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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 01.09.2014, 06:07
Justforfun Justforfun ist offline
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Standard Sammelklage gegen ACI-Marinas

der österreichischische Anwalt Eric Breiteneder (Hochseereferent beim österr. Hochseeverband) will eine Sammelklage einreichen....es geht dabei um die Gebühren die von den Marinas für Tätigkeiten von FREMDFIRMEN in den Marinas eingehoben werden.....das soll dem EU-Recht widersprechen....das ist eine Ausschaltung bzw. Behinderung von freiem Wettbewerb, weiters sei es aus kartellrechtlichen Gründen unzulässig, weil die Marinas ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen würden.....

. liebe Grüsse Bernhard
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  #2  
Alt 01.09.2014, 06:29
Benutzerbild von Stipe
Stipe Stipe ist offline
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Hallo Bernhard,

meinst Du die kroatischen "ACI"-Marinas (statt "ACID")´?

Gruß
Stipe
__________________

Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen... (Herrmann Hesse)

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  #3  
Alt 01.09.2014, 06:32
Justforfun Justforfun ist offline
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Ja.....es soll ACI Marinas heißen....."die automatische Rechtschreibkorrektur vom IPad hat zugeschlagen....
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  #4  
Alt 01.09.2014, 06:35
Michael G. Michael G. ist offline
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Sowas war schon lange fällig.
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  #5  
Alt 02.09.2014, 09:44
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Flo1 Flo1 ist offline
Seebär
 
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Der Herr Breiteneder soll gleich die anderen Marinas alle einschließen damit Flächendeckend eine Ruhe ist mit diesem Unfug.
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  #6  
Alt 02.09.2014, 09:51
Thomas S Thomas S ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
der österreichischische Anwalt Eric Breiteneder (Hochseereferent beim österr. Hochseeverband) will eine Sammelklage einreichen....es geht dabei um die Gebühren die von den Marinas für Tätigkeiten von FREMDFIRMEN in den Marinas eingehoben werden.....das soll dem EU-Recht widersprechen....das ist eine Ausschaltung bzw. Behinderung von freiem Wettbewerb, weiters sei es aus kartellrechtlichen Gründen unzulässig, weil die Marinas ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen würden.....

. liebe Grüsse Bernhard
um welche Tätigkeiten geht es denn ? So etwas wie kranen ??

und kann nicht mal jemand aus ACID ACI machen ??
__________________
Gruß Thomas S

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  #7  
Alt 02.09.2014, 10:40
Benutzerbild von Gerd-RS
Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Natürlich wünsche ich Herrn Breitenender jeden Erfolg mit seiner Klage.

Aber das wird bestimmt eine harte Nuss:

ACI Marina-Gelände sind nun mal Privatgelände. Und ob Einzelperson oder Firma - wen ich auf mein Gelände lasse; erst Recht, wen ich dort arbeiten lasse, bestimme ich als Eigentümer des Grundstücks doch erst mal selbst.

Auch wenn ich dort Liegeplätze vermiete, kann ich vom Mieter verlangen, dass er sich an die von mir vorgegebene Ordnung für mein Gelände hält. Und der Mietvertrag kann natürlich Einschränkungen und Auflagen bezüglich etwaiger Arbeiten an den Schiffen enthalten.

Noch etwas fällt mir ein: Die in den ACI Marinas ansässigen Betriebe, müssen mit Sicherheit eine Pacht an ACI bezahlen. Ich denke mal, dass ACI argumentieren wird, dass es nur recht und billig ist, dann auch externen Betrieben, die auf dem Marina-Gelände arbeiten wollen, eine entsprechende Gebühr anstelle der Pacht zu berechnen.

Eine juristisch bestimmt sehr knifflige Ausgangssituation. Wünschen wir dem österreichischen Verband und seinem Referenten viel Glück!

Gruss


Gerd
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  #8  
Alt 02.09.2014, 10:41
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
um welche Tätigkeiten geht es denn ? So etwas wie kranen ??

und kann nicht mal jemand aus ACID ACI machen ??

Hallo Thomas....es geht nicht ums kranen, sondern um die Gebühr die verlangt wird, wenn du an deinem Schiff einen nicht in der Marina ansässigen Handwerker arbeiten lässt......(sprich "Stoppelgeld").....lg Bernhard
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  #9  
Alt 02.09.2014, 10:43
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Natürlich wünsche ich Herrn Breitenender jeden Erfolg mit seiner Klage.

