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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 21.04.2017, 11:45
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist offline
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Standard Kroatien - Rudergänger ohne Führerschein

In Deutschland erlaubt, wenn der verantwortliche Bootsführer den Führerschein hat.
Wie sieht das in Kroatien aus?
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Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #2  
Alt 21.04.2017, 11:50
billi billi ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
In Deutschland erlaubt, wenn der verantwortliche Bootsführer den Führerschein hat.
Wie sieht das in Kroatien aus?
Meines Wissens muss in Kroatien der Rudergänger Führerscheininhaber sein.
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  #3  
Alt 21.04.2017, 12:28
Benutzerbild von onkelrocco
onkelrocco onkelrocco ist offline
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Siehe mal hier.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #4  
Alt 21.04.2017, 12:41
billi billi ist offline
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Zitat:
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wieder was gelernt
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  #5  
Alt 21.04.2017, 12:42
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Conni Conni ist offline
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Danke!

Da war es wieder - die Sufu hätte weitergeholfen.
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Conni (Volker)
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  #6  
Alt 30.04.2017, 12:50
Rheinesumanja Rheinesumanja ist offline
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Hallo Conni,

ich habe im vorletzten Jahr im Hafenamt auf Rab einen Wasserschutz- Polizisten danach gefragt. Er hat mit freundlich aber klar gesagt, dass es in Kroatien verboten sei. Er selbst würde, ziemlich wörtlich gesagt, ein Auge zudrücken, wenn meine Frau fahren würde und ich daneben säße und die Hand auf deren Oberschenkel liegen haben würde. Aber ob das seine Kollegen auch so sehen würden, ist fraglich.
Schönen 1. Mai noch .
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  #7  
Alt 01.05.2017, 13:04
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kornatix kornatix ist offline
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Ein Wasserschutzpolizist kann auch nicht immer alles wissen. Klick mal auf meinen bzw. auf den oben von Rocco verlinkten Beitrag, da steht alles drin!

Članak 70.
(1) Brodice za osobne potrebe u području plovidbe III. i IV. mora imati najmanje sljedeći broj članova posade:
– osobu koja upravlja brodicom osposobljenu za voditelja brodice kategorije B.

übersetzt: Boote für den persönlichen Gebrauch der Kategorien III und IV müssen mindestens folgende Besatzungsmitglieder haben:
- eine Person mit der Berechtigung als Bootsführer der Kategorie B.

Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass der Führerscheininhaber zugleich auch der Bootsführer ist, hätte er nicht "eine Person an Bord", sondern "der Bootsführer" geschrieben. Fazit: Mama (ohne Führerschein) darf auch fahren, wenn der Papa (mit Führerschein) dabei ist.

Und weil wir dieses (andere) Thema auch schon mal hatten:

(3) Iznimno od odredbe stavka 1. i 2. ovoga članka brodica snage porivnog uređaja veće od 15 kW mora imati osobu koja upravlja brodicom osposobljenu za voditelja brodice kategorije B koji mora imati najmanje 18 godina života.

Abweichend von den Vorschriften....muss auf Booten mit mehr als 15 KW Motorleistung die Person mit dem Führerschein der Kategorie B mindestens 18 Jahre alt sein. Auch hier ist nicht die Rede von dem Bootsführer (voditelj), sondern von einer Person (osoba) an Bord.
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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  #8  
Alt 01.05.2017, 18:34
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Burner Burner ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen

Članak 70.
(1) Brodice za osobne potrebe u području plovidbe III. i IV. mora imati najmanje sljedeći broj članova posade:
– osobu koja upravlja brodicom osposobljenu za voditelja brodice kategorije B.

übersetzt: Boote für den persönlichen Gebrauch der Kategorien III und IV müssen mindestens folgende Besatzungsmitglieder haben:
- eine Person mit der Berechtigung als Bootsführer der Kategorie B.


Ich bin mir mit der Übersetzung hier nicht so 100% sicher...hierzu ist mein Juristen-kroatisch nicht gefestigt, aber ich meine, dass der Ausdruck "osobu koja upravlja brodicom" bedeutet, die Person, die das Boot steuert muss die Berechtigung zum Führen des Bootes Kategorie B haben".
LG
Sandra
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #9  
Alt 01.05.2017, 20:45
Sandman Sandman ist offline
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Aussage vom Hafenamt Rijeka und vom Kurs zum kroatischen Küstenpatent unisono:
Die Person, die am Steuer steht muss den Führerschein haben.


