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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.09.2014, 12:32
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Standard Geschwindigkeitsübertretung See

Moin moin,

Bin gestern von der Wasserschutzpolizei in Neustadt angehalten worden. Erste dachte ich wegen einer Routinekontrolle, jedoch wurde ein Foto gemacht wo das Boot in Gleitfahrt zu sehen war. Leider wurde schätzungsweise 100m zu spät aufgestoppt. Also wirft man mir jetzt geringst mögliche Gleitfahrt vor, in einem Bereich wo 5,6km/h erlaubt waren. Mit was für einer Geldbuße kann ich rechnen? Hab im I-Net keinen Bußgeldkatalog gefunden. Ist das erste mal das mir so etwas passiert ist
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  #2  
Alt 07.09.2014, 12:45
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Ist auf dem Bild genau zu sehen, wer gefahren ist? Wenn nein, dann brauchst du gar nichts zu bezahlen - es sei denn, du hast den Verstoß schon zugegeben, oder du wurdest direkt danach angehalten und warst alleine im Boot....
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Gruß

Berni
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  #3  
Alt 07.09.2014, 12:50
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Kostet 20 €.
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  #4  
Alt 07.09.2014, 12:53
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Wurde sofort angehalten und mein Vater war am Steuer. Der hat jedoch keinen Führerschein und ich hatte in dem Moment auch etwas geschlafen. Alles in allem blöd gelaufen. 20€ wären top ☺
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  #5  
Alt 07.09.2014, 13:05
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Moin
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  #6  
Alt 07.09.2014, 13:38
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Zitat:
Zitat von DomDom Beitrag anzeigen
... Bin gestern von der Wasserschutzpolizei in Neustadt angehalten worden. ... in einem Bereich wo 5,6km/h erlaubt waren. ...

Wo genau war das, ich kann im § 26 der SeeSchStrO nirgends 5,6 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit finden.

Am ehesten würde 12.18.1 (Neustadt - nördlich der Verbindungslinie durch die Tonnen 3 und 6) hinkommen, aber da sind 10 km/h bzw. 5,4 kn erlaubt.

Gruß Lutz
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  #7  
Alt 07.09.2014, 13:41
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Ist auf dem Bild genau zu sehen, wer gefahren ist? Wenn nein, dann brauchst du gar nichts zu bezahlen ...
Das halte ich für ein Gerücht, denn der zum Zeitpunkt des Verstoßes verantwortliche Bootsführer wird m. E. nicht straffrei ausgehen.

Gruß Lutz
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  #8  
Alt 07.09.2014, 13:47
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Ohhh dann natürlich 5,4kn. Hab ich wohl gestern falsch verstanden
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  #9  
Alt 07.09.2014, 13:49
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In dem Fall ist es ja nach Angaben des TE ja ohnehin unstrittig. Ansonsten gibt es in Deutschland keine "Halterverantwortlichkeit" bei Geschwindigkeitsverstößen, d.h. anders gesagt, es muss zweifelsfrei feststehen, wer die Geschwindigkeitsübertretung begangen hat, nur der kann auch bestraft werden!
(Die Verfolgungsbehörde kann ja nicht von vornherein wissen, wer der verantwortliche "Schiffsführer" ist - das muss ja nicht der Halter/Eigentümer des Bootes sein)
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Gruß

Berni

Geändert von Berni (07.09.2014 um 17:41 Uhr)
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  #10  
Alt 07.09.2014, 16:29
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
In dem Fall ist es ja nach Angaben des TE ja ohnehin unstrittig. Ansonsten gibt es in Deutschland keine Halterverantwortlichkeit, d.h. anders gesagt, es muss zweifelsfrei feststehen, wer die Geschwindigkeitsübertretung begangen hat, nur der kann auch bestraft werden!
(Die Verfolgungsbehörde kann ja nicht von vornherein wissen, wer der verantwortliche "Schiffsführer" ist - das muss ja nicht der Halter/Eigentümer des Bootes sein)
Wie viele Inhaber eines entsprechend gültigen Führerscheines waren an Bord?

