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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter ist seit kurzer Zeit im Pflegeheim. Logischerweise will man so wenig wie möglich zahlen dafür - aber um alles kommt man nicht drum herum. Meine Frau hat gestern von der Stadt eine Aufforderung zur Offenlegung ihres Einkommens bekommen. Sie hat noch drei weitere Geschwister,die diesen Brief wohl auch bekommen werden. Meine Frage an Euch: Muss ich als Ehemann mein Einkommen ebenfalls darlegen? Das Schreiben war explizit an meine Frau gerichtet - obwohl dort auch ein freies Feld für das Einkommen des Ehepartners ist. Gruss Andreas |
#2
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Ja
BGB § 1604 Einfluss des Güterstands Lebt der Unterhaltspflichtige in Gütergemeinschaft, bestimmt sich seine Unterhaltspflicht Verwandten gegenüber so, als ob das Gesamtgut ihm gehörte. Haben beide in Gütergemeinschaft lebende Personen bedürftige Verwandte, ist der Unterhalt aus dem Gesamtgut so zu gewähren, als ob die Bedürftigen zu beiden Unterhaltspflichtigen in dem Verwandtschaftsverhältnis stünden, auf dem die Unterhaltspflicht des Verpflichteten beruht. weitere nützliche Infos finden sich uU hier: http://www.finanzen.de/magazin/elternunterhalt
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Grüße, Andreas
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#3
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Hi Andreas,
wenn du verheiratet bist dann leider schon. In einer "Beziehung" lebend kommt man drum herum. Gruß Udo |
#4
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#5
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![]() Zitat:
Allerdings ist Deine Frau verpflichtet Dein Einkommen da einzutragen und bei der Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit Deiner Frau ist die Höhe Deines Einkommen von Relevanz. Macht also keinen grossen Unterschied, ausser Du hast Einkünfte von denen Deine Frau nichts weiss.
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#6
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![]() Zitat:
Das Gleiche trifft auch im SGB2 (vulgo= Hartz4) zu, dort reicht ein gemeinsames Wohnen für eine Unterhaltsvermutung, die selbst vor Sozialgerichten nicht abstreitbar ist. (Es wird ja kein Unterhalt eingefordert sondern einfach die Leistungen des Bedürftigen nur entsprechend gekürzt) Dazu gibt es schon Urteile vom Bundesverfassungsgericht, die eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft als verfassungswidrig verbieten, weil es da keinen Rechtsanspruch des Bedürftigen gibt. Interessiert genausowenig, wie hier der Schwiegerkinderunterhalt. Die Erfinder solcher Perfiditäten haben wir aber alle so gewählt! Gruß Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#7
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• zwischen 20 und 25 hat man keine Kohle wegen Ausbildung • zwischen 25 und 50 hat man keine Kohle, weil man den Nachwuchs versorgt • ab 55 hat man keine Kohle, weil man seine Eltern/Schwiegereltern versorgt • ab 65 rennt man zum Sozialamt und holt sich sein Harz 4 ab; die 5 produktiven Jahre zwischen 50 und 55 reichen nicht zum zurücklegen! ![]()
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Gruß Stefan ![]()
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#8
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Lg Alfons ![]() Geht nicht, gibts selten ! ![]() |
#9
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Und in den 5 produktiven Jahren sollst du auch noch privat vorsorgen
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#10
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Gruss Andreas |
#11
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#12
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wie im Video von Beitrag Nr.4 von der Anwältin gesagt...Scheidung - und alles ist ganz einfach
![]() Gruss Andreas |
#13
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Moin,
oder ein paar Schulden machen. Dickes Auto finanzieren oder ein neues Boot. Mal noch richtig Kohle ins Haus reinstecken. Natürlich finanziert. Desto weniger du auf Seite hast, desto weniger können Sie dir weg nehmen. Oder DU nimmst Schwiegermutter selber auf. Welche Pflegestufe hat Sie denn???? Warum ist Sie denn im Heim? |
#14
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zur Zeit das gleiche Problem
aber Gott sei Dank, reicht durch Einstufung in Pflegestufe die Rente meiner Mutter gerade aus sonst sagte mir das Sozialamt, bei Ehepaaren gilt das gemeinsame Einkommen, dagegen werden noch Unterhaltspflichtige Kinder gerechnet selbst bewohntes Wohneigentum bleibt unberührt
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** ![]() |
#15
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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#16
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![]() Zitat:
Ja, du musst dein Einkommen mit angeben und es wird zur Berechnung herangezogen. Wie im WDR Film angesprochen sind jedoch ggfs. die Berechnungsmethoden anfechtbar. Jetzt die gute Nachricht: Wenn deine Frau noch drei Geschwister hat, dann werden diese entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit auch belastet. D.h. nicht einer zahlt, der u.U. am leistungsfähigsten ist, sondern alle unter Anrechnung des jeweiligen Existenzminimums und weiterer "Sonderfaktoren". Das Vermögen bleibt unberücksichtigt. Es geht "nur" um das Einkommen. Somit wird die notwendige Differenz der monatlichen Pflegekosten zur Rente und Pflegeversicherungsleistung durch 4 geteilt, jedoch nicht zu vier gleichen Teilen! Lösungen:
![]() Jedoch nix überstürzen und erstmal das Verfahren abwarten.
