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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 26.03.2014, 20:35
Benutzerbild von Michael.S
Michael.S Michael.S ist offline
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Standard Online Petition: Kleinlastwagen (Pickup) wie LKW besteuern

Hallo zusammen,

der Eine oder Andere zieht mit seinem Pickup hier ebenfalls sein Boot. In den Papieren ist oftmals LKW eingetragen. Damit sind einige Nachteile verbunden. Versicherung zum Beispiel. Sowie Sonntagsfahrverbot mit Trailer etc.

Am meisten Stört mich aber diese Willkür bei der Besteuerung. Denn der Finanzbeamte kann nach ermessen entscheiden, ob der Klassifizierung in den Papieren akzeptiert wird, also Steuer nach Gewicht, oder ob das Fahrzeug nach PKW manier nach Hubraum/Emission bezahlt werden muss.

Die Beamten haben hier sogar die Anweisung das zu machen, was dem Staat mehr Geld einbringt!

Ich finde das nicht in Ordung und habe mich deshalb dieser Online-Petition angeschlossen und habe dort unterzeichnet. Wenn alle gleich sind, dann bitte alle und nicht Randgruppen benachteiligen.

https://epetitionen.bundestag.de/pet..._50137.nc.html

Wer mag ist natürlich eingeladen dies ebenfalls zu tun!

Grüße Michael
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  #2  
Alt 27.03.2014, 07:04
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rudergänger rudergänger ist offline
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Sonntagsfahrverbot wegen Trailer ist nicht richtig, weil es ein Sportgerät ist!!!
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Grüße Michael
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  #3  
Alt 27.03.2014, 07:08
Benutzerbild von Onkel-Pit
Onkel-Pit Onkel-Pit ist offline
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Zitat:
Zitat von rudergänger Beitrag anzeigen
Sonntagsfahrverbot wegen Trailer ist nicht richtig, weil es ein Sportgerät ist!!!
In einigen Bundesländern schon !! Das ist sache des Bundeslandes, hier gibt es keine einheitliche Reglung
__________________
Gruß Sven
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  #4  
Alt 27.03.2014, 07:20
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rudergänger rudergänger ist offline
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Na ja, das Sonntagsfahrverbot ist in der StVO geregelt und die gilt nun mal bundeseinheitlich!!!
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Grüße Michael
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  #5  
Alt 27.03.2014, 07:23
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volvorider volvorider ist offline
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Jetzt folgen sicher 4 Seiten Diskussionen um das Sonntagsfahrverbot...

Finde die Sache gut und bin dabei.
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  #6  
Alt 27.03.2014, 07:46
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rudergänger rudergänger ist offline
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Zitat:
Zitat von volvorider Beitrag anzeigen
Jetzt folgen sicher 4 Seiten Diskussionen um das Sonntagsfahrverbot...
Von meiner Seite sicherlich nicht! Ich habe mein Landratsamt mit dieser Frage beschäftigt und die Antwort schriftlich: Ich darf mit meinem Pickup (zugelassen als LKW) meinen Bootstrailer am Sonntag bundesweit ziehen.
__________________
Grüße Michael

Geändert von rudergänger (27.03.2014 um 07:47 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #7  
Alt 27.03.2014, 08:02
ferenc ferenc ist offline
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Ich sehe die Sache eher emotionslos, denn wer ein Fahrzeug wählt, welches eindeutig über eine größere Ladefläche verfügt als Fahrgastzelle hat doch kein Problem.

Also Lastenesel mit Singlecab oder Sportscab kein Problem und Doublecab als PKW besteuert.
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  #8  
Alt 27.03.2014, 08:19
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Ich sehe die Sache eher emotionslos, denn wer ein Fahrzeug wählt, welches eindeutig über eine größere Ladefläche verfügt als Fahrgastzelle hat doch kein Problem.

Also Lastenesel mit Singlecab oder Sportscab kein Problem und Doublecab als PKW besteuert.
Jaaa.... Wenn es nur so einfach wäre
warum wird ein merzedes vito mit eingetragenen 5 Sitzplätzen ohne Probleme als LKW besteuert ein landrover defender 130 aber als PKW ? Mit dem 130er muss man jedesmal zum Finanzamt und alles ausmessen lassen und ob der FA beamte das anerkennt ist dann immer noch nicht sicher. ich glaube nicht das die Petition was bringt.
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  #9  
Alt 27.03.2014, 08:21
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tabaluga0487 tabaluga0487 ist offline
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Zitat:
Zitat von rudergänger Beitrag anzeigen
Von meiner Seite sicherlich nicht! Ich habe mein Landratsamt mit dieser Frage beschäftigt und die Antwort schriftlich: Ich darf mit meinem Pickup (zugelassen als LKW) meinen Bootstrailer am Sonntag bundesweit ziehen.

