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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.02.2006, 07:10
Benutzerbild von Judschi
Judschi Judschi ist offline
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Standard Sind Verluste durch Insolvenzen absetzbar?

Hallo
mal was ganz anderes: da es mit Deutschland ja soooooo bergauf geht und viele Firmen meinen, sie können den Leuten Geld aus der Tasche ziehen und dann ohne entprechende Gegenleistung Insolvenz anmelden, nun meine Frage an die Steuerfachleute unter Euch:

Ich habe letztes Jahr (für mich gesehen) eine Menge Geld verloren, da zwei Firmen pleite geworden sind. Irgendjemand meinte, ich könne bei der Einkommensteuererklärung den mir entstandenen Schaden angeben und somit von der Steuer absetzen.

Wären das Werbungskosten oder negatives Einkommen (ähnlich wie bei verzocktem Börsenkaiptal innerhalb der Haltefrist) oder war die Info nur eine Ente?

Kennt sich jemand damit aus, fragt sich ein etwas besorgter Uwe, der noch was retten will, wo eigentlich nichts mehr zu retten ist
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Viele Grüße
Uwe

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  #2  
Alt 21.02.2006, 07:32
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Flybridge Flybridge ist offline
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Hallo U.G.,

da fehlen noch ein paar Infos. Geht es um Aktien, Anteile an einer GmbH?

Als Firma laufen "zweifelhafte Forderungen" oder abgeschriebene Forderungen durch deine GUV oder Bilanz. Damit wird der Umsatz und letztlich dein Gewinn geschmälert. Daraus folgt dann eine indirekte Absetzung.

Als Privatmann kannst du solche Ausfälle in diesem Sinne nicht geltend machen. Weg ist weg. Und als Privtamann kannst du keine negativen Einkünfte absetzen. Dies gilt nur dann, wenn du selbst aktiv am Unternehmen beteiligt bist, und AUFWENDUNGEN, die du einbringst, gegenrechnen kannst.

Du solltest aber in jedem Falle einen Steuerberater in diesem Punkt aufsuchen, falls es sich lohnt über die Summe zu sprechen. Der kann dir anhand deiner persönlichen Umstände detailliert helfen.
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Micha


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  #3  
Alt 21.02.2006, 07:43
riwerndrei riwerndrei ist offline
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Hallo Judschi,

selbstverständlich sind Rechnungen, die nicht einbringlich durch Insolvenzen sind, absetzbar.
Du bekommst die MWST. wieder zurück, und der Rechnungsbetrag wird
auch am evtl. Gewinn wieder zurückgerechnet.

Das gilt nicht für einen Privaten, aber da konntest Du ja auch keine Rechnungen schreiben.
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Viele Grüße
Richard
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  #4  
Alt 21.02.2006, 07:46
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von riwerndrei
Hallo Judschi,

selbstverständlich sind Rechnungen, die nicht einbringlich durch Insolvenzen sind, absetzbar.
Du bekommst die MWST. wieder zurück, und der Rechnungsbetrag wird
auch am evtl. Gewinn wieder zurückgerechnet.
Aber nur, wenn das Verfahren abgeschlossen ist
oder NACHWEISLICH keine Aussicht besteht, das Geld zu bekommen

Gruß
UWE
der noch auf ca. 40000€
aus HH wartet
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #5  
Alt 21.02.2006, 08:05
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Judschi Judschi ist offline
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Danke Euch erstmal.
Hier noch mal zum Verständnis: ich bin Privatperson, habe meinen Z-Antrieb reparieren lassen, die Firma hat Pfusch abgeliefert - Z kaputt - laut Kostenvoranschlag ca 1600EUR Schaden - Firma will nicht Gewährleistung übernehmen und hatte inzwischen Insolvenz angemeldet - den o.g. Betrag zur Insovenztabelle angemeldet, aber keine Kohle erhalten.

Zweiter Fall: im Internet Ware bestellt und vorab bezahlt
Keine Ware erhalten, Fa. hat mittlerweile ein Insolvenzverfahren beantragt, welches gerade geprüft wird. Entstandener Schaden "nur" knapp 100EUR.

Beide Fälle wurden von meinem Anwalt verfolgt, aber da wird nix zu holen sein. Ich werde mir mal von den Insolvenzverwaltern schriftlich bestätigen lassen, dass meine Forderungen nicht erfüllt wurden. Somit habe ich schon mal den Nachweis, das nix mehr kommt...
__________________
Viele Grüße
Uwe

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  #6  
Alt 21.02.2006, 08:20
Elektromeister Elektromeister ist offline
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Zitat:
Zitat von Judschi
Somit habe ich schon mal den Nachweis, das nix mehr kommt...
Hallo,

ein Kunde von mir ging 1995 Pleite, Schaden 1200,- DM nach ca. 7 Jahren hat mir der Insolvenverwalter dann noch rund 8,- Euro überwiesen.
Also nie die Hoffnung aufgeben!!!

Gerd
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  #7  
Alt 21.02.2006, 08:21
Moritz Moritz ist offline
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Hallo Judschi,
Dein Fall ist steuerlich eindeutig und simpel: Du bleibst auf Deinen "Verlusten" sitzen; sie gehören zu Deiner privaten Lebensführung und da wird nichts (EKSt.-rechtlich) versteuert oder abgeschrieben.
Gruß
Moritz
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  #8  
Alt 21.02.2006, 08:57
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Judschi Judschi ist offline
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Zitat:
Zitat von Elektromeister
nach ca. 7 Jahren hat mir der Insolvenverwalter dann noch rund 8,- Euro überwiesen.
Also nie die Hoffnung aufgeben!!!

Gerd
Wer weiss, ob ich bis dahin noch lebe...
... bei meinem privaten Lebensstil
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Viele Grüße
Uwe

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