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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.12.2014, 14:37
d852 d852 ist offline
Ensign
 
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Standard Boote über 2,5m Breite im Ausland ziehen!??

Hallo zusammen,
wir überlegen uns zu vergrössern von 23 auf 25-27 Fuß haben allerdings feststellen müssen, das meist egal was in den Papieren steht die Boote breiter sind als 2,50m oder 2,55m. Da wir das Boot weiterhin trailern möchten wollte ich wissen wie ihr das macht? Augen zu und durch oder hoffen dass man glaubt was in den Papieren steht und nicht nachgemessen wird. Oder werden Außnahmegenehmigungen verkauft, denn die Boote sehe ich ja auf den Hängern in Österreich und Slowenien.
Wurde denn schon jemand tatsächlich angehalten(außer Schweiz) und was war dann. Wir fahren im Moment nach Kroatien, aber auch Spanien soll demnächst angesteuert werden. Bitte nur tatsächliche Erfahrungen mitteilen und kein Hörensagen.
Bin schon gespannt.


bis dann
Dirk
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  #2  
Alt 27.12.2014, 14:56
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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55.384 Danke in 11.794 Beiträgen
Standard Boote über 2,5m Breite im Ausland ziehen!??

Als erstes das Boot nachmessen.
Unser Boot ist auch nur 2,55m und 2,59 ist es nur rechnerisch.



Grüße Stephan
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #3  
Alt 27.12.2014, 15:04
Benutzerbild von Don P
Don P Don P ist offline
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Standard

25 bis 27 FT haben meistens 2,59m ...
ich selbst und andere hatten damit keine Probleme.

Bei 3,00 m allerdings habe ich eine Genehmigung für Ö und I beantragt.
Ist unproblematisch wenn man sich rechtzeitig drum kümmert.
__________________
Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #4  
Alt 27.12.2014, 15:49
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alaska alaska ist offline
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Unsere Wellcraft hat nachgemessene 2,59 und wir Trailern auch nach HR.

Meine Meinung:
die Polizei, egal ob D, A, SLO oder HR kennen sicherlich die Problematik
und drücken da mehr als ein Auge zu.
Insofern müssen wir da keine schlafenden Hunde wecken sondern
eher anständig und unauffällig fahren.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #5  
Alt 28.12.2014, 16:46
d852 d852 ist offline
Ensign
 
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Hallo zusammen,
mir geht es nicht um 5cm, also 2,59m statt 2,55m sonerm mehr um Boote wie die Draco 25, die ca 2,85m hat oder eine Sunfury mit 2,99m.
Auch die hab ich schon auf Trailern gesehen; ich will auch keine schlafenden Hunde wecken und fahre auch immer ordentlich, aber privat komme ich dann doch nicht nach Kroatien oder?
Wie bekommt man denn eine Genehmigung für Österreich und Italien und gilt die für ein ganzes Jahr oder immer nur für eine Fahrt und bin auf einen Tag festgelegt. Und natürlich wie hoch sind die Kosten?
Gibt es sowas auch für Frankreich und Spanien?

Danke und bis dann
Dirk
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  #6  
Alt 28.12.2014, 21:06
lapaloma lapaloma ist offline
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Zitat:
Zitat von d852 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
mir geht es nicht um 5cm, also 2,59m statt 2,55m sonerm mehr um Boote wie die Draco 25, die ca 2,85m hat oder eine Sunfury mit 2,99m.
Auch die hab ich schon auf Trailern gesehen; ich will auch keine schlafenden Hunde wecken und fahre auch immer ordentlich, aber privat komme ich dann doch nicht nach Kroatien oder?
Wie bekommt man denn eine Genehmigung für Österreich und Italien und gilt die für ein ganzes Jahr oder immer nur für eine Fahrt und bin auf einen Tag festgelegt. Und natürlich wie hoch sind die Kosten?
Gibt es sowas auch für Frankreich und Spanien?

Danke und bis dann
Dirk

Ich sage mal wie ich es bis in die 90ziger Jahre gemacht habe:
1. Der ADAC Bootsschein wurde immer als Beweis fuer die Abmessungen anerkannt.
2. Der ADAC schrieb damals in den Bootsschein, was der Besitzer angab.
3. Damals gab es die "einfache" Sondergenehmigung fuer unteilbare Gueter bis 10 % ueber den normal zulaessigen 2,5 m. (Die 2,5 m wurden irgendwann auf 2,55 erweitert)
4. Ich gebe hiermit zu, dass ich ein 3,4 m breites Boot auf 3 m papiermaessig geschrumpft habe, eine Spedition hat es von Slowenien auf der Autobahn bis nach Amsterdam gefahren. Ohne Probleme.

