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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Frequenzzuteilungsurkunde
Moin!
Welche Erfahrung habt ihr gemacht: ich habe ein neues(altes) Boot, die Frequenzzuteilungsurkunde habe ich letztes Jahr ungeschickterweise für das vorherige Boot beantragt. Jetzt würde ich das gerne ummelden, wisst ihr ob das eine komplett neue Anmeldung beinhaltet oder ist das eine Änderung der bestehenden Urkunde? Das macht nämlich einen Unterschied von 70 Euro! vielen Dank für die Antworten Gruß Claus |
#2
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Hi,
soweit ich weiß ist eine Ummeldung gleiche eine neu Anmeldung... bin aber nicht 100% sicher. Am besten rufst du die Bundesnetzagentur Außenstelle Hamburg an: 040- 23 655 283 oder 040- 23 56550 ...die sind nett. Gruß, David |
#3
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Mein altes Boot heißt genauso wie das Neue....und mehr als der Name steht nicht auf der Urkunde.
Willy |
#4
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Zitat:
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#5
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Ja,
was kontrollieren die? Den Schiffnamen und den Eigner wegen dem Funkzeugnis....das wars. Im Notfall fragt kein Mensch danach was für einen Typ Schiff du angegeben hast. Gruß Willy |
#6
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Hallo,
das ist meines Wissens nur eine Änderung. Die Zuteilung bleibt dieselbe. Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#7
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Falsch, neues Boot neue Urkunde.So ists legal.
Illegal und nicht zur Nachahmung empfohlen:Sparfüchse benennen das neue Boot gleich-nur im letzten Jahr musstest Du auch die Bootslänge in den Antrag schreiben-die sollte dann schon gleich sein. |
#8
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Zitat:
habe extra nachgesehen, bei mir war nichts dergleichen eingetragen. Gruß Willy |
#9
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Warum schreiben sie nicht gleich die HIN in den Antrag?
Dann könnten unsere Beamten sicher sein, bei jeder Ummeldung zu kassieren....
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-zwazl |
#10
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Zitat:
bei uns steht vorne: Inhaber, Name des Bootes, Heimathafen, Rufzeichen, (Atis), Art des Funkgerätes. Was wir alles nicht dürfen, wie etwa das übertragen auf ein anderes Boot (sic.), steht auf der Rückseite. Insofern dürfte eine "Mitnahme" des Gerätes vermutlich wirklich nur bei einem Vergleich mit dem ursprünglichen Antrag auffallen. Einer Wertung dieser Dinge anthalte ich mich, denn das hätte sicher wieder einen Trööt enzyklopädischen Ausmasses zur Folge Gruß Kai |
#11
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Zitat:
Belem |
#12
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Zitat:
Urkunde Frequenzzuteilung datiert Ende 2002. Gruß Kai |
#13
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Zitat:
auf meinem Frequenzzuteilungsuhrkunde steht es nicht, aber in meiner Hand ist der neue Antrag von der Bundesnetzagentur: "Liegeplatz des Schiffes" muß man angeben. Grüße aus Berlin, David |
#14
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Zitat:
also bei uns steht nix von Heimathafen oder so, nur Name des Schiffes Zuteilung vom 14.03.2005 Gruß Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#15
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Zitat:
das nicht. Ich frage einfach mal bei der Bundesnetzagentur nach, wann man eine kostenpflichtige Urkundenänderung braucht und wann nicht. Ich werde hier wieder berichten, sobald ich Antwort bekommen habe. Belem |
#16
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@Willy
diese Angaben können u.U. weiterhelfen, wenn nach einem verstümmelten Notruf die Art des Schiffes festgestellt werden muß (Fähre mit 2000 oder Yacht mit 2 Personen).
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#17
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Zitat:
ja, guckst Du hier, werden aber bei Sportbooten i.d.R. nur die zugelassene Personenzahl gespeichert. Hingegen nicht Länge oder sonstige Dinge. Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#18
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Zitat:
vorliegenden Informationen. Die MRCCs sehen mehr als der gemeine Web-Benutzer. Belem |
#19
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Da könnt Ihr diskutieren,wie ihr wollt.
