boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 34
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 07.12.2005, 19:57
Benutzerbild von Mic_FX
Mic_FX Mic_FX ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: Hamburg
Beiträge: 103
1 Danke in 1 Beitrag
Standard

Moin, Moin
Deutsches Steuerrecht??

Fragen über Fragen

warum einfach wenn es auch schwierig geht?

fragt sich mit Grüßen aus HH Mic.

P.S. das ist einThema, welches Deutschland niemals in den Griff bekommen wird
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 07.12.2005, 20:09
Juergen B Juergen B ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.12.2002
Beiträge: 556
50 Danke in 31 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tomtom
stellt sich mal wieder die Frage was bedeutet "aktuell"?
Habe noch ein interessantes Urteil vom 03.03.2005 gefunden:

http://jurion.de/login/login.jsp?goT...&docid=1-93671
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 07.12.2005, 20:16
Benutzerbild von Tomtom
Tomtom Tomtom ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Hamm, Liegeplatz: Rünthe
Beiträge: 501
Boot: Ten Broeke 900 AK
481 Danke in 243 Beiträgen
Standard

Na also,

dann ist die Sachlage doch endlich geklärt: in der Überschrift steht "können" befreit werden. Ergo wenn der Vermieter optiert hat, kann auch MwSt. veranschlagt werden! Also alles Rechtens. (Schade eigentlich, hatte mich insgeheim schon auf Weihnachtsgeld von der Marina gefreut )

Gruß
Tom
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 07.12.2005, 20:24
Juergen B Juergen B ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.12.2002
Beiträge: 556
50 Danke in 31 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tomtom
Na also,

dann ist die Sachlage doch endlich geklärt: in der Überschrift steht "können" befreit werden. Ergo wenn der Vermieter optiert hat, kann auch MwSt. veranschlagt werden! Also alles Rechtens. (Schade eigentlich, hatte mich insgeheim schon auf Weihnachtsgeld von der Marina gefreut )

Gruß
Tom
Nö, optieren geht laut Auskunft vom Finanzamt nur bei gewerblichen Mietern. Bei Privatpersonen dürfe nicht optiert werden.

Darum geht es aber eigentlich nicht. Selbst wenn er optieren dürfte, wäre der Hafenbetreiber sicher leicht davon zu überzeugen, nicht zu optieren. Warum soll jemand durch vermeidbare Steuern sein Produkt teurer und damit weniger konkurrenzfähig machen.

"können" muß da stehen, da gewisse Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt sein müssen (z.B. langfristige Vermietung).
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 07.12.2005, 22:30
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.07.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 4.709
9.018 Danke in 3.815 Beiträgen
Standard

Wusstet ihr, daß ca 60% aller weltweit!!! gedruckte Literatur die sich mit Steuern befasst über das deutsche Steuerrecht handelt.

Weltweit !!!
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day
1000in1day2014 - Baltic Tour
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 08.12.2005, 07:02
Benutzerbild von Tomtom
Tomtom Tomtom ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Hamm, Liegeplatz: Rünthe
Beiträge: 501
Boot: Ten Broeke 900 AK
481 Danke in 243 Beiträgen
Standard

Hallo,

habe nochmal nachgefragt und entscheident für unser Problem ist wohl dieser Passus:


2Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die kurzfristige Vermietung auf Campingplätzen und die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind;

zu solchen "Betriebsvorrichtungen" zählen auch die Steganlagen.

Viele Grüße
Tom
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 08.12.2005, 08:08
Benutzerbild von Tomtom
Tomtom Tomtom ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Hamm, Liegeplatz: Rünthe
Beiträge: 501
Boot: Ten Broeke 900 AK
481 Danke in 243 Beiträgen
Standard AAARGHHH!!

So um die Verwirrung komplett zu machen, ich hab grad noch folgende Info erhalten:

am 03. März 2005 hat der EuGH (C-428/02) entschieden:

"Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass der Begriff der Vermietung von Grundstücken die Vermietung von Liegeplätzen für das Festmachen von Booten im Wasser sowie von Stellplätzen im Hafen für die Lagerung dieser Boote an Land umfasst."

somit wäre wir wieder Ust-frei
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 08.12.2005, 09:19
Juergen B Juergen B ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.12.2002
Beiträge: 556
50 Danke in 31 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Tomtom
zu solchen "Betriebsvorrichtungen" zählen auch die Steganlagen.

Viele Grüße
Tom
Das macht nichts, denn:

Zitat:
Sofern die Steganlage Betriebsvorrichtung (§ 4 Nr. 12 Buchst. a Satz 2 UStG 1980) ist, muß auch deren Vorhaltung als unselbständige Nebenleistung beurteilt werden, die das rechtliche Schicksal der steuerfreien Grundstücksvermietung teilt. Es ist offensichtlich, daß die Überlassung der Steganlage mit der Liegeplatzvermietung in engem Zusammenhang steht und üblicherweise vorkommt. Entgegen der Ansicht des FA ist sie auch gegenüber der Vermietungsleistung nebensächlich. Denn im Vordergrund steht die Überlassung der Wasserfläche. Wenn diese Berechtigung zur Nutzung der Wasserfläche gegeben ist, können die tatsächlichen Vorrichtungen wie Stege und Pfähle geschaffen werden. Das Innehaben dieser Vorrichtungen verschafft hingegen nicht die rechtliche Möglichkeit zur Benutzung der Wasserfläche
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 08.12.2005, 10:53
Benutzerbild von Tomtom
Tomtom Tomtom ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Hamm, Liegeplatz: Rünthe
Beiträge: 501
Boot: Ten Broeke 900 AK
481 Danke in 243 Beiträgen
Standard

Hallo nochmal,

grad erfahren, das EuGH Urteil ist das aktuellste und absolut bindend. Es wurde aber wohl erst im Oktober veröffentlicht. Demnach haben wir nun die Möglichkeit, die Mwst. zurückzufordern. Bin mal auf die Reaktionen gespannt

Viele Grüße
Tom
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 34



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.