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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Leute.
1. Mal wieder das leidliche Thema der Mwst. Unser Boot ist ein Eigenbau meines Opas.. Wie ist das wenn ich jetz in ein Land fahre in dem ein Mwst Nachweis gefordert ist?? Es hat ja niemand jemals das Boot gekauft und somit existiert kein Kaufvertrag... 2.Mal angenommen ich würde den Kahn meinem Opa abkaufen. Muss ich dann eine Mwst an den Staat zahlen?? Oder gibt es vielleicht rein rechtlich gesehen die Möglichkeit der Schenkung?? Wie sieht es da auch mit Mwst.? Sehr komplizert das Thema - hab bisher im Forum keine passenden Antworten gefunden u bin deshalb sehr gespannt Beste Grüße Diddi
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Dieser Eintrag wurde 625 mal von Diddi bearbeitet (Zuletzt um 13:49 Uhr) Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Baubericht der Fernweh eBook zum Baubericht |
#2
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im zweifel kaufbelege der materialien sammeln
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#3
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Hallo Diddi,
das Thema ist doch ganz einfach. Mwst - oder besser gesagt Umsatzsteuer - fällt nur dann an, wenn ein Gewerbetreibender etwas verkauft. Ich gehe davon aus, dass dein Opa keine Werft hat. Aus diesem Grunde fällt keine USt an. -> Privat an privat = keine UST
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#4
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![]() Zitat:
Vielleicht ist das Boot ja älter als Bj 85? Dann braucht es nur noch einen Nachweis, daß es seitdem in der EU war. ![]() |
#5
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Die Sammlung der Belege reicht als Nachweis für die Mehrwertsteuer. Sollte der Ordner etwas sperrig sein, kann man sich beim örtlichen Zollamt für das Machwerk eine Mehrwertsteuerbescheinigung ausstellen lassen. Das ist dann so amtlich wie es halt irgend geht.
Sollten die Belege nicht mehr vorhanden sein ![]() Gruß Bernd aus Bielefeld |
#6
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Hi Zusammen,
ich mache das gerade mit meinem Eigenbau..... 1. Flaggenzertifikat oder irgendeine andere Bootsnummer ausstellen lassen ( man braucht ein Kennzeichen) 2. die Belege auflisten (dann hat einen der Beamte beim Zoll gleich lieb) 3. MwSt Sammelnachweis gegen eine kleine Gebühr abholen Ich wirklich nix dolles, dauert nur etwas, da die Beamten beim Binnenzoll sowas wohl nicht jeden Tag machen und daher viele Rückfragen haben |
#7
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...... aber Didi`s Opa hat das Schiff gebaut, da gibt es keine Belege für Schrauben, Holz, Leim usw.
![]() Gruß, Uwe ![]() |
#8
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Wieso brauche ich so einen Nachweis?
Ich habe mein Boot privat gekauft - habe einen vertrag dazu, muss ich den jetzt immer dabei haben, enn ich in die NL Fahre? von meinem Auto habe ich ja auch keinen nachweis dabei, obwohl vom Händler gekauft. Da reicht dei zulassung. Ist das bei Booten anders? Ich habe ein Kennzeichen vom WSA Ich blick da bis heute trotz etlicher Threads hier im BF zu dem Thema immer noch nicht durch. ein sich fragender Pit.
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#9
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Danke erstmal für eure Antworten
Also das Boot hat mein Opa von 1982 bis 1986 gebaut. Damit fällt wohl flach das es vor 1985 gebaut wurde.. (oder zählt der Baubeginn??)) Und ich möchte bezweifeln dass er da noch die Belege von jeder Schraube hat.. Das einzige was er sicher hat ist ne selbst zusammengestellte Übersicht über alle Ausgaben... Ne werft hatte er natürlich nicht - gebaut wurde das Boot auf' m Hinterhof von men Freund. Und das ganze noch dazu in der Ex DDR - u ich weiss jetz ehrlich esagt nicht mal ob es da überhaupt ne MWSt gab?? ![]() Und wie gesagt geht es darum, dass wir nächstes Jahr die Donau runter Richtung Schwarzes Mee fahren wollen - da passieren wir n paar Staaten die den Nachweis wollen... Deswegen hatten wir überlegt ob mein Opa mir das Boot for 1Euro verkauft, so dass wir n Mwst Nachweis über 16Cent hätten.. Oder wie gesagt über ne Schenkung - aber da hab ich noch weniger Ahnung von... Diddi
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Dieser Eintrag wurde 625 mal von Diddi bearbeitet (Zuletzt um 13:49 Uhr) Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Baubericht der Fernweh eBook zum Baubericht |
#10
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Wenn`s`von 82 bis 86 gebaut wurde, würde ich einen Kaufvertrag mit Opa von 1984 machen, und gut is. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du da Ärger bekommst....
