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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.12.2014, 21:41
Benutzerbild von dieguzzidieputzi
dieguzzidieputzi dieguzzidieputzi ist offline
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Standard Drachen und Dronen nicht versichert???

Oha, mir war bewusst, dass man ab 4 kg Fluggewicht eine eigene Versicherung abschließen muss, aber dass auch die kleinsten Flieger und Drachen ggf. nicht mit in der privaten Haftplicht sind war mir neu:

http://www.welt.de/finanzen/versiche...-bedeuten.html

Und beinahe wäre es diesen Herbst sogar passiert, wir ließen am Stand auf Texel unseren Lenkdrachen steigen, extra an einem Strand, weit weg von den großen Zugängen. Da kamen von hinten zwei Reiter und das eine Pferd scheute heftig, als es unseren Drachen sah. Wir haben sofort den Drachen aus dem Wind gelenkt und gelandet, der Reiter bedankte sich und es ist alles nochmal gut gegangen. Nicht auszudenken, wenn das Pferd den Reiter abgeworfen hätte.
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan

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  #2  
Alt 11.12.2014, 22:55
oggy oggy ist offline
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Tz-Tzz. Und das kurz vor Weihnachten
Da rauchen die Köpfe.
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  #3  
Alt 11.12.2014, 22:58
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von dieguzzidieputzi Beitrag anzeigen
Und beinahe wäre es diesen Herbst sogar passiert, wir ließen am Stand auf Texel unseren Lenkdrachen steigen, extra an einem Strand, weit weg von den großen Zugängen. Da kamen von hinten zwei Reiter und das eine Pferd scheute heftig, als es unseren Drachen sah.
Das dürfte meiner Meinung nach nicht dein (rechtliches) Problem sein wenn er sein Pferd nicht im Griff hat.
Niemand würde dich belangen können, deshalb wäre das kein Versicherungsfall geworden.
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Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 12.12.2014, 06:51
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Für den Fall, dass ein Pferd vom Drachen getroffen wird und ein Versicherungsfall eintritt, hilft die richtige Haftpflichtversicherung.

Hier sind Lenkdrachen und Co. in der Komfort- und Premium-Version inklusive.

Siehe Seiten 21, 23 u. 24.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #5  
Alt 12.12.2014, 07:30
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das dürfte meiner Meinung nach nicht dein (rechtliches) Problem sein wenn er sein Pferd nicht im Griff hat.
Niemand würde dich belangen können, deshalb wäre das kein Versicherungsfall geworden.
Das sehe ich genauso. Solange du das Pferd nicht mit Drachen oder Schnürren triffst ist es das Problem des Reiters. Pferde können sich nunmal erschrecken, ich kannte mal eines das mochte weder Mülltüten, noch Planen noch Mülleimer.

Trotzdem ist es natürlich immer ne nette Geste wenn man Rücksicht nehmen kann.

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Für den Fall, dass ein Pferd vom Drachen getroffen wird und ein Versicherungsfall eintritt, hilft die richtige Haftpflichtversicherung.
Seinen Drachen sollte man natürlich auch unter Kontrolle haben. Ich fliege seit Kindstagen Lenkdrachen aller Art und habe noch nie eine Versicherung gebraucht, jemanden verletzt oder gar einen Drachen gecrasht.

Ich habe allerdings mal selber Teflon-Schnürre gegen den Hals gekriegt, dass sah danach 1 Woche so aus als hätte ich versucht mich zu erhängen. Der Mann hat sich entschuldigt und weiter nichts.

Beste Grüße
Alex
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  #6  
Alt 12.12.2014, 08:06
JohnB JohnB ist offline
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Eine günstige Versicherung für Flugmodelle bietet die DMO an. Auf deren Webseite gibt es auch Infos zu Rechtsfragen
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Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 12.12.2014, 09:14
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Das sehe ich genauso. Solange du das Pferd nicht mit Drachen oder Schnürren triffst ist es das Problem des Reiters. Pferde können sich nunmal erschrecken, ich kannte mal eines das mochte weder Mülltüten, noch Planen noch Mülleimer.
Wenn sich das Pferd erschreckt nur weil es irgendwo am Strand nen Drachen sieht, ist es wohl das Problem der Reiters. Sonst dürfte sich so manche Frau ja gar nicht mehr am Strand aufhalten.
Wer sich aber extrem rücksichtlos verhält und den Drachen bis auf wenige Zentimeter und hoher Geschwindigkeit an das Pferd ranlenkt und dadurch einen Unfalls herbeiführt wird auch ohne Berührung Probleme bekommen.
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  #8  
Alt 12.12.2014, 09:29
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Wer sich aber extrem rücksichtlos verhält und den Drachen bis auf wenige Zentimeter und hoher Geschwindigkeit an das Pferd ranlenkt und dadurch einen Unfalls herbeiführt wird auch ohne Berührung Probleme bekommen.
Naja, wer sich rücksichtslos verhält wird mit hoher Wahrscheinlich immer in Probleme kommen. Glaube das muss man nicht extra erwähnen.
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  #9  
Alt 12.12.2014, 09:30
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das dürfte meiner Meinung nach nicht dein (rechtliches) Problem sein wenn er sein Pferd nicht im Griff hat.
Niemand würde dich belangen können, deshalb wäre das kein Versicherungsfall geworden.
Naja, generell richtig. Aber wenn der Reiter trotzdem klagt, daran hindert ihn ja Niemand, hat der Drachenlenker die Klage und seinen Anwalt erst mal an der Backe. So etwas übernimmt die Haftpflicht auch.

