...darf nicht mehr verfallen.
http://www.n-tv.de/631525.html
Zitat:
Handy-Kunden bekommen Recht
Prepaid-Guthaben verfällt nicht
Ein Guthaben auf Handy-Prepaid-Karten darf auch dann nicht verfallen, wenn länger nicht mit dem Handy telefoniert und die Karte nicht erneut aufgeladen wurde. Dies hat das Landgericht München entschieden.
Anders lautende Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilfunkbetreibern sind dem Urteil zufolge nicht zulässig (AZ 12 O 16098/05). Im konkreten Fall ging es um eine Klausel, der zufolge ein Guthaben verfällt, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt. Der Netzbetreiber argumentierte, dass ihm durch die Verwaltung von Verträgen inaktiver Kunden erhebliche Kosten entstehen.
Das Gericht entschied jedoch, das Guthaben müsse weiter geführt und auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden. Die Verwaltung der Guthaben sei ein rein buchhalterischer Vorgang und der Aufwand daher zumutbar. Ansonsten liege eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor.
Im gleichen Urteil untersagte das Gericht die Verwendung von Klauseln, denen zufolge mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben verfällt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale.
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