boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 18.11.2014, 22:55
Benutzerbild von semisecco
semisecco semisecco ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.02.2013
Ort: Duisburg
Beiträge: 101
Boot: Regal Ambassador 233 XL
80 Danke in 56 Beiträgen
Standard Neues Gesetz zur Schiffbarkeit von Gewässern

Hallo liebe Gemeinde,

ich benötige Eure Hilfe, weil mir vor lauter Paragraphen schon der Kopf qualmt.

Es gibt ein neues Gesetz zur Schiffbarkeit des Flürener Altrheins bei Wesel und der Ruhr von km 12,21 bis km 41,4.

Nachzulesen unter recht.nrw.de Oben links in die Suchmaske Schiffbarkeit von Gewässern eingeben.

Die alte Verordnung (die 2007 und 2009 mal geändert wurde) besagte, dass die o. g. Gewässer schiffbar sind jedoch nur befristet bis zum 31.12.2014.
Dieses hätte zur Folge, dass es möglicher Weise zur Schließung der o. g. Gewässer gekommen wäre. Ein Fiasko für alle Bootsfahrer.

Die Gesetzesänderung vom 15.10.14 besagt nun, dass der § 3 Satz 2 aus der Verfassung von 2009 aufgehoben wird.

§3 aus 2009:

"Diese Verordnung tritt..... zum 31.12.2014 außer Kraft.
Gleichzeitig treten die Verordnungen über die Schiffbarkeit des Flürener Altrheins ....vom 24.05.1991 und die Verordnung über die Schiffbarkeit der Ruhr .... vom 02.09.1963 außer Kraft."

Was heißt jetz §3 Satz 2 , der wörtlich 2. Satz des Paragraphen?
Dann sehe ich schwarz. Dürfen wir weiterhin in unseren heimatlichen Gefilden Boot fahren, oder nicht?

Vielleicht gibt es hier einen Fachmann, der uns aufklären kann. Bei so vielen unterschiedlichen Meinungen in unserem Bootsclub bin ich wirklich verunsichert.
Wir sind am Ball, aber evtl. könnt ihr schneller helfen.

Ich hoffe, dass ich alles richtig gepostet habe.

Vielen Dank im Voraus.
__________________
L. G. Ellen

Wenn Männer sich zurückziehen, ziehen sie sich zurück. Frauen ziehen sich nur zurück, um besser Anlauf nehmen zu können

Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 19.11.2014, 06:55
Oyster70 Oyster70 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.02.2014
Beiträge: 542
846 Danke in 349 Beiträgen
Standard

Die Frage kann ich dir nicht beantworten. jedoch wenn ich solche Fragen habe, rufe ich die WAPO an und lasse mir von denen eine verbindliche antwort geben. Hat bislang immer gut geklappt.
__________________
_________________________
LG
Frank
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 19.11.2014, 08:08
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.03.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 2.179
2.018 Danke in 1.171 Beiträgen
Standard

Das klappt eben nicht.
Anrufen bringt nur eine mündliche Auskunft, die undokumentiert natürlich absolut nutzlos ist.
Was habe ich da schon alles gehört.....
Nur ein Blatt Papier von der richtigen Behörde hilft! Dieses muss man im Falle einer Kontrolle natürlich beihaben, um dem Ordnungsgeldgenerierungswahn Einhalt gebieten zu können.
Solange selbst oberste Gerichte von noch höheren Gerichten folgenlos Dresche beziehen, nutzt Dir eigentlich alles nichts. Diese nachweisbare Behördenauskunft kann nur bei einer Vorsatzunterstellung helfen - da finde ich eine Auskunft von Rechtskundigen mit der entsprechenden Begründung schon interessanter.
Gruß
Michael
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 19.11.2014, 08:18
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.827
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.822 Danke in 1.697 Beiträgen
Standard

Hmm, was wird denn hier diskutiert?

Das ist doch ganz eindeutig:

§ 3
Satz 1: Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Satz 2: Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.

Also wird der im Gesetz verankerte Ablauf gestrichen.

Was ist denn daran diskussionswürdig, oder habe ich was falsch verstanden?

