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Umfrageergebnis anzeigen: Wie erhalte ich eine Konformitätserklärung?
Nur beim Hersteller ? 5 83,33%
Bei jedem Händler der den Boots-Typ vertreibt? 3 50,00%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 6. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26
 
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  #1  
Alt 21.05.2014, 17:16
Cohiba143 Cohiba143 ist offline
Deckschrubber
 
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Beiträge: 4
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Standard Koformitätserklärung

Hallo zusammen, ich habe meine Nimbus 230 R verkauft.Baujahr 2004. Der neue Eigner benötigt die Konformitätserklärung für die Anmeldung des Bootes.Beim Kauf habe ich vg. Dokument nicht erhalten.Ich habe den damaligen Händler angeschrieben, habe an Nimbus/SE gemait, doch keine Reaktion. Kann mir ein Forums Freund helfen und sagen wie ich weiter komme?
Schon jetzt herzlichen Dank !
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  #2  
Alt 21.05.2014, 17:20
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: St.Leon-Rot
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Wo war das Boot vorher auf deinen Namen angemeldet ?
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  #3  
Alt 21.05.2014, 17:27
Cohiba143 Cohiba143 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 21.05.2014
Beiträge: 4
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Standard Konformiditätserkläerung

Das Boot war (ist noch) beim Wasser-und schifffahrtsamt Regensburg - auf meinem Namen - angemeldet.
Kennzeichen R-D 505. (Gekauft habe ich das Boot bei BCM in Münster/W)

Geändert von Cohiba143 (21.05.2014 um 17:32 Uhr)
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  #4  
Alt 21.05.2014, 17:34
Benutzerbild von Gerd-RS
Gerd-RS Gerd-RS ist offline
Admiral
 
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Boot: potentieller Charterkunde
10.213 Danke in 2.687 Beiträgen
Standard

Nach meiner Meinung ist der Händler Dein erster Ansprechpartner, weil ursprünglicher Vertragspartner. Er müsste sich mit Nimbus in Verbindung setzen und die CE-Konfirmation für Dich anfordern.
In diesem speziellen Fall kann ich mir aber gut vorstellen, dass es da irgendwo "hakt":
Nimbus hat - soweit ich mich erinnere - gerade ein Insolvenz-Verfahren hinter sich.
Vielleicht dauert es deshalb ein wenig länger? Aber für ein 10 Jahre junges Boot sollten die CE-Zulassungsunterlagen und damit auch das CE-Zertifikat mit Sicherheit beim Hersteller noch vorhanden sein.

Gruss


Gerd
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  #5  
Alt 21.05.2014, 18:08
Cohiba143 Cohiba143 ist offline
Deckschrubber
 
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Beiträge: 4
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Standard Konformiditätserkläerung

Ich hoffe, dass sich "Nimbus" noch meldet:
Cohiba143
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  #6  
Alt 21.05.2014, 19:13
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
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Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.177 Danke in 1.504 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Aber für ein 10 Jahre junges Boot sollten die CE-Zulassungsunterlagen und damit auch das CE-Zertifikat...
Beides gibt es nicht. Zum Anmelden reicht ein Foto des Typenschilds am Boot, darauf dürfte stehen, CE category "C" - das reicht. Die Konformitätserklärung war 2004 bei Nimbus kein extra Dokument sondern im Handbuch abgedruckt, eine Kopie davon sollte jeder Nimbus Händler haben und die Seite kopieren / scannen / faxen können.
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
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Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 21.05.2014, 19:16
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Einfach ummelden auf den neuen Besitzer beim WSA Regensburg. Die fragen auch nicht nach der CE
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  #8  
Alt 21.05.2014, 19:21
simmi321 simmi321 ist offline
Lieutenant
 
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Standard

Ja , wenn sie zugelassen war benötigt man normal keine CE. Einfach ummelden , bzw halterwechsel
__________________
Gruß Simon
http://www.rhein-bootsangeln.de
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  #9  
Alt 21.05.2014, 23:06
Cohiba143 Cohiba143 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 21.05.2014
Beiträge: 4
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Standard Konformitätserklärung

Liebe Bootsleute, ich bin ganz neu beim Boote-Forum und total überrascht wie man mir helfen will.Ich denke, dass mir mit den Antworten und Ratschlägen geholfen ist. Morgen rufe ich bei Nimbus in Schweden an, dann sollte die Sache klar gehen.
Nochmal : Großes Dankeschön.
Euer Deckschrubber - Cohiba 143
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  #10  
Alt 23.05.2014, 19:37
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: Zur Zeit keins
691 Danke in 403 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von simmi321 Beitrag anzeigen
Ja , wenn sie zugelassen war benötigt man normal keine CE. Einfach ummelden , bzw halterwechsel
Das stimmt ganz genau! War bei meinem Boot auch so.

