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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 08.09.2014, 20:06
Benutzerbild von Frankb
Frankb Frankb ist offline
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Standard Bootskauf Holland

Hallo,
ich brauch mal einen Rat von Euch.
Ich bin im Begriff in Holland ein Boot zu kaufen. Ich habe vorgeschlagen, auf meine Kosten ein Gutachten machen zu lassen.
Der Makler sagte nun, es sei üblich vor dem Gutachten einen Vertag zu machen und eine Anzahlung von 10% zu leisten.
Ich ging davon aus, ich zahle den Gutachter, die Werft und dann geht es zum Notar, der prüft wegen Hypothek, Eigentumsverhältnisse und löscht dann aus dem Register...

Wie lief das bei Euch?
Notar oder nicht?
Anzahlung?
Registerlöschung?

Was ist denn der Standartablauf?

Frank
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  #2  
Alt 08.09.2014, 20:08
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  #3  
Alt 08.09.2014, 20:22
Benutzerbild von Frankb
Frankb Frankb ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
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Anzahlung
Probefahrt
Restzahlung
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Ich hatte mir den Notar gewünscht, weil es im niederländischen Register eingetragen ist und somit eine Hypothek auf dem Boot sein kann, die ich natürlich nicht übernehmen will.
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  #4  
Alt 08.09.2014, 20:29
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Frankb Beitrag anzeigen
Ich hatte mir den Notar gewünscht, weil es im niederländischen Register eingetragen ist und somit eine Hypothek auf dem Boot sein kann, die ich natürlich nicht übernehmen will.
Du zahlst ja erst den Rest, wenn die Löschung aus dem Kataster vorliegt.
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  #5  
Alt 08.09.2014, 20:32
Benutzerbild von vargtimmen
vargtimmen vargtimmen ist offline
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Aussuchen
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Preisverhandlung
Kaufvertrag
Anzahlung
Probefahrt
Restzahlung
Übernahme
Ist das üblich? Probefahrt nach Kaufvertrag und Anzahlung?
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  #6  
Alt 08.09.2014, 20:58
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist gerade online
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Zumindest bei unserem Makler.
Er will vermeiden, dass er die Boote für Spaß ins Wasser setzt.
In unserem Kaufvertrag wurde Hypotheken Freiheit bestätigt.
Makler haben in NL eine eigene Ausbildung wurde uns erklärt .
Kommt natürlich auch auf die Preisklasse an.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #7  
Alt 08.09.2014, 21:03
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von vargtimmen Beitrag anzeigen
Ist das üblich? Probefahrt nach Kaufvertrag und Anzahlung?
Das wäre für mich Grund genug nicht in Holland zu kaufen. Ich kann mir aber nicht vorstellen das das üblich ist.
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  #8  
Alt 08.09.2014, 21:04
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Frankb Frankb ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Du zahlst ja erst den Rest, wenn die Löschung aus dem Kataster vorliegt.
Stimmt...und ich hoffe auch dass der Sachverständige nichts findet...aber wenn, dann muss ich mich um die Anzahlung oder einen reduzierten Kaufpreis streiten.
Der Verkäufer hat ja kein Risiko, Kosten für Werft und Sachverständigen zahle ich. Alles was er investiert ist Zeit und das tue ich auch...plus 800km hin und zurück...

Was bringt dem Eigner die Anzahlung?
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  #9  
Alt 08.09.2014, 21:11
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Zumindest bei unserem Makler.
Er will vermeiden, dass er die Boote für Spaß ins Wasser setzt.
In unserem Kaufvertrag wurde Hypotheken Freiheit bestätigt.
Makler haben in NL eine eigene Ausbildung wurde uns erklärt .
Kommt natürlich auch auf die Preisklasse an.
Das Boot liegt im Wasser. Es geht um einen 15m Stahlverdränger.
Der Makler wäre der Einzige, der Nachteile hat wenn ich abspringe.
Er hätte umsonst gearbeitet..
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  #10  
Alt 08.09.2014, 21:12
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lyrbi lyrbi ist offline
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Zitat:
Zitat von Frankb Beitrag anzeigen
Was bringt dem Eigner die Anzahlung?
Nichts!

