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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.03.2006, 15:39
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Standard zahlt die Privathaftpflicht?

Hallo Experten,

ein Bekannter hat als Beifahrer einen Schaden an einem Fahrzeug verursacht (nicht verwand mit dem Halter).

Beim Aussteigen aus dem PKW riss ein Windstoß dem Bekannten die Tür aus der Hand. Dadurch schlug die Tür gegen eine Hauswand und wurde beschädigt.

Der Bekannte hat eine Privathaftpflichtversicherung welche sich aber weigert den Schaden zu regulieren.

Ist das richtig?
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Charly
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  #2  
Alt 08.03.2006, 15:46
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Nein - dafür hat man eine Privathaftpflichtversicherung !
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Gruß Fred
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  #3  
Alt 08.03.2006, 15:55
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink
Nein - dafür hat man eine Privathaftpflichtversicherung !
Hallo Fred,

ich weiss nicht ob ich Dich jetzt richtig verstanden habe.

Meinst Du damit:

nein es ist nicht richtig, dass sich die Privathaftpflicht weigert, weil sie ja für solche Fälle da ist!

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Charly
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  #4  
Alt 08.03.2006, 16:03
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Cyrus Cyrus ist offline
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Ich erinnere mich, das die Privathaftpflicht nicht für Schäden aufkommt wenn ein Verbrennungsmotor im Spiel ist.
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  #5  
Alt 08.03.2006, 16:07
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windy0386 windy0386 ist offline
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ich habe einem Bekannten beim Einladen die Antenne abgebrochen. Versicherung hat sich ebenfalls geweigert

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Andy
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  #6  
Alt 08.03.2006, 16:08
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Ich erinnere mich, das die Privathaftpflicht nicht für Schäden aufkommt wenn ein Verbrennungsmotor im Spiel ist.
Moin Cyrus,

aber wenn man als Fußgänger ein Auto "über den Haufen" rennt zahlt die PHV doch auch oder

oder zahlt sie etwa deshalb nicht weil man als Beifahrer einen "Nutzen" aus der Sache gezogen hat (wie z.B. wenn man sich vom Nachbarn eine Bohrmaschine leiht und die dann kaputt macht)
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Charly
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  #7  
Alt 08.03.2006, 16:20
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Man muss hier unterscheiden zwischen dem Schaden am fremden Auto, durch den Beifahrer und einem eventuellen Schaden an z.B. einem anderen Auto oder der Wand.

Den Schaden am fremden Auto durch den Beifahrer, muss die Privathaftpflicht des Beifahrers regulieren. Ein eventueller Schaden ausserhalb des Autos geht zu Lasten der KFZ-Haftpflicht mit entsprechender Hochstufung des Schadenfreiheitsrabatts.

Was Cyrus meint ist selbständige der Gebrauch eines Motorfahrzeugs(sogenannte "Benzinklausel"). Gilt aber nicht für Beifahrer.

Gruß
Norman
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  #8  
Alt 08.03.2006, 16:24
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Meinst Du damit:

nein es ist nicht richtig, dass sich die Privathaftpflicht weigert, weil sie ja für solche Fälle da ist!

Ich habe, bevor ich diese Auskunft gegeben habe, mich zuerst kurz schlau gemacht.

Es ist nicht richtig, dass sich die Privathaftpflicht weigert, weil sie ja für solche Fälle da ist !

Das Beispiel mit der Bohrmaschine hinkt insofern, als es sich dabei um leihweise Überlassung handelt und die ist nun mal nicht versichert.

Wenn ich dagegen z.B. auf dem Gehweg laufe und ausrutsche, mich dabei an einer Autoantenne festhalte und die abbricht, hat die PHV zu zahlen.

Es ist allerdings klar, daß die vornehmste Aufgabe der Schadenssachbearbeiter ist, jedwede Schadensforderungen zunächst einmal abzulehnen.
Es belibt dann dem VN überlassen, wieviel ihm die Sache wert ist und wie weit er bereit ist zu gehen.
Meist reicht schon ein Briefchen eines Rechtsanwaltes zur "Läuterung" aus.


