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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Kroatien - Rudergänger - FS
Die Info ist ( noch ) nicht AMTLICH.
Im Adria Forum wurde angefragt ob jemand ohne FS ein Boot steuern darf wenn jemand an Bord ist der einen FS hat. zu finden http://www.adriaforum.com/kroatien/b...oatien-t74016/ Ein User hat nun im Hafenamt Pula angefragt folgendes hat er nun ins Forum gestellt Zitat:
Vielleicht könnte einer von euch das mal in einem anderen Hafenamt nachfragen
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#2
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Gute Frage , in D ist das so , der Rudergänger muß min 16 Jahre alt sein . Ob das in HR auch so ist , werde ich in 3 Wochen nachfragen . Meine Frau fährt seit Jahren wenn ich an Bord bin und die hat keinen Schein .
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#3
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Hallo,
in Kroatien ist nur der Inhaber des Führerscheins berechtigt das Fahrzeug innerhalb der Küstenregion zu führen. Das wurde mir auch mehrfach so in Kroatien mitgeteilt. (letze Anfrage war bei den Rangern im Kornati Nationalpark 2011). Ist zwar blöd, weil bei uns in D es anders ist. Da muss nur einer mit FS an Bord sein. Aber was zählt sind halt die Regularien in Kroatien. Mit dem Funkschein ist das genauso eine Sache. Hier muss der Skipper auch den Schein haben, in D kann dies auch wieder eine andere Person sein.
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Viele Grüße aus dem Schwabenländle Thomas |
#4
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Zitat:
Dann sollten die kroatischen Behörden beginnen, die Patente der Rudergänger auf Berufsschiffen zu checken; in den wenigsten Fällen steht der Kapitän persönlich am Ruder. Und der Freizeitskipper steht mit dem Pipi-Eimer am Steuer?
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Gruß Stefan
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#5
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Mich würde ja mal interessieren, wie das bei Skandinaviern gehandhabt wird, die in HR ein Boot führen. Meines Wissens gibt es für private Boote in Norwegen zB garkeinen Führerschein.
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#6
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Zitat:
Meine diesbezügliche Anfrage an kompetenter Stelle in Medulin ergab : ich weiß es leider nicht und möchte auch nichts gegenteiliges zum LK Pula sagen - aber, wer viel fragt bekommt viel Antwort.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#7
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Es sind grundsätzlich die landesspezifischen Gesetze anzuwenden, also interessiert nicht die Gesetzgebung in Skandinavien, sondern die von Kroatien !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#8
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Zitat:
Speziell für Sportbootführerscheine gibt es eine internationale Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass für Sportbootskipper jeweils die Führerscheinpflicht ihres Heimatlandes gilt. Nicht alle Länder der Welt haben das ratifiziert, und es gibt Ausnahmen für Charterboote (deswegen dürfen Deutsche bspw. in Holland, Irland, Frankreich auch ohne Schein chartern), aber für einen Norweger gilt in Kroatien erstmal die norwegische FS-Pflicht, sofern - und das weiß ich nicht - Kroatien dieses Abkommen ratifiziert hat. Das Heimatland des Skippers hat also sehr wohl Relevanz für die Führerscheinpflicht. Das ist auf den zweiten Blick auch ziemlich logisch: in einem Land ohne Führerscheinpflicht gibt es systembedingt auch keine [sehr wenige] Yachtschulen (gibt ja in Deutschland auch eine Fahrradschulen!). Ein kroatischer Führerschein wird nur für kroatische Staatsbürger international anerkannt. Will jetzt bspw. ein Däne von Kroatien über Slowenien nach Italien fahren, müsste er vorher in allen drei Ländern den nationalen Führerschein machen? Ich finde grade auf Anhieb keine Quelle für das Abkommen, weiß aber, dass es es gibt. Die Frage nach dem Rudergänger kann hingegen jedes Land individuell für sich festlegen.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#9
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Zitat:
Und was die Irländer oder Skandinavier angeht, in deren Heimatland es keine Führerscheinpflicht gibt, die müssen ggf. einen kroatischen Schein machen, ohne Führerschein darf hier keiner.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#10
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Zitat:
Das wird bestimmt sehr lustig wenn Du dem LK dann Deine Version versuchst zu vermitteln. Ebenso lustig wäre zu sehen, wenn ein Kroate nach der Übergangsfrist in Deutschland ohne gültigen, deutschen Boosführerschein erwischt wird.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#11
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Was immer Du damit zum Ausdruck bringen möchtest .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#12
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Zitat:
"Ausländer, die nach den Bestimmungen ihres Heimatlandes keinen Führerschein benötigen, müssen nach kroatischem Gesetz einen kroatischen Befähigungsnachweis führen." Fazit: ohne Schein läuft in Kroatien gar nichts. Theoretisch müsste der Ire, der mit seinem in Irland und dem Rest der EU führerscheinfreien 15-m-Hausboot völlig legal rund um Gibraltar und quer durch's Mittelmeer nach Griechenland schippert, entweder die kroatischen Hoheitsgewässer umschiffen oder einen kroatischen Befähigungsnachweis erwerben. Und was die Frage nach dem Rudergänger angeht: die Kroaten unterscheiden zwischen dem "zapovjednik" (=Kommandant, Skipper) und dem "voditelj brodica", also dem Fahrer des Bootes. In den kroatischen Vorschriften heißt es, dass der für die Sicherheit des Schiffs verantwortliche "zapovjednik" einen Befähigungsnachweis haben muss, der "voditelj" kommt da gar nicht vor. Ich interpretiere das so, dass der Rudergänger keinen FS benötigt - aber ob das jeder kroatische Richter/Polizist/Hafenkapitän auch so sieht: keine Ahnung!