Ein neuer Vertrag bringt nichts, es sei denn Dein Opa kann die MwSt ausweisen. |
#11
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Wenn das Boot in der DDR gebaut war das nicht in der EU.
Wenn du die Donau ins Schwarze Meer fahren willst, kannst du die Doris von der Beluga kontaktieren. Die hat das kürzlich erst gemacht. Sie hat gerade auch ein Buch darüber veröffentlicht. http://www.boote-forum.com/phpBB2/viewtopic.php?t=25933 Die Doris gibt der gerne Auskünfte. Ich hatte auch viele Fragen, da ich diese Tour auch machen will. Auch der Walter (WHE im Forum) hat das 2000 gemacht. Auch er war zu Auskünften bereit und hat auch ein Buch darüber geschrieben. http://www.boote-forum.com/phpBB2/vi...donau+schwarze Ansonsten kannst du auch mich gerne kontaktieren. Habe schon einen dicken Order mit Infos. |
#12
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Da der WolfB mich schon mal ins Gespräch gebracht hat, möchte ich eigentlich nur sagen, dass wir auf unserer Tour durch 9 Länder, u.a.Slowakei,Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Türkei, Griechenland, Italien, Frankreich, nicht ein einziges Mal nach der Mwst. befragt wurden. Ich bin mir nicht mal sicher, ob Rumänen oder Bulgaren wissen was das ist.
Ich würde an deiner Stelle mal ganz offiziell eine Anfrage an die schlauen Herrn der Fachpresse machen. Das Thema ist heikel und weder Kroaten (wenn du da hin willst) noch Italiener sind so richtig Liebe, wenn sie dich erst mal an der Kandarre haben. Aber ich könnte mir vorstellen, dass die Herren von der Finanzbehörde eher scharf sind auf blitzend weiße Doppeldecker als auf nette, alte Handgestrickte. Viele Grüße Doris http://www.Beluga-on-tour.de |
#13
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Hallo Doris...
Danke für die Antwort!! Hab übrigens dein Buch bestellt - allerdings bei amazon ![]() Diddi
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Dieser Eintrag wurde 625 mal von Diddi bearbeitet (Zuletzt um 13:49 Uhr) Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Baubericht der Fernweh eBook zum Baubericht |
#14
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Danke didi,
und sag mal was dazu, wenn du es gelesen hast. Viel Spaß!!! Und natürlich steht mien Angebot, wenn du noch Fragen hast, die ich beantworten kann, nur her damit. Doris |
#15
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![]() Zitat:
ich weiß zwar auch nicht ob es Usus ist aber als man mich das letzte Mal auf der Nordsee etwas nördlich von Ameland "rechts rausgewinkt" hat, wollten die - allerdings recht freundlichen - Herren der niederländischen nassen Polizei neben den Pässen auch einen Eigentumsnachweis sehen, der in Form einer Kopie des Kaufvertrages mit Nachweis der bezahlten Märchensteuer als solcher akzeptiert wurde. Meine persönliche Erfahrung, die ich sicher mit vielen teile, ist, dass proportional zur zunehmenden Anzahl papierförmiger Nachweise die Anzahl bürokratischer Hürden und Fragen abnimmt. Kai |
#16
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![]() Zitat:
Gruß Wepi |
#17
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Hi Wepi,
nicht ganz... bei der Anmeldung wird nach der ersten Inbetriebnahme gefragt...kontolliert wird die nicht ![]() Bei mir ist die Inbetriebnahme ( inzwischen Amtlich nachweisbar ) etwa 11 Monate nach Baubeginn gewesen...glaube mir,Du hättest mit dem Boot nicht fahren wollen ![]() Bei heutigen Neubauten wird das garnicht mal soo selten gemacht, da man den Eigenbau innerhalb der EU erst nach 5 jahren verkaufen darf ![]() Handbreit Bodo |
#18
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Hurra endlich habe ich Gewissheit.........ich habe keine Ahnung........
