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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 14.07.2013, 21:31
herbert herbert ist offline
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Standard Kroatien - Rudergänger - FS

Die Info ist ( noch ) nicht AMTLICH.
Im Adria Forum wurde angefragt ob jemand ohne FS ein Boot steuern darf wenn jemand an Bord ist der einen FS hat.
zu finden http://www.adriaforum.com/kroatien/b...oatien-t74016/
Ein User hat nun im Hafenamt Pula angefragt
folgendes hat er nun ins Forum gestellt
Zitat:
Hui, der hat mich jetzt aber ordentlich zusammengeschissen.
"Eine Person ohne Fahrerlaubnis hat nichts am Steuer verloren! Glauben Sie, Sie koennen selbst entscheiden, wer fahren darf und wer nicht? Ausnahmen gibts nur fuer Ausbilungen, das ist wie beim Auto! Wie kommen Sie ueberhaupt auf so eine Idee?"
"Die Mehrheit der Bootsfahrer ist aber dieser Meinung."
"Sagen Sie der Mehrheit der Bootsfahrer, dass das nicht stimmt, schoenen Tag noch!"
Und dann hat er noch irgendwas - vermutlich wenig Schmeichelhaftes - vor sich hingemurmelt bis der Hoerer in der Gabel landete.
Das ist dann schon die dritte kompetente Stelle in diesem Strang,die dieser Auffassung ist, dann muessen wir uns wohl damit abfinden, schade.

Vielleicht könnte einer von euch das mal in einem anderen Hafenamt nachfragen
__________________
Gruß
herbert

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  #2  
Alt 15.07.2013, 05:41
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Gute Frage , in D ist das so , der Rudergänger muß min 16 Jahre alt sein . Ob das in HR auch so ist , werde ich in 3 Wochen nachfragen . Meine Frau fährt seit Jahren wenn ich an Bord bin und die hat keinen Schein .
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  #3  
Alt 15.07.2013, 06:41
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Yodajunior Yodajunior ist offline
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Hallo,

in Kroatien ist nur der Inhaber des Führerscheins berechtigt das Fahrzeug innerhalb der Küstenregion zu führen.

Das wurde mir auch mehrfach so in Kroatien mitgeteilt.
(letze Anfrage war bei den Rangern im Kornati Nationalpark 2011).

Ist zwar blöd, weil bei uns in D es anders ist. Da muss nur einer mit FS an Bord sein. Aber was zählt sind halt die Regularien in Kroatien.

Mit dem Funkschein ist das genauso eine Sache. Hier muss der Skipper auch den Schein haben, in D kann dies auch wieder eine andere Person sein.
__________________
Viele Grüße
aus dem Schwabenländle

Thomas
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  #4  
Alt 15.07.2013, 07:17
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Zitat:
Zitat von Yodajunior Beitrag anzeigen
...Mit dem Funkschein ist das genauso eine Sache. Hier muss der Skipper auch den Schein haben, in D kann dies auch wieder eine andere Person sein.
Ne, ne, das ist vorbei; der Skipper muß auch den Funkschein haben!

Dann sollten die kroatischen Behörden beginnen, die Patente der Rudergänger auf Berufsschiffen zu checken; in den wenigsten Fällen steht der Kapitän persönlich am Ruder.

Und der Freizeitskipper steht mit dem Pipi-Eimer am Steuer?
__________________
Gruß
Stefan
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  #5  
Alt 15.07.2013, 08:58
Michael G. Michael G. ist offline
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Mich würde ja mal interessieren, wie das bei Skandinaviern gehandhabt wird, die in HR ein Boot führen. Meines Wissens gibt es für private Boote in Norwegen zB garkeinen Führerschein.
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  #6  
Alt 15.07.2013, 09:14
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Yodajunior Beitrag anzeigen
Hallo,

in Kroatien ist nur der Inhaber des Führerscheins berechtigt das Fahrzeug innerhalb der Küstenregion zu führen.

Das wurde mir auch mehrfach so in Kroatien mitgeteilt.
(letze Anfrage war bei den Rangern im Kornati Nationalpark 2011).

Ist zwar blöd, weil bei uns in D es anders ist. Da muss nur einer mit FS an Bord sein. Aber was zählt sind halt die Regularien in Kroatien.
Na fein - genauso kompetent für solche Aussagen ist der Mann im Mond !