Aber das wird bestimmt eine harte Nuss:

ACI Marina-Gelände sind nun mal Privatgelände. Und ob Einzelperson oder Firma - wen ich auf mein Gelände lasse; erst Recht, wen ich dort arbeiten lasse, bestimme ich als Eigentümer des Grundstücks doch erst mal selbst.

Auch wenn ich dort Liegeplätze vermiete, kann ich vom Mieter verlangen, dass er sich an die von mir vorgegebene Ordnung für mein Gelände hält. Und der Mietvertrag kann natürlich Einschränkungen und Auflagen bezüglich etwaiger Arbeiten an den Schiffen enthalten.

Noch etwas fällt mir ein: Die in den ACI Marinas ansässigen Betriebe, müssen mit Sicherheit eine Pacht an ACI bezahlen. Ich denke mal, dass ACI argumentieren wird, dass es nur recht und billig ist, dann auch externen Betrieben, die auf dem Marina-Gelände arbeiten wollen, eine entsprechende Gebühr anstelle der Pacht zu berechnen.

Eine juristisch bestimmt sehr knifflige Ausgangssituation. Wünschen wir dem österreichischen Verband und seinem Referenten viel Glück!

Gruss


Gerd
Hallo Gerd...einfach wirds nicht....aber da es sich bei uns um Privatpersonen handelt gilt das Konsumentenschutzgesetz....der Gerichtsstand wird dadurch in Österreich sein.....ein nicht unerheblicher Vorteil......lg Bernhard
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  #10  
Alt 02.09.2014, 11:12
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Hallo Gerd...einfach wirds nicht....aber da es sich bei uns um Privatpersonen handelt gilt das Konsumentenschutzgesetz....der Gerichtsstand wird dadurch in Österreich sein.....ein nicht unerheblicher Vorteil......lg Bernhard
Würde mich interessieren wie es aus geht.

Ist bei uns am Bodensee im Hafen auch so. 10% des Umsatzes muss der "Handwerker" an den Hafenbesitzer zahlen.

Und wenn er den Hafen netmal betritt, sondern dir nur ne Persening repariert die du hinbringst und abholst
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #11  
Alt 02.09.2014, 11:19
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Und wenn er den Hafen netmal betritt, sondern dir nur ne Persening repariert die du hinbringst und abholst
Hä was ist den das für ein Quark

was hat den der Hafenbetrieber damit zu tun wenn ich meine Plane zu einem Planenmacher bringe und diese wieder abhole.
Wie bekommt der Hafenbetreiber den mit wo und ob ich etwas machen lassen habe ?
wie berechnet er seine gebühren wenn ich ihm nicht sage was gemacht wurde und wie teuer es war.
ich jkönnte ja die Plane auch nur zuhause gelagert haben.
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  #12  
Alt 02.09.2014, 11:28
RING18 RING18 ist offline
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Wenn ich das so lese fällt mir immer mehr auf, wie schön wir es hier am Rhein haben
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  #13  
Alt 02.09.2014, 11:49
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Zitat:
Hochseereferent beim österr. Hochseeverband
Sachen gibts.
....etz aber schnell weg
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  #14  
Alt 02.09.2014, 12:02
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hä was ist den das für ein Quark

was hat den der Hafenbetrieber damit zu tun wenn ich meine Plane zu einem Planenmacher bringe und diese wieder abhole.
Wie bekommt der Hafenbetreiber den mit wo und ob ich etwas machen lassen habe ?
wie berechnet er seine gebühren wenn ich ihm nicht sage was gemacht wurde und wie teuer es war.
ich jkönnte ja die Plane auch nur zuhause gelagert haben.
Die Welt ist dort net so gross.

Natürlich könnte ich die Plane durch halb D schicken und machen lassen. Kein Problem.

Aber der Örtliche weiss Bescheid, hat die Plane mal gemacht, ist mir halt lieber, keine versandkosten, direkter Kontakt.......

Und dieser Örtliche weiss halt wo mein Schiff liegt.

Und der Hafenbetreiber weiss wer kommerziell ab und an oder ständig in seinen Hafen kommt.

Nun wird der "örtliche Dienstleister/ Lieferant" bestimmt mit ner gewissen "Unschärfe" seine Umsätze mit dem Hafenbetreiber abrechnen. Aber: Wenn er es halt zu sehr nach unten übertreibt und auffliegt kommt er nimmer auf´s Gelände.

