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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
Umfrageergebnis anzeigen: Wie erhalte ich eine Konformitätserklärung? | |||
Nur beim Hersteller ? | 5 | 83,33% | |
Bei jedem Händler der den Boots-Typ vertreibt? | 3 | 50,00% | |
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 6. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#1
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Koformitätserklärung
Hallo zusammen, ich habe meine Nimbus 230 R verkauft.Baujahr 2004. Der neue Eigner benötigt die Konformitätserklärung für die Anmeldung des Bootes.Beim Kauf habe ich vg. Dokument nicht erhalten.Ich habe den damaligen Händler angeschrieben, habe an Nimbus/SE gemait, doch keine Reaktion. Kann mir ein Forums Freund helfen und sagen wie ich weiter komme?
Schon jetzt herzlichen Dank ! |
#2
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Wo war das Boot vorher auf deinen Namen angemeldet ?
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#3
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Konformiditätserkläerung
Das Boot war (ist noch) beim Wasser-und schifffahrtsamt Regensburg - auf meinem Namen - angemeldet.
Kennzeichen R-D 505. (Gekauft habe ich das Boot bei BCM in Münster/W) Geändert von Cohiba143 (21.05.2014 um 17:32 Uhr) |
#4
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Nach meiner Meinung ist der Händler Dein erster Ansprechpartner, weil ursprünglicher Vertragspartner. Er müsste sich mit Nimbus in Verbindung setzen und die CE-Konfirmation für Dich anfordern.
In diesem speziellen Fall kann ich mir aber gut vorstellen, dass es da irgendwo "hakt": Nimbus hat - soweit ich mich erinnere - gerade ein Insolvenz-Verfahren hinter sich. Vielleicht dauert es deshalb ein wenig länger? Aber für ein 10 Jahre junges Boot sollten die CE-Zulassungsunterlagen und damit auch das CE-Zertifikat mit Sicherheit beim Hersteller noch vorhanden sein. Gruss Gerd |
#5
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Konformiditätserkläerung
Ich hoffe, dass sich "Nimbus" noch meldet:
Cohiba143 |
#6
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Beides gibt es nicht. Zum Anmelden reicht ein Foto des Typenschilds am Boot, darauf dürfte stehen, CE category "C" - das reicht. Die Konformitätserklärung war 2004 bei Nimbus kein extra Dokument sondern im Handbuch abgedruckt, eine Kopie davon sollte jeder Nimbus Händler haben und die Seite kopieren / scannen / faxen können.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#7
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Einfach ummelden auf den neuen Besitzer beim WSA Regensburg. Die fragen auch nicht nach der CE
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#8
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Ja , wenn sie zugelassen war benötigt man normal keine CE. Einfach ummelden , bzw halterwechsel
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#9
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Konformitätserklärung
Liebe Bootsleute, ich bin ganz neu beim Boote-Forum und total überrascht wie man mir helfen will.Ich denke, dass mir mit den Antworten und Ratschlägen geholfen ist. Morgen rufe ich bei Nimbus in Schweden an, dann sollte die Sache klar gehen.
Nochmal : Großes Dankeschön. Euer Deckschrubber - Cohiba 143 |
#10
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Zitat:
Gruß Sylvio |
#11
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Toll, und wenn ich es wieder verkaufen will, habe ich das Problem dann an der Backe....
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gregor |
#12
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Salve,
Das mit den Papieren beim Boot scheint aber echt ein Thema zu sein. Hab es jetzt schon mehrfach gelesen. Auch die Argumente sind nicht ganz richtig. Gregor hat es richtig erfasst. Z.B. Ich würde niemals ein Boot ohne CE kaufen. Und ich kaufe und verkaufe schon seit Jahren Boote. Aber es geht defacto nicht nur um den Verkauf. Auch bei der Anmeldung kann es Probleme geben. KANN durchaus sein, dass der eine oder andere Sein Boot ohne CE-Nachweis durch bekam, aber.......????!!! So kann man es nachlesen: Mit der Richtlinie 2003/44/EG (verändert die 94/25/EG) unterliegen alle im europäischen Wirtschaftsraum genutzten Sport- und Freizeit-Wasserfahrzeuge einem vereinheitlichten Standard. Unter allen Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten demnach seit 1996 vereinheitlichte Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Sportboote. Diese Vorschriften beziehen sich auf: Lärmemission, Abgasemission und Anforderungen betreffend der Seetauglichkeit. Konkret bedeutet das, dass alle Sportboote die erstmalig innerhalb der EU in den Verkehr gebracht werden, CE-zertifiziert sein müssen. Was passiert ohne gültige CE-Zertifizierung? Ohne gültige CE-Zertifizierung muss man mit einer Stilllegung und/oder einem Bußgeld rechnen. Boote ohne CE-Zeichen können zudem innerhalb der EU nicht weiter verkauft oder in Zahlung gegeben werden. So ist für mich jedenfalls die CE-Zertifizierung wichtig, da ich Boote kaufe. In der Regel auch kurzzeitig fahre und dann wiederverkaufe. Eine nachträgliche Zertifizierung kostet und ist nicht immer unkompliziert. Keine Meinung, sondern Erfahrung. Wie man allerdings das Boot ohne Zertifizierung angemeldet bekommt, ist echt wunderlich. Aber scheint wohl möglich zu sein. Wenn allerdings das Boot ordentlich gekauft wurde, NACHWEIS ERFORDERLICH, und es fehlt halt nur das Papier, wird jeder Hersteller aufgrund der Rumpfnummer und sonstigen Angaben, ein neues Zertifikat ausstellen. Hatte ich auch mal erlebt. Auch habe ich schon selbst gebastelte Zertifikate angeboten bekommen. Sorry noch ein Gedanke. Was ist eigentlich beim Boot so schwierig, alle Papiere ordentlich zu haben? LG Uli |
#13
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@Uli...Du hast in allen Punkten völlig recht und kannst das auch für dich so umsetzen. Somit umgehst Du die Problematik. Du bist halt kein Hasadeur
Ich würde das heute genauso machen! Jedoch ist das ja jetzt nicht so. Cohiba hat jetzt ein Problem. Der einfachste Weg ist die Anmeldung in Regensburg. Bei Nimbus ist wirklich die CE Nummer abgedruckt.Leider ist es aber bei vielen Händlern so, dass einem nur geholfen wird, wenn man auch Umsatz macht. Ansonsten - ich kenne es von meinem Boot - ist man Denen sehr lästig. Dem neuen Besitzer würde ich ebenfalls anraten, so anzumelden und sich dann in aller Ruhe die CE- Konformitätserklärung zu beschaffen, damit er dann beim Verkauf nicht das gleiche Problem hat!