Übrigens - nur mal am Rande bemerkt :
Sofern man keine Haftpflichtversicherung für den leer geschobenen Bootstrailer hat und damit beim schieben einen Schaden verursacht, ist auch dieser Schaden mit der PHV abgedeckt.

Ich habe das erst unlängst von meiner Versicherung klären lassen.
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Gruß Fred
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  #9  
Alt 08.03.2006, 16:29
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Zitat:
Zitat von F. Rink
Sofern man keine Haftpflichtversicherung für den leer geschobenen Bootstrailer hat und damit beim schieben einen Schaden verursacht, ist auch dieser Schaden mit der PHV abgedeckt.

Ich habe das erst unlängst von meiner Versicherung klären lassen.
Fred, es mag sein, dass Deine Privathaftpflichtversicherung das so handhabt, meine macht das übrigens auch. Trotzdem gilt, grundsätzlich ist diese Aussage nicht richtig.
In jeden Fall so etwas immer vorher schriftlich bestätigen lassen.

Gruß
Norman
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  #10  
Alt 08.03.2006, 17:00
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Zitat:
Zitat von windy0386
ich habe einem Bekannten beim Einladen die Antenne abgebrochen. Versicherung hat sich ebenfalls geweigert

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Andy
Wenn Du ihn unaufgefordert geholfen hättest, hatte die Versicherrung bezahlt.
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  #11  
Alt 08.03.2006, 17:10
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Die Versicherung hat nicht bezahlt, da es mit dem Be- und enladen des Fz zu tu hatte.
Ich habe es nicht verstanden. Schaden 86 DM. Die hab ich privat bezahlt, der Versicherung mitgeteilt, das ich ihr niemals mehr die Wahrheit sagen werde und vor einer Aussage die Vers.Klauseln genauestens studieren werde.
Hab jahrelang beiträge bezahlt und bei so einem Firlefanz haben die sich angestellt.
Rechlich gesehen ok, aber ich finde kein Fingerspitzengefühl

Andy
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  #12  
Alt 08.03.2006, 17:35
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Andy, da hat Deine Versicherung aber in die "falsche Schublade" gegriffen, bei der Ablehnung.

Be- und Entladeschäden gehören rechtlich zum Gebrauch des Fahrzeugs und sind deshalb zwar der KFZ-Haftpflichtversicherung zuzuordnen, da in Deinem Fall aber kein Schaden bei einem Dritten (z.B. einem daneben parkenden Auto) entstanden ist, ist hier wohl auf die falsche Ablehnungstaste gedrückt worden.
Wärst Du z.B. Halter oder Führer des beschädigten Fahrzeugs, wäre es richtig gewesen. So nicht.

Und in der Privathaftpflicht gilt nur:
„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“

Da Du aber (mal vorausgesetzt) weder Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer warst, durfte hier gar keine Ablehnung erfolgen.
Sie hätten höchstens für Gefälligkeitshandlung plädieren können, aber das wäre ein ganz anderer Ansatz gewesen.

Hast Du das Ablehnungsschreiben noch?

Gruß
Norman
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  #13  
Alt 08.03.2006, 17:44
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Habe einen Bekannten als Beifahrer mitgenommen. Der hat beim Aussteigen den in der Tür angebrachten Lautsprecher bzw. dessen Abdeckung beschädigt. Seine Privathaftpflicht hat zuerst etwas rumgezickt - schlussendlich aber doch meinen Schaden bezahlt nach Vorlage der Werkstattrechnung.
__________________
Ciao
Hans Peter


*Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir
gönnen*
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  #14  
Alt 08.03.2006, 18:32
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windy0386 windy0386 ist offline
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Hallo Norman,

da es über 6 jahre her ist leider nicht mehr. Vielleicht war der Sachbearbeiter auch falsch geschult.
Du wirst sicher recht haben, aber es ist leider nicht mehr aktuell.


