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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.12.2005, 05:17
Benutzerbild von spicki
spicki spicki ist offline
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Standard Internationaler Bootsschein, Zertifikate...was zuerst??

Moin....

b in etwas verwirrt: Bin nun glücklicher Besitzer einer DELANTA 80. Nun fliegen mir die Begriffe INTERNATIONALER BOOTSSCHEIN, FLAGGENZERTIFIKAT oder SCHIFFSZERTIFIKAT um die Ohren. Was brauche ich davon, um im Küstenbereich (Mittelmeer, Nordsee) und Binnengewässern Europas segeln zu können. Und...in welcher REIHENFOLGE beantragt man diese Sachen am besten.

hoffe auf einige Infos...

vielen Dank schonmal

spicki
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  #2  
Alt 12.12.2005, 07:20
Benutzerbild von h-d
h-d h-d ist offline
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Binnen brauchst du ein Kennzeichen, egal welches: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...zeuge-2005.pdf
__________________
Gruß Heinz-Dieter
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  #3  
Alt 12.12.2005, 07:36
Benutzerbild von christoph
christoph christoph ist offline
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Hi Spicki,

also ich würde auf jeden Fall einen internationalen Bootsschein beantragen, da er am Mittelmeer als Bescheinigung gilt, dass das Boot auch dir gehört.
__________________
Gruß Christoph

Rest in Peace!- John Fisher- Volvo Ocean Racer 3/2018 #foreverfish
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  #4  
Alt 12.12.2005, 07:43
Pusteblume Pusteblume ist gerade online
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Einen IBS erhälst Du z.B. beim DSV, wo Du gar nicht Mitglied sein mußt.
Damit ist Dein Boot erstmal registriert und Du darfst damit die deutschen Binnenwasserstraßen (dazu zählen auch die größeren schönen Segelreviere Müritz, Schweriner See, Plauer See,.... befahren.
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  #5  
Alt 12.12.2005, 08:10
cometsegler cometsegler ist offline
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Internationaler Bootsschein IBS und Flaggenzertifikat sind fast so ziemlich identisch und zwar als Eigentumsnachweis (auch Binnenkennzeichen werden erfasst).

Früher wurde der Int. Bootsschein als Verbandszertifikat nicht überall anerkannt, dass Flaggenzertifikat, da von einer Bundesbehörde ausgestellt, schon. Vorteil des Flaggenzertifikats ist, dass auch Bilder des Schiffs hinterlegt sind, das Zertifikat für 8 Jahre gültig ist und anschließend zu einem ermäßigten Satz verlängert werden kann.

Der int. Bootsschein ist hingegen nur 2 Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden!

Einfache Kalkulation: IBS für 8 Jahre = 100 Euro, Flaggenzertifikat = 40 Euro (für 16 Jahre: 200 Euro gegen 65 Euro, noch deutlicher!)

Andreas
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  #6  
Alt 12.12.2005, 08:32
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Internationaler Bootsschein, Zertifikate...was zuerst??

Zitat:
Zitat von spicki
bin etwas verwirrt: Bin nun glücklicher Besitzer einer DELANTA 80. Nun fliegen mir die Begriffe INTERNATIONALER BOOTSSCHEIN, FLAGGENZERTIFIKAT oder SCHIFFSZERTIFIKAT um die Ohren. Was brauche ich davon, um im Küstenbereich (Mittelmeer, Nordsee) und Binnengewässern Europas segeln zu können. Und...in welcher REIHENFOLGE beantragt man diese Sachen am besten.
Cometsegler hat das sehr gut beschrieben, aber vielleicht sollte man be-
tonen, dass Du natürlich nur eins von diesen Papieren brauchst, nicht zwei
oder gar alle drei.

Das Schiffszertifikat bekommt man übrigens für Schiffe, die ins Schiffs-
register eingetragen sind. Das ist bei Seeschiffen aber 15 m Länge Pflicht,
darunter kann man das freiwillig machen. Es ist das "amtlichste" von den
drei möglichen Eigentumsnachweisen. Der freiwillige Eintrag wird oft von
Banken verlangt, wenn man sein Schiff fremdfinanziert, as ihn dann nicht
mehr ganz so freiwillig macht

Ich würde mir aus Kostengründen das Flaggenzertifikat besorgen. Das be-
kommst Du von den freundlichen Damen in Hamburg innerhalb weniger
Tage, ich bekam meins sogar "ambulant".