Meine diesbezügliche Anfrage an kompetenter Stelle in Medulin ergab :
ich weiß es leider nicht und möchte auch nichts gegenteiliges zum LK Pula sagen - aber, wer viel fragt bekommt viel Antwort.
__________________
Gruß Fred
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  #7  
Alt 15.07.2013, 09:15
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Mich würde ja mal interessieren, wie das bei Skandinaviern gehandhabt wird, die in HR ein Boot führen. Meines Wissens gibt es für private Boote in Norwegen zB garkeinen Führerschein.
Es sind grundsätzlich die landesspezifischen Gesetze anzuwenden, also interessiert nicht die Gesetzgebung in Skandinavien, sondern die von Kroatien !
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Gruß Fred
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  #8  
Alt 15.07.2013, 09:50
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Es sind grundsätzlich die landesspezifischen Gesetze anzuwenden, also interessiert nicht die Gesetzgebung in Skandinavien, sondern die von Kroatien !
Nein.
Speziell für Sportbootführerscheine gibt es eine internationale Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass für Sportbootskipper jeweils die Führerscheinpflicht ihres Heimatlandes gilt.
Nicht alle Länder der Welt haben das ratifiziert, und es gibt Ausnahmen für Charterboote (deswegen dürfen Deutsche bspw. in Holland, Irland, Frankreich auch ohne Schein chartern), aber für einen Norweger gilt in Kroatien erstmal die norwegische FS-Pflicht, sofern - und das weiß ich nicht - Kroatien dieses Abkommen ratifiziert hat. Das Heimatland des Skippers hat also sehr wohl Relevanz für die Führerscheinpflicht.

Das ist auf den zweiten Blick auch ziemlich logisch: in einem Land ohne Führerscheinpflicht gibt es systembedingt auch keine [sehr wenige] Yachtschulen (gibt ja in Deutschland auch eine Fahrradschulen!). Ein kroatischer Führerschein wird nur für kroatische Staatsbürger international anerkannt. Will jetzt bspw. ein Däne von Kroatien über Slowenien nach Italien fahren, müsste er vorher in allen drei Ländern den nationalen Führerschein machen?

Ich finde grade auf Anhieb keine Quelle für das Abkommen, weiß aber, dass es es gibt.

Die Frage nach dem Rudergänger kann hingegen jedes Land individuell für sich festlegen.
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  #9  
Alt 15.07.2013, 09:57
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Meine diesbezügliche Anfrage an kompetenter Stelle in Medulin ergab :
ich weiß es leider nicht und möchte auch nichts gegenteiliges zum LK Pula sagen - aber, wer viel fragt bekommt viel Antwort.
So was ähnliches hat mir Petrelas Vermieter Drago, seines Zeichens Vier-Goldstreifen-Hafenkapitän in Zadar, also "richtiger" Kapitän, auch gesagt: "Wenn etwas passiert, ist grundsätzlich der zapovjednik (= Kommandant, Skipper) verantwortlich. Ob er auch der voditelj (= Fahrer) war, spielt meines Wissens - ich bin mir da nicht sicher - keine Rolle".

Und was die Irländer oder Skandinavier angeht, in deren Heimatland es keine Führerscheinpflicht gibt, die müssen ggf. einen kroatischen Schein machen, ohne Führerschein darf hier keiner.
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Gerd

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  #10  
Alt 15.07.2013, 10:01
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Nein.
Speziell für Sportbootführerscheine gibt es eine internationale Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass für Sportbootskipper jeweils die Führerscheinpflicht ihres Heimatlandes gilt.
Es ist müßig mit Dir darüber zu diskutieren - Du kannst es ja mal in der Praxis ausprobieren und Dich in HR ohne Bootspatent erwischen lassen .....
Das wird bestimmt sehr lustig wenn Du dem LK dann Deine Version versuchst zu vermitteln.

Ebenso lustig wäre zu sehen, wenn ein Kroate nach der Übergangsfrist in Deutschland ohne gültigen, deutschen Boosführerschein erwischt wird.
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  #11  
Alt 15.07.2013, 10:15
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Zitat:
Zitat von horace005 Beitrag anzeigen
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Was immer Du damit zum Ausdruck bringen möchtest .....
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  #12  
Alt 15.07.2013, 10:48
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Nein.
Speziell für Sportbootführerscheine gibt es eine internationale Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass für Sportbootskipper jeweils die Führerscheinpflicht ihres Heimatlandes gilt.
Nicht alle Länder der Welt haben das ratifiziert...........usw.
Sehr richtig, und Kroatien hat es nicht ratifiziert! In Satz 2 von Absatz 2 der Ziffer 4 des Faltblattes, welches man beim Vignettenkauf bekommt, steht - ich kürze mal ab, das kann ja jeder selbst nachlesen:

"Ausländer, die nach den Bestimmungen ihres Heimatlandes keinen Führerschein benötigen, müssen nach kroatischem Gesetz einen kroatischen Befähigungsnachweis führen."

