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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo liebe Boot-Freunde,
Ich habe mal ein Boot ersteigert aber weil es meine Freundin nicht gut fand, wieder bei Ebay verkauft. Ich habe das Boot beschrieben und das der Motor läuft. Habe vor Gebotsabgabe ausdrücklich um Besichtigung gebeten um somit spätere Nachverhandlungen oder Rückgabe auszuschließen. Habe auch jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Boot wurde besichtigt, Probelauf Motor und Getriebe wurden durchgeführt. Käufer war zufrieden und ich habe auch positive Bewertung bekommen. Jetzt kommt der Käufer nach einem halben Jahr an und will mir einen Frostschaden am Motor unterjubeln! Er sagt, Motor läuft einwandfrei hat aber Frostschaden. Ich bin kein Mechaniker und habe von sowas keine Ahnung, bei der Besichtigung War alles ok und jetzt kommt er mit sowas!?! Ich kann auch nicht sagen, wo er das Boot im Winter gelagert hat. Wie kann ein Motor einwandfrei laufen und gleichzeitig sagt er, der Motor ist Schrott? Er droht mit Anwalt .... Habt ihr mit sowas Erfahrungen? Liebe Grüße |
#2
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Bleib ruhig und verweis ihn darauf das wir gerade Winter hatten.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#3
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Wenn es ein halbes Jahr her ist, war er selbst im ( und zum ) Winter Eigner.
Wenn er nicht, oder nicht richtig eingewintert hat ist es nicht Dein Problem ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#4
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Hallo 45meilen,
Er behauptet, es war schon vorher und ich habe es beim Kauf nicht gesagt! Ich habe aber keine Ahnung und wo soll ich da gucken? Ich habe vom Vorbesitzer auch keine Infos darüber. Wir haben den Motor gestartet, lief alles sauber und ordentlich. Da gab es keine Probleme.... Er war ja mit einen Kumpel da und der hat sich den Motor genau angeschaut, Öl und was sonst so alles. Ich habe die beiden 1h alles angucken und prüfen lassen und da war alles ok. Nun sagt er sowas und redet von Gutachter und Gericht .... Grüße Lc-600 |
#5
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Lass ihn ruhig drohen, warte bis was kommt, kann ich mir aber nicht vorstellen.
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Gruß Torsten ![]() ![]() ![]() |
#6
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Moin!
Ob die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde, kann wohl nur ein Fachmann sagen. ... aber ... Wie lange ist der Verkauf exakt her? Ich frage, weil sich die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt. ![]() viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. ![]() Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." |
#7
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![]() Zitat:
Beim Verkauf war es ja wohl eben noch nicht. Wenn Du dann noch jede Garantie und / oder Gewährleistung ausgeschlossen hast und es verkauft wurde wie besehen, lehne Dich entspannt zurück ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#8
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Wenn Du ruhigen Gewissens sagen kannst, dass bei dir nichts war.
Verkauf als Privatperson mit positiver Bewertung bei EB..... Ich würde da nichts machen. Meine Meinung. Entscheiden must Du.
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Bis Dann und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel Christian |
#9
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Der Nachweis DEINER Schuld wird sicher spannend.......und für den Anwalt eine echte Herausforderung.
Ruhig bleiben und die gegenerische Partei kommen lassen....... Leute gibt's !
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#10
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![]() Zitat:
Fakt ist wie hier schon geschrieben, dass gerade ein Winter vorbei ist und ob er richtig eingewintert hat. Da würde ich als ersten mal die Rechnung der Fachfima anfordern. Hättest Du nun wissentlich einen Mangel verschwiegen, könntest Du Schadenersatzpflichtig werden. Da Du das aber nicht getan hast hast Du auch kein Problem: Denn er muss Dir nachweisen, dass das Boot den Schaden zum Zeitpunkt des Kaufs hatte und Du von diesem Mangel wustest. Das ist so gut wie unmöglich nachzuweisen. Ich würde ihm auf schriftliche Anfrage etc nichts weiter antworten als Frage nach Rechnung der Einwinterung und Beweis dafür das Du etwas verschwiegen hast.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#11
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Ich würde ihm auf schriftliche Anfrage etc nichts weiter antworten als
Frage nach Rechnung der Einwinterung und Beweis dafür das Du etwas verschwiegen hast.[/QUOTE] Das und nichts mehr, aber eigentlich würde ich garnicht reagieren, bis die Klage kommt. Dann entsprechend den Nachweis über die sachkundige Einwinterung anfordern. Alles was man vor einer Klage schreibt sind verfrühte Asse aus dem Ärmel ziehen.
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Gruß Albert |
#12
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wenn er das hier liest spielste eh mit offenem Blatt
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#13
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Davon ausgehend das Deine Darstellung vollumfänglich zutrifft, kannst Du ganz entspannt sein und erstmal abwarten ob der Käufer wirklich mitttels Anwalt gegen Dich vorgeht.
Im übrigen würde ich zu dem ganzen Vorgang keine weiteren Aussagen ihm gegenüber und in der Öffentlichkeit (also auch hier im Forum) zu machen. Sollte wirklich was vom Anwalt kommen, kannst Du immer noch einen eigenen RA einschalten. Die Beweislast liegt hier beim Kläger (also Käufer) und solange man Dir keine arglistige Täuschung oder ähnliches nachweisen kann, bist Du auf der sicheren Seite. Wichtig ist halt nur, dass Du die Schotten dicht machst und Dich nicht zu irgendwelchen mündlichen oder schriftlichen Aussagen hinreissen läßt, die man Dir später vor Gericht (sollte es überhaupt dazu kommen) vorhalten kann und sich dann ggf. negativ für Dich auswirken können. Im übrigen ist die Aussage des Käufers, der Motor sei in Ordnung, hat aber einen Frostschaden wenig schlüssig und eigentlich ein Widerspruch in sich selbst. Gruß Alexander |
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