Moin Zusammen,

die Ausnahmeregelung, wonach das Sonntagsfahrverbot für LKW mit FREIZEITANHÄNGERN ( Bootstrailer, Wohnwagen, Pferdeanhänger) NICHT gilt, ist schon vor Jahren ( 9/10.10.2007 in Merseburg) von der Verkehrministerkonferenz der Länder abgesegnet worden, und in einer Beschlussfassung vom Verkehrsministerium geregelt worden. §46 Abs. 1, Nr. 7 StVO. Nur einzelne Bundesländer haben es in den Letzten Jahren ( 2007 ist ja noch nicht so lange her.) immer noch nicht konkret umgesetzt.
Das große Problem ist aber, das auch einige Schupos immer nocht nicht davon wissen . Ich habe öfters mit einem T5 Pritsche bzw. einem Amarok Wohnwagen und Boot am WE nach Mecklenbug überführt und bin auch mal an uninformierte Beamte geraten. Zack, Kelle raus, ein Auftritt wie ehemalige Super-Vopos ( unfreundlich, herrisch, Höhenschönhausen-Ton).
Da ich schon einige Jährechen als Nutzfahrzeugverkäufer hinter mir habe, hatte ich in weiser Vorraussicht den ganzen Scheixx ausgedruckt dabei.
Die Uniformierten wollten davon nix wissen, ich bat dann nachdrücklich ( sehr nachdrücklich) sich zumindest das Begleitschreiben Ihres Dienstherren durchzulesen. Nach 30 Sekunden konnte ich dann weiterfahren.

gruß, Dirk
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...ich finds klasse, Campingtoiletten " Porta Potti" oder "Cactus II" zu nennen...
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  #10  
Alt 27.03.2014, 08:32
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Zitat:
Zitat von JCM Beitrag anzeigen
Jaaa.... Wenn es nur so einfach wäre
warum wird ein merzedes vito mit eingetragenen 5 Sitzplätzen ohne Probleme als LKW besteuert ein landrover defender 130 aber als PKW ? Mit dem 130er muss man jedesmal zum Finanzamt und alles ausmessen lassen und ob der FA beamte das anerkennt ist dann immer noch nicht sicher. ich glaube nicht das die Petition was bringt.
Ich bin wohl doch schon zu lang aus Deutschland weg , das ist natürlich Mist.

Das es keine einheitliche Regelung gibt ist sicher Unsinn.

Ich dachte bis zu deinem Beitrag das Mixto, also fünf oder sechs Sitzer Vito´s oder VW Busse auch nicht mehr als LKW besteuert würden.

Das die Petition etwas in Bewegung setzt kann ich mir auch nicht vorstellen.
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  #11  
Alt 27.03.2014, 08:38
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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Zitat:
Zitat von tabaluga0487 Beitrag anzeigen
Moin Zusammen,

die Ausnahmeregelung, wonach das Sonntagsfahrverbot für LKW mit FREIZEITANHÄNGERN ( Bootstrailer, Wohnwagen, Pferdeanhänger) NICHT gilt, ist schon vor Jahren ( 9/10.10.2007 in Merseburg) von der Verkehrministerkonferenz der Länder abgesegnet worden, und in einer Beschlussfassung vom Verkehrsministerium geregelt worden. §46 Abs. 1, Nr. 7 StVO. Nur einzelne Bundesländer haben es in den Letzten Jahren ( 2007 ist ja noch nicht so lange her.) immer noch nicht konkret umgesetzt.
Das große Problem ist aber, das auch einige Schupos immer nocht nicht davon wissen . Ich habe öfters mit einem T5 Pritsche bzw. einem Amarok Wohnwagen und Boot am WE nach Mecklenbug überführt und bin auch mal an uninformierte Beamte geraten. Zack, Kelle raus, ein Auftritt wie ehemalige Super-Vopos ( unfreundlich, herrisch, Höhenschönhausen-Ton).
Da ich schon einige Jährechen als Nutzfahrzeugverkäufer hinter mir habe, hatte ich in weiser Vorraussicht den ganzen Scheixx ausgedruckt dabei.
Die Uniformierten wollten davon nix wissen, ich bat dann nachdrücklich ( sehr nachdrücklich) sich zumindest das Begleitschreiben Ihres Dienstherren durchzulesen. Nach 30 Sekunden konnte ich dann weiterfahren.

