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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Deutsche Flagge
das ist natürlich indirekt auch mit der RCD Geschichte verbunden, aber ich dacht ich frag mal in einem neuen Thema, ist vielleicht auch für andere interessant
Ich habe einen ungarischen Wohnsitz, aber immer rnoch deutschen Pass. So wie ich das sehe, könnte ich vermutlich meinen Kahn sowohl unter deutscher als auch unter ungarischer Flagge registrieren. Früher hab ich immer mein Bootspapier direkt beim Kreutzerverband DSV angefragt, das ging völlig problemlos, auch für Boote die ich im Ausland gekauft habe. einfach eine formlosen Kaufvertrag einsenden, irgendwie ein Bildchen dabei und auf Ehre unterschrieben und schon kam die Pappe mit der Post. keine weiteren Verifikationen, Visiten etc erforderlich. Das war schon recht eigenartig...eigentlich hätte ich auf die Art jedes Fantasieboot mit allen Angaben einfach so registrieren können, gleich mehrfach unter anderen Namen, hätte nie ein Hahn danach gekräht. Also, hier die Frage: Ist das immer noch so? welche Alternativen sind möglich/notwendig inzwischen? Welche Möglichkeiten gibt es heute um ein Boot zu registrieren, wo, was ist erforderlich, was ist sinnvoll, welche Unterlagen müssen für einen Eigenbau vorgelegt werden, Visiten etc etc? Da müsste ja eigentlich hier im Forum reichlich Erfahrung sein, oder? Lasst mal kommen verschoben: nicht ganz selbstbau...-avi |
#2
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Re: Deutsche Flagge
Zitat:
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#3
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hallo,
wenn ich das flaggenrechtsgesetz noch richtig im kopf habe, darfst/mußt du (für den bereich see) nur die deutsche flagge führen wenn du a) eine deutsche staatsangehörigkeit hast und b) dein wohnsitz in deutschland liegt. aber wer soll sowas bei nem boot kontrollieren? gruß |
#4
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Hallo,
die Erteilung des IBS erfolgt, wenn der Wohnsitz in der BRD ist. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#5
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@ Don P:
glaubst du, dass der IBS etwas anderes vorschreibt, als das Flaggenrechtsgesetz? der IBS wird zwar amtlich anerkannt, aber es ist nur ein lappen papier vom DMYV. damit können keine gesetze und rechtsvorschriften umgangen werden... oder hat der komische DMYV jetzt eine legislative aufgabe bekommen? gruß |
#6
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Zitat:
Ich hatte eigentlich gedacht dass sich das gerade mit der EU geändert haben sollte. Ich hab aber auch schon vor 20 Jahren einenfranzösichen wonsitz und einen deutschen Schein gehabt. Also, da ich schon so lange weg bin, könnt ihr zu Haus mir vielleicht mal vertickern wie das heut aussieht? 1) welche Bootspapiere gibt es in D-Land heute? 2) wo werden die international inzwischen anerkannt? 3) wer stellt die aus? Kann das bitte mal jemand ganz kurz zusammenfassen? Ich danke euch sehr |
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