Erst der Sachverständige dann mit Ihm die Probefahrt dann der Notar und der Mehrwertsteuernachweis oder die Differenzbesteuerung im Kaufvertrag

Sollte der Makler Einwände haben lass das Boot stehen...
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Freddy

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  #11  
Alt 08.09.2014, 21:13
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Zitat:
Zitat von Frankb Beitrag anzeigen
Der Makler wäre der Einzige, der Nachteile hat wenn ich abspringe.
Er hätte umsonst gearbeitet..

Unternehmerisches Risiko
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Freddy

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  #12  
Alt 09.09.2014, 11:00
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hab das grade mal 2 Wochen hinter mir mit Makler, Holland, Sachverständiger usw.... udn das Boot seit gestern hier in Deutschland.

Haben uns das Boot erst selber angeschaut und dann den Preis verhandelt.
Dann einen Vorvertrag gemacht, damit ich die Sicherheit hatte, den Sachverständigen auf meine Kosten zu bestellen.
Hier wurde von mir schon 10 % Anzahlung an den Makler geleistet.
Im Vorvertrag wurde gleichzeitig eine Summe aufgenommen für Instandsetzungen, die sich im Termin mit dem Sachverständigen auftun können.
Es wurde klar geregelt, das Schäden bis zu 3000 € hälftig von Käufer und Verkäufer zu tragen sind, wenn sich hierdurch eine Wertsteigerung des Schiffes ergibt.
Alles darüber ist nur vom zu Verkäufer, sofern ich mit einer Instandsetzung
einverstanden bin.
Im Termin dann wurden Fehler in Höhe von ca. 5.500 € festgestellt, die dann in Werftauftrag repariert wurden - für mich waren es dann die 1500 € Zuzahlung, da z.B. durch ein neues Heckstrahlruder auch der Wert des Schiffes höher wurde.
Die knappen 1000 € für der Sachverständigen hatten sich also bestens bezahlt gemacht....

Danach wurde ein Übergabetermin vereinbart - hierzu wurde dann die Restzahlung vorab an den Makler überwiesen, der eine Art Treuhänder in der ganzen Abwicklung ist.
Erst nach Übergabeprotokoll zwischen dem Verkäufer und mir wurde vom Makler das gesamte Geld abzügl. seiner Provision dann an den Verkäufer weiter geleitet.
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Gruß - Georg
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  #13  
Alt 09.09.2014, 12:25
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Hallo Frank,

wie der Standardablauf ist, kann ich nicht sagen, aber ich würde keine Anzahlung machen, bevor ich sicher bin, dass das Boot in Ordnung ist. Das heißt, erst Besichtigung/Probefahrt und ggf. Gutachter. Dem Verkäufer entstehen doch kaum Kosten, wenn Du den Gutachter bezahlst.

Ich habe mein Boot in Holland wie folgt gekauft. Besichtigung, Probefahrt mit professioneller Unterstützung, Kaufvertrag, kleine Anzahlung von ca. 15 %, Restzahlung bei Übergabe. Hat mit kleinen Einschränkungen hinsichtlich der Kostenerstattung für defekte Teile auch geklappt. Ohne Notar. Boot war nicht im Register eingetragen. Auf die Ausweisung der Mehrwertsteuer achten.

Viele Grüße.

Rainer
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  #14  
Alt 09.09.2014, 12:53
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Das läuft in Holland schon etwas anders. Anzahlung und Vertrag ist üblich. Ab einer gewissen Summe Notar auch. Dafür werden vom Verkäufer zur Übergabe ja auch Eigenschaften zugesichert, wie Mängelfreiheit. Das heisst Reperaturen gehen zu Lasten des Verkäufers. Der Makler wickelt das ganze ab, und hat auch Vollmacht das Geld zu bekommen. Schließlich muss ja eventuell auch eine Bank abgelöst werden. Dort ist Schiffsmakler aber auch ein sehr ernsthafter und ehrenwerter Beruf, ähnlich wie hier Notare.
Das ist nur nicht in unseren Geiz ist geil Köpfen drin.
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  #15  
Alt 09.09.2014, 13:13
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Das ist nur nicht in unseren Geiz ist geil Köpfen drin.
Was hat das denn damit zu tun?
Ich möchte doch ein mängelfreies Objekt, in diesem Fall ein Boot kaufen.
Da zahle ich doch nicht erst etwas an und überprüfe danach den tatsächlichen Zustand und die zugesicherten Eigenschaften.
__________________
noch einen schönen Tag