Da die Haftpflichtbedingungen ständig angepasst werden, hilft da nur, mal in den eigenen Bedingungen zu lesen. Bei alten Policen kannte man noch keine Drohnen und deshalb kann es sein, das die dort nicht ausgeschlossen sind.
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  #10  
Alt 12.12.2014, 09:31
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Konsul Konsul ist offline
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Wenn sich das Pferd erschreckt nur weil es irgendwo am Strand nen Drachen sieht, ist es wohl das Problem der Reiters. Sonst dürfte sich so manche Frau ja gar nicht mehr am Strand aufhalten.
Wer sich aber extrem rücksichtlos verhält und den Drachen bis auf wenige Zentimeter und hoher Geschwindigkeit an das Pferd ranlenkt und dadurch einen Unfalls herbeiführt wird auch ohne Berührung Probleme bekommen.
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Liebe Grüße,

Jörg


- Boot statt Böller! -
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  #11  
Alt 12.12.2014, 13:47
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Gegenseitige Rücksichtnahme kommt immer gut an !

Hast alles richtig gemacht.

Pferde sind Fluchttiere und da kann man schon mal kurzfristig die Kontrolle über den Gaul verlieren.

Ist wie mit dem Boot bei starker Welle und heftigem Wind.
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #12  
Alt 12.12.2014, 18:11
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Für den Fall, dass ein Pferd vom Drachen getroffen wird und ein Versicherungsfall eintritt, hilft die richtige Haftpflichtversicherung.

Hier sind Lenkdrachen und Co. in der Komfort- und Premium-Version inklusive.

Siehe Seiten 21, 23 u. 24.

Gruß Lutz
Hi Lutz, den Passus gibt es bei der Allianz auch ,
bringt meiner Meinung nach aber nichts, da ja seit 2005 eigentlich alles was fliegt ein Luftfahrzeug ist, und somit versicherungspflichtig ist.
siehe hier.
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Gruß Andy

- Mission Craft Racoon 430 mit Yamaha 40 PS 6h4 -
Schlauchbootfahren is´ wie wenn de fliechst
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  #13  
Alt 12.12.2014, 23:16
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dieguzzidieputzi dieguzzidieputzi ist offline
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Es sei mal hinzugefügt, nachdem ich mich mit einem Arbeitskollegen unterhalten habe, der in einem RC-Fliegerclub ist, dass mittlerweile auch Hundebesitzer Schmerzensgeld gegenüber Dronenfliegern (erfolgreich) geltend gemacht haben, die angeblich von Ihrem besten Freund des Menschen umgerissen wurden, weil sich der Vierbeiner vor der bösen Drone so erschreckt hat, . . .

. . . und das noch mit erfolg?

Es wird immer doller.

Nur so am Rande, bei uns wurde vor langer Zeit ein Truppenübungsplatz der Bundeswehr zur allgemeinen Nutzung freigegeben. Dort waren schon immer Modellflieger unterwegs. Ich habe sehr gerne zugeschaut. Dies wurde vor gut zwei Jahren verboten, weil Hundebesitzer Anzeige erstattet haben, weil die Flieger die Vierbeiner erschreckt . . .

Mittlerweile gibt es folgende Verbote:

Radfahren, RC-Cars, RC-Flieger, Hunde nur an der Leine, Wege nicht verlassen, . . .

Ich gehe da nicht mehr hin, weil sich alle nur anstinken, wenn man dort eine Runde drehen will.
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan

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  #14  
Alt 12.12.2014, 23:33
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von dieguzzidieputzi Beitrag anzeigen
... Mittlerweile gibt es folgende Verbote:

Radfahren, RC-Cars, RC-Flieger, Hunde nur an der Leine, Wege nicht verlassen, . . .
Na, dann stört wenigstens der Radfahrer nicht den RC-Cars Fan und der RC-Cars Fan nicht den RC-Flieger und der RC-Flieger nicht den Hundehalter und der Hundehalter nicht den Radfahrer

Da klingt
Zitat:
Zitat von kabimibo Beitrag anzeigen
Gegenseitige Rücksichtnahme kommt immer gut an !...
schon fast sarkastisch.

Gruß Lutz
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  #15  
Alt 13.12.2014, 01:52
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Canadachris Canadachris ist offline
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Ich lese immer Drachmen... habe hier noch viel davon rumfliegen
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier.
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  #16  
Alt 13.12.2014, 02:24
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Ich kenne von früher Fesselflug das ist praktisch der Flieger an der Leine[emoji1] [emoji1]
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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