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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 26.04.2014, 15:58
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Standard zulassung in hr

Hallo zusammen. Bin neu hier im Forum. Hab seit kurzer Zeit ein Boot in hr . Jetzt meine Frage . Da ich das Boot diesen Sommer das erste mal auf meinen Namen zulasse was brauch ich alles an Papieren ? Wie genau funktioniert die Umschreibung des ibs? Und was brauch ich dafür ? Und ist es in hr zwingend notwendig eine Haftpflicht zu haben und wenn ja was ist die günstigste Alternative. Zur Info Boot war bisher auch dort zugelassen ? Was kommen an Kosten auf mich zu ?

Gruß Heiko
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  #2  
Alt 26.04.2014, 16:45
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Lies Dich einfach auf meiner HP ein - da wird Dir geholfen.
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Gruß Fred
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  #3  
Alt 26.04.2014, 16:51
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Ok die Seite kenn ich danke. Aber wie sieht's mit der ummeldung mit dem ibs aus? Und was ist die günstigste Versicherung ?
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  #4  
Alt 26.04.2014, 16:54
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Hallo Heiko,

wo war denn das Boot genau zugelassen und wo willst du es zulassen?

Wenn es in HR zugelassen ist kannst du bei der Kapetanija den Halter ändern.
Dafür brauchst du den Kaufvertrag (Notariell beglaubigt) die alten Bootspapiere und natürlich deinen Ausweis.

Ich kann dir allerdings nicht sagen wie das ist, wenn du kein Kroate bist. Unser Boot ist in HR angemeldet und in den Bootspapieren steht unsere Kroatische Adresse.

Falls du das Boot in D beim WSA anmelden willst, dann hilft ein Anruf beim WSA deines Vertrauens.


Haftpflicht ist Pflicht in HR
Für in HR zugelassene Boote ist die Haftpflicht gegenüber Dritten das Minimum und kostet bei allen ansässigen Versicherungen das gleiche. (Allianz...)
Das sind z.Bsp. die Preise bei der Allianz und Jadransko Osiguranje.


Von 50KW bis 110KW - 360,-Kn
Von 110KW bis 180KW - 505,-Kn
und über 180KW - 600Kn

Eine Kasko musst du dir ausrechnen lassen, da hängen eine Menge Faktoren zusammen.
__________________
Grüße



Isa & Danijel
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  #5  
Alt 26.04.2014, 16:59
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Wird am gleichen Hafen zugelassen wie es zuvor schon war. Aber der ibs ist ja aus Deutschland den muss ich ja hier ändern lassen . Kaufvertrag hab ich keinen beglaubigten
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  #6  
Alt 26.04.2014, 17:14
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Zitat:
Zitat von Contessa Beitrag anzeigen
Dafür brauchst du den Kaufvertrag (Notariell beglaubigt) die alten Bootspapiere und natürlich deinen Ausweis.
Darum mußt du ihn ja auch in HR bei einem RA od. vergleichbarem beglaubigen lassen.
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  #7  
Alt 26.04.2014, 17:25
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Brauch ich das auch wenn der ibs auf meinen Namen lautet ?
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  #8  
Alt 26.04.2014, 17:39
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Sache ist nämlich hab den ibs der noch auf meinen Vater lautet der vom ADAC ausgestellt wurde und ich hab nur einen schenkungsvertrag von meinem Vater an mich. Der ibs läuft nächsten Monat aus d.h. muss eh einen neuen ausstellen lassen .
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  #9  
Alt 26.04.2014, 18:12
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Darum mußt du ihn ja auch in HR bei einem RA od. vergleichbarem beglaubigen lassen.
Wo hast Du das denn her - das ist völlig unsinnig !



Zitat:
Zitat von nemesis91
Sache ist nämlich hab den ibs der noch auf meinen Vater lautet der vom
ADAC ausgestellt wurde und ich hab nur einen schenkungsvertrag von meinem Vater
an mich. Der ibs läuft nächsten Monat aus d.h. muss eh einen neuen ausstellen
lassen .
Mein Tipp :
Ruf in diesem speziellen Fall beim ADAC an und kläre das individuell - vielleicht kannst Du dann auch das alte ADAC-Boots-Kennzeichen behalten.