Das ist mit nem wirklich guten Motorenservice schon passiert. (Jeden Tag im Hafen aber Umsätze gemeldet die netmal für´s Vesper reichen...........oder mal in ne Falle -Stichwort Kontrollrechnung- getappt..............)

Und deswegen -ist ja ihre Existenzgrundlage- zahlen die Handwerker halt, wird ja dem Kunden draufgeschlagen.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #15  
Alt 02.09.2014, 12:09
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Ach so, und eigentlich ist´s mir ja lieber der Hafenbesitzer wird so reich wie er schlägt mit den Liegeplätzen auf

Trotzdem interessiert mich das mit der "Wettbewerbsregulierung", wie das ausgehen wird. Dauert betimmt aber noch 48 jahre bis zum Urteil
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #16  
Alt 02.09.2014, 12:15
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Die Welt ist dort net so gross.

Natürlich könnte ich die Plane durch halb D schicken und machen lassen. Kein Problem.

Aber der Örtliche weiss Bescheid, hat die Plane mal gemacht, ist mir halt lieber, keine versandkosten, direkter Kontakt.......

Und dieser Örtliche weiss halt wo mein Schiff liegt.

Und der Hafenbetreiber weiss wer kommerziell ab und an oder ständig in seinen Hafen kommt.

Nun wird der "örtliche Dienstleister/ Lieferant" bestimmt mit ner gewissen "Unschärfe" seine Umsätze mit dem Hafenbetreiber abrechnen. Aber: Wenn er es halt zu sehr nach unten übertreibt und auffliegt kommt er nimmer auf´s Gelände.

Das ist mit nem wirklich guten Motorenservice schon passiert. (Jeden Tag im Hafen aber Umsätze gemeldet die netmal für´s Vesper reichen...........oder mal in ne Falle -Stichwort Kontrollrechnung- getappt..............)

Und deswegen -ist ja ihre Existenzgrundlage- zahlen die Handwerker halt, wird ja dem Kunden draufgeschlagen.
es wird ja wohl mehr als einen Planenmacher geben. Und wenn dieser nicht aufs Gelände muss, kann der Hafenbetreiber auch kein Geld von diesem verlangen.

Muss der Planenmacher auch bezahlen wenn ich die Plane mit nach hause nehme und selbst reinige ? Könnte ja auch beim Planenmacher gereinigt worden sein.

Ich bekomm ja auch keinen Strafzettel für Schwarzfahren wenn ich nicht mit der Bahn fahre.
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  #17  
Alt 02.09.2014, 12:31
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Silberlocke Beitrag anzeigen
Sachen gibts.
....etz aber schnell weg

wir sind halt eine Seefahrernation.....
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  #18  
Alt 02.09.2014, 12:32
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glumpo glumpo ist offline
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Wieso grad ACI Marina
grad dort kann man machen was man will
Am wohlsten hab ich mich in der Aci gefühlt, voll Ex-Yu und komunistisch
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  #19  
Alt 02.09.2014, 13:04
freerider13 freerider13 ist offline
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Naja. Jetzt mal ruhig drüber nachgedacht hoffe ich mal, daß diese Klage keinen Erfolg haben wird.
Betreibe selbst einen Golfplatz. Da ist ein freiberuflicher Golflehrer am Werk, der meinen Mitgliedern Unterricht gibt. Auf eigene Rechnung. Mit mir hat er eine vertragliche Regelung, daß er das darf, sonst habe ich nichts damit zu tun. Durchaus vergleichbar.

Übertragen auf den Fall der Marina: Wie soll das bei mir nachher aussehen? Müsste ich Kreti und Pleti auf mein Gelände lassen um zu unterrichten und dort Geld zu verdienen? Und ich darf den Dreck hinter denen herräumen und schau ansonsten mit nem Ofenrohr ins Gebirg und habe nichts davon außer Kosten?
Nein danke. Solche Gebühren sind zwar sicher ärgerlich für den Bootseigner, aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann ichs aber absolut nachvollziehen.
Man muss die EU nicht für alles ausschlachten...

Jan
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  #20  
Alt 02.09.2014, 13:08
billi billi ist gerade online
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Naja wenn ein freiberuflicher da ist kannst du auch anderen Freiberuflichen dies eigentlich ja nicht verwehren wenn die klage durchgeht.

wobei das Freiberufliche des Lehrers ja schon knapp an Scheinselbständigkeit grenzt, da er ja nur bei dier lehren kann und somit 100% abhängig ist von dir.

