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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
in Deutschland kann ja der SBF-See ab dem 16. Lebensjahr gemacht werden. Frage: Darf man als Inhaber des deutschen SBF-See auch in Kroatien, Italien usw. ab dem 16. Lebensjahr fahren, oder gibt es da Länderspezifische Alterseinschränkungen? Ach ja, eine Bezugsquelle in deutscher Sprache dazu, wäre super!!! MfG tomtomtom |
#2
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In den Niederlanden darfst du beispielsweise trotz Bootsführerschein erst ab 18 Jahren Boote über 20km/h fahren.
LG Robert
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#4
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Danke für die Info!!! Wo hast das mit der Gleitfahrt her? MfG tomtomtom |
#5
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Ich veranstalte seit mittlerweile fast 20 Jahren u.a. Kurse für das kroatische Küstenpatent, welches eben eine Einschränkung auf Nicht-Gleitfahrt für Unter-18-Jährige vorsieht. Und nachdem der SBF-See & SKS dem Kat. B in kroatischen Gewässern gleichgestellt sind, gilt dies für diese ebenso.
L.G. Edwin
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#6
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Hallo Edwin,
mein Kinder (beide 17J) wollen im Frühjahr den SBF See machen und im Sommer wollen wir nach Kroatien. Dürfen meine Kinder denn fahren wenn ich mit an Bord bin? Gruß Torsten
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"Es kommt nicht von ungefähr, dass die ganzen Teleskope, die nach intelligentem Leben suchen, von der Erde weg gerichtet sind" -Stephen Hawking- |
#7
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (03.11.2014 um 11:52 Uhr) Grund: abc
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#8
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Irgendwie sind diese Infos für mich widersprüchlich! ![]() Darf man nun mit 16 Jahren und deutschen SBF-See in Kroatien fahren wie ein 18 jähriger, oder nicht? Das muss doch irgendwie einheitlich festgeschrieben sein. Ach ja, es wäre ein Sportboot mit deutscher Flagge ohne Funk-Anlage. MfG tomtomtom |
#9
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Also zu Österreich habe ich jetzt eine aussagekräftige Antwort von der Polizei bekommen:
Altersbeschränkungen in Österreich: DONAU und SEEN: (Wasserstraßen – Verkehrsordnung und Seen- und Flussverkehrsordnung) Motorfahrzeuge: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen Sie nur mit Motorfahrzeugen bis 4,4 kw fahren. (D.h. ab 4,4 kw Patent erforderlich; SBF See/Binnen) Elektroboote mit weniger als 500 W ab Vollendung des 12. Lebensjahres Segelfahrzeuge ab Vollendung des 14. Lebensjahres Segelfahrzeuge ab Vollendung des 12. Lebensjahres, wenn alle an Bord befindlichen Personen Schwimmwesten während der Fahrt angelegt haben Ruderfahrzeuge und Segelbretter ab Vollendung des 12. Lebensjahres (Ausnahmen gibt es u.a. für Berufsschiffer, Segelschulen, Wassersportveranstaltungen, …Ansuchen bei der Behörde) Zur Beachtung! Natürlich muss die Person (der Schiffsführer) geistig und körperlich dazu befähigt sein… Somit wird in Österreich also der deutsche SBF 1:1 anerkannt ohne Einschränkungen! (Beachte: Es ist immer der Schein im Original mitzuführen!) Wie ist das nun in Kroatien? MfG tomtomtom |
#10
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Und mit dem kroatischen Patent darf man mit 16 ebenfalls fahren, nur halt nicht in Gleitfahrt, denn diese ist erst ab 18 gestattet. @tomtomtom: Mit Österreich zu vergleichen bringt nix, da wir Ösis ja ein Binnenland haben und darüber hinaus, sind die gesetzlichen Vorgaben in jedem Uferstaat anders und entsprechend zu befolgen. L.G. Edwin |
#11
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Das heißt dann, dass meine Kinder (17 Jahre) mit dem deutschen See-Schein mit unserem, in Deutschland zugelassenen Boot in Kroatien alleine auch in Gleitfahrt fahren dürfen. Richtig? Gruß Torsten
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"Es kommt nicht von ungefähr, dass die ganzen Teleskope, die nach intelligentem Leben suchen, von der Erde weg gerichtet sind" -Stephen Hawking- |
#12
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Theoretisch muss der 16 jährige Deutsche mit SBF-See in Kroatien auch gleiten dürfen. Die Praxis vor Ort kann aber gerade in Kroatien ganz anders aussehen. Ich möchte da keinen kroatischen Wasserschutzpolizisten davon überzeugen müssen.