VG

Andreas
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 19.11.2014, 08:21
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 38.139
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.965 Danke in 20.086 Beiträgen
Standard

für die Ruhr gilt die
RuhrSchVO

http://www.brd.nrw.de/verkehr/schiff...ruhr_schvo.pdf

Dort ist erst eine Auserkrafttretung in 20 Jahren die Rede.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 19.11.2014, 09:14
uhx uhx ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.08.2002
Ort: Hannover
Beiträge: 398
Boot: H9
519 Danke in 210 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Das ist doch ganz eindeutig:

§ 3
Satz 1: Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Satz 2: Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.

Also wird der im Gesetz verankerte Ablauf gestrichen.
Genauso ist es. Wenn man die Rechtsverordnung auf recht.nrw.de jetzt anschaut, dann ist diese Änderung nach Inkrafttreten am 8.11.2014 bereits eingepflegt (Fußnote 3). D.h. Satz 3 der bis zum 7.11.2014 gültigen Fassung ist jetzt Satz 2.
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 19.11.2014, 09:33
Oyster70 Oyster70 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 28.02.2014
Beiträge: 542
846 Danke in 349 Beiträgen
Standard

Es klappt bei Dir nicht.
Ich habe recht gute Erfolge mit einer nicht juristischen Vorgehensweise.
Eine Frage; Du bist sicher Jurist oder Beamter???
Ne, Jurist eher nicht, sonst wäre Deine Antwort ähnlich der von uhx oder benemann ausgefallen.
LG

Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Das klappt eben nicht.
Anrufen bringt nur eine mündliche Auskunft, die undokumentiert natürlich absolut nutzlos ist.
Was habe ich da schon alles gehört.....
Nur ein Blatt Papier von der richtigen Behörde hilft! Dieses muss man im Falle einer Kontrolle natürlich beihaben, um dem Ordnungsgeldgenerierungswahn Einhalt gebieten zu können.
Solange selbst oberste Gerichte von noch höheren Gerichten folgenlos Dresche beziehen, nutzt Dir eigentlich alles nichts. Diese nachweisbare Behördenauskunft kann nur bei einer Vorsatzunterstellung helfen - da finde ich eine Auskunft von Rechtskundigen mit der entsprechenden Begründung schon interessanter.
Gruß
Michael
__________________
_________________________
LG
Frank
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 19.11.2014, 10:18
Benutzerbild von kaceka
kaceka kaceka ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: SH
Beiträge: 858
Boot: Buster XL
1.637 Danke in 614 Beiträgen
Standard

Hier hat der Gesetzgeber aus zwei alten Verordnungen eine gemeinsame neue Verordnung gemacht.
In den Paragraphen 1 und 2 steht der Geltungsbereich, in Paragraph 3 dass die alten Verordnungen für den Flürener Altrhein und die Ruhr nun nicht mehr gebraucht werden.

Also kein Grund zur Sorge.
__________________
Gruß
Wolfgang
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 19.11.2014, 20:12
Benutzerbild von semisecco
semisecco semisecco ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.02.2013
Ort: Duisburg
Beiträge: 101
Boot: Regal Ambassador 233 XL
80 Danke in 56 Beiträgen
Standard

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten. So wie es aussieht, wurde der Satz "...befristet bis zum 31.12.14" herausgenommen. Bzw. wird durch eine Gesetzesänderung der Flürener Altrhein weiterhin als schiffbares Gewässer ausgewiesen.

Mich hatte eine email eines Bekannten aus dem Konzept gebracht. Dieser meinte das lt. Auskunft der Wasserschutz und des Wasserschifffahrtsamtes
der Flürener Altrhein ab dem 15.10.14 für Schifffahrt jeglicher Art gesperrt sei. Sollte bis zum 31.03.2015 keine neue Verordnung vorliegen, bliebe er gesperrt.

