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  #1  
Alt 26.11.2002, 09:11
Benutzerbild von Lothar
Lothar Lothar ist offline
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Hallo, es gibt eine neue Vorschrift für Ausbildungsschiffe, z.B. eine Notbatterie, Fluchtluke von außen zu öffnen etc. Weiß einer mehr darüber und wo kann man diese Vorschrift nachlesen.
Gruss
Lothar
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  #2  
Alt 26.11.2002, 09:49
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ventum ventum ist offline
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Du meinst wahrscheinlich dieses hier:

Deutsche Yachten, die gewerbsmässig ( zum Beispiel als Ausbildungs- oder Charterschiff) betrieben werden, müssen ein Sicherheitszeugnis haben.
Dies gilt jetzt auch für Sportboote, die die Bundesflagge führen und ihren ständigen Liegeplatz im Ausland haben.


Verordnung zu Anpassung der Regelungen über die Inbetriebnahme, Vermietung und gewerbsmässige Nutzung von Sportbooten... vom 29.08.2002, Bundesgesetzblatt 2002 Teil I Nr. 63 vom 05.09.2002, Seite 3457 ff

§ 1 ...
Abs. 2: Diese Verordnung gilt ausserdem für Sportboote, die die Bundesflagge führen und ihren ständigen Liegeplatz im Ausland haben.

...

§ 14
Ein Sportboot darf nur gewerbsmässig genutzt werden, wenn es ein Sicherheitszeugnis oder eine Prüfbescheinigung der See-BG im Sinne [der] ... Schiffssicherheitsverordnung besitzt... Die Richtlinie der Schiffssicherheitsverordnung ... ist für Sportboote, die im Sinne des § 2 Nr. 6 gewerbsmässig zu Ausbildungszwecken genutzt werden, entsprechend anzuwenden.


§ 2 Nr. 6 lautet:
Im Sinne dieser Verordnung sind
...
6. gewerbsmässige Nutzung
der Einsatz von Sportbooten für die Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen oder für ähnliche Sport- und Freizeitzwecke, der auf Gewinnerzielung gerichtet ist.


Die Geltung auch für deutsche Schiffe im Ausland ist also neu!
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Gruss,
Helmut

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  #3  
Alt 26.11.2002, 10:04
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Lothar Lothar ist offline
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Hallo Helmut, muß man die Vorschrift bestellen und wo, oder gibt es eine Internet-Seite?
Gruss
Lothar
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  #4  
Alt 26.11.2002, 10:09
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Hallo Helmut,

ja, wär schön wenn Du dazu noch was Sagen könntest. Mein Boot liegt unter deutscher Flagge im Ausland.
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Charly
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  #5  
Alt 26.11.2002, 12:44
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Hallo Helmut, alter Haudegen!

Ich habe auf der letzten Messe in Hamburg von vielen Werften erfahren, dass es ab 2003 im Rahmen der CE Pflicht ist, in jeder "Aufenhalteskabine" eine Fluchtluke zu haben. Einige Boote mussten sogar eine kleine Klappleiter in der Luke einbauen, weil die "Steighöhe" zu hoch war...

Insofern war auf mindestens vier Typen in jeder Kabine und dem Salon eine vollwertige Fluchtluke vorhanden.

Halte ich auch für sehr sinnvoll!

Gruß und freue mich auf ein nächstes Treffen!

Ray
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  #6  
Alt 26.11.2002, 13:52
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hallo Helmut,
ja, wär schön wenn Du dazu noch was sagen könntest. Mein Boot liegt unter deutscher Flagge im Ausland.
Hallo Charly,
wahrscheinlich betrifft Dich die Neuregelung nicht, da Du, soweit ich weiss, Dein Schiff doch nicht gewerblich einsetzt, oder?

Für
ausschliesslich privat genutzte Boote
gilt die Regelung nicht.
__________________
Gruss,
Helmut

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  #7  
Alt 26.11.2002, 14:16
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Hallo Lothar, den Text der Schiffssicherheitsverordnung findest Du zum Beispiel unter http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/...avigation.html

Von Bedeutung sind aber die Anlagen vor allem zum Schiffssicherheitsgesetz. Die ganze Sache ist recht unübersichtlich.
Am besten an die Seeberufsgenossenschaft wenden, dort gibts ein Merkblatt. www.seekasse.de
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Gruss,
Helmut

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  #8  
Alt 26.11.2002, 14:24
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Helmut,

danke für die Auskunft. Der Titel las sich so komisch da dachte ich schon...


@Lothar: hier ist die pdf Datei : http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3457.pdf
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Charly
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