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]() |
#13
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Wie ich vorhin schon erwähnt habe, kann ich die Frage in der Konstellation nicht 100%-ig beantworten. Ich glaube aber nicht, dass sie in Gleitfahrt fahren dürfen. (das hat ja weniger mit dem Führerschein zu tun, als mit grundsätzlichen Bestimmungen) Dem, was Barracuda über die praktische Handhabung in Kroatien geschrieben hat, kann ich nur zustimmen! Ich würde die Jungs jedenfalls erst ab 18 gleiten lassen. L.G. Edwin |
#14
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Die Jungs haben mit 16 einen uneingeschränkten Führerschein in der Hand.
Auf einem deutschen Boot. Nach deutschem und internationalen Recht da anerkannt. Im Ausland in ihren Hoheitsgewässern kann das aber dann wieder doch eingeschränkt sein?!? Ich würde mal die Polizei vor Ort fragen.
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Gruss Robert |
#15
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Ich liebe die einheitlichen Gesetze der EU Mitgliedsstaaten ![]() ![]() ![]() Ich werde mich am Urlaubsort schlau machen und werde es mir dann wahrscheinlich notariell beglaubigen lassen, wenn es ein Auslegungssache werden kann ![]() ![]() ![]() Gruß Torsten
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"Es kommt nicht von ungefähr, dass die ganzen Teleskope, die nach intelligentem Leben suchen, von der Erde weg gerichtet sind" -Stephen Hawking-
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#16
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Was für ein Geschwindigkeitskriterium soll "Gleitfahrt" sein??
![]() Ist zwar nicht direkt gefragt, aber in Italien sind Jetski generell erst ab 18 erlaubt. Es gibt also regionale Vorschriften.
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#17
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Das einzig EINHEITLICHE ist offensichtlich, dass es überall anders ist! ![]() MfG tomtomtom |
#18
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Hallo zusammen,
hat schon jemand eine BELEGBARE Antwort zum Thema? Leider habe ich bisher nur verschiedene Antworten bekommen, die aber nie irgendwie bestätigt wurden. Ich würde dies gerne nachlesen können, da ich mich ja im Fall der Fälle darauf berufen möchte/muss. Somit suche ich ein offizielles Schriftstück. Frage ist: Darf man mit 16 Jahren und deutschem SBF-See in Kroatien uneingeschränkt Motorboot fahren? Gibt es einen Unterschied ob deutsche Flagge, oder andere? Wie gesagt, Vermutungen, unbelegbare Aussagen usw. hatten wir schon und bringen mich nicht weiter.
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Sportliche Grüße Tom |
#19
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am besten selbst mal nachlesen, Infos findest du beim ADAC oder beim Motoryachtverband
beim ADAC scheint vom Alter nichts zustehen https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kroatien_218244.pdf
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#20
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ADAC usw. habe ich schon alles durch! Darum suche ich ja etwas verwertbares!
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Sportliche Grüße Tom |
#21
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Genaue und verlässliche Infos wirst du wohl nur bei den kroatischen Behörden erfragen können.
Zum allgemeinen Gültigkeit des ICC empfehle ich mal folgenden Link der RYA: http://www.rya.org.uk/infoadvice/boa...Pages/icc.aspx "Some countries may accept the ICC as an alternative to their national qualification on their nationally flagged vessels, but this should never be assumed, as the ICC was never intended to be an alternative to Flag State qualification requirements." Daraus geht für mich hervor, dass das ICC keinen internationalen SBF aus einem deutschen SBF macht und dass die Einschränkungen vor Ort (hier: Altersgrenze) weiter gelten können. |
#22
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Ich weiss nicht, ob es 'was hilft, aber ich hatte ein ähnlich gelagertes Problem mit einem Bekannten im Auto-Führerschein-Bereich!
