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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 07.12.2005, 11:15
Täuberich Täuberich ist offline
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Hallo Oskar,

an einer solchen SBF See Ausbildung bin ich auch interessiert. Wer bietet sowas denn an?
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  #27  
Alt 07.12.2005, 11:42
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Oscar Oscar ist offline
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Hallo Täuberich,

erst einmal ein Herzliches Willkommen im

Der Anbieter den ich kenne ist http://www.kuddl.de/ .

Sonst natürlich auch noch unser Sonnensegler aus dem .

Es gibt sicher noch mehr, vielleicht kennt ja jemand aus dem Forum noch welche.
__________________
Gruß

Oscar
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  #28  
Alt 07.12.2005, 12:17
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Pit Pit ist offline
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Hi Oscar,
eine Woche Crashkurs ist heftig für den SBF-See
Habe ich auf Fehmarn auch gemacht -mit einem Vormittag Praxis auf einem 6m Charterboot
Prüfung in Lübeck - später den Binnen nachgemacht, aber innerhalb eines haben Jahres, sonst Praxis neu (also extra Kosten!) Dafür habe ich 2 Tage allein gelernt und habe mich zur Prüfung angemeldet.
Mach bei der Gelegenheit gleich den Pyroschein mit - ist ein Klacks und du bist ja sowiese im Prüfraum. Kosten sind gering, je nach Schule, kannste aber locker allein lernen (waren bisher knapp 50 Fragen)

mit Motor unter 5PS (einige Motoren mit 6PS stehen auf der BSH-Freiliste, wie meiner und dürfen auch ohne gefahren werden) darf überall ohne SBF gefahren werden - ausser in einigen Berliner Gewässern mit Sonderregelung (die ich im einzelnen nicht kenne)

komisch ist, dass (ausser wo der verband oder vereine das sagen haben) segeln überall frei ist, genau wie paddeln, rudern Tretboot etc.
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #29  
Alt 07.12.2005, 12:52
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Pit
... später den Binnen nachgemacht, aber innerhalb eines haben Jahres, sonst Praxis neu (also extra Kosten!) ...
Das ist ein Ammenmärchen, das man oft hört ... Du kannst jederzeit (auch nach 20 Jahren, wenn es die Führerscheine dann noch gibt), nach dem SBF-See nur mit einer Theorieprüfung den Binnen erwerben ...
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  #30  
Alt 07.12.2005, 13:27
derdilbert derdilbert ist offline
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Hallo Pit,
Zitat:
Zitat von Pit
Mach bei der Gelegenheit gleich den Pyroschein mit - ist ein Klacks und du bist ja sowiese im Prüfraum. Kosten sind gering, je nach Schule, kannste aber locker allein lernen (waren bisher knapp 50 Fragen)
Das ändert sich gerade! Siehe auch hier:
http://www.rolfdreyer.de/Neu/Pyro_Pruefung.html
nichtsdestotrotz empfehlenswert es zu machen, sonst geht es Dir, wie mir, ich habe immer noch keinen.

Zitat:
Zitat von Pit
komisch ist, dass (ausser wo der verband oder vereine das sagen haben) segeln überall frei ist, genau wie paddeln, rudern Tretboot etc.
Ich dachte immer, das hängt mehr mit dem Auftreten von Berufsschifffahrt zusammen, oder liege ich hier falsch?

mfg
Klaus
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  #31  
Alt 07.12.2005, 13:39
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Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Zitat:
Zitat von derdilbert
Ich dachte immer, das hängt mehr mit dem Auftreten von Berufsschifffahrt zusammen, oder liege ich hier falsch?
mfg
Klaus

Hallo,

auf Binnenschiffahrtstraßen ist ab 3 m² Segelfläche der SBF-Binnen unter Segel erforderlich.

Auszug aus der:

Zitat:
Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin)

vom 22. 03. 1989 (BGBI. I S. 536, 1102)
zuletzt geändert durch Artikel 10 der vierten Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften v. 28. 02. 2001 (BGBI. I S. 338)

§ 1 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung sind
1. Binnenschiffahrtsstraßen die Wasserstraßen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes) mit Ausnahme der Seeschiffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen,
2. Sportboote von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge von weniger als 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m2 Fläche fortbewegt werden.

§ 2 Fahrerlaubnis
(1) Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschifffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart. Dieses gilt abweichend von § 2 der Verordnung zur Anwendung und Ergänzung der Sportbootführerscheinverordnung- Binnen sowie der Binnenschiffschifferpatentverordnung vom 5. Juni 1990 der Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe des Landes Berlin (GVBl S. 1276)auf Binnenschifffahrtsstraßen im Land Berlin auch für Führer von Sportbooten mit Wohnsitz im Geltungsbereich dieser Verordnung außerhalb des Landes Berlin.
Auf "sonstigen" Wasserflächen kann der Gewässerbetreiber/-inhaber den Segelschein verlangen.