Nachahmung nicht empfohlen, damit mich niemand falsch versteht. Ja, und ich glaube nicht, dass im Falle eines Unfalls die Versicherung nicht gezahlt haette, es sei denn, die Breite sei ursaechlich fuer den Unfall.

Gruss Norbert
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  #7  
Alt 28.12.2014, 21:55
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Mercurius Mercurius ist offline
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Ich kann Dir versichern, dass wir auch bei "nur" 4cm nicht die Augen zu drücken. Die Messtoleranz beträgt beim geeichten Maßband 0,5cm. Du bleibst auf dem Parkplatz so lange stehen, bis Du Dir bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung geholt hast. Bußgeld obligatorisch.

Zugeben muss ich allerdings, dass anders als in meinem Dienstgebiet Sportboote nicht immer im Fokus jedes Polizeibeamten stehen und er daher i.d.R. auch nicht wissen kann, dass die Boote vom anderen Kontinent nicht den europäischen Maßen entsprechen. Aber glaube mir, auch dem unwissendsten Kollegen fällt es auf, dass ein Boot mit 2,85 oder 2,99m zu breit ist. Wenn er dann auch noch gerade Zeit hat, hast Du Pause.

PS: der Trick mit den "frisierten" Daten im IBS ist nicht mehr besonders originell.
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  #8  
Alt 28.12.2014, 21:59
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Ein Freund fuhr jahrelang ein 2,59 meter Boot auf einem
2,65 breiten US Trailer.
Der Trailer war zugelassen und hatte eine Sondergenehmigung
für Deutschland.
Die Optik war klasse, der Trailer war breiter wie das Boot also
passt alles und keiner hat das Verlangen nachzumessen

Ob das bei 2,85 oder 2,99 noch funktioniert
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #9  
Alt 28.12.2014, 22:06
daGamser daGamser ist offline
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Prima,

wir reden hier über diese Geschichten und die Polizie liesst mit.

Ist das nicht kontraproduktiv?

Die Aussage mit den 4 cm ist doch ne klassische Aussage zu dem Thema "Wie macht man sich unbeliebt"...

Sowas ist doch irgendwie kleinkariert....

Gruß
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  #10  
Alt 28.12.2014, 22:37
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Ich kann Dir versichern, dass wir auch bei "nur" 4cm nicht die Augen zu drücken. Die Messtoleranz beträgt beim geeichten Maßband 0,5cm. Du bleibst auf dem Parkplatz so lange stehen, bis Du Dir bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung geholt hast. Bußgeld obligatorisch.

Zugeben muss ich allerdings, dass anders als in meinem Dienstgebiet Sportboote nicht immer im Fokus jedes Polizeibeamten stehen und er daher i.d.R. auch nicht wissen kann, dass die Boote vom anderen Kontinent nicht den europäischen Maßen entsprechen. Aber glaube mir, auch dem unwissendsten Kollegen fällt es auf, dass ein Boot mit 2,85 oder 2,99m zu breit ist. Wenn er dann auch noch gerade Zeit hat, hast Du Pause.

PS: der Trick mit den "frisierten" Daten im IBS ist nicht mehr besonders originell.

Jetzt poste noch dein Reviergebiet und viele sind dir dann dafür dankbar.
__________________
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  #11  
Alt 29.12.2014, 13:17
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Zitat:
Zitat von daGamser Beitrag anzeigen
Die Aussage mit den 4 cm ist doch ne klassische Aussage zu dem Thema "Wie macht man sich unbeliebt"...

Sowas ist doch irgendwie kleinkariert....
Eine Meinung, die wie immer in solchen Fällen zu erwarten war. Die 4cm sind aber genau die Zentimeter, die beim Durchfahren der nächsten Autobahnbaustelle mit engen Fahrstreifen fehlen. Anhänger sind durch ihre Pendelneigung ohnehin schon prädestiniert dafür, an solchen Stellen eher in Unfälle beim Überholt werden verwickelt zu werden. Das Problem verstärkt sich noch durch Überbreiten.
Davon abgesehen verbietet § 32 Abs. 8 StVZO explizit jegliche Toleranzen.
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  #12  
Alt 29.12.2014, 13:32
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Angaben in IBS etc überzeugen keine Polizisten.
Im Zweifelsfall wird nachgemessen.

