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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.11.2012, 19:49
gogolo gogolo ist offline
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Hallo zusammen!

Hätte eine Frage:

Ich fahre ein Quicksilver 340 Airdeck mit ein E-Motor. Braucht man da eine Genehmigung wenn ich auf dem Chiemsee fahren will? (Leistung 600 Watt)

Falls ich später vielleicht mal ein 15 PS Motor kaufen will (Führerscheinfrei) wo darf ich dann fahren (nähe Rosenheim) Inn? Chiemsee?


Grüße
Dany
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  #2  
Alt 21.11.2012, 20:08
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ottomotor ottomotor ist offline
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Hi Dany,

mein Schwiegervater wohnt 5 km vom Chiemsee - wie gerne würde ich gerne unser Boot mitnehmen....

Also - Elektromotor auf dem Chiemsee ist erlaubt, muss aber genehmigt werden. Siehe: http://www.derchiemgauer.de/Beitraeg...utzpolizei.htm
__________________
Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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  #3  
Alt 21.11.2012, 21:02
gogolo gogolo ist offline
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Hi Izzet,
Ist die Genehmigung kostenpflichtig?

Und wo darf ich mit einem 15PS Verbrenner fahren?

Grüße
Dany
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  #4  
Alt 22.11.2012, 07:33
Rian Rian ist offline
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Moin;
ich würde an Deiner Stelle mal eine Messe besuchen dort gibbet auch sehr viel Infomaterial zum mitnehmen^^

Andy
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________alle sagen das geht nicht...bis einer kommt und es einfach macht.__________
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  #5  
Alt 22.11.2012, 08:25
billi billi ist offline
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in Deutschoand darfst du mit dem 15 PS Motor auf allen Binnenwasserstrassen mit dem 15 PS Rumfahren ausgenommen Rhein.

Allerdings musst du dich natürlich auch an die geltenden Regeln halten. (Geschwindigkeitsbeschränkungen usw.)

hab dir mal ne Karte mit den Wasserstrassen in Deutschland angehängt.

Der Inn ist meines Wissen für motorboote gesperrt.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Karte-Bundeswasserstrassen.pdf (3,86 MB, 1016x aufgerufen)
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  #6  
Alt 22.11.2012, 08:58
feldi1987 feldi1987 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in Deutschoand darfst du mit dem 15 PS Motor auf allen Binnenwasserstrassen mit dem 15 PS Rumfahren ausgenommen Rhein.

Allerdings musst du dich natürlich auch an die geltenden Regeln halten. (Geschwindigkeitsbeschränkungen usw.)

hab dir mal ne Karte mit den Wasserstrassen in Deutschland angehängt.

Der Inn ist meines Wissen für motorboote gesperrt.

Da muss ich dir recht geben. Jedoch musst du die Mosel und die Donau noch mit einbeziehen. Eben all die Binnenwasserstraßen die ein separates Gesetz haben. Mosel-, Donau-, Rheinpolizeischifffahrtsverordnung. So haben wir das vor kurzem in der Fahrschule gelernt

Lieben Gruß

Andi
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  #7  
Alt 22.11.2012, 09:01
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Zitat:
Zitat von ottomotor Beitrag anzeigen
Also - Elektromotor auf dem Chiemsee ist erlaubt, muss aber genehmigt werden. Siehe: http://www.derchiemgauer.de/Beitraeg...utzpolizei.htm
Nur so am Rande, das hier finde ich irgendwie witzig:

"Auf dem übrigen See ist das Übernachten auf Wasserfahrzeugen erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis hierfür erteilt das Landratsamt Traunstein."
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Viele Grüße,

Marco

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  #8  
Alt 22.11.2012, 09:16
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von feldi1987 Beitrag anzeigen
Da muss ich dir recht geben. Jedoch musst du die Mosel und die Donau noch mit einbeziehen. Eben all die Binnenwasserstraßen die ein separates Gesetz haben. Mosel-, Donau-, Rheinpolizeischifffahrtsverordnung. So haben wir das vor kurzem in der Fahrschule gelernt