Gruß
Andreas
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-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #32  
Alt 07.12.2005, 14:14
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Standard Führerscheine

Vielleicht hilft das ja:

http://www.segelschule-rueckenwind.d...rerscheine.htm
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  #33  
Alt 07.12.2005, 14:29
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Zitat:
Zitat von Micromonster
auf Binnenschiffahrtstraßen ist ab 3 m² Segelfläche der SBF-Binnen unter Segel erforderlich.
Das ist unzutreffend.

§3 Abs. 4 der Spoertbootführerscheinverordnung Binnen:
"Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist erforderlich für das Führen von Sportbooten,
1. unter Segeln nur auf Binnenschifffahrtsstraßen nach Anlage 2"

Anlage 2 zählt dann Gewässer im Raum Berlin auf.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #34  
Alt 07.12.2005, 14:42
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von Micromonster
auf Binnenschiffahrtstraßen ist ab 3 m² Segelfläche der SBF-Binnen unter Segel erforderlich.
Das ist unzutreffend.

§3 Abs. 4 der Spoertbootführerscheinverordnung Binnen:
"Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist erforderlich für das Führen von Sportbooten,
1. unter Segeln nur auf Binnenschifffahrtsstraßen nach Anlage 2"

Anlage 2 zählt dann Gewässer im Raum Berlin auf.
Hallo h-d,

(diesmal aber gaaanz lieb und sachlich )

soweit ich es weis, braucht man in Berlin für alles was Segel hat (also ab 0,001 m²) schon den Segelschein. Sonst halt erst ab 3 m².

Naja, warten wir mal was Andere dazu meinen

Gruß
Andreas
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  #35  
Alt 07.12.2005, 14:48
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Naja, warten wir mal was Andere dazu meinen
Vielleicht versuchst du es einfach mal mit Lesen. Zu diesem Thema ist ja der vollständige Gesetzestext verfügbar, z. B. hier: http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFBinVO.html
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Gruß Heinz-Dieter
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  #36  
Alt 07.12.2005, 15:17
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von Micromonster
Naja, warten wir mal was Andere dazu meinen
Vielleicht versuchst du es einfach mal mit Lesen. Zu diesem Thema ist ja der vollständige Gesetzestext verfügbar, z. B. hier: http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFBinVO.html

Hallo h-d,

ähm, glaube hast recht

Frage Nr. 500 aus dem Fragenkatalog für den SBF-Binnen (unter Segel):

Auf welchen Gewässern ist die Fahrerlaubnis für Sportboote unter Segel erforderlich?

Antwort: Auf bestimmten Gewässern in und um Berlin.

1 : 0 für Dich

Nein im ernst, war felsenfest der Meinung......, aber ist ja auch schon en paar Tage her mit der Prüfung.

Gruß
Andreas
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  #37  
Alt 07.12.2005, 15:39
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Volker Volker ist offline
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Es gibt in Deutschland Bundeswasserstrassen und Landeswasserstrassen, resp. -gewässer.

Auf den Bundeswasserstrassen brauchst Du den Sportbootführerschein Binnen, wenn Du mehr als 4 PS drauf hast und (aber das weiss ich nicht genau) den A-Schein wenn unter Segel.

Auf Landeswasserstarssen brauchst Du je nach Bundesland:
In Bayern z.B. keinerlei Schein, wenn Du segelst und für ein Motorboot bekommt fast niemand 'ne Lizenz, also vergessen wir es.

In Berlin brauchst Du dafür schon ab nem besserem Bügelbrett, wenn Du ein Laken hochhälst, einen Segelschein.

Kurz: es hängt beim Binnensegeln davon ab, in welchem Bundesland Du Dich gerade befindest.

Bodensee ist nochmal 'ne Extra-Klasse für sich....

Gruss

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #38  
Alt 07.12.2005, 16:22
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Also so wie ich das Gesetz lese, hat H-D mit seiner Aussage recht.

Aber trotzdem auch Danke Micromonster, ich war nämlich auf dem gleichen Holzweg.

Der Segelschein ist, wenn das Boot einen Motor <3,69KW besitzt, nur in den aufgeführten Gewässern Berlins Pflicht.

Die Begriffsbestimmung unter §1 läßt einen flüchtigen Leser glauben dies gilt auf allen Binnenwasserstrassen.


Ich kann dies aber nicht 100% sagen, da ich den Text auch nur gelesen habe.

