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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! | 
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	Themen-Optionen | 
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			#1  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Der Pyroschein(FKN) wird überflüssig - also noch überflüssiger als er so schon ist: http://www.yacht.de//panorama/news/d...ig/a87665.html 
		
		
		
		
		
		
			 
		
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	Liebe Grüße Mattze  | 
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			#2  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Ausgabe vom 1. April? 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 
	Siggi  | 
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			#3  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Hätte mich auch gewundert ..... 
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	Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------  | 
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			#4  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Ab 2015 aber für alle
		 
		
		
		
		
		
		
			
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	Viele Grüße Stefan  | 
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			#5  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Für "richtige" Signalmittel ändert sich aber nix, so wie ich das sehe. (Kal.4 ect.) 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
	Handfackeln und die Spielsachen von Signalstiften taugen eh mehr für die Tonne als für die See.  | 
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			#6  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Raketen sind Signalstifte?
		 
		
		
		
		
		
		
			
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			#7  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Da habe ich beim ersten lesen auch kurz dran gedacht - es scheint aber mehr dran zu sein.
		 
		
		
		
		
		
		
			
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	Liebe Grüße Mattze  | 
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			#8  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen durften schon länger ohne Schein(SKN) die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen werden, sofern der Besitz über die Waffe nach Weisungen erfolgt. Praktische hatte das in jüngster Zeit aber wohl kaum eine Bedeutung angesichts des bürokratischen Aufwands um die Waffe (Aufbewahrung, Transport, etc.) - sprich zumindest ich habe in den Charter-Angeboten noch nie von der Möglichkeit gelesen auch eine SigPi zu bekommen. Und einen Hamburger Kasten habe ich an Bord einer Charteryacht auch noch nicht gesehen. Signalraketen sind aber der SigPi+Mun auch in Steighöhe, Brenndauer, Lichtstärke,... gleichwertig. Lediglich in der Handhabung liegt wohl ein kleiner Vorteil. Die SigPi kann einhändig abgefeuert werden für die Fallschirmrakete benötigt man beide Hände. 
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	Liebe Grüße Mattze  | 
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			#9  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 
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	Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------  | 
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			#10  
			
			
			
			
			
		 
		
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			....im Netz gefunden.. 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 
	Charterboote: Hat der Vercharterer sein Boot mit einer Leuchtpistole ausgerüstet, entsprechende Waffenbesitzkarte und Aufbewahrung an Bord vorausgesetzt, darf der Charterer die Leuchtpistole im Notfall einsetzen ohne selbst Inhaber der Waffenbesitzkarte zu sein. Es muss zuvor eine entsprechende Einweisung durch den Vercharterer erfolgen. Das Führen oder der Transport der Leuchtpistole an Land ist dem Charterer nicht gestattet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde oder an die Wasserschutzpolizei. Landespolizeiamt -Wasserschutzpolizei- Mühlenweg 166; 24116 Kiel Tel.: 0431/ 160 6411; Fax: 0431/ 160 64119 eMail: Kiel.LPA41@polizei.landsh.de  | 
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			#11  
			
			
			
			
			
		 
		
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			WaffG § 12 "Ausnahmen von den Erlaubnispflichten 
		
		
		
		
		
		
			(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese .... 3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er ... d) als Charterer von seegehenden Schiffen zur Abgabe von Seenotsignalen den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf; ..." 
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	Liebe Grüße Mattze  | 
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			#12  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
 Aber schön, dass der Stuss mit dem FKN aufhört. Wieder eine nutzlose deutsche Insellösung weniger.  | 
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			#13  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Zitat: 
	
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			#14  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Die arbeiten wir auch noch ab 
		
		
		
		
		
		
			
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	Gruss Vestus  | 
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			#15  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Jetzt hat sich auch Mecklenburg-Vorpommern der Regelung aus SH angeschlossen und ermöglicht die Verwendung von Pyrotechnik nach Einweisung durch Vercharterer. 
		
		
		
		
		
		
		
		
	
 
	Link: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regi.../sm/?pid=79254 Nur der Eigner eines Sportboots muss natürlich weiterhin eine Prüfung ablegen. Denn nur für ein kommerzielles Charterunternehmen ist die geforderte Prüfung eine "rechtsformale Härte", für den privaten Skipper nicht Gruß Peter  | 
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			#16  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Im Rahmen des AGG wäre das dann aber abzuklären, warum ich als Mieter eines Bootes keinen und als Eigentümer einen Schein brauche. Ob das dann Bestand hat?
		 
		
		
		
		
		
		
			
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 Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro 
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			#17  
			
			
			
			
			
		 
		
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			Finde ich auch, ne Einweisung vom Verkäufer müsste dann ausreichen. 
		
		
		
		
		
		
			
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 Gruß Christoph 
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