Grüße

Sandman
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  #10  
Alt 02.05.2017, 10:14
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Nautico Nautico ist offline
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Genau so kenne ich es auch nur.
Ist bei uns aber auch nicht so schlimm, meine Frau als auch ich haben den SBF- See und Binnen

Gruß
Jörg
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  #11  
Alt 02.05.2017, 10:43
herbert herbert ist offline
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Spaß ein
(Das ist auch der Grund warum für das HR Patent keine Praxis erforderlich ist)

Spaß aus
__________________
Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #12  
Alt 02.05.2017, 13:09
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen

Ich bin mir mit der Übersetzung hier nicht so 100% sicher...hierzu ist mein Juristen-kroatisch nicht gefestigt, aber ich meine, dass der Ausdruck "osobu koja upravlja brodicom" bedeutet, die Person, die das Boot steuert muss die Berechtigung zum Führen des Bootes Kategorie B haben".
LG
Sandra
"upravljati" wird benutzt für Begriffe wie "verwalten, verantworten, leiten". Ein Schuldirektor z. B. heißt "upravitelj škole", das Finanzamt "porezna uprava". Nach meinem Sprachverständnis wäre die "osoba koja upravlja brodicom" also der verantwortliche Bootsverwalter = Skipper, und der muss nicht unbedingt zugleich auch Steuermann sein.

Ich bin aber nicht allwissend und trotz meines hohen Alters immer noch lernwillig. Also nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil: Wenn Hafenbeamte und andere Leute, die es wahrscheinlich besser wissen als ich, unter "osoba koja upravlja brodicom" denjenigen verstehen, der das Boot steuert, dann muss der Steuermann - anders als in Deutschland - einen Führerschein haben. Einverstanden? (Wobei ich allerdings immer noch nicht verstehe, wieso der Gesetzgeber immer nur von "einer Person an Bord" spricht und nicht von dem Fahrer.)
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.

Geändert von kornatix (02.05.2017 um 13:38 Uhr)
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  #13  
Alt 02.05.2017, 13:49
Justforfun Justforfun ist offline
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Nächste Frage...warum wird beim Permit immer mein Führerschein verlangt.......eigentlich müsste es egal sein ob der Schiffseigner einen Führerschein hat....er muß ja nur immer seinen Skipper mithaben...
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  #14  
Alt 02.05.2017, 14:20
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Nächste Frage...warum wird beim Permit immer mein Führerschein verlangt.......eigentlich müsste es egal sein ob der Schiffseigner einen Führerschein hat....er muß ja nur immer seinen Skipper mithaben...
Das ist auch egal. Der Bootseigner muss keinen Führerschein haben, der Bootsfahrer schon. Ich kenne einen Holländer, der zwar ein Boot hat, aber keinen Führerschein (weil er den in Holland nicht braucht). Sein Sohn hat aber einen kroatischen Schein, und bis jetzt konnten Vater (Eigner) und Sohn (Fahrer) ihr Tuckerböötchen in Zadar immer problemlos anmelden. Und meines Wissens hat Roberto Geissini Prollistar auch keinen Bootsführerschein, trotzdem aber mit seinem Schiff plus Skipper Kroatien heimgesucht.

Aber wir drehen uns im Kreis (das können wir ja alle prima ). Wenn es denn tatsächlich so ist, dass in Kroatien nur ein Führerscheininhaber am Ruder stehen darf, dann ist das halt so. Und ich habe wieder was dazu gelernt.
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  #15  
Alt 02.05.2017, 15:03
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In der Schifffahrt ist es normal üblich dass der Kapitän die Verantwortung hat, aber z.b. das Steuern vom Schiff delegiert........eigentlich heisst es Rudergänger und nicht Kapitän....also.....eine Vorschrift, dass der Rudergänger ein Kapitänspatent haben muß würde mich wirklich sehr verwundern....
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  #16  
Alt 02.05.2017, 15:28
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
.....eine Vorschrift, dass der Rudergänger ein Kapitänspatent haben muß würde mich wirklich sehr verwundern....
Das wundert mich ja auch! Deshalb habe ich in der "Person", die laut Gesetzestext "die Verantwortung an Bord hat" ja auch nicht den Rudergänger gesehen. Wenn aber - ich wiederhole mich - Hafenkapitäne, Bootsfahrschulen und Polizisten erklären, nur ein Führerscheininhaber dürfe am Steuer stehen, dann wird das wohl so sein. Und wenn Du oder ich da anderer Meinung sind, dann wird das den kontrollierenden Beamten vermutlich wenig beeindrucken. Also lassen wir's dabei: wer in Kroatien das Boot steuert, muss einen Schein haben.
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Gerd