Sie lebten jahrelang in den USA und dort hatten ihre Jungs den amerikanischen Führerschein gemacht (Autofahen ab 16, wenn ein Erwachsener daneben sitzt). Als die Jungs 17 waren, sind sie zurück nach Deutschland gezogen. Dort durften die Jungs 1/2 Jahr noch in Begleitung der Eltern mit 17 (1/2) fahren > weil sie als amerikanische Touristen galten. Dann mussten sie die Lizenz abgeben und 1/2 Jahr später durften sie den deutschen Führerschein machen und selbstständig fahren. Ich folgere daraus, dass Deine Kids fahren dürfen (so lange, wie sie deutsche Touristen sind), weil dass die internationalen Gepflogenheiten sind! Bin aber kein Jurist und/oder Spezialist für deutsch-kroatische Abkommen und würde mir die Fahrerlaubnis für Deine Kids in Kroatien schriftlich bestätigen lassen! Gruß Volker SY JASNA
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#23
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Hallo tomtomtom,
noch ist nicht alles durch die EU geregelt (zum Glück?) Da wo es keine Regelungen gibt wird so etwas durch bilaterale Abkommen zwischen zwei (oder mehreren) Ländern organisiert. Ob es ein Abkommen zwischen Kroatien und Deutschland gibt erfährst Du wahrscheinlich am sichersten beim Auswärtingen Amt http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Au...eral_node.html Bilaterale Abkommen sagen in der Regel aus, dass die Vorschriften des einen Landes auf dessen Bürger auch in dem anderen Land angewandt werden. Auf Gegenseitigkeit. Gibt es so ein Abkommen mit Kroatien, dürften Deine Kinder auch "Gleiten". Das löst allerdings nicht das Problem, dass der kroatische Polizist dies eventuell nicht weiß. Andersherum dürfte der kroatische Jugendliche in Deutschen Gewässern nicht "gleiten" Gibt es kein Abkommen auf Gegenseitigkeit und nur der SBF ist annerkannt, dürften sie es nicht. Gruß Rüdiger |
#24
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Ich möchte mal fast wetten, dass man auf die gestellte Frage im Vorfeld keine rechtssichere Antwort finden wird, sondern wohl erst dann, wenn etwas passiert ist und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. (und da wahrscheinlich auch erst in 2. od. 3. Instanz) Jedenfalls auf Infos vom ADAC und ähnlichen Einrichtungen würde ich mich in dem Fall keinesfalls verlassen! (da wurde in der Vergangenheit nachweislich schon sehr viel falsches verzapft)
Ich bin schon seit 20 Jahren in der Bootsführerscheinausbildung tätig und suche fast ebenso lange immer wieder Antworten auf solche oder ähnliche Fragen. Nur zu finden sind sie einfach nicht, weil es halt keine wirklich internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine gibt. Auch bilaterale Abkommen sind i.d.R. nicht komplett in allen Details abgesprochen. (mit Autoführerscheinangelegenheiten ist das leider nicht zu vergleichen, da auf dem Gebiet die Regelungen international nicht soooo gravierend unterschiedlich sind) Ich möchte daher nochmal darauf hinweisen, dass in Kroatien zumindest unter KRO-Flagge unter 18 Jahre Gleitfahrt verboten ist. Das naheliegendste und logischste wäre daher aus meiner Sicht, dass dies in Kroatien generell so gehandhabt wird, auch bei Fahrten unter anderen Flaggen. Nur mal so zum überlegen - woher sollte z.B. ein Kontrolletti wissen, welche Bestimmungen in allen anderen Nationen der Welt gelten? Und aus jahrelanger Erfahrung kann ich sagen, dass in KRO nichtmal die eigenen Bestimmungen von Umag bis Dubrovnik einheitlich bzw. jedem Beamten bekannt sind... Sicher ist in dem Fall nur, dass nix sicher ist! ![]() L.G. Edwin |
#25
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In HR gelten strengere Vorschriften bzgl. Führerschein auch für deut. Boote. Das sieht man daran, dass die 15 PS Freigrenze nicht besteht.
Deshalb ist davon auszugehen, dass die strengere Altersregelung ebenfalls für deut. Boote gilt.
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Beste Grüße John
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