Belem
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  #7  
Alt 12.12.2005, 08:35
Pusteblume Pusteblume ist gerade online
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Und das Flaggenzertifikat beinhaltet eine amtlich anerkannet Registriernummer, wie sie binnen gefordert wird?
Sind das die Nummern mit dem F hintendran (123456 F)?
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  #8  
Alt 12.12.2005, 08:40
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Rauti Rauti ist offline
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Boot: Hoffentlich das Letzte
2.994 Danke in 1.079 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Pusteblume
Und das Flaggenzertifikat beinhaltet eine amtlich anerkannet Registriernummer, wie sie binnen gefordert wird?
Sind das die Nummern mit dem F hintendran (123456 F)?
1. ja
2. ja
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #9  
Alt 12.12.2005, 08:43
Pusteblume Pusteblume ist gerade online
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Danke, wieder was gelernt
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  #10  
Alt 12.12.2005, 10:47
FINNnix FINNnix ist offline
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Außerdem wird in Frankreich sowieso nur das Flaggenzertifikat anerkannt. Was soll also der andere Ballast?
__________________
handbreit ....
Rolf
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  #11  
Alt 12.12.2005, 11:05
cometsegler cometsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von FINNnix
Außerdem wird in Frankreich sowieso nur das Flaggenzertifikat anerkannt. Was soll also der andere Ballast?
ab nächstes Jahr werden auch die auf Dauer teureren IBS akzeptiert ...

Andreas
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  #12  
Alt 12.12.2005, 11:20
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Hallo,

das Flaggenzertifikat ist das einzig vernüftige.

Kann mir eigentlich irgendjemand erklären, warum immer wieder der IBS in die Diskussion kommt und warum einige Bootseigner was gegen das Flaggenzertifikat haben? Wollen die denn kein Geld sparen?
__________________
Gruß Manfred
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  #13  
Alt 12.12.2005, 11:30
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Versteh ich auch nicht!
Deshalb schließe ich mich der Meinung der Befürworter der Flaggenzertifikats an.
Mein Tipp: Geh auf die website des BSH und lade Dir das Antragsformular für das Flaggenzertifikat herunter. Du brauchst noch 2 Fotos (Muster ebenfalls auf der BSH-Website) und den Kaufvertrag. Schick die Unterlagen per Post ein und Du hast innerhalb weniger Tage Dein neues Flaggenzertifikat. Die Zahlung funktionierte bei mir kürzlich einfach per Abbuchung. Wenn es irgendwelche Fragen gibt: die Damen beim BSH sind ausnehmend hilfsbereit und freundlich.

Servus

Paul
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  #14  
Alt 12.12.2005, 15:36
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949 Danke in 544 Beiträgen
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Hallo Leute,

ich bin zwar „nur“ Mobofahrer, aber trotzdem ist meines Wissens auch dieser

„Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen X-Y ZZZ“

in dem schicken deutschen Amtsgrau (wie die alten Führerschein-Lappen ) ausreichend und zwar binnen, wie auch für das Ausland.

Die Kosten beliefen sich seinerzeit auf irgendwas um die DM 20,-- und das Dokument gilt –ohne weitere Kosten—praktisch unbegrenzt. Es muss also nicht, nach einigen Jahren kostenpflichtig erneuert werden!
Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt und natürlich muss man auch den Eigentumsnachweis erbringen, z.B. durch Kaufvertrag o.ä.

Dieser Ausweis wurde in Ex-Jugoslawien, und wird auch in Kroatien völlig problemlos akzeptiert.