Fazit: ohne Schein läuft in Kroatien gar nichts. Theoretisch müsste der Ire, der mit seinem in Irland und dem Rest der EU führerscheinfreien 15-m-Hausboot völlig legal rund um Gibraltar und quer durch's Mittelmeer nach Griechenland schippert, entweder die kroatischen Hoheitsgewässer umschiffen oder einen kroatischen Befähigungsnachweis erwerben.

Und was die Frage nach dem Rudergänger angeht: die Kroaten unterscheiden zwischen dem "zapovjednik" (=Kommandant, Skipper) und dem "voditelj brodica", also dem Fahrer des Bootes. In den kroatischen Vorschriften heißt es, dass der für die Sicherheit des Schiffs verantwortliche "zapovjednik" einen Befähigungsnachweis haben muss, der "voditelj" kommt da gar nicht vor.

Ich interpretiere das so, dass der Rudergänger keinen FS benötigt - aber ob das jeder kroatische Richter/Polizist/Hafenkapitän auch so sieht: keine Ahnung!
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  #13  
Alt 15.07.2013, 10:49
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Mich würde ja mal interessieren, wie das bei Skandinaviern gehandhabt wird, die in HR ein Boot führen. Meines Wissens gibt es für private Boote in Norwegen zB garkeinen Führerschein.
Nicht nur die Skandinavier sondern auch die Österreicher und einige mehr
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  #14  
Alt 15.07.2013, 13:23
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Es ist müßig mit Dir darüber zu diskutieren - Du kannst es ja mal in der Praxis ausprobieren und Dich in HR ohne Bootspatent erwischen lassen .....
Das wird bestimmt sehr lustig wenn Du dem LK dann Deine Version versuchst zu vermitteln.

Ebenso lustig wäre zu sehen, wenn ein Kroate nach der Übergangsfrist in Deutschland ohne gültigen, deutschen Boosführerschein erwischt wird.
Was die Diskussion müßig macht, kapier ich nicht - muss an mir liegen.

Ich wollte nur Dein "Es sind grundsätzlich die landesspezifischen Gesetze anzuwenden, also interessiert nicht die Gesetzgebung in Skandinavien [...]" relativieren - das Heimatland des Skippers und seine FS-Regelungen sind mitnichten irrelevant.
An keiner Stelle habe ich gesagt oder wollte ich andeuten, dass ein Skandinavier ohne FS-Pflicht zuhause (Norwegen gehört übrigens nicht dazu, dort gibt es inzwischen Führerscheine) pauschal in HR ohne FS fahren darf.
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  #15  
Alt 15.07.2013, 13:26
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
[...]
Ebenso lustig wäre zu sehen, wenn ein Kroate nach der Übergangsfrist in Deutschland ohne gültigen, deutschen Boosführerschein erwischt wird.
Welche Übergangsfrist meinst Du?
Deutschland hat das Abkommen ratifiziert, ergo darf ein Kroate in Deutschland mit seinem kroatischen Führerschein fahren.
Oder meinst Du einen Kroaten mit Erstwohnsitz in Deutschland?
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  #16  
Alt 15.07.2013, 13:48
herbert herbert ist offline
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Könnte es sein das Fred meint:
Im Falle eines Wechsel des Wohnsitzes von Kroatien nach Deutschland gibt es eine Übergangsfrist von einem Jahr dann muss er den Deutschen SBF See erwerben.
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  #17  
Alt 15.07.2013, 14:17
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Könnte es sein das Fred meint:
Im Falle eines Wechsel des Wohnsitzes von Kroatien nach Deutschland gibt es eine Übergangsfrist von einem Jahr dann muss er den Deutschen SBF See erwerben.
Ich denke, er hat es kapiert ....
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  #18  
Alt 15.07.2013, 14:30
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Nein.
Speziell für Sportbootführerscheine gibt es eine internationale Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass für Sportbootskipper jeweils die Führerscheinpflicht ihres Heimatlandes gilt.
Nicht alle Länder der Welt haben das ratifiziert, und es gibt Ausnahmen für Charterboote (deswegen dürfen Deutsche bspw. in Holland, Irland, Frankreich auch ohne Schein chartern), aber für einen Norweger gilt in Kroatien erstmal die norwegische FS-Pflicht, sofern - und das weiß ich nicht - Kroatien dieses Abkommen ratifiziert hat. Das Heimatland des Skippers hat also sehr wohl Relevanz für die Führerscheinpflicht.

