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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hallo Oskar,
an einer solchen SBF See Ausbildung bin ich auch interessiert. Wer bietet sowas denn an? |
#27
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Hallo Täuberich,
erst einmal ein Herzliches Willkommen im Der Anbieter den ich kenne ist http://www.kuddl.de/ . Sonst natürlich auch noch unser Sonnensegler aus dem . Es gibt sicher noch mehr, vielleicht kennt ja jemand aus dem Forum noch welche.
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Gruß Oscar |
#28
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Hi Oscar,
eine Woche Crashkurs ist heftig für den SBF-See Habe ich auf Fehmarn auch gemacht -mit einem Vormittag Praxis auf einem 6m Charterboot Prüfung in Lübeck - später den Binnen nachgemacht, aber innerhalb eines haben Jahres, sonst Praxis neu (also extra Kosten!) Dafür habe ich 2 Tage allein gelernt und habe mich zur Prüfung angemeldet. Mach bei der Gelegenheit gleich den Pyroschein mit - ist ein Klacks und du bist ja sowiese im Prüfraum. Kosten sind gering, je nach Schule, kannste aber locker allein lernen (waren bisher knapp 50 Fragen) mit Motor unter 5PS (einige Motoren mit 6PS stehen auf der BSH-Freiliste, wie meiner und dürfen auch ohne gefahren werden) darf überall ohne SBF gefahren werden - ausser in einigen Berliner Gewässern mit Sonderregelung (die ich im einzelnen nicht kenne) komisch ist, dass (ausser wo der verband oder vereine das sagen haben) segeln überall frei ist, genau wie paddeln, rudern Tretboot etc.
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#29
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Zitat:
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#30
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Hallo Pit,
Zitat:
http://www.rolfdreyer.de/Neu/Pyro_Pruefung.html nichtsdestotrotz empfehlenswert es zu machen, sonst geht es Dir, wie mir, ich habe immer noch keinen. Zitat:
mfg Klaus |
#31
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Zitat:
Hallo, auf Binnenschiffahrtstraßen ist ab 3 m² Segelfläche der SBF-Binnen unter Segel erforderlich. Auszug aus der: Zitat:
Gruß Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#32
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Führerscheine
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#33
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Zitat:
§3 Abs. 4 der Spoertbootführerscheinverordnung Binnen: "Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist erforderlich für das Führen von Sportbooten, 1. unter Segeln nur auf Binnenschifffahrtsstraßen nach Anlage 2" Anlage 2 zählt dann Gewässer im Raum Berlin auf.
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Gruß Heinz-Dieter |
#34
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Zitat:
(diesmal aber gaaanz lieb und sachlich ) soweit ich es weis, braucht man in Berlin für alles was Segel hat (also ab 0,001 m²) schon den Segelschein. Sonst halt erst ab 3 m². Naja, warten wir mal was Andere dazu meinen Gruß Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#35
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Zitat:
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Gruß Heinz-Dieter |
#36
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Zitat:
Hallo h-d, ähm, glaube hast recht Frage Nr. 500 aus dem Fragenkatalog für den SBF-Binnen (unter Segel): Auf welchen Gewässern ist die Fahrerlaubnis für Sportboote unter Segel erforderlich? Antwort: Auf bestimmten Gewässern in und um Berlin. 1 : 0 für Dich Nein im ernst, war felsenfest der Meinung......, aber ist ja auch schon en paar Tage her mit der Prüfung. Gruß Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#37
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Es gibt in Deutschland Bundeswasserstrassen und Landeswasserstrassen, resp. -gewässer.
Auf den Bundeswasserstrassen brauchst Du den Sportbootführerschein Binnen, wenn Du mehr als 4 PS drauf hast und (aber das weiss ich nicht genau) den A-Schein wenn unter Segel. Auf Landeswasserstarssen brauchst Du je nach Bundesland: In Bayern z.B. keinerlei Schein, wenn Du segelst und für ein Motorboot bekommt fast niemand 'ne Lizenz, also vergessen wir es. In Berlin brauchst Du dafür schon ab nem besserem Bügelbrett, wenn Du ein Laken hochhälst, einen Segelschein. Kurz: es hängt beim Binnensegeln davon ab, in welchem Bundesland Du Dich gerade befindest. Bodensee ist nochmal 'ne Extra-Klasse für sich.... Gruss Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#38
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Also so wie ich das Gesetz lese, hat H-D mit seiner Aussage recht.
Aber trotzdem auch Danke Micromonster, ich war nämlich auf dem gleichen Holzweg. Der Segelschein ist, wenn das Boot einen Motor <3,69KW besitzt, nur in den aufgeführten Gewässern Berlins Pflicht. Die Begriffsbestimmung unter §1 läßt einen flüchtigen Leser glauben dies gilt auf allen Binnenwasserstrassen. Ich kann dies aber nicht 100% sagen, da ich den Text auch nur gelesen habe. Gesetzestexte haben ja da auch ihre Tücken...
