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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich male Damen. Das entstandene Bild wird digitalisiert und in einem Projekt für einen Kunden weiterverarbeitet.
Die Bezahlung der Models erfolgt ähnlich wie bei den Fotokünstlern in "Time for Prints". Ich gebe im Gegenzug nicht nur eine Kopie der Digi Pics, sondern auch die originale Stilskizzne mit. So weit, so gut. Nun habe ich im Auftrag einen Kalender gefertigt. Die Models sind im Teilakt, das Zentrum des Bildes liegt aber auf je einer Tasse Kaffe in deren Händen. Nun ist das Produkt gefertigt und abgeliefert. Eine Dame verließ aber im Nachhinein der Mut und möchte nicht gezeigt werden. Der Kalender ist aber schon gedruckt und in Geschenkkartons verpackt. Vertraglich ist festgehalten, das alle Rechte und Nutzungen an mich abgetreten wurden, solange sie nicht im pornografischen Rahmen liegen. Nun habe ich ein bisschen Panikpocken, dass ich meine Gage zum Anwalt schleppen muss.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (23.10.2014 um 09:57 Uhr) Grund: abc |
#2
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Wir müssen die fraglichen Bilder sehen, ehe wir die Sachlage beurteilen!
![]() Willy
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#3
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Wenn du einen Vertrag hast, hast du die Rechte. So weit so gut.
Ich weiß jetzt nicht, ob du eine Rechtsschutz hast und ob die überhaupt sowas abdeckt. Bei Klage haste jedenfalls erstmal leider deine Anwaltskosten am Hacken. Da in diesem Staat meist nicht ausgeurteilt wird, sondern immer versucht wird einen Vergleich zu erzielen, kannste schon mal die Anwaltskosten als Verlust einbuchen. Also bei Rückzug von Modellen bist du häufig der Gelackmeierte. Vertrag hin, Vertrag her. Da bei den niedrigen Gewinnmargen im Endeffekt für dich nichts hintenrumkommt, darfst du dann die Anwälte füttern. Meine ganz unmaßgebliche und nicht rechtsverbindliche Meinung Gruß Lutz
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Es gibt Menschen, da frage ich mich ob der Kopf nur eine Sicherheitskopie vom Arsch ist. ![]()
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#4
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#5
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... ist entscheidend. Es kommt auf den Vertrag an. Auch könnte es wichtig werden, ob das Modell eine Honorar bekam. "Time for Prints" kenne ich nicht.
Zitat:
In DE gibt es meines Wissens kein Gesetz, das eine Strafe für das Ablehnen eines Vergleiches vorsieht. Wer sich seiner Rechtsposition hinreichend sicher ist oder aus anderen Gründen nicht will, vergleicht sich halt nicht. Hier wäre es das Modell, das klagen müsste. Möglicherweise müsste es die Klage auch gegen den Kalenderverlag und nicht gegen Jörg richten, denn der Verlag publiziert ein Bild von ihr, nicht Jörg.
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Beste Grüße John
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#6
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Als Honorar gab es das komplette Shooting in Papier (for Prints) und zusätzlich die handgefertigten Skizzen in Kohle.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#7
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![]() Zitat:
und dieser Begriff ist dehnbar. Wo fängt Pornographie an??? Jörg, erstmal alle Achtung vor deinem künstlerischen Talent Damen ( Personen ) zu malen. Bevor Du jetzt große Geschütze aufziehst und den Rechtsbeistand suchst, kannst Du nicht in einem ruhigen Gespräch und bei einer Tasse Kaffee der betreffenden Person klarmachen, dass sie auch Stolz auf sich und Ihren Körper sein sollte.... gruß Jörg |
#8
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Ich kenne "Printentime" auch nicht; gehe aber mal davon aus, dass sich das Model kostenfrei zur Verfügung stellt und im Gegenzug die Fotos zur Verwendung bei Agenturen bekommt.
Ist der Vertrag mit dir geschlossen? Steht da drin, dass du die Bilder nach eigenem Gusto (außer Porno) verwenden darfst? Mit wem hat denn der Verlag einen Vertrag? Nur mit dir? Oder ist das nur eine Überlassungsvereinbarung zwischen dir und den Modellen? Wurden die Rechte am Bild von den Mädelz an dir/den Verlag abtgetreten?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#9
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Es gibt einen Vertrag zwischen mir und der Dame. Ich darf die Bilder weiterverwenden, sie nicht kommerziell. Welcher Verlag? Zwischen mir und meinem Auftraggeber gibt es nur eine mündliche Absprache. Ich zeige das Werk, ihm gefällt es und bezahlt das Honorar. Die Vervielfältigung übernimmt er.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#10
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Hallo Jörg,
ich finde, du solltest den Wunsch der Dame respektieren...sie hat sich halt zu weit aus dem Fenster gelehnt und jetzt Angst bekommen. Die Kalender sind ja noch bei dir...vieleicht kannst du ja nacharbeiten und die eine Seite noch austauschen...die Kosten teilt ihr euch dann. Grüße Didi |
#11
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#12
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Jörg, lass es laufen und warte auf eine Reaktion der Frau ab.....vielleicht beruhigt sie sich wieder.