Es verhält sich genauso, wie ich es schrieb: Natürlich muß man die Länge (und auch die Breite) zur Speicherung bei ITU und MRCC in den Antrag eintragen. Ich habe nicht geschrieben, dass dies in der Zuteilungsurkunde steht. Und damit ist Trickserei beweisbar. Die Risiken mag jeder für sich bewerten - legal ist es nicht. Und eine Urkundenänderung ist das im beschriebenen Fall auch nicht, Belem. Das wird ein Neuantrag (und neue Urkunde). |
#20
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Zitat:
ja das denke/weis ich (aber ist ja für den gemeinen Web-Benutzer schonmal interessant ) Aber die Kernfrage des Thread war ja auch von wegen der Übetragung der Urkunde und so.... apiroma brachte ja dann die Sache mit den 2 oder 2000 Mann Besatzung und das kann man halt dort schon sehen Gruß Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#21
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Zitat:
dass das nicht legal ist ist schon klar ! Funke an Bord haben und keinen Funkschein haben ist ja auch nicht legal . Aber DAS Thema hatten wir ja schon Denke auch das in Zukunft diese Dinge wesentlich mehr kontrolliert werden. In der letzten BOOTE war ein Bericht über Kontrollen auf der Elbe in HH. Da wurden eben genau wegen der Funkanlagen kontrolliert. Zuteilungsurkunde, Funkzeugnis des SKIPPERS und Funktion der Funkanlage. Daher würde ich auch keine Zuteilungsurkunde mit auf ein anderes Boot nehmen (übertragen). Aber ich würde auch nicht den Schiffsführer machen, wenn Funkanlage an Bord und ich keinen entsprechenden Funkschein habe. Aber DAS sieht der Ein oder Andere ja hier nun mal anders Andreas
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#22
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Moin Micromonster,
meine persönliche Meinung zu diesem Verwaltungsschwachsinn ist auch hinreichend bekannt und nicht ganz forentauglich. Aber wenn das ein Unbeteiligter liest, könnte er die falschen Schlüsse ziehen. Desinformation ist da schon fast die Regel. Genau wie die Regelung der BNetzA, Kombigeräte mit ausschliesslicher Binnen Nutzung zwangsweise eine MMSI zuzuteilen, und diese so für UBI Inhaber unbenutzbar zu machen, ohne das zur Kenntnis zu bringen. Man traut den Leuten mit Spobo zu sicher 15to.Boote zu bewegen- aber UBI /oder Besitzer alter Funkzeugnisse nicht zu , Distress nicht zu benutzen . O-Ton BNetzA: Wenn keine MMSI programmiert ist,machen die Leute das aus Neugier selbst. Da fällt mir nichts mehr zu ein- |
#23
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Zitat:
Schöne Feiertagen wünsche ich euch, David |
#24
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@kai
Stimme zu, der Bürokratenwahnsinn artet zur Zeit aus (ich sage nur Zuep, die Flieger unter uns wissen Bescheid). Dann soll ein Seesicherheitsgesetz kommen (wahrscheinlich bekommen wir dann Post wie die Privatpiloten nach ähnlichem Muster " bitte unterschreiben Sie hier zwecks Anfragen bei BKA, MAD, BND, ZOLL, Strafverfolgungsbehörden, ........ " oder wir müssen leider den Bootsführerschein widerrufen). Aber wenn ich bei einer Seenotzentrale sitzen würde, ein unklarer Notfall reinkommt und du dich wegen Informationen über das Boot durch halb Deutschland telefonieren mußt, wäre ich auch sauer.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#25
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Zitat:
Bundesnetzagentur wissen, ob auch ein Umzug des Urkundeninhabers oder eine Verlegung des Liegeplatzes eine Änderung der Frequenz- zuteilungsurkunde bedingen. Für ersteres kenne ich ein Beispiel, wo das die Behörde so gesehen hat, würde mir das aber gerne ausdrücklich so bestätigen lassen, zweiteres weiß ich ich schlichtweg nicht. Ich möchte auch ein wenig vor der leichtfertigen Verwendung von Begriffen wie "Bürokratenwahnsinn" warnen. Wir sind bei der Fehlalarmquote nur knapp unter 100%, und ich kann völlig verstehen, wenn die zuständige Behörde in diesem Zusammenhang alles genauestens unter die Lupe oder besser noch unter das Mikroskop legt. Das rechtfertigt nicht ein Schießen ber das Ziel hinaus, sollte uns aber eine gewisse Zurückhaltung bei der Kritik auferlegen. Ich wünschte mir, die Behörde/Agentur würde ihre Maßnahmen und Verfahrensweisen ein wenig mehr in der Fachöffent- lichkeit begründen, dann wäre das Verständnis für manche Dinge sicher größer. Belem |
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