Geltungsdauer und Kosten für Ö und I kann ich
am kommenden Montag nachsehen.
Genehmigung bis 3,00 m.
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  #13  
Alt 29.12.2014, 13:34
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Eine Meinung, die wie immer in solchen Fällen zu erwarten war. Die 4cm sind aber genau die Zentimeter, die beim Durchfahren der nächsten Autobahnbaustelle mit engen Fahrstreifen fehlen. Anhänger sind durch ihre Pendelneigung ohnehin schon prädestiniert dafür, an solchen Stellen eher in Unfälle beim Überholt werden verwickelt zu werden. Das Problem verstärkt sich noch durch Überbreiten.
Davon abgesehen verbietet § 32 Abs. 8 StVZO explizit jegliche Toleranzen.

Ich hatte auch mit 2,91 m ( Genehmigung war vorhanden) keine
Probleme in Baustellen.

Waren die rechten Fahrspuren in den 90 ern breiter ?
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Don P



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  #14  
Alt 29.12.2014, 13:53
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Eine Meinung, die wie immer in solchen Fällen zu erwarten war. Die 4cm sind aber genau die Zentimeter, die beim Durchfahren der nächsten Autobahnbaustelle mit engen Fahrstreifen fehlen. Anhänger sind durch ihre Pendelneigung ohnehin schon prädestiniert dafür, an solchen Stellen eher in Unfälle beim Überholt werden verwickelt zu werden. Das Problem verstärkt sich noch durch Überbreiten.
Davon abgesehen verbietet § 32 Abs. 8 StVZO explizit jegliche Toleranzen.
Der echte Vorteil ist das die Baustelle mit der Sondergenehmigung vor der Durchfahrt etwas breiter gestellt wird[emoji15]
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  #15  
Alt 29.12.2014, 14:17
baggergert-oh baggergert-oh ist offline
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Moin , Moin
Meine Albin bringt 2,75 Breite. Sondergenehmigung für 3 Jahre Deutschlandweit 80,-Euro. Bin dann auf der sicheren Seite. Gemessen wird meistens nur im Schadensfall, dann aber oweia.
MvG Gert
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  #16  
Alt 29.12.2014, 14:22
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Zitat:
Zitat von baggergert-oh Beitrag anzeigen
Moin , Moin
Meine Albin bringt 2,75 Breite. Sondergenehmigung für 3 Jahre Deutschlandweit 80,-Euro. Bin dann auf der sicheren Seite. Gemessen wird meistens nur im Schadensfall, dann aber oweia.
MvG Gert

Gültigkeitsdauer und Gebühr können je nach dem in welchem
Bundesland beantragt wird unterschiedlich sein ...
Gültig aber in dann in allen Bundesländern.
__________________
Don P



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  #17  
Alt 29.12.2014, 16:14
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alaska alaska ist offline
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Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es zielführend und für uns
Trailerkapitäne positiv ist, wenn man hier die Aussage eines (vermutlich) aktiven Polizisten so anfeindet wie geschehen.
Denn eines ist mal klar, jeder der mit seinem 2,59- Ami- Boot unterwegs ist,
bewegt sich im grauen Bereich und ist auf Duldung angewiesen.
Wenn es ein Polizist weniger tolerant auslegt als der andere, liegt das in seinem Ermessen bzw. einschlägigen Erfahrungen.
Eines ist klar, nicht der Polizist sondern wir bewegen uns außerhalb der
Gesetze mit 2,59m.
Und wenn wir das noch weiter so thematisieren, brauchen wir uns nicht wundern, wenn in naher Zukunft weniger getrailert werden darf.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #18  
Alt 29.12.2014, 17:02
daGamser daGamser ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Eine Meinung, die wie immer in solchen Fällen zu erwarten war. Die 4cm sind aber genau die Zentimeter, die beim Durchfahren der nächsten Autobahnbaustelle mit engen Fahrstreifen fehlen. Anhänger sind durch ihre Pendelneigung ohnehin schon prädestiniert dafür, an solchen Stellen eher in Unfälle beim Überholt werden verwickelt zu werden. Das Problem verstärkt sich noch durch Überbreiten.
Davon abgesehen verbietet § 32 Abs. 8 StVZO explizit jegliche Toleranzen.
Hast ja recht, Gesetz ist nunmal Gesetz. Da ist nichts dran zu rütteln.

