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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 27.08.2014, 11:52
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Standard Pflegekosten für Angehörige

Hallo zusammen,

meine Schwiegermutter ist seit kurzer Zeit im Pflegeheim.

Logischerweise will man so wenig wie möglich zahlen dafür - aber um alles kommt man nicht drum herum.

Meine Frau hat gestern von der Stadt eine Aufforderung zur Offenlegung ihres Einkommens bekommen.
Sie hat noch drei weitere Geschwister,die diesen Brief wohl auch bekommen werden.

Meine Frage an Euch:

Muss ich als Ehemann mein Einkommen ebenfalls darlegen?

Das Schreiben war explizit an meine Frau gerichtet - obwohl dort auch ein freies Feld für das Einkommen des Ehepartners ist.

Gruss
Andreas
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  #2  
Alt 27.08.2014, 12:03
Benutzerbild von Hausbootbewohner
Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Standard

Ja
BGB § 1604
Einfluss des Güterstands


Lebt der Unterhaltspflichtige in Gütergemeinschaft, bestimmt sich seine Unterhaltspflicht Verwandten gegenüber so, als ob das Gesamtgut ihm gehörte. Haben beide in Gütergemeinschaft lebende Personen bedürftige Verwandte, ist der Unterhalt aus dem Gesamtgut so zu gewähren, als ob die Bedürftigen zu beiden Unterhaltspflichtigen in dem Verwandtschaftsverhältnis stünden, auf dem die Unterhaltspflicht des Verpflichteten beruht.

weitere nützliche Infos finden sich uU hier:
http://www.finanzen.de/magazin/elternunterhalt
__________________
Grüße, Andreas
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  #3  
Alt 27.08.2014, 12:11
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi Andreas,
wenn du verheiratet bist dann leider schon.
In einer "Beziehung" lebend kommt man drum herum.

Gruß Udo
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  #4  
Alt 27.08.2014, 13:24
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgebe...deoplayer.html

Zufällig Bekannte von mir
__________________
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Gruß vom Mario

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  #5  
Alt 27.08.2014, 13:32
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
Meine Frage an Euch:

Muss ich als Ehemann mein Einkommen ebenfalls darlegen?

Das Schreiben war explizit an meine Frau gerichtet - obwohl dort auch ein freies Feld für das Einkommen des Ehepartners ist.

Gruss
Andreas
Nein. Du bist nicht verpflichtet irgend etwas zu tun. Du bist auch gegenüber Deinen Schwiegereltern nicht unterhaltspflichtig.
Allerdings ist Deine Frau verpflichtet Dein Einkommen da einzutragen und bei der Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit Deiner Frau ist die Höhe Deines Einkommen von Relevanz.
Macht also keinen grossen Unterschied, ausser Du hast Einkünfte von denen Deine Frau nichts weiss.
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  #6  
Alt 27.08.2014, 15:39
Benutzerbild von Superpapa
Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Tja, so ist es, wenn der Staat Geld sparen will.
Das Gleiche trifft auch im SGB2 (vulgo= Hartz4) zu, dort reicht ein gemeinsames Wohnen für eine Unterhaltsvermutung, die selbst vor Sozialgerichten nicht abstreitbar ist. (Es wird ja kein Unterhalt eingefordert sondern einfach die Leistungen des Bedürftigen nur entsprechend gekürzt)
Dazu gibt es schon Urteile vom Bundesverfassungsgericht, die eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft als verfassungswidrig verbieten, weil es da keinen Rechtsanspruch des Bedürftigen gibt. Interessiert genausowenig, wie hier der Schwiegerkinderunterhalt.
Die Erfinder solcher Perfiditäten haben wir aber alle so gewählt!
Gruß
Michael
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  #7  
Alt 27.08.2014, 15:59
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Tja, so ist es, wenn der Staat Geld sparen will.
Das Gleiche trifft auch im SGB2 (vulgo= Hartz4) zu, dort reicht ein gemeinsames Wohnen für eine Unterhaltsvermutung, ...
Selbstverständlich, das System ist ja so einfach:

• zwischen 20 und 25 hat man keine Kohle wegen Ausbildung
• zwischen 25 und 50 hat man keine Kohle, weil man den Nachwuchs versorgt
• ab 55 hat man keine Kohle, weil man seine Eltern/Schwiegereltern versorgt
• ab 65 rennt man zum Sozialamt und holt sich sein Harz 4 ab; die 5 produktiven Jahre zwischen 50 und 55 reichen nicht zum zurücklegen!
__________________
Gruß
Stefan
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  #8  
Alt 27.08.2014, 16:50
Benutzerbild von trixi1262
trixi1262 trixi1262 ist offline
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Selbstverständlich, das System ist ja so einfach:

• zwischen 20 und 25 hat man keine Kohle wegen Ausbildung
• zwischen 25 und 50 hat man keine Kohle, weil man den Nachwuchs versorgt
• ab 55 hat man keine Kohle, weil man seine Eltern/Schwiegereltern versorgt
• ab 65 rennt man zum Sozialamt und holt sich sein Harz 4 ab; die 5 produktiven Jahre zwischen 50 und 55 reichen nicht zum zurücklegen!
Genau so verhält sich das bei ca.50% der Bevölkerung, ist leider so, auch wenn die sogenannten Statistiken was anderes behaupten
__________________
Lg Alfons

Geht nicht, gibts selten !
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  #9  
Alt 27.08.2014, 17:08
bootsmann bootsmann ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.144 Danke in 3.466 Beiträgen
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Und in den 5 produktiven Jahren sollst du auch noch privat vorsorgen
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #10  
Alt 27.08.2014, 17:51
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Danke Mario,war schon sehr aufschlussreich.