Gesetzestexte haben ja da auch ihre Tücken...
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Gruß

Oscar
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  #39  
Alt 07.12.2005, 17:26
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Zitat:
Zitat von Oscar
Also so wie ich das Gesetz lese, hat H-D mit seiner Aussage recht.
Aber trotzdem auch Danke Micromonster, ich war nämlich auf dem gleichen Holzweg.
Hallo Oscar,

ja ist irgendwie verzwickt, auch wenn man das hier liest:

Zitat:
Sportboot-Führerschein-Binnen
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Ist von der Seite des DSV unter "Führerscheine", und wenn man das liest meint man doch das man den Segelschein auf Binnenwassertsraßen braucht

Andreas
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  #40  
Alt 07.12.2005, 20:50
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Moin aus Berlin
mein Senf dazu: In Berlin brauchste z.B. für ein Faltpaddelboot mit einer Segelfläche unter 3 qm keinen SBF Binnen (Segeln) Schein !
Echt, glaubt's mir! Fragt ansonsten die Berliner WaschPo, so steht das afaik bei denen irgendwo auf deren Website (bin jetzt zu faul, das rauszusuchen )
Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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  #41  
Alt 08.12.2005, 06:54
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Zitat:
Sportboot-Führerschein-Binnen
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Ist von der Seite des DSV unter "Führerscheine", und wenn man das liest meint man doch das man den Segelschein auf Binnenwassertsraßen braucht

Andreas
Hallo Micromonster,

Du hast Recht und genau auf dieser Aussage war auch meine Annahme begründet, daß man den Führerschein ab 3qm Segelfläche in jedem Fall braucht.

Da aber im Gesetzestext etwas anderes steht, sehe ich die Aussage des DSV als Werbeunterstützung und / oder menschlichen Fehler.
Zumal die Aussage von Fun_Sailor die Aussage (bzw. meine Interpretation) des Gesetzes stützt.
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Gruß

Oscar
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  #42  
Alt 08.12.2005, 07:18
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Zitat:
Zitat von Volker
Auf den Bundeswasserstrassen brauchst Du den Sportbootführerschein Binnen, wenn Du mehr als 4 PS drauf hast und (aber das weiss ich nicht genau) den A-Schein wenn unter Segel.
Stimmt so nicht.

Motor: ab 5 PS an der Antriebswelle, d.h. die meisten 6er Motoren sind führerscheinfrei.

Segel: Wie bereits oben aus dem Gesetz zitiert: Führerscheinpflicht nur auf den Berliner Gewässern.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #43  
Alt 08.12.2005, 07:26
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von Volker
Auf den Bundeswasserstrassen brauchst Du den Sportbootführerschein Binnen, wenn Du mehr als 4 PS drauf hast und (aber das weiss ich nicht genau) den A-Schein wenn unter Segel.
Stimmt so nicht.

Motor: ab 5 PS an der Antrienswelle, d.h. die meisten 6er Moturen sind führerscheinfrei.

Segel: Wie bereits oben aus dem Gesetz zitiert: Führerscheinpflicht nur auf den Berliner Gewässern.
Hallo h-d,

dat (mit den 4 PS) hatten mir doch ALLE gelesen und es überlerlesen, weil wir wussten was Volker meint

Du kannst (genau so wie ich ) schlecht mal einfach was stehen lassen.

Es ist doch Vorweihnachtszeit und daher Friede im -Forum

Gruß
Andreas

(Nur zur Sicherheit, falls die Smilies nicht bzw. falsch verstanden werden:
das ist ganz lieb und nett gemeint!)
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  #44  
Alt 08.12.2005, 07:27
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Zitat:
Zitat von Oscar
Aussage des DSV als Werbeunterstützung und / oder menschlichen Fehler.
Nun ja, die Formulierung ist vielleicht etwas missverständlich, aber korrekt.

Es ist ein Schein für Mobo und Segler (für Segler verlangt in Berlin): Ist so ja erst mal korrekt, für welche Segler und wo steht ja nicht dabei.