Lieben Gruß

Andi
Mosel und Donau dürfen mit 15 PS Führerscheinfrei befahren werden nur der Rhein nicht.
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  #9  
Alt 22.11.2012, 10:12
feldi1987 feldi1987 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mosel und Donau dürfen mit 15 PS Führerscheinfrei befahren werden nur der Rhein nicht.
Dann wurde uns Mist erzählt in der Fahrschule da Hack ich nochmal nach. Aber danke dir für die info
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  #10  
Alt 22.11.2012, 10:16
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Reffenthal Reffenthal ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mosel und Donau dürfen mit 15 PS Führerscheinfrei befahren werden nur der Rhein nicht.
...... & Bodensee auch nicht
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Gruss Michael

Errare humanum est, sprach der Igel und stieg von der Klobürste
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  #11  
Alt 22.11.2012, 10:20
billi billi ist offline
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Du hast es vielleicht nur falsch verstanden.

Auf der Mosel gilt die Moselschiffahrtspolizeiverordnung
Auf der Donau....

Die Führerscheinregelung wurde aber Deutschlandweit geänderrt und fließt in Alle dies regelungen ein. Ausgenommen ist der Rhein durch seine Geographische Lage.
Hier haben gleichzeitig mehrere Staaten einfluss und deren Führerscheinregelungen. Daher ist es Politishc nicht durchzusetzen, dass ein Deutscher auf dem Rhein bei Basel mit 15 PS fahren darf und der Kollege vom anderen Rheinufer darf dies nicht. oder z.B. in Breisach (eines Seite Deutsch die andere Französisch).
Unklar ist noch der Status von Frankreich.
Laut aussage der Rechtsabteilung des DMYV erkennt Frankreich das Deutsche Führerscheinrecht an. Dies war zumindest beim alten so. Somit durfte man bisher mit 5 PS führerscheinfrei fahren. Auch mit dem hintergrund das in Frankreich ja eh erst ab 9,9 PS Führerscheinpflicht besteht. Ob das neue Recht weiterhin annerkannt wird habe ich nachgefragt und dies Bestätigt bekommen. Eine Anfrage bei der Wasserschutzpolizei Kehl ergab das für deutsche in Frankreich ab 9,9 PS Führersheinpflicht ergab. Die Dame vom DMYV war darüber verwundert und wollte diesbezüglich nochmal erkundigen. Ich warte och auf den Rückruf.
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  #12  
Alt 22.11.2012, 10:27
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Reffenthal Beitrag anzeigen
...... & Bodensee auch nicht
den hab ich glatt unterschlagen.

Da Der Bodensee weder zu den Binnewasserstrassen noch zu den See-Schiffahrtstrasengehört (Schwäbisches Meer) und dort auch gleichzeitig mehrer Staatsregelungen aufeinandertreffen (Ö-CH-D) gilt dort weiterhin die 5PS Grenze wie auf dem Rhein.

@ Reffenthal: hast du gesehen ?

http://www.boote-forum.de/showthread...145084&page=17
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  #13  
Alt 22.11.2012, 10:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da Der Bodensee weder zu den Binnewasserstrassen noch zu den See-Schiffahrtstrasengehört (Schwäbisches Meer) und dort auch gleichzeitig mehrer Staatsregelungen aufeinandertreffen (Ö-CH-D) gilt dort weiterhin die 5PS Grenze wie auf dem Rhein.
Nicht ganz, Bodensee sind zur Abwechslung mal 6 PS.
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Viele Grüße,

Marco

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  #14  
Alt 22.11.2012, 10:42
billi billi ist offline
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stimmt da ich nichtauf dem Bodensee fahre und auch nicht darf kannte ich die Regelung am bodensee vor längerem mal aber hab nicht die Details im Kopf.

Auf alle Fälle bleibts wie es ist.
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  #15  
Alt 22.11.2012, 16:24
gogolo gogolo ist offline
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Puh! Bin jetzt völlig durcheinander gekommen..
Was genau ist Binnengewässer und Binnenwasserstraßen? Chiemsee wohl auch?
Also, Donau und Mosel darf ich fahren??

Ist ein Schlauchi mit E-Motor auf dem Chiemsee meldepflichtig??????

Grüße
Dany
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  #16  
Alt 22.11.2012, 16:26
gogolo gogolo ist offline
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Bodensee? Auf dem 15 PS Motor steht mit "Bodenseezulassung!)


Grüße
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  #17  
Alt 22.11.2012, 16:33
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Was auf dem Chiemsee gilt wiess ich leider nicht.