Was anderes wäre es wenn der Lehrer bei dir angestellt ist. Dann müsstest du wohl niemanden anders auf den Golfplatz lassen.

ziemlich kompliziert das ganze.
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  #21  
Alt 02.09.2014, 13:11
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Naja wenn ein freiberuflicher da ist kannst du auch anderen Freiberuflichen dies eigentlich ja nicht verwehren wenn die klage durchgeht.

wobei das Freiberufliche des Lehrers ja schon knapp an Scheinselbständigkeit grenzt, da er ja nur bei dier lehren kann und somit 100% abhängig ist von dir.

Was anderes wäre es wenn der Lehrer bei dir angestellt ist. Dann müsstest du wohl niemanden anders auf den Golfplatz lassen.

ziemlich kompliziert das ganze.
Woher willst Du denn wissen, ob er nur bei ihm lehren kann / darf ?

Im übrigen stimme ich mit freerider13 durchaus überein, dass man auf seinem eigenen Gelände nicht jeden Fremden drauflassen muss. Das gilt nicht nur für Golflehrer, sonden genauso für Golfspieler !
__________________
Gruß Fred
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  #22  
Alt 02.09.2014, 13:23
freerider13 freerider13 ist offline
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Mein ich ja.
Ums genau zu sagen: Der Lehrer darf auch auf anderen Plätzen unterrichten. "Kunde" bin nicht ich, sondern der Schüler. Auf anderen Plätzen braucht er selbstverständlich auch einen entsprechenden Vertrag mit dem Platzbetreiber.
Gerade diese vertragliche Grundlage würde aber hier ad absurdum geführt werden. Ergebnis wäre, dass ich von meinem Hausrecht nicht mehr Gebrauch machen könnte und jeder hier unterrichten dürfte, ganz ohne finanzielle Gegenleistung. Ich wäre also verpflichtet die notwendige (und nicht gerade billige) Infrastruktur kostenlos zur Verfügung zu stellen, damit jemand anders Geld damit verdient. Das kanns ja wohl nicht sein...
Wäre dann analog auch anwendbar für jeden Tennisclub, Fußballverein etc.pp.

Jan
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  #23  
Alt 02.09.2014, 13:29
Mystic Mystic ist offline
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Das Beispiel mit dem Golfplatz hinkt auf allen 4 Beinen ein Handwerker arbeitet nicht an der Marina, sondern an MEINEM Boot

Das wäre in etwa so, wie wenn mein Anstreicher an den Hausbesitzer zahlen müsste, weil er mir 5 Liter Farbe an der Zimmerwand verteilt hat.

Demnächst zahlt dann der Bauer, weil ich ein Schnitzel von seinem Fleisch auf dem Grill meines Bootes in einem Bojenfeld von XY gegrillt habe...

Forderungen ohne jede Leistungen lösen bei mir einfach nur Brechreiz aus. Hoffentlich gewinnt der Anwalt und findet einen Grund, den Streitwert in astronomische Höhen zu treiben
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  #24  
Alt 02.09.2014, 14:23
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
es wird ja wohl mehr als einen Planenmacher geben. Und wenn dieser nicht aufs Gelände muss, kann der Hafenbetreiber auch kein Geld von diesem verlangen.

Muss der Planenmacher auch bezahlen wenn ich die Plane mit nach hause nehme und selbst reinige ? Könnte ja auch beim Planenmacher gereinigt worden sein.

Ich bekomm ja auch keinen Strafzettel für Schwarzfahren wenn ich nicht mit der Bahn fahre.
Sicher, wenn du einen nimmst der nie dort hingeht, dann zahlt der auch nix.
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Viele Grüße Fränkie

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  #25  
Alt 02.09.2014, 14:38
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat von Mystic Beitrag anzeigen
Das Beispiel mit dem Golfplatz hinkt auf allen 4 Beinen ein Handwerker arbeitet nicht an der Marina, sondern an MEINEM Boot
Der Golflehrer flickt auch keine Löcher auf meinem Platz, sondern arbeitet an der Technik des Golfspielers. Das macht er aber auf meinem Platz, und nicht auf einem Acker daneben.

Es steht dem Golfspieler natürlich frei, auf dem nächsten Aldi Parkplatz Unterricht zu nehmen. Das interessiert mich dann auch nicht.

Genauso steht es dir frei, mit deinem Boot rauszufahren und die Reparatur auf See durchführen zu lassen. Oder an irgendeinem Privatsteg.
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