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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.04.2014, 15:29
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Standard Verständnisfrage: stellvertretend oder amtierender Bgm.?

Ihr wisst doch alles.

Wenn ein Bürgermeister in Urlaub ist und sein 1. Stellvertreter sein Amt übernimmt. Ist dieser denn von der genauen Bezeichnung her: Amtierende Bürgermeister oder amtierender stellvertretende Bürgermeister?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #2  
Alt 11.04.2014, 15:36
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Ich würde sagen es ist der amtierende stellvertreten Bm.
Evtl umgedreht.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #3  
Alt 11.04.2014, 15:49
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"Würde sagen...", bringt mich nicht weiter.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #4  
Alt 11.04.2014, 15:51
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Aus dem Süden kann ich Dir gar nicht helfen. Das ist nämlich eine Frage des auf Länderebene geregelten Kommunalrechts.
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Beste Grüße

John
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  #5  
Alt 11.04.2014, 15:56
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Da beide in Amt und Würden sind, sind beide amtierende Bürgermeister. Man nennt diesen "Namenszusatz" aber nicht, weil ja die Person weiß, dass sie im Amt ist. Du sagst ja auch nicht: "Hier kommt die amtierende Kanzlerin." Oder:" Das ist der Lkw-fahrende LKW-Fahrer." Also ist es immer der Bürgermeister, bzw. dessen 1. Stellvertreter. ---> Sagt jemand, der mal 10 Jahre in einem Stadtrat gesessen hat.
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Micha


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  #6  
Alt 11.04.2014, 15:59
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Wenn der zweite Vorsitzende eines Vereins vorrübergehend die Aufgaben des ersten Vorsitzenden übernimmt,bleibt er immer noch der zweite Vorsitzende!
Abgeleitet davon bleibt der Stellvertreter auch wenn er das Amt vorrübergehend ausübt immer noch Stellvertreter des amtierenden Bürgermeisters!

So wird es zumindest bei unseren Vereinen gesehen!
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  #7  
Alt 11.04.2014, 16:07
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Wenn also nun der 1. Stellvertretende Bürgmeister in Ausübung einer Urlaubsvertretung, als Amtierender Bürgermeister von der Zeitung bezeichnet wird, ist das verkehrt?
Es müsste "Amtierender stellv. Bgm." heißen, oder was?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #8  
Alt 11.04.2014, 16:12
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Er ist dann immer noch der stellvertretende Bürgermeister.

Bei uns müssen 2 im Urlaub sein, ich bin nur 2ter Stellvertreter




Gruß Markus
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Eigentlich bin ich ganz anders - ich komme nur viel zu selten dazu
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  #9  
Alt 11.04.2014, 16:13
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wenn also nun der 1. Stellvertretende Bürgmeister in Ausübung einer Urlaubsvertretung, als Amtierender Bürgermeister von der Zeitung bezeichnet wird, ist das verkehrt?
Es müsste "Amtierender stellv. Bgm." heißen, oder was?



Ja, so ist es.
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  #10  
Alt 11.04.2014, 16:15
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Mit dem "amtierender" meinten sie wohl, er übt die Stellvertretung aus.
In meinen Augen ist das aber nicht gerade glücklich ausgedrückt, "amtieren" tut er ja auch ohne die Stellvertretung wahrzunehmen..
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  #11  
Alt 11.04.2014, 16:49
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wenn also nun der 1. Stellvertretende Bürgmeister in Ausübung einer Urlaubsvertretung, als Amtierender Bürgermeister von der Zeitung bezeichnet wird, ist das verkehrt?
Es müsste "Amtierender stellv. Bgm." heißen, oder was?
Hier im Süden ist derjenige der "amtierende Bgm." der gerade das Bgm.amt ausübt. I.d.R. ist das der 1. Bgm.; in dessen Urlaubszeit kann es auch der 2. sein. Wer es auch ist, er hat den Titel amt. Bgm.
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 11.04.2014, 18:14
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Zitat:
Zitat von subzero0 Beitrag anzeigen
Er ist dann immer noch der stellvertretende Bürgermeister.

Bei uns müssen 2 im Urlaub sein, ich bin nur 2ter Stellvertreter




Gruß Markus
Willkommen Kollege bin nur bei Veranstaltungen der stellv. Bürgermeister aber
fast nie der am. stellv. Bürgermeister.
Obwohl bei uns spricht man dabei immer vom stellv. Bürgermeister auch wenn er obligatiorisch die Geschäfte führt.
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 11.04.2014, 18:36
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Jörg, lass ma raus, Probleme mit dem Typ
Oder eher ne Rangfrage
Wenn sich da einer aufplustern sollte, warte bis der " richtige " wieder im Amt ist
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #14  
Alt 11.04.2014, 22:17
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Nein, kein Problem mit ihm. Mir ging es nur um eine Qualitätsberichterstattung der Tageszeitung und der Verzerrung der im zusammenhang stehenden Tatsachen, durch geschickte Wortwahl.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #15  
Alt 12.04.2014, 09:50
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Qualitätsberichterstattung der Tageszeitung
Wo gibt es das noch?
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  #16  
Alt 17.04.2014, 12:18
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Da beide in Amt und Würden sind, sind beide amtierende Bürgermeister. Man nennt diesen "Namenszusatz" aber nicht, weil ja die Person weiß, dass sie im Amt ist. Du sagst ja auch nicht: "Hier kommt die amtierende Kanzlerin." Oder:" Das ist der Lkw-fahrende LKW-Fahrer." Also ist es immer der Bürgermeister, bzw. dessen 1. Stellvertreter. ---> Sagt jemand, der mal 10 Jahre in einem Stadtrat gesessen hat.