Mit dem IBS kannst Du bei jedem Hafenkapitän in Kroatien das Boot zulassen - es spielt keine Rolle, dass bzw. wo das Boot vorher auf Deinen Vater zugelassen war, es gibt auf jeden Fall eine Neuzulassung.


Zitat:
Haftpflicht ist Pflicht in HR
Das stimmt nur teilweise, denn Haftpflichtversichrung wird erst ab 15KW Motorstärke geforeert ! Empfehlenswert ist sie aber allemal.

Genaue Infos auf meiner HP !
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Gruß Fred
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  #10  
Alt 26.04.2014, 18:14
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Ok dann setzt ich mich mit dem ADAC in Verbindung. Kostet eine neuzulassung mehr ?
Gut das mit dem Kennzeichen ist doch eigentlich egal oder nicht ?
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  #11  
Alt 26.04.2014, 18:19
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wo hast Du das denn her - das ist völlig unsinnig !
Wenn du keinen Eigentumnachweis auf deinen Namen hast, dann wirst du Probleme beim LK haben. Das müsstest gerade du doch wissen.

Problemlos geht es nur, wenn alle Papiere in Ordnung und auf einen Halter/Eigentümer ausgestellt sind.
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  #12  
Alt 26.04.2014, 18:23
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Gut zur Zulassung brauch ich ja nur eine Versicherung,den ibs, nen Führerschein und nen pass laut der Seite von fred
Ergo interessiert die vom hafenamt der kauf bzw schenkungsvertrag nicht wenn er Net beglaubigt ist
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  #13  
Alt 26.04.2014, 18:25
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Edit:
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  #14  
Alt 26.04.2014, 18:27
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Gut die bekomm ich ja wenn ich die Versicherung abschließe oder ?
Da kommen wir schon zum nächsten ist es besser die Versicherung vor Ort in hr abzuschließen oder vor dem Urlaub in Deutschland
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  #15  
Alt 26.04.2014, 18:34
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Hallo Heiko,

du solltest dir erst einmal darüber im klaren sein was eine Zulassung und was die Anmeldung in HR ist.

In der Überschrift sprichst du nämlich von einer Zulassung in HR und nicht von der Anmeldung.
Für die Namensänderung im IBS brauchst du keine notarielle Beglaubigung.


Für dein deutsches Boot solltest du auch eine Haftpflicht in D abschließen.

So schnell kommt es zu Missverständnissen.

@Fred
Ich gehe mal davon aus, daß es sich bei dem Boot um die Maxum handelt, die Heiko in den pers. Daten stehen hat und die sollte mehr als 15Kw haben.
Deine herzliche Art ist immer wieder überwältigend.
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Grüße



Isa & Danijel
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  #16  
Alt 26.04.2014, 18:37
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Zitat:
Zitat von nemesis91 Beitrag anzeigen
Ok dann setzt ich mich mit dem ADAC in Verbindung. Kostet eine neuzulassung mehr ?
Gut das mit dem Kennzeichen ist doch eigentlich egal oder nicht ?
Das mit dem Kennzeichen ist dann nicht egal, wenn Du das Alte abschaben und das Neue aufkleben musst.
Die Kosten sollten dabei eine untergeordnete Rolle spielen - kannst Du auf der HP des ADAC nachlesen.
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  #17  
Alt 26.04.2014, 18:44
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Wenn du keinen Eigentumnachweis auf deinen Namen hast, dann wirst du Probleme beim LK haben. Das müsstest gerade du doch wissen.

Problemlos geht es nur, wenn alle Papiere in Ordnung und auf einen Halter/Eigentümer ausgestellt sind.
Wenn Du schon solche Tipps gibst solltest Du wissen, dass der IBS den Eigentumsnachweis darstellt.
Ich habe noch niemals gehört, dass man einen Kaufvertrag bei einem kroatischen Notar beglaubigen lassen und den dann beim LK vorlegen muss.

