du postest, dann erlaube Kritik .Positive wie Negative.

Und nun lass uns auf ein
gruß Jörg
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  #7  
Alt 09.03.2015, 09:20
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Ich habe meinen Kommentar wieder gelöscht.

Für jemanden ohne Rechtschutzversicherung, der sich im OWI- Bereich befindet, ist das in meinen Augen schon eine Empfehlung.
Normal überweist man und gut ist. So kann man ohne großen Tohuwabohu eine dritte Meinung vom Profi bekommen.

Wer natürlich glaubt, dass die Kanzlei keinerlei zahlende Mandatschaft generieren möchte, ist lebensfremd.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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