Wäre das nicht die –vor allem kostengünstigste—Lösung?
__________________
Grüße Thomas
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  #15  
Alt 12.12.2005, 16:05
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Hallo Thomas,
der Ausweis für Kleinfahrzeugkennzeichen wird aufgrund der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrststraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" erteilt.
Wir haben bekanntlich noch nicht einmal EU-weit ein einheitliches Recht für das Befahren der Küstengewässer. Der besagte Ausweis kann, muss aber für das Küstensegeln, bzw. zum Einklarieren über Land oder von See her nicht von anderen Ländern anerkannt werden. Anders verhält es sich z.B. mit dem Flaggenzertifikat, das weltweit anerkannt wird. Z.B. haben die Franzosen bisher auf diesem Dokument bestanden. Mit Kroatien hast Du aber Recht.

Vor einigen Jahren reichte in einigen Ländern des Mittelmeerraumes noch jedes Stück Papier, das amtlich aussah, auch wenn nur der Stempel "Deutsche Markenbutter" darauf gedruckt war.


Servus

Paul
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  #16  
Alt 16.12.2005, 16:35
Benutzerbild von spicki
spicki spicki ist offline
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Standard Klasse...

vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos. Habe mir schon die Unterlagen zum Flaggenzertifikat runtergeladen und die notwendigen Unterlagen gestapelt. Nach den Feststagen geht das ganze dann auf Reise....

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  #17  
Alt 11.04.2006, 19:14
Wiek14 Wiek14 ist offline
Ensign
 
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Hallo Skipper,
hier ein Zusammenfassung:

Flaggenzertifikat

wird ausgestellt vom BSH.
Amtliches Kennzeichen, auch Schiffsausweis, der als amtl. Eigentumsnachweis (auch im Ausland ) anerkannt ist. Er gilt auch als anerkannter Ausweis dafür, daß die MWSt bezahlt ist.
Das Flaggenzertifikat berechtigt den Schiffsinhaber (sofern er Deutscher ist, und nur dann) die deutsche Flagge zu führen. Auf Seeschiffahrtstraßen muß die Nationalflagge geführt werden und zeigt damit die Staatsangehörigkeit des Schiffseigners. Diese kann sich durchaus unterscheiden vom Land, in dem das Schiff angemeldet ist, oder wo es seinen Heimathafen hat.
Es werden zur Beantragung zahlreiche Unterlagen (Originale oder beglaubigte Kopien) benötigt. Das Flaggenzertifikatsregister ist ausschließlich für Sportboote. Dafür erhält man eine Art der Registrierung für eine Yacht, die "wasserdicht" ist. Im Gegensatz zu den Ausweisen der Wasser- und Schiffahrtsbehörden. Wählen Sie das Flaggenzertifikat als Registrierung für Ihr Boot, dann trägt Ihr Boot als Kennzeichen die Registriernummer mit einem nachfolgenden "F" ( 01234 F), sofern Sie keine weitere Registrierung vorgenommen haben. Die französischen Behörden verlangen bei Einreise über den Wasserweg grundsätzlich das Flaggenzertifikat; bei Nichtvorhandensein werden saftige Strafen verlangt. (Ausnahme: Schiffe welche bauartbedingt nicht schneller als 20km/h fahren können, solange sie nur Binnenwasserstraßen in Frankreich befahren).
Desweiteren sind Sie als "Seeschiff" von der "Eintragungpflicht für Binnenschiffe über 10t in das Binnenschiffsregister " befreit.
__________________
Gruß

Wiek14
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  #18  
Alt 11.04.2006, 20:27
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von balimara

Kann mir eigentlich irgendjemand erklären, warum immer wieder der IBS in die Diskussion kommt und warum einige Bootseigner was gegen das Flaggenzertifikat haben?
Ich könnte es Dir erklären - aber garantiert nur per PN oder eMail!

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #19  
Alt 11.04.2006, 20:34
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Hallo zusammen!

Ich kann mich dem oben gesagten nur anschliessen - das Flaggenzertifikat ist sicherlich die Beste Wahl. Aber: Die Beantragung dauert zur Zeit 6-7 Wochen.

Ich habe mein neues Zertifikat Anfang März beantragt und per Vorauskasse bezahlt - es kam erst vorgestern bei mir an. Also ziemlich genau nach 6 Wochen

Viele Grüße und eine schöne Saison,
Thilo
__________________
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WSC Krossinsee e.V.