gruß, Dirk
Könntest du mir das Schreiben zukommen lassen oder online stellen?
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #12  
Alt 27.03.2014, 08:58
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Moin Stephan,

gib einfach mal den § 46 trallala in Google ein,dort findest Du mehrere PDF Datein zum runterladen und ausdrucken. Bei mir ist es schon ne´Weile her, und irgendwann hab ich den Scheixx weggeschmissen. Mittlerweile sollte es sich aber bei den Schutzleuten rumgesprochen haben, das LKW bis 3,5 t zGG mit Freizeitanhängern generell vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen sind.

Zum Thema: Das Finanzamt macht, was es will. Diese Diskussionen mit Kunden, deren Amarok als PKW besteuert wurde, hab ich leidlich hinter mir. Das Finanzamt wird auf eine Online Petition schlichtweg Scheixxxx...
An Gerichtsurteile hält sich das Finanzamt nicht.
Das heisst es dann: Dem Urteil schließt sich das Finanzamt nicht an.
Muss mann sich mal Vorstellen. Unsereiner hat Mist gebaut, wird zu Knast verurteilt, und Du sagst zum Richter: "Sorry, aber du kannst hier Urteilen, was Du willst, ich schließe mich Deinem Misturteil nicht an.
Schlagzeile in der Zeitung: Richter duch Krampfartigen Lachanfall im Greichtssaal erstickt.
Wir haben mit der Finanzverwaltung mittlerweile einen Staat im Staate, der sich an Rechtsprechung nicht hält.
Noch nen Beispiel: Mehrere Gerichtsurteile von Höchten Gerichten gibt es zum Thema: Scheidungskosten sind absetzbare Sonderausgaben ( Zuletzt vom FH Düsseldorf 2013) Das BMI reagiert mit einen Nichtsanwendungserlass.
Noch Fragen???????????

Netten Gruß, Dirk
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  #13  
Alt 27.03.2014, 09:15
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Also ich kenne die Regelung auch nur so, wenn die Ladefläche größer als die Fläche der Kabine, dann LKW-Zulassung möglich.

Bei dem Vergleich Landrover Defender 130 und Vito bzw. T-5 Doka verstehe ich das Problem nicht, dass da nachgemessen wird ist doch verständlich. Somal der Defender für den Beamten auch eher ein Exot ist und das Verhältnis der Flächen zumindestens auf Bildern im Intenet nicht so eindeutig ist...

Beim Amarok kann man doch eindeutig beim Doka davon ausgehen, dass es sich um ein PKW handelt nach dieser Regelung.
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  #14  
Alt 27.03.2014, 09:16
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Zitat:
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Moin Zusammen,

die Ausnahmeregelung, wonach das Sonntagsfahrverbot für LKW mit FREIZEITANHÄNGERN ( Bootstrailer, Wohnwagen, Pferdeanhänger) NICHT gilt, ist schon vor Jahren ( 9/10.10.2007 in Merseburg) von der Verkehrministerkonferenz der Länder abgesegnet worden, und in einer Beschlussfassung vom Verkehrsministerium geregelt worden. §46 Abs. 1, Nr. 7 StVO. Nur einzelne Bundesländer haben es in den Letzten Jahren ( 2007 ist ja noch nicht so lange her.) immer noch nicht konkret umgesetzt.
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gruß, Dirk
richtig.... ich hatte mich damals auch diesbezueglich schlau gemacht ... und seit ca. zwei jahren ist die sache ("eigentlich" muss man wohl leider sagen) bundesweit und offiziell durch ... das schreiben IST online.... muss ma nach dem link suchen.... die wenigen einzelfaelle die da noch entstehen koennten bei denen das tasaechlich schiefgeht (die gibts immer und in jedem auch noch so vermeintlich klar geregelten rechtsbereich...) wuerden sich dann spaetestens im folgenden verfahren in wohlgefallen aufloesen....

eine ganz andere nummer ist die ermessenssache bei der anerkennung als lkw.... jedenfalls hab ich selbst da noch keine schlechten erfahrungen gemacht und fahre seit zig jahren pickup in allen groessen und varianten.... aber einzel und problemfaelle gibts wohl auch hier immer mal wieder...
die vorteile des ermessensspielraums (nach denen die meisten ja laut rufen...) gereichen dann in einzelfaellen eben auch mal zum nachteil.... (und nein ich arbeite nicht beim finanzamt... .... ) ohne den ermessensspielraum waeren viele kleine derzeit jedenfalls keine lkw....... kommt eben immer darauf an woran man es festmachen soll.... keine einfache frage.
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Grüsse aus dem Süden!