Gruss
Andreas
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  #11  
Alt 27.08.2014, 19:53
Benutzerbild von burmi
burmi burmi ist offline
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Ort: Schleswig-Holstein, ganz rechts unten.............
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Boot: ..........zu viele.......
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Selbstverständlich, das System ist ja so einfach:

• zwischen 20 und 25 hat man keine Kohle wegen Ausbildung
• zwischen 25 und 50 hat man keine Kohle, weil man den Nachwuchs versorgt
• ab 55 hat man keine Kohle, weil man seine Eltern/Schwiegereltern versorgt
• ab 65 rennt man zum Sozialamt und holt sich sein Harz 4 ab; die 5 produktiven Jahre zwischen 50 und 55 reichen nicht zum zurücklegen!
Dann hab ich alles falsch gemacht, hoffentlich geht mir keiner ans Angesparte, sonst mus ich das noch rechtzeitig für irgendwelchen Blödsinn verbratzen......
__________________
Kraft kommt von Kraftstoff....



Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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  #12  
Alt 27.08.2014, 20:02
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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wie im Video von Beitrag Nr.4 von der Anwältin gesagt...Scheidung - und alles ist ganz einfach

Gruss
Andreas
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  #13  
Alt 27.08.2014, 20:40
Benutzerbild von Hickory Roots
Hickory Roots Hickory Roots ist offline
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Moin,

oder ein paar Schulden machen. Dickes Auto finanzieren oder ein neues Boot.

Mal noch richtig Kohle ins Haus reinstecken. Natürlich finanziert. Desto weniger du auf Seite hast, desto weniger können Sie dir weg nehmen.

Oder DU nimmst Schwiegermutter selber auf. Welche Pflegestufe hat Sie denn???? Warum ist Sie denn im Heim?
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Viele Grüße, Marcus

www.labrador-linefire.de
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  #14  
Alt 27.08.2014, 20:44
Benutzerbild von sommer
sommer sommer ist offline
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zur Zeit das gleiche Problem

aber Gott sei Dank, reicht durch Einstufung in Pflegestufe die Rente meiner Mutter gerade aus

sonst sagte mir das Sozialamt, bei Ehepaaren gilt das gemeinsame Einkommen,
dagegen werden noch Unterhaltspflichtige Kinder gerechnet

selbst bewohntes Wohneigentum bleibt unberührt
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #15  
Alt 27.08.2014, 21:04
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
wie im Video von Beitrag Nr.4 von der Anwältin gesagt...Scheidung - und alles ist ganz einfach

Gruss
Andreas
Blöd dabei ist dann, gibt die Mama oder Papa mal den Löffel ab und die ehemalige Frau vielleicht kurz hinterher, man muss ja mit allem rechnen, dann gibts keine Witwerrente, da würde mir doch einiges an Kohle fehlen,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #16  
Alt 27.08.2014, 21:16
Benutzerbild von Fronmobil
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas
Meine Frau hat gestern von der Stadt eine Aufforderung zur Offenlegung ihres Einkommens bekommen.
Sie hat noch drei weitere Geschwister,die diesen Brief wohl auch bekommen werden.
Meine Frage an Euch:
Muss ich als Ehemann mein Einkommen ebenfalls darlegen?
Eine gute und eine schlechte Nachricht dazu:

Ja, du musst dein Einkommen mit angeben und es wird zur Berechnung herangezogen. Wie im WDR Film angesprochen sind jedoch ggfs. die Berechnungsmethoden anfechtbar.

Jetzt die gute Nachricht: Wenn deine Frau noch drei Geschwister hat, dann werden diese entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit auch belastet. D.h. nicht einer zahlt, der u.U. am leistungsfähigsten ist, sondern alle unter Anrechnung des jeweiligen Existenzminimums und weiterer "Sonderfaktoren". Das Vermögen bleibt unberücksichtigt. Es geht "nur" um das Einkommen. Somit wird die notwendige Differenz der monatlichen Pflegekosten zur Rente und Pflegeversicherungsleistung durch 4 geteilt, jedoch nicht zu vier gleichen Teilen!