Gruß Sylvio
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  #11  
Alt 24.05.2014, 12:33
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Boot: 38' Stahleigenbau
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Zitat:
Zitat von simmi321 Beitrag anzeigen
Ja , wenn sie zugelassen war benötigt man normal keine CE. Einfach ummelden , bzw halterwechsel
Toll, und wenn ich es wieder verkaufen will, habe ich das Problem dann an der Backe....
__________________
gregor

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  #12  
Alt 24.05.2014, 15:32
Time4Boat Time4Boat ist offline
Commander
 
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Salve,

Das mit den Papieren beim Boot scheint aber echt ein Thema zu sein. Hab es jetzt schon mehrfach gelesen. Auch die Argumente sind nicht ganz richtig. Gregor hat es richtig erfasst. Z.B. Ich würde niemals ein Boot ohne CE kaufen. Und ich kaufe und verkaufe schon seit Jahren Boote. Aber es geht defacto nicht nur um den Verkauf. Auch bei der Anmeldung kann es Probleme geben. KANN durchaus sein, dass der eine oder andere Sein Boot ohne CE-Nachweis durch bekam, aber.......????!!!

So kann man es nachlesen:

Mit der Richtlinie 2003/44/EG (verändert die 94/25/EG) unterliegen alle im europäischen Wirtschaftsraum genutzten Sport- und Freizeit-Wasserfahrzeuge einem vereinheitlichten Standard. Unter allen Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten demnach seit 1996 vereinheitlichte Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Sportboote. Diese Vorschriften beziehen sich auf: Lärmemission, Abgasemission und Anforderungen betreffend der Seetauglichkeit. Konkret bedeutet das, dass alle Sportboote die erstmalig innerhalb der EU in den Verkehr gebracht werden, CE-zertifiziert sein müssen.

Was passiert ohne gültige CE-Zertifizierung?

Ohne gültige CE-Zertifizierung muss man mit einer Stilllegung und/oder einem Bußgeld rechnen. Boote ohne CE-Zeichen können zudem innerhalb der EU nicht weiter verkauft oder in Zahlung gegeben werden.

So ist für mich jedenfalls die CE-Zertifizierung wichtig, da ich Boote kaufe. In der Regel auch kurzzeitig fahre und dann wiederverkaufe.

Eine nachträgliche Zertifizierung kostet und ist nicht immer unkompliziert. Keine Meinung, sondern Erfahrung.



Wie man allerdings das Boot ohne Zertifizierung angemeldet bekommt, ist echt wunderlich. Aber scheint wohl möglich zu sein.

Wenn allerdings das Boot ordentlich gekauft wurde, NACHWEIS ERFORDERLICH, und es fehlt halt nur das Papier, wird jeder Hersteller aufgrund der Rumpfnummer und sonstigen Angaben, ein neues Zertifikat ausstellen. Hatte ich auch mal erlebt. Auch habe ich schon selbst gebastelte Zertifikate angeboten bekommen.

Sorry noch ein Gedanke. Was ist eigentlich beim Boot so schwierig, alle Papiere ordentlich zu haben?

LG

Uli
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  #13  
Alt 24.05.2014, 16:12
klausim klausim ist offline
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@Uli...Du hast in allen Punkten völlig recht und kannst das auch für dich so umsetzen. Somit umgehst Du die Problematik. Du bist halt kein Hasadeur
Ich würde das heute genauso machen!

Jedoch ist das ja jetzt nicht so. Cohiba hat jetzt ein Problem.
Der einfachste Weg ist die Anmeldung in Regensburg.
Bei Nimbus ist wirklich die CE Nummer abgedruckt.Leider ist es aber bei vielen Händlern so, dass einem nur geholfen wird, wenn man auch Umsatz macht. Ansonsten - ich kenne es von meinem Boot - ist man Denen sehr lästig.

Dem neuen Besitzer würde ich ebenfalls anraten, so anzumelden und sich dann in aller Ruhe die CE- Konformitätserklärung zu beschaffen, damit er dann beim Verkauf nicht das gleiche Problem hat!
__________________
Gruß
Klaus
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  #14  
Alt 24.05.2014, 17:26
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Stipper1 Stipper1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Toll, und wenn ich es wieder verkaufen will, habe ich das Problem dann an der Backe....
Wenn Du das Boot an einen Käufer in einem anderen EU Land verkaufen willst könnte es Probleme geben. Da das Boot aber bereits in Deutschland zugelassen ist, wird kein neuer Nachweis der Konformitätserklärung verlangt. Warum auch?