Wenn es nur der TO war kannst du deine Betrachtung wohl gleich vergessen.
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  #11  
Alt 07.09.2014, 16:36
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Ganz genau, deshalb habe ich ja auch geschrieben, "das es beim TE unstrittig ist", bitte erst genau lesen....
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Gruß

Berni
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  #12  
Alt 07.09.2014, 17:35
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Ich werde wohl mal einfach abwarten müssen. Das Lehrgeld ist wohl mal fällig gewesen. Halt ärgerlich weil ich dort immer die Geschwindigkeit einhalte und in dem Moment das erste mal nicht selbst gefahren bin. Aber sei es drum. Das bringt jetzt alles auch nichts mehr
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  #13  
Alt 07.09.2014, 17:39
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
... Ansonsten gibt es in Deutschland keine Halterverantwortlichkeit, ...
DAS wurde doch auch nirgends behauptet

Gruß Lutz
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  #14  
Alt 07.09.2014, 19:07
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Zitat:
Zitat von eckhard Beitrag anzeigen
Moin
Auszug aus der Landesschifffahrtsverordnung ( § 45 )

Das ist aber Binnen und nicht See.
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Gruß Rüdiger
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  #15  
Alt 08.09.2014, 17:12
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Eben noch einmal mit den Herren von der WSP telefoniert. Man möchte meine Geschwindigkeit berechnen, mit irgend so einer Formel. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dabei ein annähender Wert rauskommt. Es werden ja keine Faktoren mit reingenommen, wie z.B. Beladungszustand, HighFive Propeller usw. Finde das ganze sehr wage. Wer hat Erfahrung in solch einem Fall
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  #16  
Alt 08.09.2014, 18:58
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Hallo,

vorweg, warte zunächst ab, welche Geschwindigkeit dir konkret vorgeworfen wird; du wirst ein Schreiben bekommen, wo genau drinnen steht, welche Geschwindigkeit dir zur Last gelegt wird, wo und wann du genau zu schnell gefahren sein sollst, welche Beweismittel es gibt (z.B. Foto/Video, etc.) und wie man die dir vorgeworfene Geschwindigkeit ermittelt hat....

Wie es bei Booten genau gemacht wird, kann ich dir nicht sagen, es müsste aber ähnlich wie bei Autos sein. Was viele nicht wissen, wenn ein Streifenwagen eine bestimmte Zeit/Strecke hinter einem Fahrzeugführer hinterher fährt, der deutlich zu schnell ist, kann auch das zu einem Gebührenbescheid wegen Geschwindigkeitsübertretung führen. Da diese "Messung" ohne geeichten Messgerät gemacht wurde, wird ein ganz erheblicher Prozentsatz von der ermittelten Geschwindigkeit abgezogen (da gibt es entsprechende Listen, damit alles Gerichtsverwertbar ist). Es geht da also nicht um eine Überschreitung von z.B. 20 Km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, da nach entsprechendem Abzug keine vorwerfbare Übertretung mehr übrig wäre - es geht um gravierende Geschwindigkeitsübertretungen.

In deinem Fall kann ich mir gut vorstellen, dass es auch für Boote entsprechende Formeln gibt; ABER: Ich bin mir sehr sicher, dass da eine Geschwindigkeit heraus kommt, die dir ein Schmunzeln ins Gesicht zaubert, da du sehr wahrscheinlich deutlich schneller unterwegs warst

Deshalb sagte ich ja, abwarten und nicht verrückt machen lassen! Wenn der Bescheid da ist und dir die Sache komisch vorkommt, kannst du mir gerne eine PN schicken, ich werde dann gerne einige Anrufe für dich machen...
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Berni
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  #17  
Alt 08.09.2014, 19:03
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Zitat:
Zitat von DomDom Beitrag anzeigen
Wurde sofort angehalten und mein Vater war am Steuer. Der hat jedoch keinen Führerschein und ich hatte in dem Moment auch etwas geschlafen. Alles in allem blöd gelaufen. 20€ wären top ☺

WEnn dies der Fall war und du beim schalfen auch noch erwischt wurdest, dann könnte dies auch noch zum Problem werden.

du must als Schiffsführer immer eingreifen können.
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  #18  
Alt 08.09.2014, 19:33
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Ja ich denke um das abwarten werde ich nicht rumkommen. Ich werde definitiv berichten was unterm Strich bei raus kommt.