Es gibt Bundeswasserstrassen. Dazu Zählen die im link oben aufgeführten Wasserstrassen (karte).
Diese bestehen aus Binnen und Seewasserstrassen.

Binnen gelten
Binneschiffahrstrassenordnung, Rhein- Mosel- Donau-schiffahrtspolizeiverordnung, Wasserski und Wassermotorräderverordnung.

Dann gibt es noch Landeswasserstrassen Dort gelten die jeweiligen Landeswasserstrassenordnugen. Diese entsprechen bis auf örtliche Bestimmungen im Prinzip der binneschiffahrtstrassenordnung.

Dann gibt die Binnenseeen wie den Bodensee den Cheimsee usw. da gibt das Landratsamt vor Ort die entsprechende Verordnungnen heraus.

daher kann zu diesen Seeen nur derjenige was sagen der sich dort auskennt. ich nicht

Alle Bundeswasserstrassen außer dem Rhein sind bis 15 PS Führerscheinfrei. Beim Rhein bleibt es aus oben genannten Gründen bei 5 PS.

Wie es auf den Seen aussieht weiss ich nicht. Der Bodensee bleibt ja auch bei 6 PS. Es Kann auch sein das auf nem See kein Motorbetrieb ,nur mit Eletromotoren, nur mit einem Führerschein der vom Landratsamt ausgestellt wird, nur wenn man einen Liegeplatz nachweisen kann usw. fahren darf. Dem Amtschimmel sind da keine Grenzen gesetzt.
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  #18  
Alt 22.11.2012, 16:35
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von gogolo Beitrag anzeigen
Bodensee? Auf dem 15 PS Motor steht mit "Bodenseezulassung!)


Grüße
Bodensee darfst du den 15 PS ler nur mit Führerschein fahren da ab 6 PS Führerscheinpflicht besteht.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal...=true&aiz=true
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  #19  
Alt 22.11.2012, 16:39
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Seestern Seestern ist offline
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Kaum ist man mal 'ne Woche im Urlaub, passieren wilde Dinge.

Habe ich richtig verstanden, dass man jetzt führerscheinfrei einen 15 PS Verbrennungsmotor fahren darf, außer:
- auf dem Rhein (wg. internationaler Vorgaben)
- auf dem Bodensee (dito)
- den meisten deutschen Seen (wg. generellem Verbot von Verbrennungsmotoren)
?

Bleibt hier im weiteren Umfeld (also ohne Zwischenübernachtung bei der Anreise) die Ruhr und das Kanalnetz, die beide mit 12 resp. 10 km/h Geschwindigkeitslimit mit einem 15-PS-Boot auch nichts erlauben, was man nicht schon mit einem 5-PS-Boot gekonnt hätte.

Was sich für mich ändert? Die 1-Mann-5-PS-Angelkähne, die mich bisher auf der Ruhr in Fastgleitfahrt überholt haben, schreien nächstes Jahr nicht mehr so laut und schaffen jetzt endlich Gleitfahrt. Gut.

Mag sein, dass es auf den ostdeutschen Seen Auswirkungen hat - für den Ballungsraum Rhein-Ruhrgebiet ist das eine konsequenzenlose Neuregelung.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #20  
Alt 22.11.2012, 16:42
gogolo gogolo ist offline
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Was ich außerdem noch nicht verstehe, mit 15 Ps darf man auf allen Binnengewässer, Flüsse, Seen, Meer fahren.... Siehe:
http://dicht-am-fisch.de/medien/pres...-erst-ab-15-ps
und auf der andere Seite heißt es, verboten. Z.b. Inn ist ein Fluß trotzdem ist es nicht erlaubt! ???!!
Wie soll ich es verstehen?
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  #21  
Alt 22.11.2012, 16:45
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Kaum ist man mal 'ne Woche im Urlaub, passieren wilde Dinge.

Habe ich richtig verstanden, dass man jetzt führerscheinfrei einen 15 PS Verbrennungsmotor fahren darf, außer:
- auf dem Rhein (wg. internationaler Vorgaben)
- auf dem Bodensee (dito)
- den meisten deutschen Seen (wg. generellem Verbot von Verbrennungsmotoren)
?