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  #17  
Alt 02.05.2017, 18:47
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Volker Volker ist offline
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Bei mir steht 90% der Zeit gar keiner am Steuer!!!
Entweder lenkt der el. Autopilot oder die Windsteueranlage.
Ich habe doch Wichtigeres zu tun als stundenlang stur geradeaus auf's Meer zu gucken....

Und nun????

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #18  
Alt 02.05.2017, 19:19
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Ich vermute mal:
Die HR Scheine sind doch im wahren Leben für die Kroaten gedacht!
Da der Zugang für relativ leicht ist und auch ein gewerbliches Skippern zulässt, wäre es doch naheliegend das es in Kroatien kaum jemanden gibt der keinen Schein hat.
In der Berufs Schifffahrt muß man sich mit div Scheinen hocharbeiten.

Da Sportschifffahrt nationale Angelegenheit ist gelten die halt die Regeln von Kroatien und nicht die von uns Urlaubern.
Siehe in HR alle einen Schein in D erst ab 15 in Österr. ab 5 in I ab 40 PS

So sehe ich das ob es auch so ist
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Gruß
herbert

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  #19  
Alt 02.05.2017, 22:13
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
.....eine Vorschrift, dass der Rudergänger ein Kapitänspatent haben muß würde mich wirklich sehr verwundern....
Das braucht Dich nicht verwundern, denn das vermeintliche Kapitänspatent ist keines, sondern ein Bootsführerschein.


Grüße

Sandman
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  #20  
Alt 03.05.2017, 05:40
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Das braucht Dich nicht verwundern, denn das vermeintliche Kapitänspatent ist keines, sondern ein Bootsführerschein.


Grüße

Sandman
Stimmt natürlich...ein kleiner aber feiner Unterschied....ich wär halt so gerne Kapitän.......aber wie gesagt....bei einer Segelcrew kann ich mir nicht vorstellen dass der Rudergänger einen Führerschein haben muss....es kann aber durchaus sein dass ich da falsch liege.....

Geändert von Justforfun (03.05.2017 um 07:05 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler...
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  #21  
Alt 03.05.2017, 08:51
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Gerwin Gerwin ist offline
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Klingt alles sehr interressant
- Wenn ich keinen Schein habe darf ich nicht fahren !
- Besteht ein Übungstörn nur aus zuschauen ?
- Wie geht die Prüfung, wenn ich nicht fahren sondern nur zuschauen darf ?
- Erfahrungsnachweise als Smutje (ist zwar verantwortungsvoll, gilt aber nicht) und sonst nichts ?

Kann ich mir alles nicht so vorstellen
Jemand steuert, Skipper mit Schein ist dabei und hat die Verantwortung
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Gruß
Gerwin
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  #22  
Alt 03.05.2017, 09:05
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Stimmt natürlich...ein kleiner aber feiner Unterschied....ich wär halt so gerne Kapitän.......aber wie gesagt....bei einer Segelcrew kann ich mir nicht vorstellen dass der Rudergänger einen Führerschein haben muss....es kann aber durchaus sein dass ich da falsch liege.....
Das kann ein Problem für die Österreicher sein
Da bei Österreichische Bootsführerscheine immer Praxis vorgeschrieben ist und diese ab FB 2 immer am Meer statt finden, könnte es zu

Siehe MSVÖ http://www.msvoe.at/hp/alcms/index.php?sid=1450429394
Fahrtbereich 2 (FB 2) durch 500 Seemeilen und 18 Bordtage, insbesondere als Wachführer

Also, ab FB 2 finden die meisten Ausbildungsfahrten in HR statt auch die Prüfungen. Vor der Praxis hat kein Österreicher einen Schein.