Lösungen:
  • Scheidung
  • Einkommen verringern z.B. auf Teilzeit gehen
  • Verbindlichkeiten aufnehmen
  • Kinder in die Welt setzen
  • ...
Manchmal die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Jedoch nix überstürzen und erstmal das Verfahren abwarten.
__________________
Gruß von Bord
Klaus


* Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei *
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  #17  
Alt 27.08.2014, 22:41
swath swath ist offline
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Zitat:
Die Erfinder solcher Perfiditäten haben wir aber alle so gewählt!
nee, nicht alle: der Kluge lernt aus Fehlern Anderer,
der Normalo - aus eigenen,
der Dumme(oder der Mitlaeufer) - macht den gleichen Fehler/Kreuz immer wieder.
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #18  
Alt 27.08.2014, 23:16
Benutzerbild von Nille72
Nille72 Nille72 ist offline
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919 Danke in 466 Beiträgen
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Hmm ja. Wie soll ich es sagen....also hier auf dem Dorf war es schon immer so das die Eltern von ihren Kindern gepflegt wurden. Da dieses "Modell" heute nicht mehr üblich ist muss halt irgendjemand die Kosten zahlen. Das da die Kinder mit herangezogen werden wenn Rente und Pflegeversicherung nicht reichen finde ich normal und richtig und das war auch schon vor Einführung der Pflegeversicherung so.

Warum soll der Staat denn die Pflege von Eltern anderer Leute bitte von meinen Steuergeldern bezahlen?
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils


Geändert von Nille72 (28.08.2014 um 05:21 Uhr)
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  #19  
Alt 27.08.2014, 23:21
Bergischer Löwe Bergischer Löwe ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Eine gute und eine schlechte Nachricht dazu:

Ja, du musst dein Einkommen mit angeben und es wird zur Berechnung herangezogen. Wie im WDR Film angesprochen sind jedoch ggfs. die Berechnungsmethoden anfechtbar.


Lösungen:

  • Kinder in die Welt setzen
  • ...
Neeeeee,das wird ja noch teurer


Aber mal im Ernst - ich muss wohl nicht um unser Haus fürchten und um unsere eigene Absicherung für den Lebensabend,das ist mir das Wichtigste!

Nach meinem Verständnis,das ich mir jetzt in den letzten Stunden angelesen habe,gibt es auch in diesen Fällen so etwas wie einen finanziellen Selbstbehalt wie z.B. nach einer Ehescheidung.

Laut einer dortigen Tabelle wird die Suppe wohl nicht so heiss gegessen wie sie gekocht wird.

Auf alle Fälle werde ich mir mal Rat bei einem Fachanwalt holen.

Bis hier erst mal Dankeschön an alle Mitleser und Ratgeber!

Gruss
Andreas
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  #20  
Alt 28.08.2014, 06:48
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Die Erfinder solcher Perfiditäten haben wir aber alle so gewählt!
Das ist nicht wahr. Viele von uns haben anders gewählt.

sea u in denmark
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  #21  
Alt 28.08.2014, 07:34
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen

Warum soll der Staat denn die Pflege von Eltern anderer Leute bitte von meinen Steuergeldern bezahlen?
Hast du mal geschaut, was der Staat anderswo, außer Landes, finanziert? Wie viel bekommt die Ukraine von Mutti? Was fließt an Lösegeldern für die dann Waffen gekauft werden und so weiter.

Zu anderen "Leistungen" ist ja grad eine Debatte in Gang gekommen, wohl zwangsläufig weil den Städten das Geld ausgeht und eine Zeltstadt als Notunterkunft, das ist ja sowas von unwürdig.....wartet mal ab, die schröpfen uns noch ganz gewaltig.

Ich hätte keine Hemmungen (mehr) das abzuschöpfen, was eben geht.

Willy
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  #22  
Alt 28.08.2014, 07:57
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Warum soll der Staat denn die Pflege von Eltern anderer Leute bitte von meinen Steuergeldern bezahlen?
Genau !!
Soll der Staat doch lieber Scheinasylanten, Sozialschmarotzern finanzieren und Kindergeld an im Ausland lebende Kinder zahlen - das ist viel, viel besser angelegte Kohle !!
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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Geändert von Fred (28.08.2014 um 08:18 Uhr)
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Alt 28.08.2014, 08:03
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Wenn es politisch weiter geht, dann ist hier dicht!
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  #24  
Alt 28.08.2014, 08:14
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Das Vermögen bleibt unberücksichtigt. Es geht "nur" um das Einkommen.
Das gilt nur für Schwiegerkinder.
Bei Kindern wird auch das Vermögen herangezogen. Bei gemeinsamen Vermögen (Immobilien) ist dann auch das Schwiegerkind mittelbar betroffen.
Allerdings gibt es ein Schonvermögen und die Grenzen sind deutlich höher als beim Kinder- oder Ehegattenunterhalt.

Hier ein paar nützliche Infos zum Thema Schonvermögen:
http://www.kanzlei-fuer-privatrecht....ternunterhalt/
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  #25  
Alt 28.08.2014, 08:29
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sommer sommer ist offline
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Warum soll der Staat denn die Pflege von Eltern anderer Leute bitte von meinen Steuergeldern bezahlen?


hoffentlich kommst du oder deine Kinder nicht selbst mal in eine solche Situation
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Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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