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * |
#17
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![]() Zitat:
der Normalo - aus eigenen, der Dumme(oder der Mitlaeufer) - macht den gleichen Fehler/Kreuz immer wieder. ![]()
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() |
#18
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Hmm ja. Wie soll ich es sagen....also hier auf dem Dorf war es schon immer so das die Eltern von ihren Kindern gepflegt wurden. Da dieses "Modell" heute nicht mehr üblich ist muss halt irgendjemand die Kosten zahlen. Das da die Kinder mit herangezogen werden wenn Rente und Pflegeversicherung nicht reichen finde ich normal und richtig und das war auch schon vor Einführung der Pflegeversicherung so.
Warum soll der Staat denn die Pflege von Eltern anderer Leute bitte von meinen Steuergeldern bezahlen?
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils Geändert von Nille72 (28.08.2014 um 05:21 Uhr) |
#19
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![]() Zitat:
![]() Aber mal im Ernst - ich muss wohl nicht um unser Haus fürchten und um unsere eigene Absicherung für den Lebensabend,das ist mir das Wichtigste! Nach meinem Verständnis,das ich mir jetzt in den letzten Stunden angelesen habe,gibt es auch in diesen Fällen so etwas wie einen finanziellen Selbstbehalt wie z.B. nach einer Ehescheidung. Laut einer dortigen Tabelle wird die Suppe wohl nicht so heiss gegessen wie sie gekocht wird. Auf alle Fälle werde ich mir mal Rat bei einem Fachanwalt holen. Bis hier erst mal Dankeschön an alle Mitleser und Ratgeber! Gruss Andreas |
#20
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Das ist nicht wahr. Viele von uns haben anders gewählt.
sea u in denmark |
#21
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Zu anderen "Leistungen" ist ja grad eine Debatte in Gang gekommen, wohl zwangsläufig weil den Städten das Geld ausgeht und eine Zeltstadt als Notunterkunft, das ist ja sowas von unwürdig.....wartet mal ab, die schröpfen uns noch ganz gewaltig. Ich hätte keine Hemmungen (mehr) das abzuschöpfen, was eben geht. Willy
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#22
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![]() Zitat:
Soll der Staat doch lieber Scheinasylanten, Sozialschmarotzern finanzieren und Kindergeld an im Ausland lebende Kinder zahlen - das ist viel, viel besser angelegte Kohle !! ![]() ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (28.08.2014 um 08:18 Uhr) |
#23
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Wenn es politisch weiter geht, dann ist hier dicht!
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#24
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Das gilt nur für Schwiegerkinder.
Bei Kindern wird auch das Vermögen herangezogen. Bei gemeinsamen Vermögen (Immobilien) ist dann auch das Schwiegerkind mittelbar betroffen. Allerdings gibt es ein Schonvermögen und die Grenzen sind deutlich höher als beim Kinder- oder Ehegattenunterhalt. Hier ein paar nützliche Infos zum Thema Schonvermögen: http://www.kanzlei-fuer-privatrecht....ternunterhalt/ |
#25
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![]() ![]() ![]() hoffentlich kommst du oder deine Kinder nicht selbst mal in eine solche Situation
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** ![]() |
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