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Gruß Oscar |
#39
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Zitat:
ja ist irgendwie verzwickt, auch wenn man das hier liest: Zitat:
Andreas
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#40
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Moin aus Berlin
mein Senf dazu: In Berlin brauchste z.B. für ein Faltpaddelboot mit einer Segelfläche unter 3 qm keinen SBF Binnen (Segeln) Schein ! Echt, glaubt's mir! Fragt ansonsten die Berliner WaschPo, so steht das afaik bei denen irgendwo auf deren Website (bin jetzt zu faul, das rauszusuchen ) Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#41
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Zitat:
Du hast Recht und genau auf dieser Aussage war auch meine Annahme begründet, daß man den Führerschein ab 3qm Segelfläche in jedem Fall braucht. Da aber im Gesetzestext etwas anderes steht, sehe ich die Aussage des DSV als Werbeunterstützung und / oder menschlichen Fehler. Zumal die Aussage von Fun_Sailor die Aussage (bzw. meine Interpretation) des Gesetzes stützt.
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Gruß Oscar |
#42
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Zitat:
Motor: ab 5 PS an der Antriebswelle, d.h. die meisten 6er Motoren sind führerscheinfrei. Segel: Wie bereits oben aus dem Gesetz zitiert: Führerscheinpflicht nur auf den Berliner Gewässern.
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Gruß Heinz-Dieter |
#43
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Zitat:
dat (mit den 4 PS) hatten mir doch ALLE gelesen und es überlerlesen, weil wir wussten was Volker meint Du kannst (genau so wie ich ) schlecht mal einfach was stehen lassen. Es ist doch Vorweihnachtszeit und daher Friede im -Forum Gruß Andreas (Nur zur Sicherheit, falls die Smilies nicht bzw. falsch verstanden werden: das ist ganz lieb und nett gemeint!)
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Zitat:
Es ist ein Schein für Mobo und Segler (für Segler verlangt in Berlin): Ist so ja erst mal korrekt, für welche Segler und wo steht ja nicht dabei. Und dann steht da doch noch ganz klar: Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 5PS (und für nichts anderes ...).
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Gruß Heinz-Dieter |
#45
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Zitat:
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Gruß Heinz-Dieter |
#46
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Zitat:
jaaa, hast ja recht ist ja auch meistens der Grund warum ich's Maul aufmache. Wenn auch schonmal mit den falschen Worten Gruß Andreas
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#47
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Zitat:
will Dir NICHT widersprechen! Nur wenn man den Teil bzw. Stück der Vorschrift liest: Zitat:
Aber, DU hast recht. Gruß Andreas
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#48
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Auszug aus der "Berliner Verordnung"
Fakten, Fakten, Fakten:
(Zitat aus http://www.berlin.de/imperia/md/cont...heine_2005.pdf ) Es besteht Fahrerlaubnispflicht Ø für Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer Nutzleistung von 3,69 kW und mehr auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, Ø für Sportboote unter Segel ab 3 m², Ø für Segelsurfbretter ab 3 m² auf folgenden Binnenschifffahrtsstraßen: · Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 10,20 einschließlich Niederneuendorfer See, Spandauer Havel mit Tegeler See, · Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 16,40 einschließlich Pichelsdorfer Havel und Großer Wannsee, · Spree-Oder-Wasserstraße von der Abzweigung aus der Havel bei Spandau bis Oder-Spree-Kanal (km 45,10) einschließlich Untere Spree, Berliner Spree, Treptower Spree mit: Ruhlebener Altarm, Rummelsburger See, Müggelspree von der Einmündung in die Spree-Oder-Wasserstraße (Köpenick) bis km 11,40 einschließlich Großer und Kleiner Müggelsee sowie „Die Bänke“, Langer See, Große Krampe, Seddinsee, Griebnitzsee, Kleinmachnower See, Stölpchensee, Pohlesee und Kleiner Wannsee. Das Segeln auf Kanälen ist verboten! Die Fahrerlaubnispflicht wird nachgewiesen durch den Sportbootführerschein Binnen ausgestellt für die jeweilige Antriebsart. Er berechtigt zum Führen von Sportbooten (weniger als 15 m Länge) · mit Antriebsmaschine · unter Segel · als Segelsurfbrett auf Binnenschifffahrtsstraßen. Ein Sportboot ist ein Fahrzeug, das nicht gewerbsmäßig sondern gewöhnlich für Sport- und Erholungszwecke verwendet wird. Der Führer eines Segelbootes mit an- bzw. eingebautem Motor bedarf nur dann einer Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Antriebsmaschine, wenn er den Motor auch tatsächlich einsetzt. Ausgenommen von der Fahrerlaubnispflicht sind Fahrzeuge, die nur durch Muskelkraft oder ein Segel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden. Ein Sportbootführerschein Binnen, welcher die Berechtigung zum Führen von Sportbooten unter Segel enthält, berechtigt nicht gleichermaßen zum Führen eines Segelsurfbrettes. Für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine von 15 m bis weniger als 25 m Länge ist ein Sportschifferzeugnis nach der Binnenschifferpatentverordnung erforderlich. .....(usw.blabla....) Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#49
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Re: Auszug aus der "Berliner Verordnung"
Moin Fun_Sailor,
und genau das ist der Satzt der ein wenig Verwirrung stiftet: Zitat:
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Wieso ? Ist doch eindeutig...
D.h. Ruderboote darfste z.B. ohne Schein fahren, ebenso die von mir erwähnten Faltpaddelboote mit weniger als 3 qm Segelfläche. So what ? Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
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