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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
ich habe nun die Auskunft bekommen, dass man am Wolfgangsee in Österreich nicht mit deutschem Führerschein fahren darf, obwohl es im Oktober außer der üblichen Beschränkungen (wie z.B. Nachfahrverbot, max. 50km/h, 200m Ufernähe usw.) keine Einschränkungen gibt! Kann das jemand Bestätigen? MfG tomtomtom |
#2
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Einfach mal bei den netten Schluchtis anrufen und schon ist man schlauer...
Gruss Andreas |
#3
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Kann sein das es speziell für Bayern in Österreich verboten ist?
![]() ![]() ![]() ![]() *duck und wech*
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * |
#4
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![]() Zitat:
Habe diese Aussage von der Gemeinde St. Gilgen am Wolfgangsee. Finde das nur etwas seltsam! MfG tomtomtom |
#5
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Kommt mir seltsam vor......
Frag mal dort nach Landeshauptmann von Salzburg, Referat 6/52, Postfach 527, 5010 Salzburg, Tel. Nr. 0662/8042-4451 Oder Goethestraße 86 A-4020 Linz Tel.: ++43(0)732/7720-3654 oder 3676 FAX: ++43(0)732/7720-3507 E-mail: Karl.Prummer@ooe.gv.at Oder - Oberste Schifffahrtsbehörde beim Verkehrsministerium Radetzkystraße 2, 1031 Wien, Tel. Nr. 01/71162-5704 od. 5803 Mfg Markus
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Navigare Veritas Est |
#6
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![]() Zitat:
solche Beschränkungen sind nicht unüblich und gibt es auch in D. Auf dem Bodensee zB darfst du nicht mal als Deutscher mit einem deutschen Binnenschein fahren. Allerdings gibt es dort eine Kurzerlaubnis für den Urlaub, allerdings dann auch nicht mit dem eigenen Boot, da es dafür keine Kurzerlaubnis gibt. Gruß Jürgen
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt. |
#7
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Jetzt nochmal ernsthaft:
Google hilft! http://www.land-oberoesterreich.gv.a...olfgangsee.pdf Zitat: "Ausländische Befähigungsnachweise werden anerkannt"
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei *
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#8
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meine Führerscheine aus D zu Land (hier auch Lenkerberechtigung genannt) und zu Wasser werden allesamt anerkannt.
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wo die Politik versagt, wuchert eine völlig bürokratisch überzogene Handlungsorientierung ! |
#9
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![]() Zitat:
Vorab einmal Danke für die Info! Ich habe von der Gemeinde St. Gilgen auf meine Mailanfrage eine Antwort mit folgendem Wortlaut erhalten: ....."Am Wolfgangsee gilt NUR der Österreichische Bootsführerschein....." Nun hatte ich die Aussage der Gemeinde und die Google-Ergebnisse! Am besten wird es sein, das Merkblatt aus dem Internet ausdrucken und mitführen. Aber ob es im Fall der Fälle etwas bringt??? MfG tomtomtom |
#10
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Bitte.
![]() Na klar bringt das was! Es ist ja eine offizielle Veröffentlichung. Das andere ist "nur" eine mündliche Auskunft am Telefon.
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * |
#11
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Zitat:
Da sind wir Bayern Euch scheinbar etwas voraus! Bei uns kommen schriftliche Antworten nicht mehr mündlich durchs Telefon ![]() ![]() Hahahaha!!! 1:1, oder? Nix füa Unguat!!! ![]() MfG tomtomtom
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#12
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Ist schon spät und ich bin müde.
![]() 1:1 Gute Nacht!
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * |
#13
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Bin ich froh, das ich bei den Österreichern gar ned fahren will![emoji23][emoji23][emoji23]
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Liebe Grüße ![]() eysmann ![]() ![]() Als gesunder Mensch hast du tausend Wünsche!
Als kranker nur einen! Drum lass uns immer gesund bleiben!! ![]() |
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