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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 20.03.2014, 12:27
Benutzerbild von JulianBuss
JulianBuss JulianBuss ist offline
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Standard SBF Binnen Frage 141: Seitenlicht+Topplicht hat Vorfahrt gegenüber nur Seitenlicht?

Moin,

Frage 141 aus den SBF Binnen finde ich seltsam:

"Wie muss sich ein Fahrzeug mit Topplicht und Seitenlichtern gegenüber einem Kleinfahrzeug mit Seitenlichtern, welches sich auf Kollisionskurs befindet, verhalten?"

a) Es hält Kurs und Geschwindigkeit bei
b) Es wechselt den Kurs nach Steuerbord und reduziert die Geschwindigkeit
c) Es muss ausweichen
d) Es hält Kurs und reduziert die Geschwindigkeit

b und d sind offensichtlicher Unsinn, laut ELWIS ist a) richtig.
Ein Fahrzeug mit Seitenlichtern ist ein Segler. Ein Fahrzeug mit Topplicht und Seitenlichter ist ein Maschinenfahrzeug.
Ergo müsste eigentlich c richtig sein, das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

Vermutlich liegt die Tücke aber in der Formulierung "Fahrzeug" gegenüber "Kleinfahrzeug". Das "Fahrzeug" hat Toplicht und Seitenlicht, damit ist wohl ein Fahrzeug gemeint, das nicht Kleinfahrzeug ist.
Dann macht es Sinn, dass der Segler ausweichen muss.
Aber wie soll man im Dunkeln denn ein Fahrzeug über 20m (aber unter 110m, sonst hätte es ja zwei Topplichter) von einem Maschinenfahrzeug unter 20m auseinanderhalten?

Oder wie kann man sonst erklären, dass a) richtig ist?
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  #2  
Alt 20.03.2014, 12:46
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Ein Segler, der nachts Seitenlichter führt fährt mit Maschinenkraft und gilt somit als Maschinenfahrzeug. Wäre er unter Segel unterwegs hätte er nur ein weißes Rundumlicht. Siehe dazu auch Frage 134
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Grüßle
Bernhard
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  #3  
Alt 20.03.2014, 12:48
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Achja, a ist natürlich richtig....ganz vergessen...;o))
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  #4  
Alt 20.03.2014, 12:52
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von ospel Beitrag anzeigen
Ein Segler, der nachts Seitenlichter führt fährt mit Maschinenkraft und gilt somit als Maschinenfahrzeug. Wäre er unter Segel unterwegs hätte er nur ein weißes Rundumlicht. Siehe dazu auch Frage 134
Quatsch. Ein Segler unter Maschinenantrieb muss ein Topplicht führen. Nur Seitenlichter unter Maschinenkraft ist zuwenig.
Ausnahme: unter 7 Meter Länge reicht ein Rundumlicht, unabhängig davon, ob gesegelt oder motort wird.
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Grüße, Andreas
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  #5  
Alt 20.03.2014, 13:03
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gummi1 gummi1 ist offline
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Zitat:
Zitat von JulianBuss Beitrag anzeigen
....Vermutlich liegt die Tücke aber in der Formulierung "Fahrzeug" gegenüber "Kleinfahrzeug". Das "Fahrzeug" hat Toplicht und Seitenlicht, damit ist wohl ein Fahrzeug gemeint, das nicht Kleinfahrzeug ist.....
Das ist der Knackpunkt. Als Kleinfahrzeug bist du ausweichpflichtig und als MoBo-Fahrer bist du das eigentlich immer.

Zitat:
Zitat von JulianBuss Beitrag anzeigen
....Aber wie soll man im Dunkeln denn ein Fahrzeug über 20m (aber unter 110m, sonst hätte es ja zwei Topplichter) von einem Maschinenfahrzeug unter 20m auseinanderhalten?...
Es weicht einfach nicht aus. Also selber ausweichen oder versenkt. Mache ich im Zweifel immer, auch wenn der andere eigentlich dazu verpflichtet wäre. Bevor es knallt.
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  #6  
Alt 20.03.2014, 13:43
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Zitat:
Zitat von gummi1 Beitrag anzeigen
Das ist der Knackpunkt. Als Kleinfahrzeug bist du ausweichpflichtig und als MoBo-Fahrer bist du das eigentlich immer.
ja, fiese Falle. Man muss wirklich 100%ig exakt lesen
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  #7  
Alt 21.03.2014, 07:17
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Man war wohl im Nachhinein mit der Formulierung dieser Frage nicht so ganz glücklich. Daher wird, wenn ich richtig informiert bin, diese Frage nicht als falsch gewertet, wenn da jemand c) statt a) angekreuzt hat. Ich hatte übrigens in meiner Prüfung prompt einen Bogen, wo diese Frage vorkam, war aber vorbereitet...

Matthias
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  #8  
Alt 21.03.2014, 07:30
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Zitat:
Zitat von JulianBuss Beitrag anzeigen
Moin,

Frage 141 aus den SBF Binnen finde ich seltsam:

"Wie muss sich ein Fahrzeug mit Topplicht und Seitenlichtern gegenüber einem Kleinfahrzeug mit Seitenlichtern, welches sich auf Kollisionskurs befindet, verhalten?"

a) Es hält Kurs und Geschwindigkeit bei
b) Es wechselt den Kurs nach Steuerbord und reduziert die Geschwindigkeit
c) Es muss ausweichen
d) Es hält Kurs und reduziert die Geschwindigkeit

b und d sind offensichtlicher Unsinn, laut ELWIS ist a) richtig.
Ein Fahrzeug mit Seitenlichtern ist ein Segler. Ein Fahrzeug mit Topplicht und Seitenlichter ist ein Maschinenfahrzeug.
Ergo müsste eigentlich c richtig sein, das Maschinenfahrzeug muss ausweichen.