Ich gehe davon aus, dass Du das verwechselst mit der kostenlosen Überlassung unter Verwandten / Freunden - ein solcher Überlassungsvertrag musste bisher tatsächlich von einem kroatischenNotar beglaubigt sein, mittlerweile reicht aber die Unteerschriftsbeglaubigung einer deutschen Behörde.
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Gruß Fred
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  #18  
Alt 26.04.2014, 18:52
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Zitat:
Zitat von Contessa Beitrag anzeigen

@Fred
Ich gehe mal davon aus, daß es sich bei dem Boot um die Maxum handelt, die Heiko in den pers. Daten stehen hat und die sollte mehr als 15Kw haben.
Wovon Du ausgehst ist wenig interessant - ich richte mich nach Fakten und wenn ich diese nicht genau kenne kommt es nun mal zu solchen Hinweisen bezüglich der 15KW.

Zitat:
Zitat von Contessa Beitrag anzeigen
Deine herzliche Art ist immer wieder überwältigend.
Eine einfache Reaktion auf unsinnige Tipps.
Mein Tipp für Dich: zuerst richtig lesen, dann antworten.
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  #19  
Alt 26.04.2014, 18:54
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Wo ist jetzt der Unterschied zwischen Zulassung und Anmeldung ?

Ja hat mehr als 15kw

Kennzeichen ist bisher auch egal da bisher eh noch keins aufgeklebt wurde
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  #20  
Alt 26.04.2014, 18:58
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Zitat:
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Wenn Du schon solche Tipps gibst solltest Du wissen, dass der IBS den Eigentumsnachweis darstellt.
Eben darum Fred. Lese mal nach im ersten Post des TE:
Zitat:
Wie genau funktioniert die Umschreibung des ibs?
Ich verstehe das so, daß der TE eben nicht als Eigentümer des Bootes im IBS steht... Deshalb, Problem!
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  #21  
Alt 26.04.2014, 19:03
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Genau stehe nicht drin den muss ich ja umschreiben lassen was ich ja mitm ADAC klären muss
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  #22  
Alt 26.04.2014, 19:07
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Zitat:
Zitat von nemesis91 Beitrag anzeigen
Genau stehe nicht drin den muss ich ja umschreiben lassen was ich ja mitm ADAC klären muss
Schon klar! Ich hab's schon so verstanden.

Nur Fred hatte kurz eine längere Leitung.
.
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  #23  
Alt 26.04.2014, 19:11
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Ok und was ist jetzt der Unterschied zwischen Zulassung und Anmeldung weil beim Auto ist das ja das selbe und was wäre besser Versicherung hier vor Urlaub oder dort in hr
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  #24  
Alt 26.04.2014, 20:12
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Schon klar! Ich hab's schon so verstanden.

Nur Fred hatte kurz eine längere Leitung.
.
Lieber Kollege, ich glaube, Du hast noch immer nicht verstanden, worum es ging :

Zitat von Contessa
Dafür brauchst du den Kaufvertrag (Notariell beglaubigt) die alten Bootspapiere und natürlich deinen Ausweis.
Darum mußt du ihn ja auch in HR bei einem RA od. vergleichbarem beglaubigen lassen.

Also ging es da um den angeblich zu beglaubigenden Kaufvertrag,
und das hatte ich als Unsinn bezeichnet - das hat nichts mit einer längeren Leitung zu tun.
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Geändert von Fred (26.04.2014 um 20:20 Uhr)
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  #25  
Alt 26.04.2014, 20:19
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Zitat:
Zitat von nemesis91 Beitrag anzeigen
Ok und was ist jetzt der Unterschied zwischen Zulassung und Anmeldung weil beim Auto ist das ja das selbe und was wäre besser Versicherung hier vor Urlaub oder dort in hr
Das Boot wird in Deutschland mit den entsprechenden Papieren zugelassen - in Deinem Fall also beim ADAC, dann bekommst Du eine Zulassungsnummer, die auf dem Bootsrumpf aufzukleben ist.

Diese Zulassung ist dann der IBS, mit diesem und entsprechenden weiteren Papieren wird dann in Kroatien die Bootsanmeldung beim Hafenkapitän vorgenommen mit den entsprechenden Papieren.

Also :

Zulassung bei ADAC in Deutschland
Anmeldung dann beim Hafenkapitän in Kroatien.
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