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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Eigentumsnachweis für Boote etc.
Moin moin!
Ich habe da mal ein Frage. Habe zwar schon ein wenig "rumgegooglet" aber die Antowrten waren mir alle noch nicht so wirlklich hilfreich. Ich fahre ein Motorboot und bin natürlich auch im Besitz der nötigen Führerscheine. So nun gehts los: Ich werde mit diesem Boot ausschließlich auf SeeSchStr. fahren. D.h. speziell Bereich Weser, evtl. mal auf dem Isjelmeer und an den Wochenenden auch das ein oder ander mal in Dänemark auf der Ostsee. Was benötige ich an Papieren wenn ich mal kontrolliert werden sollte? Speziell in Dänemark (Evtl. will ich das Boot dieses Jahr auch mit nach Italien nehmen)? Da ich keine Binnengewässer befahre, habe ich dem Boot wie vorgeschrieben auf der Steuer- und der Backbordseite einen anständigen Namen verpasst, am Spiegel befindet sich der Name des Heimathafens und die deutsche Flagge ist selbstverständlich auch vorhanden. Ich habe es also nicht regiestrieren lassen, da diese Nummer ja nur für Binnengewässer vorgeschrieben ist und ich Sie somit nicht brauche und ich diese Kennzeichnung auch mehr als häßlich finde. Also was muß ich dabei haben bzw, mir noch besorgen für eine evtl. Kontrolle? Führerschein ist klar! Kopie des Versicherungsscheines werde ich wohl auch dabei haben. Was benötige ich als Eigentumsnachweis? Reicht hier eine Kopie des Kaufvertrages? Ist speziell in DK/Italien ein Logbuch vorgeschrieben? Man liest im Netz ja die dollsten Sachen und mittlerweile bin ich nun so verwirrt, dass ich die -Gemeinde dazu mal befragen möchte! Dann sag ich schon mal vielen Dank! |
#2
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Hallo Dragon,
warum machst du dir das Leben so schwer? Hol´dir bei Frau Maas/ WSA-Bremen eine HB- Zulassung und gut ist. Falls du dein boot nicht mit den Nummern verschandeln willst, lasse dir doch einfach "Nummernschild(er) machen und bei Bedarf hängst du die einfach raus. Kostet 15€ für "lebenslang"
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#3
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Hallo Marcus,
gerade im Ausland solltest/musst Du einen offiziellen Eigentumsnachweis haben (IBS oder auch WSA). Ein Kaufvertrag in Langessprache wird da nicht viel helfen. Da Du ohnehin schon den Heimathafen hinten dran hast, würde ich Dir aber das Flaggenzertifikat vorschlagen. Ist langfristig auch die günstigste Alternative. Logbucheintragungen sind weder in Dänemark noch in Italien notwendig. Gruß Norman |
#4
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Servus,
wenn das Schifflein min. 25 ft Länge hat, ist eine Eintragung in`s Seeschiffsregister möglich
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#5
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Zitat:
Die beim WSA wollen ja sicher ne Baunummer oä haben? Also ich hab ja schon viel gesucht und mein Boot müsste so Bj. 95-96 sein aber eine Nummer habe ich noch nirgends entdecken können. Einschlagen in GFK ist ja auch nicht so einfach! Ach ja die lieben Behörden und Ihre Regelungen. |
#6
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Code:
Der Bootseigner muß das amtlich anerkannte Kennzeichen außen an Beiden Bugseiten oder am Heck des Bootes in Mindestens 10cm Hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder Dunkler Farbe auf hellem Grund anbringen.
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Gruß Sven |
#7
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Ich hab mein Boot auch in Italien liegen.
Da reicht der Bootsname hinten am Spiegel, auch ohne Heimathafen. IBS ist, glaube ich, nötig. Den gibt's auch ohne Baunummer. Die tragen halt das ein, was du hast. Zumindest beim ADAC. Meine Baunummer ist hinten an der Kante der Badeplattform. Gruß Roadrunner
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Viele Grüße aus NRW Markus |
#8
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Also, die Bedingungen kannst du beim www.wsa-Bremen.de nachlesen und runterladen. Die bremer Entenpolizei scheit übrigens ziemlich schmerzfrei zu sein, was die Beschilderung angeht. Ich habe im Sommer oft Boote gesehen, die an der Eisenbahnbrücke ihr Nummernschild ans Heck gebaumelt haben und gut war. Seinerzeit hatte ich transparentaufkleber an meiner Windschutzscheibe meines Wiking, gab nieMecker und die waren nur 7,5cm hoch Dein Boot war doch eine Phantom oder? schon mal in den einschlägigen Foren nachgefragt? Ansonsten lässt du dir halt ein Schild anfertigen, ist ja auch hilfreich im Falle eines Falles. Oberhalb der Schleuse gibt es nette Buchten zum sonnen, auf die würde ich nicht gerne verzichten wollen....oder hast du keinen SBF-Binnen???