Gruß Sylvio
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  #15  
Alt 24.05.2014, 17:49
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Laurabis Laurabis ist offline
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Zitat:
Zitat von Cohiba143 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen, ich habe meine Nimbus 230 R verkauft.Baujahr 2004. Der neue Eigner benötigt die Konformitätserklärung für die Anmeldung des Bootes.Beim Kauf habe ich vg. Dokument nicht erhalten.Ich habe den damaligen Händler angeschrieben, habe an Nimbus/SE gemait, doch keine Reaktion. Kann mir ein Forums Freund helfen und sagen wie ich weiter komme?
Schon jetzt herzlichen Dank !
Hallo
Der neue Eigner muss bei seinem zuständigen Zollamt vorfahren mit Kaufvertrag
ect. Dann bekommt er das Teil habe ich auch so gemacht
Gruß Andreas
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  #16  
Alt 24.05.2014, 18:43
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Stipper1 Beitrag anzeigen
Wenn Du das Boot an einen Käufer in einem anderen EU Land verkaufen willst könnte es Probleme geben. Da das Boot aber bereits in Deutschland zugelassen ist, wird kein neuer Nachweis der Konformitätserklärung verlangt. Warum auch?

Gruß Sylvio
Das ist reine Spekulation. Die deutschen Behörden verlangen auch CE-Dokumente, wenn man für ein z.B. in NL registriertes Boot ein deutsches Kennzeichen will.

Zitat:
Zitat von Laurabis Beitrag anzeigen
Hallo
Der neue Eigner muss bei seinem zuständigen Zollamt vorfahren mit Kaufvertrag
ect. Dann bekommt er das Teil habe ich auch so gemacht
Gruß Andreas
Bevor ich mich so wunder, dass ein Zollamt bescheinigt, dass das Boot die technischen Anforderungen der CE-Richtlinie erfüllt, glaub ich's lieber nicht.

Du verwechselst vermutlich der Gemeinschaftswarencharakter, d.h. die Versteuerung in der EU, mit den Anforderungen der CE-Richtlinie an die Technik des Bootes.
__________________
Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 24.05.2014, 19:00
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Stipper1 Stipper1 ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das ist reine Spekulation. Die deutschen Behörden verlangen auch CE-Dokumente, wenn man für ein z.B. in NL registriertes Boot ein deutsches Kennzeichen will.
Hallo John, das ist richtig aber ich meinte, dass wenn das Boot bereits eine Zulassung in Deutschland hat beim WSA oder ADAC, braucht man die CE Zertifizierung nicht mehr vorlegen bei der Ummeldung.

Gruß Sylvio
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  #18  
Alt 24.05.2014, 19:05
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Stipper1 Beitrag anzeigen
Hallo John, das ist richtig aber ich meinte, dass wenn das Boot bereits eine Zulassung in Deutschland hat beim WSA oder ADAC, braucht man die CE Zertifizierung nicht mehr vorlegen bei der Ummeldung.

Gruß Sylvio
Du musst sie nicht vorlegen, weil das eine WSA davon ausgeht, dass es selbst oder ein anderes WSA die Dokumente bereits geprüft hat. Das ändert nichts daran, dass man sie dennoch haben muss. Und oftmals auch später noch braucht, z.B. weil ein Sachbearbeiter es sich anders überlegt, oder oder oder.

Ratschläge, wie man sich weiter durchwursteln kann, werden zur Genüge gegeben und führen zu den notorischen Threads "Hilfe, habe keine CE, wie kann ich tricksen?".

Hier hat der Verkäufer sich nicht um die Bootspapiere gekümmert. Jetzt sitzt er halt nach.
__________________
Beste Grüße

John
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  #19  
Alt 24.05.2014, 19:06
simmi321 simmi321 ist offline
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Also ich bekam für mein aus Holland importiertes Boot eine ce nachträglich vom Hersteller ausgestellt. Da wird dir nix anderes übrig bleiben als zu warten bzw. an den Händler wenden wo du es her hast , meiner Meinung nach steht der in der Pflicht .
__________________
Gruß Simon
http://www.rhein-bootsangeln.de
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  #20  
Alt 24.05.2014, 19:23
Benutzerbild von Vista
Vista Vista ist offline
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Boot: Four Winns 248 Vista
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CE Bescheinigung vom Hersteller einfordern und gut ist.
Für meine Four Winns hat das der Importeur übernommen.
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  #21  
Alt 24.05.2014, 19:45
Time4Boat Time4Boat ist offline
Commander
 
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Salve,

Herr Gott.... es ist doch alles entspannt, wenn man einfach die Regeln befolgt. Hier will doch keiner Schulmeistern. Tricksen hilft auch nur für den Moment...... aber dann kommt wieder die Frage..... HILFE was soll ich tun?????