Warum muß man einen Kaufvertrag mitführen ![]() Seit wann wird bei einem Privatverkauf die Mehrwertsteuer ausgewiesen???? Wie oft soll man denn dann auf ein und den selben Gegenstand Mehrwertsteuer bezahlen ![]() Bin in NL an der Grenze auf der Autobahn schon mal rausgewunken worden. Nach kurzer Vorlage des Ausweises (Bootsschein) wurde dieser mit der Baunummer des Bootes abgeglichen und danach hieß es "gute weiterfahrt". So wie ich das verstanden habe willst du ja kein Boot ins Ausland verkaufen, sondern im Ausland damit fahren und anschließend wieder mitnehmen. Tom
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Love me Fender |
#19
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Hi Tom,
Du hast schon recht mit Deinen Fragen, aber es ist tatsächlich so,dass man die Mwst alle 3 Jahre zahlt, wenn man es richtig falsch anstellt und noch etwas Pech dazu kommt ![]() Wenn Du ein Boot in die EU einführst, musst Du nachweisen, dass die Mwst dafür bezahlt ist (könnte ja auch gerade im nicht EU Ausland gekauft worden sein) und Du musst nachweisen, dass es nicht länger als 3 jahre außerhalb der EU war. Die zahlung der Mwst weist man natürlich nicht mit einem (Privat) Kaufvertrag nach, sondern zB mit der Rechnung, die der erste Eigner beim Kauf erhalten hat.Du musst also nicht nachweisen dass Du die Steuer bezahlt hast, sondern dass sie in der Vergangenheit von irgendwem gezahlt wurde. Den Zeitraum, in dem dass Boot nicht in der EU war kann man auf unterschiedliche Art nachweisen. ( Logbuch in Verbindung mit Marinaquittung, Ein / Ausklarierung etc) Bei Booten die vor 1985 gilt das im Grunde ganz genauso, nur dass hier der Nachweis nicht erforderlich ist, der Zoll fragt also nicht nach einem Beleg. Soweit ist das eigentlich kein großes Problem, es sei denn, man hat den ersten Kaufbeleg nicht vom alten Eigner bekommen.... Problematischer ist das bei Eigenbauten, für die man logischer Weise keinen Kaufbeleg hat.Hier müsste man eigentlich alle Einzelbelege mitführen,was machmal etwas "unpraktisch" ist, und auch zu Problemen führen kann.Bei mir wäre das u.A. eine Rechnung über 4to Aluminium, bei der ich aber nicht nachweisen kann dass daraus genau dieses Boot gebaut wurde .. Also kann man beim Zoll eine Art Sammelbeleg fürden EU Verkehr erstellen lassen, die alle diese Einzelbelege zusammenfasst und bestätigt dass daraus das Boote entstanden ist und die Steuer geleistet wurde. Ist alles nicht so schön, aber nicht zu ändern ![]() Wenn Du an der NL grenze andere Erfahrungen gemacht hast, könnte das daran liegen dass die Grenze D/NL keine EU Außengrenze ist ![]() Handbereit Bodo |
#20
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Ahaaaa,...........
danke jetzt kann ich mit eueren Aussagen mehr anfangen. Hab nur noch eine Frage: Wenn das Boot in Deutschland registriert ist, unter deutscher Flagge läuft und innerhalb der EU z.B. im Urlaub betrieben wird, ist dann das auch so? Tom
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Love me Fender |
#21
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Hallo Leute!
Mensch-mein altes Thema sorgt ja noch mal für richtig Diskussion ![]() Ist aber alles auch ganz schön kompliziert.. Ich werd mal einfach beim Zoll vorbei gucken und fragen, wie sich das genau verhält, bzw. ob sie mir nen Bescheid darüber ausstellen können, dass für die Materialien die Mwst. bezahlt wurde MfG Diddi
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Dieser Eintrag wurde 625 mal von Diddi bearbeitet (Zuletzt um 13:49 Uhr) Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Baubericht der Fernweh eBook zum Baubericht |
#22
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Hi Diddi,
ja das können die ![]() Die RG Liste wird als teil des Dokuments beglaubigt und an das Formular geheftet und gestempelt ( habe ich gerade vor 3 Wochen beim Zoll in Darmstadt machen lassen) Handbreit Mystic |
#23
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Hi Mystic!
Das ist doch mal ne Aussage ![]() Ich hjba nämlich gestern beim Zoll angefragt u die meinten dass sie damit nichts zu tun haben und ich mich ans Finanzamt wenden soll ![]() Wenn ich denen nun natürlich direkt ein Formular nennen kann, müssen sie mir ja nen Beleg erstellen Danke Diddi
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Dieser Eintrag wurde 625 mal von Diddi bearbeitet (Zuletzt um 13:49 Uhr) Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Baubericht der Fernweh eBook zum Baubericht |
#24
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Hi Diddi,
wenn die Dich abwimmeln wollen ( war bei mir auch zunächste der fall) sende mir eine PN, ich kann Dir dann den Ansprechpartner in Darmstadt nennen, der war wirklich nett und hat sich bemüht.evtl hilft auch eine Kopie von meinem Dokument Handbreit mystic |
#25
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Hallo Mystic,
mir hat der Zoll auf der Messe in Düsseldorf ebenfalls erklärt, dafür sei mein Finanzamt zuständig. Vielleicht geht beides? Schließlich untersteht der Zoll meines Wissens auch dem Bundesfinanzministerium. Gruß Wepi |
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