Eventuell ist es auch nicht sie, die damit ein Problem hat, sondern ein Partner von Ihr...... Ansonsten hast Du den Vertrag mit allen Rechten und Nutzungen. gruß Jörg
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#13
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Jörg, anscheinend gehts dir nur um deine Kohle...anderst sehe ich das nicht.
Noch könnte Schaden von der Dame abgewendet werden...ein Wille von " Euch " kann ich aber nicht erkennen.. Liefer die Kalender halt aus und steh auch zu den Konsequenzen, die da kommen... |
#14
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Dass sie ihren Wunsch nachher andern möchte, ist jetzt schwierig. Man könnte ihr freundlichkeitshalber anbieten, auf ihre Kosten den Kalender neu zu drucken. Was anderes: Ist die Dame auf Deinem Werk überhaupt identifizierbar?
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Beste Grüße John
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#15
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@Jörg
Die Definition von Pornographie ist nicht so dehnbar, das sie auf z.B. einen Teilakt ausgeweitet werden könnte, meiner Meinung nach. Weiter dürfte der Kalender dann auch nicht im freien Handel verkauft werden. @Micha Es geht um das Recht am eigenen Bild, dieses liegt bei Model, wenn sie es nicht wirksam an dich abgetreten hat, damit kann sie eine Veröffentlichung verhindern. Also brauchst du einen rechtssicheren Vertrag. Das könntest du prüfen lassen. Ein weiterer Ansatz ist evtl., dass um dieses Recht geltend gemacht zu können, die Person auf dem Bild erkennbar sein muss: Zitat Wikipedia (recht am eigenen Bild): Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht unbedingt. Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden. Die Erkennbarkeit einer Person entfällt auch dann nicht, weil diese sich altersbedingt verändert hat. Eines Beweises, dass die Person tatsächlich erkannt wird, bedarf es nicht. Ist also möglicherweise das Gesicht nicht sichtbar oder ausreichend verfremdet und auch aus dem Kontext des Bildes die Dame nicht identifizierbar, könnte sie keinen Einwand gegen die Veröffentlichung erheben.
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vg Sascha |
#16
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Jörg, lass den Vertrag doch durch einen Fach-RA prüfen.
Die natürlich unterschiedlichen Aussagen bringen dich doch nicht weiter.
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#17
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![]() Zitat:
In dem geschilderten Fall sollte also im Vertrag klar erkenntlich sein, dass die Bilder kommerziell weiterverwendet werden sollen und dass die Vergütung für das Model entsprechend geregelt ist. Dass kann durchaus wie beschrieben im Überlassen der Stillskizze sein. In meinen (Pay-) Verträgen steht sinngemäß immer drin: "Ein nachträglicher Ausschluß (... der vorher freigegebenen Bildern ...) ist im allgemeinen nicht mehr möglich, speziell wenn die Bilder bereits verwendet wurden. Besteht das Model dennoch auf einen Ausschluß bestimmter Bilder, hat es die dadurch anfallenden Kosten zu tragen." Hast Du diese Klausel im Vertrag, kann das Model durchaus eine zukünftige Verwendung der Fotos untersagen, hat aber dann auch die dadurch entstehenden Kosten (in meinem Fall: Kosten für ein neues Model, Studiokosten, natürlich meine Kosten, Satz, Layout, Produktion - was auch immer bereits gemacht wurde) zu tragen.
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
#18
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![]() Zitat:
Ich habe eben mit meinem Auftraggaber telefoniert und ihm die Lage beschrieben. Deren Justiziar blickt gleich auf meinen Vertrag mit der Dame, den ich ihm auf Wunsch gemailt habe. ![]()
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (23.10.2014 um 12:33 Uhr) Grund: Justiziar...mußte echt nachgucken wie das geschrieben wird. Noch nie gehört. |
#19
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@fliegerdidi
Wie? Schaden der Dame... Ich bin Geschädigter! @ Matthias Der Vertrag ist von einer Juristin für mich verfasst und es steht natürlich deutlich mehr drinnen, als oben erwähnt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#20
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() |
#21
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Beste Grüße John |
#22
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![]() ![]() Lustiger Weise hat sich das Mädel in der Rösterei um eine Lehrstelle beworben, die mich beauftragte ... und nun "kalte" Füße bekommen. Schade das ich die komplette Geschichte nicht erzählen darf. Unterm Strich lachen wir aber alle. Es gibt kein Drehbuch, das so spannend ist wie das Leben selbst.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#23
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![]() Zitat:
Aaaaach siehste....deswegen hat im letzten Pirelli Kalender der Monat Mai gefehlt... ![]()
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#24
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Jungs,
keine Zeit weiterzulesen...... muss Kaffee kaufen...... ![]()
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#25
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![]() http://www.derwesten.de/panorama/der...id8691254.html zurücklehnen und nicht über die Tastatur sabbern ![]() |
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