Die Urteile des Verwaltungsgerichtes Köln, mit welchem die Beitragebescheide der jetzigen Bundesnetzagentur wegen der Erhebung von Frequenznutzungsbeitragsbescheide für die Jahre 1998 und 1999 aufgehoben worden sind, sind
rechtskräftig !
Mit Schreiben v. 12. Januar 2006 hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, daß sie gegen die oben genannten Urteile, welche in einem Musterverfahren ergangen sind, kein Rechtsmittel einlegen wird !
Wermutstropfen : das betrifft die Frequenzzuteilungen im
Flugfunk !
Ob sich daraus jetzt Konsequenzen für den See- / Binnenfunk ergeben bzw. ableiten lassen ??