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#9
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Moin, das einzig richtige ist das , was Norman (Blaue Elise) vorschlägt : beantragen und für acht Jahre Ruhe
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Es grüßt Dich / Euch der PETER. |
#10
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Ich würde auch dran denken, einen Nachweis der abgeführten Mehrwertsteuer zu haben. Habe hier schon gelesen, die Italiener wäre da besonders streng.
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#11
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Habe mir jetzt eine Kennung bei Frau Maas (WSA-HB) zugelegt. Sie sagt, dass diese Registrierung in den europäischen Nachbar Staaten anerkannt ist. Da bin ich ja mal gespannt ob das dann alles hinhaut bei der ersten Kontrolle. Baunummer steht jedenfalls "unbekannt" in dem Schein. An dem Boot war nirgends eine zu finden.
Naja jetzt hab ich jedenfalls so nen Wisch, mach das Kennzeichen hinten an den Spiegel ran und ABFAHRT. Für 18 Euro kann man da nicht mal meckern. Da hat mich das Ticket für parken ohne Parkschein vor dem WSA mehr gekostet. Man man und selber Schuld kann ich nur sagen. Kein Kleingeld in der Tasche und der blöde Automat sagt zu mir "Karten Zahlung leider momentan aus technischen Gründen nicht möglich"! Supi was nun machen ohne Kleingeld in der Tasche. Also Parkscheibe ausgelegt und nen kleinen Zettel daneben, dass der dumme Automat nicht funktioniert. Bin genau 14 min wech und....???? Ticket dran. Die Ticketschreiberin muß ja quasi hinter dem Baum gewartet haben. |
#12
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Hi dragontribel
wie aus den Merkblättern des WSA Bremen zu lesen ist, gilt das Kennzeichen für Bereiche der Binnenwasserstraßenordnung. Eine Kennzeichnungspflicht für See- oper ausländische Wasserstraßen ist damit nicht abgedeckt. Speziell in Holland wird das nicht anerkannt. Als allgemein gültige Kennzeichnung und Eigentumsnachweis sind dort nur der IBS oder das Flaggenzertifikat zulässig. Es gibt in Holland allerdings noch die Möglichkeit der Sonderregistrierung für schnelle Fahrzeuge über 20km/h, wiederum mit Gebühren und einer sogenannten "Y"-Nummer verbunden. Macht also keinen Sinn. Denke das Du um eine Kennzeichnung mit Nummer wegen eines IBS oder Flaggenzertifikat nicht herum kommst. Speziell im Ausland sind die Kollegen von der WaschPo manchmal sehr nickelig! |
#13
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Zitat:
Da hast Du sehr schlechte Karten. Gerade der ADAC ist noch eine der Institutionen, die es ganz genau nehmen.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#14
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Die Daten für den IBS kann man DMYV sogar relativ "frei wählen". Die Daten im IBS waren von meinem Vorbesitzer falsch eingetragen und eine Bau-/Rumpfnummer gab es gar nicht. Habe dem DMYV dann neue Daten gesendet und eintragen lassen, kein Problem.
Da in einigen Häfen grosse Sprünge bei den Liegeplatzgebühren ab einer gewissen Länge vorgesehen sind, soll es sogar Leute geben, die sich da schon mal aus Versehen um ein paar Zentimeter vermessen haben... Gruß Norman |
#15
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Mein Boot hat den ibs ohne Baunummer erhalten. Es hat auch keine.
Als Eigentumsnachweis hat der Kaufvertrag genügt. |
#16
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Zitat:
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#17
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Zitat:
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Gruß Heinz-Dieter |
#18
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Hi Heinz Dieter
ist natürlich korrekt so. Meine Meinung bezieht sich ausschließlich auf Boote mit mehr als 20 km/h möglichem Topspeed. |
#19
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Zur Ausstellung des IBS hat ein Kaufvertrag gereicht. (Nicht das hier was faul ist, aber rein hypotetisch sag ich mal: Ein vorgedrucktes Formular vom ADAC, mit den Daten des Bootes versehen und mit irgendwelchen Unterschriften. )
Die Bootsdaten waren sozusagen "frei wählbar", wenn wir schon über Länge, Breite und Gewicht sprechen. In Österreich müssen die ihre Boote, glaube ich, von einem Ing. oder sowas vermessen lassen für die Eintragung. Das nenn ich "ganz genau nehmen".
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Viele Grüße aus NRW Markus |
#20
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Wenn ich den IBS beantrage, wird dann die Kennung die ich vom WSA bekommen habe übernommen oder wird dann eine neue Kennung fällig?
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#21
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Hi dragontribel
natürlich bekommst Du dann eine neue Kennung, bestehend aus einer Ziffernkombination und dem Kennbuchstaben der ausstellenden Vereinigung. Z.B 12345678 A für AdAC, 12345678 M für DMYV oder 12345678 S für Seglerverband u.s.w. Die Kennung vom WSA hättest Du Dir sparen können. Der IBS gilt auch binnen unbegrenzt, buten muß alle 2 Jahre verlängert werden Gruß aus OWL Jürgen Fletcher Sportscruiser 18/DT 100 |
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