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#13
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Schein
Nicht nur die Skandinavier sondern auch die Österreicher und einige mehr
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#14
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Zitat:
Ich wollte nur Dein "Es sind grundsätzlich die landesspezifischen Gesetze anzuwenden, also interessiert nicht die Gesetzgebung in Skandinavien [...]" relativieren - das Heimatland des Skippers und seine FS-Regelungen sind mitnichten irrelevant. An keiner Stelle habe ich gesagt oder wollte ich andeuten, dass ein Skandinavier ohne FS-Pflicht zuhause (Norwegen gehört übrigens nicht dazu, dort gibt es inzwischen Führerscheine) pauschal in HR ohne FS fahren darf.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#15
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Zitat:
Deutschland hat das Abkommen ratifiziert, ergo darf ein Kroate in Deutschland mit seinem kroatischen Führerschein fahren. Oder meinst Du einen Kroaten mit Erstwohnsitz in Deutschland?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#16
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Schein
Könnte es sein das Fred meint:
Im Falle eines Wechsel des Wohnsitzes von Kroatien nach Deutschland gibt es eine Übergangsfrist von einem Jahr dann muss er den Deutschen SBF See erwerben.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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#17
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Ich denke, er hat es kapiert ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#18
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Zitat:
z.B. wenn du in Kroatien mit einem 10PS Motor unterwegs bist. Dann brauchst du den SBF See obwohl in Deutschland dafür keiner vorgeschrieben ist, da in Kroatien ab 1 PS eine Führerscheinpflicht besteht. In einem anderen Thröt wurde diskutiert ob Frankreich weiterhin das Deutsche Führerscheinrecht annerkennt und man jetzt mit 15PS führerscheinfrei fahren darf. Dies ist seit November in der Klärung zwischen dem DMYV dem Verkehrsministerium und Frankreich. |
#19
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Zitat:
Richtig ist, dass man für jedes motorgetriebene Wasserfahrzeug einen Führerschein braucht.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#20
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So ist die Formulierung natürlich richtiger.
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#21
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Zitat:
Sobald der gewöhnliche Wohnsitz in D ist, muss der entspreche dt. SBF her. Die Jahresregel betrifft nur Personen mit Wohnsitz ausserhalb D.
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Gruss Vestus
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#22
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Das ist dann auch ein "Badeboot" mit E-Motor?
Naja....zum Glück hat meine Frau auch den SBF See und Binnen..... Nur leider haperts mit den SRC....das hatte ich ich nem anderen Thema schon mal angesprochen....(Wenn sie mich zum Wasserskifahren zieht) angesprochen..... Geändert von Cyberrat (16.07.2013 um 06:06 Uhr) |
#23
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Wie ist das jetzt bei mir, bin Amerikaner, habe aber noch ein halbes Dutzend deutsche Bootsfuehrerscheine. Vor zwei Jahren damit ohne Probleme gechartert, aber auch nicht kontrolliert worden.
Also abgekuerst die Frage: Darf ein US-Buerger mit deutschem SBF in Kroatien fahren? Gruss Norbert |
#24
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Zitat:
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#25
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Ziemlich alter Fred, aber ich wärme ihn nochmal auf:
Ausgangsfrage war: Muss der Rudergänger in Kroatien einen SBF See haben? Über die Sinnhaftigkeit wurde ausführlich diskutiert. Aber WEISS es jemand definitiv?
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Gruß, Frank |
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