War wohl etwas voreilig.
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  #19  
Alt 29.12.2014, 17:23
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Der echte Vorteil ist das die Baustelle mit der Sondergenehmigung vor der Durchfahrt etwas breiter gestellt wird[emoji15]
Witzig. Die Ausnahmegenehmigung legitimiert Dich, ggfs. beide Fahrstreifen zu nutzen, wenn es ansonsten zu eng werden sollte. Machst Du das ohne Genehmigung, könnte das den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Ein Problem der Trucker. Die machen das nämlich häufiger, um die sogenannten Spiegelunfälle zu verhindern. Statt froh zu sein, den rechten Außenspiegel so behalten zu dürfen, erhalten sie dann von cholerischen SUV-Fahrern entsprechende Anzeigen.
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  #20  
Alt 29.12.2014, 17:31
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Da finde ich die Idee in engen Baustellen versetzt zu fahren sehr entspannt.
Ich fahre wenn es mir für mein Gespann zueng wird eh sehr nahe auf oder auch jenseits der Mittellinie.
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  #21  
Alt 29.12.2014, 18:25
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Onkel-Pit Onkel-Pit ist offline
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Also ich habe für den Sattelzug auch ne 3m Genehmigung für Deutschland, unser Boot hat 3,40m bin schon öfter rausgezogen worden... bis jetzt immer Anstandslos weitergekommen
__________________
Gruß Sven
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  #22  
Alt 29.12.2014, 20:29
yello yello ist offline
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Zitat:
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Eine Meinung, die wie immer in solchen Fällen zu erwarten war. Die 4cm sind aber genau die Zentimeter, die beim Durchfahren der nächsten Autobahnbaustelle mit engen Fahrstreifen fehlen. Anhänger sind durch ihre Pendelneigung ohnehin schon prädestiniert dafür, an solchen Stellen eher in Unfälle beim Überholt werden verwickelt zu werden. Das Problem verstärkt sich noch durch Überbreiten.
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Trotzdem bleibt's kleinkariert, jeder Kühlkoffer hat 2,60 m eingetragen, ohne Ausnahmegenehmigung! Das ist nicht nachvollziehbar, außer dadurch, daß Lobbyisten sich ihre Gesetze kaufen.

Insofern ist eine gebührenpflichtige, dauerhafte Ausnahmegenehmigung, auch nichts anderes, als die übliche Wegelagerei mit Passierschein zu umfahren.

yello
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  #23  
Alt 29.12.2014, 20:59
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Eine Meinung, die wie immer in solchen Fällen zu erwarten war. Die 4cm sind aber genau die Zentimeter, die beim Durchfahren der nächsten Autobahnbaustelle mit engen Fahrstreifen fehlen. Anhänger sind durch ihre Pendelneigung ohnehin schon prädestiniert dafür, an solchen Stellen eher in Unfälle beim Überholt werden verwickelt zu werden. Das Problem verstärkt sich noch durch Überbreiten.
Davon abgesehen verbietet § 32 Abs. 8 StVZO explizit jegliche Toleranzen.
Wobei dies eher für 2,50m breite Wohnwagen zutrifft, deren Achse in der Mitte sitzt und deren Schwerpunkt höher liegt als wie bei 2,59m breiten Trailergespanne, die stabiler hinterherlaufen .
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #24  
Alt 29.12.2014, 22:22
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Mercurius Mercurius ist offline
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Ich weiß, ich weiß ... Polizisten sind entweder blöd
Zitat:
Zitat von Onkel-Pit Beitrag anzeigen
.... unser Boot hat 3,40m bin schon öfter rausgezogen worden... bis jetzt immer Anstandslos weitergekommen
Übrigens, Deine Cytra 31 heißt nicht "Currier" sondern "Courier" und misst in der Breite auch nicht 3,40m sondern nur 3,20m. Hatte schon mal das Vergnügen mit einem Kollegen von Dir, der damit ohne gelbe Kennleuchte unterwegs war

oder falls sie doch mal einen Schimmer haben, sind sie eben kleinkarierte Wegelagerer.
Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
Trotzdem bleibt's kleinkariert ... übliche Wegelagerei
Wir müssen damit leben. Um vom Gegenteil zu überzeugen hat der liebe Gott zum Glück aber den Bußgeldkatalog und die Gerichte geschaffen und ich mein Diplom (das haben heute alle, heiß nur neudeutsch Bachelor/Master) doch nicht um sonst erworben.

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  #25  
Alt 29.12.2014, 22:24
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Onkel-Pit Onkel-Pit ist offline
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Glaub mir sie ist 3,40m ich habe gemessen. Mit 3,20m würde ich sogar in die Sportboot Schleusse der Mosel kommen. Da passe ich nicht rein !!


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Gruß Sven
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