Und man sollte das Ganze betrachten!!!!! Eine Anmeldung beim WSA zu bekommen ist was Anderes, wie wenn dann bei einem Unfall einer feststellt, dass dem Boot die Voraussetzungen für die Zulassung fehlt??? Sieht es ggf. ganz anders aus. CE-Zertifizierung??? !!!!!

Ich rate Jedem .... auch schon aus beruflichen Gründen...... saubere Papiere zu haben. Und persönlich.... man fühlt sich gut.

Außerdem ein freundlicher Brief, an die Hersteller des Schiffes, mit der Darstellung des Problems, hat zu Mindest in den Fällen, welche ich kenne, immer zum Erfolg geführt.

Und wem es jetzt nicht reicht.... dem kann ich noch ein Bericht zur Notwendigkeit des MwStr.-Nachweises, des sauberen Serviceheftes oder einer umfänglichen Bootsdokumentation.... schreiben..... aber nur wenn es mich plagt.

Herzlichst und dem Wunsch, dass endlich diese Beratungs- Resistenz ein Ende nimmt..


Uli
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  #22  
Alt 24.05.2014, 19:50
Time4Boat Time4Boat ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Stipper1 Beitrag anzeigen
Wenn Du das Boot an einen Käufer in einem anderen EU Land verkaufen willst könnte es Probleme geben. Da das Boot aber bereits in Deutschland zugelassen ist, wird kein neuer Nachweis der Konformitätserklärung verlangt. Warum auch?

Gruß Sylvio
SALVE,

ich würde es mit Bestimmtheit, wenn mich das Schiff interessiert. Aktuell kaufe ich ein echt tolles Boot nicht, weil es keine saubere CE gibt. So ist es schlecht für mich und schlecht für den Verkäufer.....

Und es geht auch nicht nur um das Verkaufen.... siehe dazu was ich schrieb...

LG

Uli
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  #23  
Alt 24.05.2014, 22:24
simmi321 simmi321 ist offline
Lieutenant
 
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Naja Nimbus ist ja ein namhafter Hersteller , da würde ich mir keine sorgen machen das bei dem Bootstyp momentan keine CE vorhanden ist (nicht auffindbar oder nicht mitgereicht). Da CE ja seit BJ '96 Pflicht ist und das Boot BJ 2004 ist müsste ja eine gültige CE bestehen bzw. beim anmelden damals vorhanden gewesen sein.
__________________
Gruß Simon
http://www.rhein-bootsangeln.de
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  #24  
Alt 03.06.2014, 18:27
froemer froemer ist offline
Commander
 
Registriert seit: 03.04.2013
Ort: Dorsten
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Boot: derzeit ohne Boot
67 Danke in 48 Beiträgen
Standard Nicht nur das....

Hallo!

Habe grade ein auch so ein Problem, CE noch als Fax gefunden, aber Mehrwertsteuernachweis fehlt!!! Derzeit scheint deswegen mein akt. Boot als "unverkäuflich" ... Der inzahlungnehmende Händler braucht diese Papiere halt. Zusätzlich noch, wie weist man eigentlich Eigentum nach? Gelernt grade habe ich, der Kaufvertrag alleine zählt nicht! Org. Rechnung vom Kauf erschlägt in diesem Fall alles, MwSt und Eigentumsnachweis... Mir fehlt grade Beides...

Schnief....
__________________
Gruß Frank

"Wenn man etwas nicht einfach erklären kann, hat man es auch nicht richtig verstanden."
"If you can’t explain it simply, you don’t understand it well enough." (Albert Einstein)
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  #25  
Alt 03.06.2014, 22:28
indra indra ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 19.06.2009
Ort: Brandenburg
Beiträge: 899
Boot: Sessa Islamorada 23
641 Danke in 347 Beiträgen
Standard

Warum wird bei Booten mit CE und Mwst. Nachweis so ein Aufwand getrieben.

Bei gebr.Autokauf von privat interresierts ja auch keinen.
Habe mein letzt.Boot auch ohne CE verkauft und bei der Umschreibung keine
Probleme.
Versicherungsschutz bestand auch ohne CE.

Gruß Uwe
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