Vor Jahren hatten wir schon das Problem, damals hatte uns das Ministerium bzw. Hafenamt Rijeka mitgeteilt:
Ausbildung ist kein Problem wenn die Ausbildungsstätte einen Firmensitz in HR hat und anerkannt ist.
( Info damals aus dem Büro )
Den genauen Wortlaut kann ich nach so vielen Jahren nicht genau wiedergeben.

Als Lehrskipper hätte ich sonst keinen als Rudergänger einsetzten können.

Wie es heute ist kann ich nicht sagen, bin seid 5 Jahren in Pension
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Gruß
herbert

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  #23  
Alt 03.05.2017, 09:26
Benutzerbild von fred_sonnenschein
fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
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Jetzt muss auch ich meinen Senf loswerden.

Mir hat in Kroatien mal einer gesagt:

"Wieso glauben alle Urlauber das sie bei uns ohne Führerschein ein Boot lenken dürfen nur weil eine Person mit Führerschein an Bord ist.
Dürft ihr bei euch zu Hause mit einem Auto ohne Führerschein fahren nur weil eine Person mit Führerschein im Auto sitzt?"


Klingt für mich eigentlich logisch

Bei einer Ausbildungsfahrt ist das beim Auto ja auch so, das der Führerschein-Neuling keinen Schein hat.

ALSO - ist eigentlich ganz einfach:
Führerschein = JA --> Boot fahren!
Führerschein = NEIN --> Nix fahren!

.
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lg. Manfred

Eines Tages wirst du aufwachen und keine Zeit mehr haben für Dinge, die du immer machen wolltest.
Tu sie jetzt!
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  #24  
Alt 03.05.2017, 10:14
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Jetzt muss auch ich meinen Senf loswerden.

Mir hat in Kroatien mal einer gesagt:

"Wieso glauben alle Urlauber das sie bei uns ohne Führerschein ein Boot lenken dürfen nur weil eine Person mit Führerschein an Bord ist.
Dürft ihr bei euch zu Hause mit einem Auto ohne Führerschein fahren nur weil eine Person mit Führerschein im Auto sitzt?"



.
dann hättest du ihm gesagt:

weil es bei uns zuhause erlaubt ist und genügt, dass jemand mit einem gültigen FS Schein an Bord ist und das Steuer eines Bootes eine Person ab 16 Jahre ohne FS Schein übernehmen darf!
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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Alt 03.05.2017, 12:32
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kornatix kornatix ist offline
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Ein Blick in's Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung ungemein - also nochmal: Im kroatischen Gesetz über Boote und Yachten steht, dass die "osoba koja upravlja brodicom" einen Führerschein haben muss. "Osoba koja upravlja brodicom" heißt übersetzt: die Person, die das Boot verwaltet/dafür verantwortlich ist.

Nach meinem Sprach- und Rechtsverständnis ist damit der verantwortliche Skipper gemeint, und der muss - man denke an einen 16-stündigen Segeltörn - nicht unbedingt pausenlos am Ruder stehen. Deshalb war für mich zunächst sonnenklar: es reicht, wenn der Skipper einen Führerschein hat, steuern darf (unter seiner Aufsicht) auch jemand anders, und so habe ich das hier zunächst auch geschrieben.

Nun kann man aber unter der "für das Boot verantwortlichen Person" auch denjenigen verstehen, der gerade steuert. Und wenn - ich wiederhole mich schon wieder - kroatische Hafenkapitäne, Führerscheinschulen und Polizisten unisono erklären, dass eben nicht nur einer an Bord, sondern genau wie im Auto der jeweilige Fahrer einen Führerschein haben muss, dann werden wir das wohl so akzeptieren müssen. Mir passt das auch nicht - also darf Opis Lieblingsenkel demnächst nur noch steuern, wenn weit und breit kein anderes Boot in Sicht ist, und Anlegen muss ich selbst.

Im Kroatischen gibt es unzählige unmißverständliche Begriffe, z.B. "zapovjednik" für den Kommandanten oder "vozač" für den Fahrer. Weshalb der kroatische Gesetzgeber statt dessen von "einer für das Boot verantwortlichen Person" spricht, bleibt sein Geheimnis und lässt sich wohl nur so erklären, dass die Juristen, die dieses Gesetz in Zagreb zusammengeschustert haben, keine Ahnung vom Bootfahren haben. Und damit bin ich dann mal 'raus aus dieser Nummer...
__________________
Pozdrav,
Gerd

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