Das ist auf den zweiten Blick auch ziemlich logisch: in einem Land ohne Führerscheinpflicht gibt es systembedingt auch keine [sehr wenige] Yachtschulen (gibt ja in Deutschland auch eine Fahrradschulen!). Ein kroatischer Führerschein wird nur für kroatische Staatsbürger international anerkannt. Will jetzt bspw. ein Däne von Kroatien über Slowenien nach Italien fahren, müsste er vorher in allen drei Ländern den nationalen Führerschein machen?

Ich finde grade auf Anhieb keine Quelle für das Abkommen, weiß aber, dass es es gibt.

Die Frage nach dem Rudergänger kann hingegen jedes Land individuell für sich festlegen.
Im Prinzip hast du erst mal recht aber wenn das Gesetzt des Besuchten Landes einen Führerschein vorschreibt wo bei uns noch keiner Vorgeschrieben ist dann benötigst du auch den Entsprechenden Deutschen Führereschein
z.B. wenn du in Kroatien mit einem 10PS Motor unterwegs bist. Dann brauchst du den SBF See obwohl in Deutschland dafür keiner vorgeschrieben ist, da in Kroatien ab 1 PS eine Führerscheinpflicht besteht.

In einem anderen Thröt wurde diskutiert ob Frankreich weiterhin das Deutsche Führerscheinrecht annerkennt und man jetzt mit 15PS führerscheinfrei fahren darf. Dies ist seit November in der Klärung zwischen dem DMYV dem Verkehrsministerium und Frankreich.
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  #19  
Alt 15.07.2013, 16:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dann brauchst du den SBF See obwohl in Deutschland dafür keiner vorgeschrieben ist, da in Kroatien ab 1 PS eine Führerscheinpflicht besteht.
Das ist so nicht ganz richtig formuliert !
Richtig ist, dass man für jedes motorgetriebene Wasserfahrzeug einen Führerschein braucht.
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  #20  
Alt 15.07.2013, 16:42
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist so nicht ganz richtig formuliert !
Richtig ist, dass man für jedes motorgetriebene Wasserfahrzeug einen Führerschein braucht.
So ist die Formulierung natürlich richtiger.
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  #21  
Alt 15.07.2013, 17:07
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Im Falle eines Wechsel des Wohnsitzes von Kroatien nach Deutschland gibt es eine Übergangsfrist von einem Jahr dann muss er den Deutschen SBF See erwerben.
Ist zwar OT, aber diese Jahresfrist gibt es beim SBF (leider) nicht.

Sobald der gewöhnliche Wohnsitz in D ist, muss der entspreche dt. SBF her.

Die Jahresregel betrifft nur Personen mit Wohnsitz ausserhalb D.
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Gruss Vestus
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  #22  
Alt 15.07.2013, 17:14
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Das ist dann auch ein "Badeboot" mit E-Motor?

Naja....zum Glück hat meine Frau auch den SBF See und Binnen.....
Nur leider haperts mit den SRC....das hatte ich ich nem anderen Thema schon mal angesprochen....(Wenn sie mich zum Wasserskifahren zieht) angesprochen.....

Geändert von Cyberrat (16.07.2013 um 06:06 Uhr)
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  #23  
Alt 15.07.2013, 22:02
lapaloma lapaloma ist offline
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Wie ist das jetzt bei mir, bin Amerikaner, habe aber noch ein halbes Dutzend deutsche Bootsfuehrerscheine. Vor zwei Jahren damit ohne Probleme gechartert, aber auch nicht kontrolliert worden.
Also abgekuerst die Frage: Darf ein US-Buerger mit deutschem SBF in Kroatien fahren?

Gruss Norbert
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  #24  
Alt 16.07.2013, 04:50
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Zitat von lapaloma Beitrag anzeigen
Wie ist das jetzt bei mir, bin Amerikaner, habe aber noch ein halbes Dutzend deutsche Bootsfuehrerscheine. Vor zwei Jahren damit ohne Probleme gechartert, aber auch nicht kontrolliert worden.
Also abgekuerst die Frage: Darf ein US-Buerger mit deutschem SBF in Kroatien fahren?

Gruss Norbert
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  #25  
Alt 28.12.2015, 16:12
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Ziemlich alter Fred, aber ich wärme ihn nochmal auf:

Ausgangsfrage war: Muss der Rudergänger in Kroatien einen SBF See haben? Über die Sinnhaftigkeit wurde ausführlich diskutiert. Aber WEISS es jemand definitiv?
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Gruß,
Frank
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