Joschka
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  #15  
Alt 27.03.2014, 10:24
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Den Vito gibt es in kurz, lang und extralang. Der extralange wird als 5-Sitzer mit hinteren Blechseitenwänden als LKW durchgehen. Dass nachgemessen wird, ist wohl verständlich.
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  #16  
Alt 27.03.2014, 12:05
trucker1958 trucker1958 ist offline
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Ich hatte das Problem schon vor ca. 20 Jahre, mein Bruder und ich hatten einen Toyota Pick Up und das Finanzamt wollte den Wagen unbedingt sehen damit ich ihnen glaubhaft machen konnte Das es ein LKW war. bei der Vorführung hatte der Finanzbeamte dann auch selber gesehen da der Wagen nur zwei Sitze hatte, somit war es dann klar und sie haben es dann endlich verstanden. Das Fahrzeug hatte sogar noch eine offene Ladefläche. Hinter mir stand das selbe Modell mit loser aufgesetzter Wohnkabine, da meinte der Beamte Das das Fahrzeug als PKW versteuert werden müsste, weil keine Ladefläche zu erkennen war und somit keine LKW Zulassung hätte. Ich finde es bloß mal wieder komisch wie in Deutschland wieder mal mit verschieden Mitteln gemessen wird. Was aus dem Fall geworden ist weiß ich leider nicht.

Gerd
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  #17  
Alt 27.03.2014, 12:56
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Übrigens: Ihr braucht euch nicht mehr lange mit dem Finanzamt rumärgern wegen der KFZ-Steuer.

Die treibt in Zukunft der Zoll ein!!!
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Grüße Michael
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  #18  
Alt 27.03.2014, 13:00
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Das mit dem Zoll kann ich nicht ganz nachvollziehen ist das ein Insider?
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  #19  
Alt 27.03.2014, 14:26
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Der Zoll ist für die KFZ Steuer jetzt zuständig
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  #20  
Alt 27.03.2014, 14:48
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Zitat:
Zitat von trucker1958 Beitrag anzeigen
Der Zoll ist für die KFZ Steuer jetzt zuständig
... und wird nach und nach in allen Bundesländern der Empfänger der Steuer.

In manchen Bundesländern gab es schon Post vom Zoll zwecks Steuer.
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Grüße Michael
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  #21  
Alt 27.03.2014, 17:41
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Wahrscheinlich erinnert sich hier keiner, aber ... Die jetzt geltende Regelung wurde erst vor ca. zehn Jahren in Kraft gesetzt. Vorher konnte man jeden PKW mit wenigen Handgriffen zum steuerbegünstigten LKW machen. Was viele als Steuerschlupfloch genutzt haben.
Ihr glaubt nicht ernsthaft, dass das wieder jemand zurückdreht, oder?

@Rudergänger
Wenn man auf die StVO verweist, schadet es nicht, vorher einen Blick hinein zu werfen
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  #22  
Alt 27.03.2014, 22:20
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Zum Sonntagsfahrverbot:

letzte Seite, erster Post:

http://www.boote-forum.de/showthread...rverbot&page=5
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  #23  
Alt 28.03.2014, 08:27
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Jetzt hackt euch doch mal nicht so ums Sonntagsfahrverbot. Allein die Dissukssion zeigt das Klärungsbedarf bei dem Thema benötigt wird. 10 Leute, 20 Meinungen ...

Sinn meines Posts ist die Petition. Auch wenns recht unwarscheinlich erscheint bei diesem Randgruppen-Thema 50.000 Stimmen zu mobilisieren muss es Trotzdem versucht werden!

Denn ich vertrete die Meinung dass die Entscheidung ob PKW oder LKW beim vergeben der Papiere getroffen werden muss. Damit ist für den Bürger Planungssicherheit gegeben und mann muss sich nicht mit den darauffolgenden Ämtern rumschlagen ...
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  #24  
Alt 29.03.2014, 15:04
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Was hast du denn mit 50.000 Stimmen?
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  #25  
Alt 29.03.2014, 15:19
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Mit einem Quorum 50.000 Stimmen hast du, sagen wir mal "bessere", chancen auf eine öffentliche Beratung im Peitionsausschuss. Wenn da nur ein paar Hunter für votieren juckt das den Politikern nur einen furtz
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