Völlig richtig! Es heißt nur "stellvertretend" (in 27 Jahren DRV-Bund habe ich noch nicht einmal "amtierend" gelesen oder geschrieben)[emoji4] Im Amt sind beide...



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Gruß, Wera
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  #17  
Alt 18.04.2014, 10:11
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In den meisten Bundesländern gibt es die sogenannte Eingleisigkeit in der Rathausführung.
Das heißt, der/die BürgermeisterIn (hauptamtlich) ist direkt von der Bevölkerung gewählt und ChefIn der Verwaltung. Für die Vertretung als Chefin der Verwaltung ist in der Regel der 1. Stadtrat oder so ... zuständig.
Ebenfalls sind BürgermeisterIn auch für repräsentative Aufgaben zuständig. Bei Abwesendheit, Urlaub usw. springt ein stellv. BürgermeisterIn ein. Er übernimmt aber nicht die Verwaltungsaufgaben. Es gibt meistens bis zu drei Stellvertreter, die nur im Vertretungsfall in Erscheinung treten. Sie werden dann mit stellv. Bürgermeister angeredet.
Ich selber bin 3. stellv. Bürgermeister der Hansestadt Stade.


Liebe Grüße

Uwe
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Gruß aus der Hansestadt Stade
Uwe
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  #18  
Alt 18.04.2014, 13:15
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Im Gemeinderecht gibt es das Wort - amtierend - nicht. Ein stellvertretender Bürgermeister ist und bleibt ein Stellvertreter, ob er nun mal gerade in dieser Funktion eine Entscheidung trifft oder nicht.
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  #19  
Alt 18.04.2014, 13:36
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Dandy Dandy ist offline
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Was ist der Unterschied zwischen einer Hundehütte und einem stv. Bürgermeister?

Die Hundehütte ist für den Hund, der stv. Bürgermeister für die Katz
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  #20  
Alt 14.08.2014, 07:49
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pelikan104 pelikan104 ist offline
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Er ist dann immer noch stellv. Bürgermeister. Das amtierende oder 1., 2. usw fällt weg.


Liebe Grüße aus Stade

Uwe
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Gruß aus der Hansestadt Stade
Uwe
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  #21  
Alt 15.08.2014, 11:25
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wenn also nun der 1. Stellvertretende Bürgmeister in Ausübung einer Urlaubsvertretung, als Amtierender Bürgermeister von der Zeitung bezeichnet wird, ist das verkehrt?
Nein. Weil ...

Zitat:
Zitat von Gebhard Beitrag anzeigen
Im Gemeinderecht gibt es das Wort - amtierend - nicht. Ein stellvertretender Bürgermeister ist und bleibt ein Stellvertreter, ob er nun mal gerade in dieser Funktion eine Entscheidung trifft oder nicht.
... ganz genau! .... es nämlich kein Fachbegriff ist. Nach herkömmlichem Verständnis ist der stellvertretende Bürgermeister eben der Stellvertreter. Seine Kompetenz, die Aufgaben des Vertretenen wahrzunehmen, bezieht er daraus, dass er in seiner Funktion als Stellvertreter im Verhinderungsfall des Amtsinhabers dessen Aufgaben wahrzunehmen hat. Er unterschreibt auch in aller Regel als "stellvertretender Bürgermeister" oder "stellvertretender Vorsitzender". Natürlich nimmt er damit auch das Amt des Vertretenen wahr, so dass man sagen könnte, dass er "amtiert". Unter einem amtierenden Bürgermeister, Vereinsvorsitzenden usw. versteht man aber herkömmlich einen, der dieses Amt wahrnimmt, ohne es regulär innezuhaben. Ein häufiges Beispiel ist der Vorsitzende, der die Geschäfte des Vorsitzenden nach Ablauf seiner regulären Amtszeit wahrnimmt, bis der Nachfolger gewählt ist. Er bezieht seine Kompetenz daraus, dass er das Amt selbst ("amtierend") wahrnimmt. Man sagt dann auch "geschäftsführend". Der Stellvertreter macht es nicht geschäftsführend, sondern kraft seiner Kompetenz als Stellvertreter.

Aber da es kein terminus technicus ist, würde ich einen Pressebericht - so saumäßig ungenau die oft sind - deswegen nicht als falsch ansehen.

Sunbeamer
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