"Im Winter boarden, im Sommer waken!"
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  #20  
Alt 11.04.2006, 20:54
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Wiek14
Wählen Sie das Flaggenzertifikat als Registrierung für Ihr Boot, dann trägt Ihr Boot als Kennzeichen die Registriernummer mit einem nachfolgenden "F" ( 01234 F), sofern Sie keine weitere Registrierung vorgenommen haben.
Das ist nur auf reinen Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich. Auf Seeschiff-
fahrtsstraßen genügen Name und Heimathafenam Heck des Fahrzeugs.


Zitat:
Die französischen Behörden verlangen bei Einreise über den Wasserweg grundsätzlich das Flaggenzertifikat;
Das soll laut mehreren Meldungen in Wassersportzeitschriften seit letztem
Jahr nicht mehr so sein, so dass jetzt auch in Frankreich der Internationale
Bootsschein (IBS) genügt.

Ich halte dennoch das Flaggenzertifikat für die vernünftigste Wahl, wenn es
um Bootspapiere geht.

Belem
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  #21  
Alt 20.01.2007, 18:05
roberteberle roberteberle ist offline
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jetzt lese ich treats um treats und werde trotzdem nicht schlauer

mein boot hat nur den grauen amtlichen vom wsa

jetzt wollen wir im sommer 2 wochen an den gardasee

die einen sagen das geht , die anderen sagen alles mögliche

und keiner sagt was genaues

auch die dame vom adac nicht

ich hab nämlich keine lust, mein kennzeichen runterzukratzen( das immer gilt), und ein anderes draufzukleben, das nur begrenzt gültig ist.

also, kann ich mit dem grauen oder nicht??????

mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert
Danke fürs lesen.

es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht
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  #22  
Alt 20.01.2007, 21:11
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo roberteberle,
du kannst mit deinem WSA Kenzeichen an den Gardasee, wird dort anerkannt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #23  
Alt 21.01.2007, 10:02
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proller104 proller104 ist offline
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Hallo,

habe gerade die Beiträge durchgelesen und kann mir einen Hinweis nicht verkneifen. Die Aussage von Wiek14, beim Flaggenzertifikat handle es sich auch um einen Nachweis, das die MWSt bezahlt sei, ist falsch. Es ist ein Eigentumsnachweis, aber ob beim Schiffskauf MWSt bezahlt wurde, interessiert das BSH nicht. Beispiel: Wenn einer sein neues Schiff direkt nach Kroatien liefern lässt, erhält er von seiner Werft eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer, aber sehr wohl vom BSH ein Flaggenzerifikat.

Gruß

Peter
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  #24  
Alt 21.01.2007, 10:41
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CHEERIO 3 CHEERIO 3 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wiek 14
Amtliches Kennzeichen, auch Schiffsausweis, der als amtl. Eigentumsnachweis (auch im Ausland ) anerkannt ist. Er gilt auch als anerkannter Ausweis dafür, daß die MWSt bezahlt ist.
Das Flaggenzertifikat berechtigt den Schiffsinhaber (sofern er Deutscher ist, und nur dann) die deutsche Flagge zu führen. Auf Seeschiffahrtstraßen muß die Nationalflagge geführt werden und zeigt damit die Staatsangehörigkeit des Schiffseigners. Diese kann sich durchaus unterscheiden vom Land, in dem das Schiff angemeldet ist,



Sorry aber das geht mir nicht in den Kopf.
Das würde heissen, ein, sagen wir mal Türke, mit Wohnsitz in Deutschland, beantragt und kriegt ein Flaggenzertifikat und müsste dan mit dem Halbmond
am Heck rumfahren.

Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein!
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  #25  
Alt 21.01.2007, 15:45
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proller104 proller104 ist offline
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Hi,
die Sache ist doch klar.
Das BSH stellt dem von Dir zitierten türkischen Staatsangehörigen gar kein Flaggenzertifikat aus. Wenn Du aber mit "Türke" eine ethnische Zugehörigkeit beschreiben wolltest und dieser "Türke" deutscher Staatsangehöriger ist, bekommt er natürlich das Flaggenzertifikat, das ihn zur Führung der Bundesflagge berechtigt.

Gruß

Peter
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