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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #21  
Alt 20.12.2005, 08:07
Benutzerbild von Sail-Skip
Sail-Skip Sail-Skip ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.08.2002
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Rufzeichen oder MMSI: DJ 3135 DD2429
88 Danke in 54 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von kai
Da könnt Ihr diskutieren,wie ihr wollt.

Und damit ist Trickserei beweisbar.

Die Risiken mag jeder für sich bewerten - legal ist es nicht.
Moin Kai,

dass das nicht legal ist ist schon klar !

Funke an Bord haben und keinen Funkschein haben ist ja auch nicht legal . Aber DAS Thema hatten wir ja schon

Denke auch das in Zukunft diese Dinge wesentlich mehr kontrolliert werden. In der letzten BOOTE war ein Bericht über Kontrollen auf der Elbe in HH. Da wurden eben genau wegen der Funkanlagen kontrolliert. Zuteilungsurkunde, Funkzeugnis des SKIPPERS und Funktion der Funkanlage.

Daher würde ich auch keine Zuteilungsurkunde mit auf ein anderes Boot nehmen (übertragen). Aber ich würde auch nicht den Schiffsführer machen, wenn Funkanlage an Bord und ich keinen entsprechenden Funkschein habe. Aber DAS sieht der Ein oder Andere ja hier nun mal anders

Andreas
__________________
Andreas
www.segeln-hg.de

-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #22  
Alt 20.12.2005, 09:56
kai kai ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 09.08.2002
Beiträge: 127
6 Danke in 5 Beiträgen
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Moin Micromonster,
meine persönliche Meinung zu diesem Verwaltungsschwachsinn ist auch hinreichend bekannt und nicht ganz forentauglich. Aber wenn das ein Unbeteiligter liest, könnte er die falschen Schlüsse ziehen. Desinformation ist da schon fast die Regel.

Genau wie die Regelung der BNetzA, Kombigeräte mit ausschliesslicher Binnen Nutzung zwangsweise eine MMSI zuzuteilen, und diese so für UBI Inhaber unbenutzbar zu machen, ohne das zur Kenntnis zu bringen.

Man traut den Leuten mit Spobo zu sicher 15to.Boote zu bewegen-
aber UBI /oder Besitzer alter Funkzeugnisse nicht zu , Distress nicht zu benutzen .

O-Ton BNetzA: Wenn keine MMSI programmiert ist,machen die Leute das aus Neugier selbst.

Da fällt mir nichts mehr zu ein-
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  #23  
Alt 20.12.2005, 10:00
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von kai
Da könnt Ihr diskutieren,wie ihr wollt.

...eine Urkundenänderung ist das im beschriebenen Fall auch nicht, Belem. Das wird ein Neuantrag (und neue Urkunde).
...habe ich gleich in der ersten Antwort geschrieben.


Schöne Feiertagen wünsche ich euch,

David
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  #24  
Alt 20.12.2005, 12:12
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
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Ort: Erde
Beiträge: 6.157
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2.992 Danke in 2.108 Beiträgen
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@kai
Stimme zu, der Bürokratenwahnsinn artet zur Zeit aus (ich sage nur Zuep, die Flieger unter uns wissen Bescheid). Dann soll ein Seesicherheitsgesetz kommen (wahrscheinlich bekommen wir dann Post wie die Privatpiloten nach ähnlichem Muster " bitte unterschreiben Sie hier zwecks Anfragen bei BKA, MAD, BND, ZOLL, Strafverfolgungsbehörden, ........ " oder wir müssen leider den Bootsführerschein widerrufen).

Aber wenn ich bei einer Seenotzentrale sitzen würde, ein unklarer Notfall reinkommt und du dich wegen Informationen über das Boot durch halb Deutschland telefonieren mußt, wäre ich auch sauer.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #25  
Alt 20.12.2005, 17:13
Belem Belem ist offline
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Ort: Hamburg
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110 Danke in 63 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von kai
Und eine Urkundenänderung ist das im beschriebenen Fall auch nicht, Belem. Das wird ein Neuantrag (und neue Urkunde).
Im beschriebenen Trickser-Fall ist mir das schon klar. Ich will von der
Bundesnetzagentur wissen, ob auch ein Umzug des Urkundeninhabers
oder eine Verlegung des Liegeplatzes eine Änderung der Frequenz-
zuteilungsurkunde bedingen. Für ersteres kenne ich ein Beispiel, wo das
die Behörde so gesehen hat, würde mir das aber gerne ausdrücklich so
bestätigen lassen, zweiteres weiß ich ich schlichtweg nicht.