Andy
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  #15  
Alt 08.03.2006, 18:49
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von windy0386
.... Vielleicht war der Sachbearbeiter auch falsch geschult...
Das gemeine an der Sache ist, dass er wahrscheinlich "richtig" geschult war.
Das ist ja der merkwürdige Kreislauf. Die Versicherungsnehmer beschubsen in der Haftpflicht bei der Schadensmeldung, und die Versicherungen bei der Ablehnung.
Irgendwo relativiert es sich dann im Ergebnis wieder und die Ehrlichen sind die Dummen.

Gruß
Norman
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  #16  
Alt 08.03.2006, 19:46
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Tamara Tamara ist offline
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mh oftmals oder meißtens ist es auch einfach formulierungssache!

falls du magst frag ich ein mensch, dass sich in vers. ein wenig auskennt. so seit 29 jahren. mehr darf man hier ja nicht schreiben sonst wird man gleich als privatentblösser hingestellt bei interesse melde dich per kn
__________________
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Leben und leben lassen......
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  #17  
Alt 09.03.2006, 07:17
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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danke Tamara,

aber Norman hat mir ja mit seinem Fachwissen schon weitergeholfen.

Mein Bekannter wird heute informiert, dass es sich durchaus lohnen kann einen Rechtsanwalt einzuschalten wenn die Versicherung sich weiter weigert den Schaden zu regulieren.
__________________
Charly
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  #18  
Alt 09.03.2006, 13:52
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Hallo Charly,

ich habe gerade einen Fall mit Urteil gefunden, der vergleichbar bzw. sogar noch deutlich extremer ist, aber meine Aussagen dazu bestätigt.
Ist sicher für Deinen Bekannten ganz brauchbar zum Abwehren der Ablehnung seiner Versicherung.

Teure Benutzung des Autoradios
Startet ein Beifahrer versehentlich den Motor eines abgestellten Fahrzeuges, so dass das Auto ins Rollen kommt und einen Schaden an einem anderen Pkw verursacht, so haftet dafür der Beifahrer und nicht die Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Celle (OLG) mit Urteil vom 3. Februar 2005 entschieden (Az.: 8 W 9/05).
Dem Unfall war eine typische Situation vorausgegangen: Man sitzt zu zweit in einem Auto und der Fahrer hat noch schnell etwas zu erledigen. Musik ist da genau das Richtige, um sich die Wartezeit ein wenig zu vertreiben. Doch was tun, wenn der Fahrer das Radio ausgeschaltet hat?
Unbeabsichtigter Start des Autos durch Beifahrer
Versucht man als Beifahrer durch Umdrehen des Zündschlüssels dieses Problem zu beheben, muss man mit unangenehmen Folgen rechnen. Rollt der Wagen nämlich los – etwa weil der 1. Gang eingelegt war – und fährt auf ein anderes parkendes Fahrzeug auf, haftet der Beifahrer für den Schaden – und nicht etwa der Kfz-Haftpflichtversicherer des Halters.
Besitzt der Beifahrer eine private Haftpflicht-Versicherung, kann er von Glück sagen. Die Regulierung muss dann durch den Privat-Haftpflichtversicherer erfolgen, so das OLG. An dieser Einschätzung könne sich auch nichts ändern, wenn in den Besonderen Bedingungen des privaten Haftpflicht-Versicherungsvertrages die so genannte Kleine Benzinklausel enthalten sei.