Freddy

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  #16  
Alt 09.09.2014, 13:55
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Was hat das denn damit zu tun?
Ich möchte doch ein mängelfreies Objekt, in diesem Fall ein Boot kaufen.
Da zahle ich doch nicht erst etwas an und überprüfe danach den tatsächlichen Zustand und die zugesicherten Eigenschaften.
Anschauen kann man das Boot ja vorher genau. Dann geht es ja nur noch darum, das auch wirklich alles funktioniert, und keine versteckten Mängel festgestellt werden. Wenn man hier ein Boot gebraucht kauft und stellt danach etwas fest, hat man meistens ein Problem. Geiz ist geil, bezog sich auf den Makler. Wollen wir ja oft sparen. Ich nehme mich da nicht aus. Macht in so einem Fall aber durchaus Sinn, weil beide Seiten abgesichert sind.
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  #17  
Alt 09.09.2014, 15:12
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Danke für Eure Antworten.

Ich fühle mich in meiner Ansicht bestätigt.
Ich habe das Boot schon besichtigt.
Auf einen Preis haben wir uns auch verständigt.
Ich hätte jetzt gerne den Gutachter, der ja Boote besser beurteilen kann wie ich. Klar trage ich dafür die Kosten.
Für die Abwicklung möchte ich einen Notar, weil es eine größere Summe ist, die ich nicht dem Makler als Treuhänder überlassen möchte. Ein Notar ist vereidigt und neutral. Außerdem muss der Notar die Löschung aus dem Register und die Lastenfreiheit garantieren. Ich denke das kann der Makler gar nicht.

MwSt wurde beim Kauf des jetzigen Eigners ausgewiesen. Das müsste als Nachweis reichen.
Außerdem habe ich im Zollamt Mannheim nachgefragt. Lt. deren Auskunft ist die MwSt schon durch den Eintrag ins Register nachgewiesen.
Und bei Booten vor dem 1.1.85 ist ein Nachweis gar nicht nötig, weil die durch einen so genannten "Besenerlass" grundsätzlich als versteuert angesehen werden.

Ich bin gespannt wie das alles klappt

Frank
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  #18  
Alt 09.09.2014, 15:20
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Anschauen kann man das Boot ja vorher genau.
Dann geht es ja nur noch darum, das auch wirklich alles funktioniert, und keine versteckten Mängel festgestellt werden.
Wenn ich mir am Boot etwas anschaue z.B. den Antriebsstrang, habe doch überhaupt keine Gewissheit das dieser mängelfrei ist. Dies kann ich doch erst nach einer angemessenen Probefahrt und auch nur oberflächlich feststellen und dann soll ich bereits ins Risiko gehen indem ich 10 % anzahle?

Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Wenn man hier ein Boot gebraucht kauft und stellt danach etwas fest, hat man meistens ein Problem.
Warum? Von privat kann man den Kaufvertrag entsprechend den Gegebenheiten anpassen bzw. beim Kauf vom Händler habe ich eine Gewährleistung ==> sollte der Händler im Kundenauftrag handeln (makeln) und somit versuchen die Gewährleistung zu umgehen würde ich mir das Boot erst gar nicht anschauen...

Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Geiz ist geil, bezog sich auf den Makler. Wollen wir ja oft sparen.
Stimmt, insbesondere wo er ja keine Gewährleistung oder andere Vorteile bietet, da er ja nur makelt und nicht handelt.

Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Ich nehme mich da nicht aus. Macht in so einem Fall aber durchaus Sinn, weil beide Seiten abgesichert sind.
Wieso bin ich als Käufer beim Makler abgesichert?
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Freddy

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  #19  
Alt 09.09.2014, 15:30
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Wenn ich mir am Boot etwas anschaue z.B. den Antriebsstrang, habe doch überhaupt keine Gewissheit das dieser mängelfrei ist. Dies kann ich doch erst nach einer angemessenen Probefahrt und auch nur oberflächlich feststellen.