Ich möchte auch ein wenig vor der leichtfertigen Verwendung von Begriffen
wie "Bürokratenwahnsinn" warnen. Wir sind bei der Fehlalarmquote nur
knapp unter 100%, und ich kann völlig verstehen, wenn die zuständige
Behörde in diesem Zusammenhang alles genauestens unter die Lupe
oder besser noch unter das Mikroskop legt. Das rechtfertigt nicht ein
Schießen ber das Ziel hinaus, sollte uns aber eine gewisse Zurückhaltung
bei der Kritik auferlegen. Ich wünschte mir, die Behörde/Agentur würde
ihre Maßnahmen und Verfahrensweisen ein wenig mehr in der Fachöffent-
lichkeit begründen, dann wäre das Verständnis für manche Dinge sicher
größer.

Belem
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  #26  
Alt 20.12.2005, 17:20
Segelwilly
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Zitat:
Zitat von apiroma
@Willy
diese Angaben können u.U. weiterhelfen, wenn nach einem verstümmelten Notruf die Art des Schiffes festgestellt werden muß (Fähre mit 2000 oder Yacht mit 2 Personen).
Moin,

ich bin sicher falsch verstanden oder habe mich unvollständig ausgedrückt.

Natürlich ist es Blödsinn von einem 4 m Boot zu einer 15m Yacht zu wechseln und das nicht anzugeben.
Ich ging einfach mal ganz blauäugig von sehr ähnlichen Booten aus. Beantragt habe ich für die Waterland 7 x 2,5 und fahre nun die Neptun 7,5 x 2,5m. Es sind nach wie vor 2 Personen, (Dieselben) an Bord und sonst hat sich rein gar nix was irgendwie von Belang sein könnte, geändert.

Gruß Willy
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  #27  
Alt 20.12.2005, 18:14
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Belem
...
Ich will von der Bundesnetzagentur wissen, ob auch ein Umzug des Urkundeninhabers oder eine Verlegung des Liegeplatzes eine Änderung der Frequenzzuteilungsurkunde bedingen. Für ersteres kenne ich ein Beispiel, wo das die Behörde so gesehen hat, würde mir das aber gerne ausdrücklich so bestätigen lassen, zweiteres weiß ich ich schlichtweg nicht.
...
Wir sind in diesem Jahr umgezogen und ich vergaß, der Bundesnetzagentur dies mitzuteilen. Im Zuge der jährlichen Gebührenerhebung wurde mein Versäumnis dann bekannt. Mit dem Hinweis, dass in Zukunft für solche Versäumnisse (Änderung des Geräteumfangs der Seefunkstelle, Änderungen in Person, Sitz und Namen des Zuteilungsinhabers) weitere Verwaltungsgebühren erhoben werden (§ 55 TKG), bekam ich eine Rechnung über 60,00 € und eine neue Urkunde. Die alte Urkunde musste ich übrigens zurückschicken, damit man bei der Bundesnetzagentur auch weiß, dass ich umgezogen bin (das ist kein Scherz, sondern Inhalt einer telefonischen Auskunft).
In der neuen Urkunde ist der Heimathafen nicht angegeben.

Gruß Michael.
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  #28  
Alt 20.12.2005, 19:55
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Cyrus Cyrus ist offline
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Michael ist das war?

Ich ziehe auch in Kürze um.
Mein Gerät dürfte ohne Update nicht mehr angemeldet werden.

Muß ich vor dem Umzug das Gerät noch einschicken?

Oder schreiben die nur die Adresse um?
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

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  #29  
Alt 20.12.2005, 19:58
tboat tboat ist offline
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Beiträge: 422
109 Danke in 71 Beiträgen
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Was ist eigentlich juristisch gesehen der "Heimathafen" eines Schiffes?

Bitte nicht antworten, das ist das was du beim Flaggenzertifikat angibst oder so ähnlich.

Ist Heimathafen der gewöhnliche Aufenthaltsort einer Yacht, so wie bei Personen der Wohnsitz (das Ding mit den mehr als xxx Tagen) oder was ist
es? Gibt es JURISTISCH den Begriff überhaupt?

Und was hat eine Frequenzzuteilung mit dem Heimathafen zu tun? Ist jemand auf Langfahrt braucht er dann alle 1, 2, 3, 4 oder x Jahre eine neue?

Wohnort des Inhabers ist ja noch einzusehen zwecks der Gebührenbescheidzustellung, aber Heimathafen?

Gruß
Wolfgang

PS: In meiner steht nix von Heimathafen und als Adresse ist auch nur der ORT ohne PLZ angegeben.
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