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Gruß Klaus |
#14
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Zitat:
Gruß Sylvio |
#15
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Zitat:
Der neue Eigner muss bei seinem zuständigen Zollamt vorfahren mit Kaufvertrag ect. Dann bekommt er das Teil habe ich auch so gemacht Gruß Andreas |
#16
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Zitat:
Zitat:
Du verwechselst vermutlich der Gemeinschaftswarencharakter, d.h. die Versteuerung in der EU, mit den Anforderungen der CE-Richtlinie an die Technik des Bootes.
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Beste Grüße John |
#17
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Zitat:
Gruß Sylvio |
#18
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Zitat:
Ratschläge, wie man sich weiter durchwursteln kann, werden zur Genüge gegeben und führen zu den notorischen Threads "Hilfe, habe keine CE, wie kann ich tricksen?". Hier hat der Verkäufer sich nicht um die Bootspapiere gekümmert. Jetzt sitzt er halt nach.
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Beste Grüße John
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#19
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Also ich bekam für mein aus Holland importiertes Boot eine ce nachträglich vom Hersteller ausgestellt. Da wird dir nix anderes übrig bleiben als zu warten bzw. an den Händler wenden wo du es her hast , meiner Meinung nach steht der in der Pflicht .
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#20
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CE Bescheinigung vom Hersteller einfordern und gut ist.
Für meine Four Winns hat das der Importeur übernommen.
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#21
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Salve,
Herr Gott.... es ist doch alles entspannt, wenn man einfach die Regeln befolgt. Hier will doch keiner Schulmeistern. Tricksen hilft auch nur für den Moment...... aber dann kommt wieder die Frage..... HILFE was soll ich tun????? Und man sollte das Ganze betrachten!!!!! Eine Anmeldung beim WSA zu bekommen ist was Anderes, wie wenn dann bei einem Unfall einer feststellt, dass dem Boot die Voraussetzungen für die Zulassung fehlt??? Sieht es ggf. ganz anders aus. CE-Zertifizierung??? !!!!! Ich rate Jedem .... auch schon aus beruflichen Gründen...... saubere Papiere zu haben. Und persönlich.... man fühlt sich gut. Außerdem ein freundlicher Brief, an die Hersteller des Schiffes, mit der Darstellung des Problems, hat zu Mindest in den Fällen, welche ich kenne, immer zum Erfolg geführt. Und wem es jetzt nicht reicht.... dem kann ich noch ein Bericht zur Notwendigkeit des MwStr.-Nachweises, des sauberen Serviceheftes oder einer umfänglichen Bootsdokumentation.... schreiben..... aber nur wenn es mich plagt. Herzlichst und dem Wunsch, dass endlich diese Beratungs- Resistenz ein Ende nimmt.. Uli |
#22
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Zitat:
ich würde es mit Bestimmtheit, wenn mich das Schiff interessiert. Aktuell kaufe ich ein echt tolles Boot nicht, weil es keine saubere CE gibt. So ist es schlecht für mich und schlecht für den Verkäufer..... Und es geht auch nicht nur um das Verkaufen.... siehe dazu was ich schrieb... LG Uli |
#23
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Naja Nimbus ist ja ein namhafter Hersteller , da würde ich mir keine sorgen machen das bei dem Bootstyp momentan keine CE vorhanden ist (nicht auffindbar oder nicht mitgereicht). Da CE ja seit BJ '96 Pflicht ist und das Boot BJ 2004 ist müsste ja eine gültige CE bestehen bzw. beim anmelden damals vorhanden gewesen sein.
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#24
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Nicht nur das....
Hallo!
Habe grade ein auch so ein Problem, CE noch als Fax gefunden, aber Mehrwertsteuernachweis fehlt!!! Derzeit scheint deswegen mein akt. Boot als "unverkäuflich" ... Der inzahlungnehmende Händler braucht diese Papiere halt. Zusätzlich noch, wie weist man eigentlich Eigentum nach? Gelernt grade habe ich, der Kaufvertrag alleine zählt nicht! Org. Rechnung vom Kauf erschlägt in diesem Fall alles, MwSt und Eigentumsnachweis... Mir fehlt grade Beides... Schnief....
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Gruß Frank "Wenn man etwas nicht einfach erklären kann, hat man es auch nicht richtig verstanden." "If you can’t explain it simply, you don’t understand it well enough." (Albert Einstein) |
#25
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Warum wird bei Booten mit CE und Mwst. Nachweis so ein Aufwand getrieben.
Bei gebr.Autokauf von privat interresierts ja auch keinen. Habe mein letzt.Boot auch ohne CE verkauft und bei der Umschreibung keine Probleme. Versicherungsschutz bestand auch ohne CE. Gruß Uwe |
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