Geschlafen nicht im Sinne von geschlafen, sondern nicht darauf hingewiesen das er langsamer werden sollte
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  #19  
Alt 08.09.2014, 19:39
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Ein gängiges Verfahren ist ein Radarplott mit anschließendem Bild vom Radar als Beweismittel und dann noch angehalten , machen wir auch so.
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  #20  
Alt 08.09.2014, 19:52
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Ja bei mir wurde einfach nur ein Bild gemacht, wo zu erkennen sein soll, dass sich das Boot in Gleitfahrt befindet. Jetzt sollen die angeblich eine Formel haben, anhand der sie ausrechnen können, was mein Boot mindestens fahren muss, um Gleitfahrt zu erreichen. Und wie gesagt finde ich das doch sehr wage. Aber wie berni schon gesagt hat, werde ich jetzt einfach mal abwarten.
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  #21  
Alt 08.09.2014, 19:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
WEnn dies der Fall war und du beim schalfen auch noch erwischt wurdest, dann könnte dies auch noch zum Problem werden.

du must als Schiffsführer immer eingreifen können.
Kann ich nicht glauben, denn das würde ja bedeuten, dass der Kapitän z.B. eines Handels- oder Kreuzfahrtschiffes nie schlafen dürfte.

Gruss Lutz
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  #22  
Alt 08.09.2014, 20:33
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Kann ich nicht glauben, denn das würde ja bedeuten, dass der Kapitän z.B. eines Handels- oder Kreuzfahrtschiffes nie schlafen dürfte.

Gruss Lutz
Naja, der Kapitän am großen Pott ist ja nicht der einzige Befähigte (= mit Patent) an Bord. Er ist bloß der Chef. Der Wachhabende muss allerdings befähigt sein, falls der Käpt'n eine Kapitänsmütze voll Schlaf braucht.
Der Erste und sicherlich noch der eine oder andere auf der Brücke haben ein Patent, das ihnen die Schiffsführung erlaubt.

Der Vater von DomDom hat aber keine Befähigung (SBF), wenn ich das richtig verstanden habe. Dann ist für den Skipper schlafen tatsächlich nicht drin.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #23  
Alt 08.09.2014, 20:36
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Das schweift jetzt ein bisschen vom Thema ab. Es war nur redensartlich gemeint und nicht schlafen in dem Sinne. Bitte nicht falsch verstehen.
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  #24  
Alt 08.09.2014, 22:43
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Zitat:
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Ja bei mir wurde einfach nur ein Bild gemacht, wo zu erkennen sein soll, dass sich das Boot in Gleitfahrt befindet. Jetzt sollen die angeblich eine Formel haben, anhand der sie ausrechnen können, was mein Boot mindestens fahren muss, um Gleitfahrt zu erreichen. Und wie gesagt finde ich das doch sehr wage. Aber wie berni schon gesagt hat, werde ich jetzt einfach mal abwarten.
so eine Formel gibt es wirklich, ohne jetzt dein Boot die Formel und die Länge der Wasserlinie zu kennen, wir dir vermutlich vorgeworfen werden schneller als 30 Km/H gefahren zu sein, das reicht und muß auch nicht weiter bewiesen werden zumal du sicherlich schneller gewesen bist
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #25  
Alt 09.09.2014, 07:17
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so eine Formel gibt es wirklich, ohne jetzt dein Boot die Formel und die Länge der Wasserlinie zu kennen, wir dir vermutlich vorgeworfen werden schneller als 30 Km/H gefahren zu sein, das reicht und muß auch nicht weiter bewiesen werden zumal du sicherlich schneller gewesen bist
Moin.

Das wäre echt interessant, wie die das ermitteln wollen. Jedes Boot hat eine andere Mindestgeschwindigkeit, wo es noch oder schon gleiten kann. Unter gewissen Umständen gleitet meine 21er Crownline auch mit ca. 20 km/h. Kleinere Boote oder Schlauchis ggf. gleiten noch bei geringerer Geschwindigkeit.

Dann ist ja noch wichtig: War es beim Beschleunigen oder beim Gaswegnehmen. All das hat ja Auswirkungen.
Ich vermute mal, es kommt nur "Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" ohne Angabe der km/h, weil nicht nachweisbar.
Und dann nur eine geringe Geldstrafe.

Mal schauen, was dann wirklich kommt. Ich lese hier gespannt weiter...

Gruß, Patrick
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