Und dann steht da doch noch ganz klar: Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 5PS (und für nichts anderes ...).
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  #45  
Alt 08.12.2005, 07:30
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Zitat:
Zitat von Micromonster
Du kannst (genau so wie ich ) schlecht mal einfach was stehen lassen.
Nee, wenn ich sehe, dass was nicht stimmt, lasse ich es nicht stehen. Sonst sehe ich die Gefahr, dass es jemand liest, der es nicht besser weiß, und glaubt.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #46  
Alt 08.12.2005, 07:41
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von Micromonster
Du kannst (genau so wie ich ) schlecht mal einfach was stehen lassen.
Nee, wenn ich sehe, dass was nicht stimmt, lasse ich es nicht stehen. Sonst sehe ich die Gefahr, dass es jemand liest, der es nicht besser weiß, und glaubt.
Hallo,

jaaa, hast ja recht ist ja auch meistens der Grund warum ich's Maul aufmache. Wenn auch schonmal mit den falschen Worten

Gruß
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  #47  
Alt 08.12.2005, 07:48
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Zitat:
Zitat von h-d.
Es ist ein Schein für Mobo und Segler (für Segler verlangt in Berlin): Ist so ja erst mal korrekt, für welche Segler und wo steht ja nicht dabei.
Hallo,

will Dir NICHT widersprechen!

Nur wenn man den Teil bzw. Stück der Vorschrift liest:
Zitat:
Sportboot-Führerschein-Binnen
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen
und man dann aufhört mit lesen, man nicht in irgendwelchen Anhängen (hier #2) der Verordnung nachliest, dann kommt man (wie Oskar + ich) zu dem Schluß, das man auf Binnenschiffahrtsstraßen den Segelschein braucht.



Aber, DU hast recht.

Gruß
Andreas
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  #48  
Alt 08.12.2005, 12:05
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Standard Auszug aus der "Berliner Verordnung"

Fakten, Fakten, Fakten:

(Zitat aus http://www.berlin.de/imperia/md/cont...heine_2005.pdf )
Es besteht Fahrerlaubnispflicht
Ø für Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer Nutzleistung von
3,69 kW und mehr auf allen Binnenschifffahrtsstraßen,
Ø für Sportboote unter Segel ab 3 m²,
Ø für Segelsurfbretter ab 3 m²
auf folgenden Binnenschifffahrtsstraßen:
· Havel-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 10,20 einschließlich Niederneuendorfer See, Spandauer Havel mit Tegeler See,
· Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bei Spandau bis km 16,40 einschließlich Pichelsdorfer Havel und Großer Wannsee,
· Spree-Oder-Wasserstraße von der Abzweigung aus der Havel bei Spandau bis Oder-Spree-Kanal (km 45,10) einschließlich Untere Spree, Berliner Spree, Treptower Spree mit:
Ruhlebener Altarm, Rummelsburger See, Müggelspree von der Einmündung in die Spree-Oder-Wasserstraße (Köpenick) bis
km 11,40 einschließlich Großer und Kleiner Müggelsee sowie
„Die Bänke“, Langer See, Große Krampe, Seddinsee, Griebnitzsee, Kleinmachnower See, Stölpchensee, Pohlesee und Kleiner Wannsee.
Das Segeln auf Kanälen ist verboten!
Die Fahrerlaubnispflicht wird nachgewiesen durch den Sportbootführerschein Binnen ausgestellt für die jeweilige Antriebsart.
Er berechtigt zum Führen von Sportbooten (weniger als 15 m Länge)
· mit Antriebsmaschine
· unter Segel
· als Segelsurfbrett
auf Binnenschifffahrtsstraßen. Ein Sportboot ist ein Fahrzeug, das nicht gewerbsmäßig sondern gewöhnlich für Sport- und Erholungszwecke verwendet wird.
Der Führer eines Segelbootes mit an- bzw. eingebautem Motor bedarf nur dann einer Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Antriebsmaschine, wenn er den Motor auch tatsächlich einsetzt.
Ausgenommen von der Fahrerlaubnispflicht sind Fahrzeuge, die nur durch
Muskelkraft oder ein Segel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.

Ein Sportbootführerschein Binnen, welcher die Berechtigung zum Führen von Sportbooten unter Segel enthält, berechtigt nicht gleichermaßen zum Führen eines Segelsurfbrettes.
Für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine von 15 m bis
weniger als 25 m Länge ist ein Sportschifferzeugnis nach der
Binnenschifferpatentverordnung erforderlich.

.....(usw.blabla....)

Gruß Fun_Sailor
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  #49  
Alt 08.12.2005, 12:32
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Standard Re: Auszug aus der "Berliner Verordnung"

Moin Fun_Sailor,

und genau das ist der Satzt der ein wenig Verwirrung stiftet:

Zitat:
Zitat von Fun_Sailor
Ausgenommen von der Fahrerlaubnispflicht sind Fahrzeuge, die nur durch Muskelkraft oder ein Segel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.
Andreas
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  #50  
Alt 08.12.2005, 12:36
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Wieso ? Ist doch eindeutig...
D.h. Ruderboote darfste z.B. ohne Schein fahren, ebenso die von mir erwähnten Faltpaddelboote mit weniger als 3 qm Segelfläche.
So what ?

Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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