Bleibt hier im weiteren Umfeld (also ohne Zwischenübernachtung bei der Anreise) die Ruhr und das Kanalnetz, die beide mit 12 resp. 10 km/h Geschwindigkeitslimit mit einem 15-PS-Boot auch nichts erlauben, was man nicht schon mit einem 5-PS-Boot gekonnt hätte.

Was sich für mich ändert? Die 1-Mann-5-PS-Angelkähne, die mich bisher auf der Ruhr in Fastgleitfahrt überholt haben, schreien nächstes Jahr nicht mehr so laut und schaffen jetzt endlich Gleitfahrt. Gut.

Mag sein, dass es auf den ostdeutschen Seen Auswirkungen hat - für den Ballungsraum Rhein-Ruhrgebiet ist das eine konsequenzenlose Neuregelung.
Das sit ja der Witz an der Sache. Auf den meisten Wasserstrassen auf denen jetzt mit 15 PS Führerscheifrei gefahren werden darf gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Daher ist die Anhebung relativ locker zu sehen.
Die "Heizer" werden schon früh genug merken was ihnen ihre 10 PS mehr bringen.

ich sehe das auch ziemlich entspannt. hier im Rhein-Neckar raum wirds wohl auch kaum auswirkungen haben. Am Neckar gelten 14 bzw. 18 km/h begrenzung und am Rhein darf man ja nicht fahren.

Die meisten die es mitbekommen sind im Charterreverier Müritz. Aber warten wir mal ab.
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  #22  
Alt 22.11.2012, 16:48
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von gogolo Beitrag anzeigen
Was ich außerdem noch nicht verstehe, mit 15 Ps darf man auf allen Binnengewässer, Flüsse, Seen, Meer fahren.... Siehe:
http://dicht-am-fisch.de/medien/pres...-erst-ab-15-ps
und auf der andere Seite heißt es, verboten. Z.b. Inn ist ein Fluß trotzdem ist es nicht erlaubt! ???!!
Wie soll ich es verstehen?
Nur auf den Flüssen die generell freigegeben sind für Motorboote darf man auch mit einem Führerscheifreien fahren.

Der Inn ist nicht schiffbar. da dar man generel nicht mit einem Motorboot drauf.

Man muss sich shcon informieren wo man darf und nicht nur Losfahren.
Du fährst ja auch nicht auf der Autobahn mit dem Rad. Nicht weil du es nicht kannst sondern weil du es nicht darfst. Woher weist du das ? Weil es dir irgendwer mal gesagt hat oder ?

Lad dir meine Karte oben runter und für die einzelnen großen Seeen die dich interrsieren hilft villeicht tante Google.
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  #23  
Alt 22.11.2012, 17:11
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Also nochmal zusammengefasst:

Die neue Führerscheinregelung gilt auf Bundeswasserstrassen.

dazu zählen alle Seeschiffahrtstrassen und alle Binneschiffahrtstrassen außer dem Rhein.

Ein Geschlossener See ist keine Binnenschiffahrtstrasse da er nicht an diese angeschlossen ist. daher gelten hier besondere Regelungen.
z.B. Bodensee und Chiemsee.

Es gibt auch Seen die nageschlossen sind z.B. Müritz (oder generell die mecklenburgische Seenplatte).
Dort gilt das Führerscheinrecht.

@ gogolo Die Donau ist z.B. erst ab Kelhheim befahrbar wie du auf der Karte sehen kannst.

hab sie dir nochmal angehängt.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Karte-Bundeswasserstrassen.pdf (3,86 MB, 1070x aufgerufen)
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  #24  
Alt 22.11.2012, 17:45
gogolo gogolo ist offline
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@ gogolo Die Donau ist z.B. erst ab Kelhheim befahrbar wie du auf der Karte sehen kannst.

Also, ab Kehlheim bis Wiesbaden?


Grüße
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  #25  
Alt 22.11.2012, 17:47
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Marco01 Marco01 ist offline
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Zitat:
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@ gogolo Die Donau ist z.B. erst ab Kelhheim befahrbar wie du auf der Karte sehen kannst.

Also, ab Kehlheim bis Wiesbaden?


Grüße
Im Prinzip ja, aber völlig anders herum:

Donau von Kehlheim bis ins Schwarze Meer.
Nach Wiesbaden geht es aber auch über den Main-Donau-Kanal und den Main.
__________________
Viele Grüße,

Marco

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