Wieso bin ich als Käufer beim Makler abgesichert?
Genau deshalb bist Du das. Der Makler sorgt für die notwendigen Reperaturen und Du bekommst ein mangelfreies Schiff für dein Geld. Ist doch genau das, wo Du so sehr Wert drauf legst. Das ist in NL ganz anders geregelt wie in D. Sollte sich herausstellen das z.B ein kapitaler Motorschaden da ist, bekommt man auch sein Geld zurück. Die Anzahlung schützt halt vor möchtegern Käufern.
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  #20  
Alt 09.09.2014, 15:56
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Die Funktion von Maklern in Holland sind offensichtlich deutlich anders, als es hier in BRD geregelt ist.
Bei unserem Kauf hatte der Makler alle anstehenden Aufgaben zu erledigen. Er musste den gesamten Schiffswerdegang inkl. aller Belege seit Kiellegung beibringen, er war Dolmetscher, er war zuständig für die Reparaturaufträge mit der Werft, er hat bei Übergabe ein ordentliches Protokoll geführt, welches Punkt für Punkt abgearbeitet wurde, usw. usw.....
Der Verkäufer brauchte sich bei alle dem um nichts kümmern und dafür bezahlt er dem Makler die Provision.

Wenn ich das mit Immo-Maklern hier in Deutschland vergleiche, die zudem meist noch vom Käufer bezahlt werden, dann gefällt mir die Version in Holland 10 mal besser und ich hatte als Käufer keine Sekunde den Eindruck, über den Tisch gezogen zu werden....
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Gruß - Georg
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  #21  
Alt 10.09.2014, 07:01
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passt zum Thema: wie sind denn Eure Erfahrungen bzgl. Verhandlungsspielraum? Oder anders ausgedrückt: wie viel kalkulieren niederländische Makler als Verhandlungsspielraum ein?

Für einen Bekannten bin ich auf ein Objekt für 145.000 gestoßen, 20 Jahre alt, sieht tiptopp gepflegt aus. Gefühlsmäßig würde ich da mit 130.000 in die Verhandlung einsteigen, also ca. 10%. Wie ist Eure Erfahrung?
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  #22  
Alt 10.09.2014, 07:20
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130 würde ich als Ergebnis höchstens sehen. Biete doch mal 120 an.
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  #23  
Alt 10.09.2014, 07:24
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Also ich habe festgestellt, dass da bei den Preisen jede Menge Spielraum drinn ist. 20% auf jeden Fall. Ich kann Dir ein Beispiel bringen:

Mir ist im Januar diesen Jahres eine Marco 810 AK von einem Händler in NL
für 9,3 K angeboten worden. Mangels Entschlußkraft habe ich das Boot nicht genommen.

Genau dieses Boot steht seit Februar bei einem anderen Händler in NL für jetzt reduzierte 17,5 K(anfangs wurden 19,9 K aufgerufen). Das einzige was der Händler an dem Boot gemacht hat ist ein neuer Antifoulinganstrich.
__________________
ich habe einen Vogel, aber keine Meise.

Gruß Torsten
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  #24  
Alt 10.09.2014, 10:32
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Auf jeden Fall ist in NL das Angebot größer als die Nachfrage. Von daher kann man bestimmt gut handeln.
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  #25  
Alt 10.09.2014, 11:42
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Zitat:
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passt zum Thema: wie sind denn Eure Erfahrungen bzgl. Verhandlungsspielraum? Oder anders ausgedrückt: wie viel kalkulieren niederländische Makler als Verhandlungsspielraum ein?

Für einen Bekannten bin ich auf ein Objekt für 145.000 gestoßen, 20 Jahre alt, sieht tiptopp gepflegt aus. Gefühlsmäßig würde ich da mit 130.000 in die Verhandlung einsteigen, also ca. 10%. Wie ist Eure Erfahrung?
Ich denke das hängt stark vom Boot, Zustand und dessen Eigner ab.
Ich habe mir ein paar angeschaut, die waren in extrem schlechtem Zustand zu horenden Preisen (Der Eigner hat wohl viel Zeit für den Verkauf geplant) und andere, bei denen war der Zustand besser, zum halben Preis. Da ist der Spielraum dann auch geringer aber die werden zeitnah verkauft...

Ich habe mir das Angebot eine Zeit lang angeschaut und für mich meinen Preis entsprechend Alter und Zustand festgelegt.

Frank
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