Private Haftung bzw. Privathaftpflicht-Police zuständig
Daraus würde zwar hervorgehen, dass der Schutz bei Schäden nicht greift, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges vom Besitzer, Halter, Eigentümer oder Führer verursacht werden. Im konkreten Fall habe die Beifahrerin jedoch lediglich versucht, über die Batterie das Radio in Gang zu setzen.
Das Auto habe sie hingegen nicht in Gang setzen wollen, so dass es für die Voraussetzungen der Ausschluss-Klausel am notwendigen inneren Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges fehle, stellte das OLG fest.
Es verurteilte den privaten Haftpflicht-Versicherer, der sich zur Schadenregulierung gesträubt hatte, den Schaden zu ersetzen, den die Beifahrerin verursacht hat.
Quelle: (Versicherungsjournal)


Gruß
Norman
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  #19  
Alt 09.03.2006, 14:07
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
... wenn man sich vom Nachbarn eine Bohrmaschine leiht und die dann kaputt macht)
Wenn du dir was leihst, zahlt die PHP nicht! Weil du dann die Verantwortung dafür übernommen hast. Sie zahlt ja auch nicht wenn dir selber was kaputt geht.
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  #20  
Alt 09.03.2006, 14:11
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Stimmt.
Das kann man aber einschliessen, nennt sich "Einschluss von Leihe- und Gefälligkeitsschäden". Dann sind neben geliehenen Sachen auch Schäden z.B. bei Umzügen, oder anderen Freundschaftsdiensten versichert.

Gruß
Norman
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  #21  
Alt 09.03.2006, 14:16
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Aha!
Kann mich mal bitte kurz jemand über die oben erwähnte "Benzinklausel" aufklären? Hab ich noch nie was von gehört!
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  #22  
Alt 09.03.2006, 14:21
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Um zu verhindern, dass über die relativ preiswerte Privathaftpflichtversicherung Schäden abgewickelt werden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines KFZ stehen, enthalten die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung die sogenannte "kleine Benzinklausel" als Risikoausschluss. In der Klausel steht in der Regel:

„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“

Gruß
Norman
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  #23  
Alt 09.03.2006, 14:45
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sprich der versicherungsnehmer kann keine Schäden die mit oder durch sein fahrzeug an anderen Sachen verurscht wurden durch seine PHP bezahlen lassen.
Wenn also der Fahrer (VN) beim Tür aufmachen an ein anderes Auto knallt muß das die KFZ-HPV regeln, wenn aber der Beifahrer beim Aussteigen mit seiner Tür an ein anderes Auto knallt, bezahlt das seine PHP? Hab ich das so richtig extrahiert aus diesem Tröt?
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  #24  
Alt 09.03.2006, 14:48
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ohne diese Benzinklausel bräuchte ja kein mensch mehr eine Vollkaskoversicherung. Dann würden alle Unfälle durch den Nachbarn verursacht.
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Gruß Olli
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  #25  
Alt 09.03.2006, 15:00
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Zitat:
Zitat von Picton16ft
...
Wenn also der Fahrer (VN) beim Tür aufmachen an ein anderes Auto knallt muß das die KFZ-HPV regeln, wenn aber der Beifahrer beim Aussteigen mit seiner Tür an ein anderes Auto knallt, bezahlt das seine PHP? Hab ich das so richtig extrahiert aus diesem Tröt?
Hier muss unterschieden werden zwischen dem Schaden am Auto, aus dem ausgestiegen wird und dem anderen Auto, das beschädigt wird.
Schäden die durch das Auto verursacht wurden, werden normalerweise über die KFZ-Haftpflicht abgedeckt. Schäden, die am Auto selbst entstanden sind, entweder über die Vollkasko, oder über die PHV des Verursachers, wenn es nicht der Fahrer selbst war.
Ist aber immer ein gefundenes Fressen für Anwälte, da diese Abgrenzung nicht immer eindeutig ist (siehe z.B. das Urteil oben).

Selbst wenn Dir als Autofahrer z.B. beim Kofferraumbeladen der Einkauswagen wegrollt und ein anderes Auto beschädigt, übernimmt das die KFZ-Haftpflicht und nicht die Private, weil der Beladevorgang eben durch die Benzinklausel schon zum Gebrauch des Fahrzeugs gezählt wird.

Gruß
Norman
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