Also gehen wir mal davon aus, dass die neue Verordnung jetz vorliegt und wir weiterhin auf dem schönen Flürener Altrhein mit unseren Booten schippern dürfen. Wäre auch zu schade gewesen, dieses schöne Stückchen Erde uns Bootsfahrern vorzuenthalten.
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	IMG_20130805_080000.jpg
Hits:	274
Größe:	54,9 KB
ID:	583573  
__________________
L. G. Ellen

Wenn Männer sich zurückziehen, ziehen sie sich zurück. Frauen ziehen sich nur zurück, um besser Anlauf nehmen zu können

Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 19.11.2014, 20:19
Benutzerbild von Sven2209
Sven2209 Sven2209 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.09.2014
Ort: 46147 Oberhausen
Beiträge: 1.046
Boot: 2015-2020 Bayliner 1851 SS 3,0 2020 Crownline 242CR 2002
870 Danke in 470 Beiträgen
Standard Neues Gesetz zur Schiffbarkeit von Gewässern

Ich hab da mal ne frage: kann mir auch vorstellen das viele denken, boah wat ne doofe frage. Aber ich weiss es leider nicht deshalb frag ich. Dürfte man auch dort über nach nen anker werfen und die lichter anlassen und angeln über nacht? Angelschein und rheinkarte zum angeln wäre vorhanden?


Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D
__________________
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 19.11.2014, 20:26
Benutzerbild von semisecco
semisecco semisecco ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.02.2013
Ort: Duisburg
Beiträge: 101
Boot: Regal Ambassador 233 XL
80 Danke in 56 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sven2209 Beitrag anzeigen
Ich hab da mal ne frage: kann mir auch vorstellen das viele denken, boah wat ne doofe frage. Aber ich weiss es leider nicht deshalb frag ich. Dürfte man auch dort über nach nen anker werfen und die lichter anlassen und angeln über nacht? Angelschein und rheinkarte zum angeln wäre vorhanden?


Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D

Hi Sven,

natürlich darfst Du hier über Nacht den Anker werfen ! Das machen wir und einige andere immer wieder gerne.

Was das Angeln betrifft, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Wende Dich mal an die Grav-Insel, oder an den ansässigen Angelverein.
__________________
L. G. Ellen

Wenn Männer sich zurückziehen, ziehen sie sich zurück. Frauen ziehen sich nur zurück, um besser Anlauf nehmen zu können

Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 20.11.2014, 04:40
Benutzerbild von Sven2209
Sven2209 Sven2209 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.09.2014
Ort: 46147 Oberhausen
Beiträge: 1.046
Boot: 2015-2020 Bayliner 1851 SS 3,0 2020 Crownline 242CR 2002
870 Danke in 470 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von semisecco Beitrag anzeigen
Hi Sven,

natürlich darfst Du hier über Nacht den Anker werfen ! Das machen wir und einige andere immer wieder gerne.

Was das Angeln betrifft, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Wende Dich mal an die Grav-Insel, oder an den ansässigen Angelverein.

Danke für deine antwort ja man weiss ja nie. In deutschland gibts genug irrsinnige vorschriften wo man sich denkt"wat ist los?"

Gewundert hätte es mich nicht [emoji13]


Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D
__________________
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 06.04.2015, 09:00
jogibär jogibär ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 02.01.2014
Beiträge: 30
3 Danke in 3 Beiträgen
Standard

Hallo zusammen.
Ich liege fest auf der grav insel und benutze jedes jahr den altrhein und wenn ich sehe wie manche
bootsfahrer den hebel auf den tisch legen und sich ein scheißdreck um die 5km/h Geschwindigkeits begranzung kümmern dann dürfte ihr euch nicht wundern wenn der arm eines Tages dicht ist.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 06.04.2015, 17:10
jogibär jogibär ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 02.01.2014
Beiträge: 30
3 Danke in 3 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sven2209 Beitrag anzeigen
Ich hab da mal ne frage: kann mir auch vorstellen das viele denken, boah wat ne doofe frage. Aber ich weiss es leider nicht deshalb frag ich. Dürfte man auch dort über nach nen anker werfen und die lichter anlassen und angeln über nacht? Angelschein und rheinkarte zum angeln wäre vorhanden?


Gesendet von xPsyGamerx's Fahrrad :-D
Am Niederrhein ist es auf dem Rhein verboten vom Boot aus zuangel.
Der Rheinschein berechtigt nur direkt am Strom zuangel.
Die erlaubniskarten für den Altrhein gibt es vom Weseler Angel Verein (Auesee)
Das Übernachten mit Ankerlicht ist erlaubt, muss aber nicht direkt im Fahrwasser
Sein.
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.