Vermutlich liegt die Tücke aber in der Formulierung "Fahrzeug" gegenüber "Kleinfahrzeug". Das "Fahrzeug" hat Toplicht und Seitenlicht, damit ist wohl ein Fahrzeug gemeint, das nicht Kleinfahrzeug ist.
Dann macht es Sinn, dass der Segler ausweichen muss.
Aber wie soll man im Dunkeln denn ein Fahrzeug über 20m (aber unter 110m, sonst hätte es ja zwei Topplichter) von einem Maschinenfahrzeug unter 20m auseinanderhalten?

Oder wie kann man sonst erklären, dass a) richtig ist?
für mich ist eindeutig C richtig

ein Fahrzeug mit Toplicht und Seitenlichtern ist ein Motorbetriebenes Fahrzeug und immer ausweichpflichtig.
Ein Fahrzeug mit nur Seitenlichtern ist ein Segelschiff unter Segeln.

Da ein Motorboot einem segelboot ausweichpoflichtig ist ist die Antwort eigentlich klar.
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  #9  
Alt 21.03.2014, 07:38
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
für mich ist eindeutig C richtig

ein Fahrzeug mit Toplicht und Seitenlichtern ist ein Motorbetriebenes Fahrzeug und immer ausweichpflichtig.
Ein Fahrzeug mit nur Seitenlichtern ist ein Segelschiff unter Segeln.

Da ein Motorboot einem segelboot ausweichpoflichtig ist ist die Antwort eigentlich klar.
nee, ein Fahrzeug, das nicht Kleinfahrzeug ist (also über 20m) ist NICHT ausweichpflichtig. Und genau das steht in der Frage, da ist von "Fahrzeug" und nicht von "Kleinfahrzeug" die Rede. Deswegen ist a) schon korrekt, es ist aber halt verwirrend.
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  #10  
Alt 21.03.2014, 07:42
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Eine gute Bootsfahrschule weist jedenfalls auf die Frage 141 besonders hin.

Matthias
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  #11  
Alt 21.03.2014, 07:45
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Zitat:
Zitat von JulianBuss Beitrag anzeigen
nee, ein Fahrzeug, das nicht Kleinfahrzeug ist (also über 20m) ist NICHT ausweichpflichtig. Und genau das steht in der Frage, da ist von "Fahrzeug" und nicht von "Kleinfahrzeug" die Rede. Deswegen ist a) schon korrekt, es ist aber halt verwirrend.
Da geb ich dir recht.
Der proband der Vor der Frage steht denkt ja er ist auf dem ersten Fahrzeug und da er nur ein Kleinfahrzeug fahrn darf geht er davon aus, dass er mit einem Kleinfahrzeig unterwegs ist.

das der Proband auf dem Segelboot ist ist das verwirrende.

logisch wenn ich auf dem Segelboot bin und mir kommt ein 135m Dampfer auf dem Rhein entgegen bin ich mit dem Segelboot Ausweichpflichtig.
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  #12  
Alt 21.03.2014, 07:47
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Zitat:
Zitat von JulianBuss Beitrag anzeigen
Aber wie soll man im Dunkeln denn ein Fahrzeug über 20m (aber unter 110m, sonst hätte es ja zwei Topplichter) von einem Maschinenfahrzeug unter 20m auseinanderhalten?

Oder wie kann man sonst erklären, dass a) richtig ist?

Binnen hat es auch mit > 110m nur ein Toplicht
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  #13  
Alt 21.03.2014, 07:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da geb ich dir recht.
Der proband der Vor der Frage steht denkt ja er ist auf dem ersten Fahrzeug und da er nur ein Kleinfahrzeug fahrn darf geht er davon aus, dass er mit einem Kleinfahrzeig unterwegs ist.
Ja, das ist ja genau das Fiese an dieser Frage, deshalb haben die sich eben nachträglich von dieser Frage distanziert. Und wenn die Bögen mal überarbeitet werden, wird diese Frage auch ganz sicher nicht mehr vorkommen.

Matthias
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  #14  
Alt 21.03.2014, 07:51
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Zitat:
Zitat von JulianBuss Beitrag anzeigen
nee, ein Fahrzeug, das nicht Kleinfahrzeug ist (also über 20m) ist NICHT ausweichpflichtig. Und genau das steht in der Frage, da ist von "Fahrzeug" und nicht von "Kleinfahrzeug" die Rede. Deswegen ist a) schon korrekt, es ist aber halt verwirrend.
Aber leider ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung unpräzise hierbei bei den Begriffsbestimmungen: der Begriff Fahrzeug umfasst nämlich auch Kleinfahrzeuge. D.h. in der Frage müsste eigentlich stehen:
"Wie muss sich ein Fahrzeug, das kein Kleinfahrzeug ist, mit Topplicht...

Aber wie ich erfahren habe, bin ich zu sehr Erbsenzähler...

BinSchStrO
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
In dieser Verordnung gelten als:
1. „Fahrzeug”:
ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;
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Grüße, Andreas
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  #15  
Alt 21.03.2014, 07:57
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Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Aber wie ich erfahren habe, bin ich zu sehr Erbsenzähler...
Nein, Du hast vollkommen Recht, wenn Du dich darüber aufregst. Wenn man mal davon ausgeht, dass diese Fragebögen durch alle möglichen Fachleute in allen möglichen Institutionen gelaufen sind, dann darf sowas eigentlich nicht passieren.

Es ist ja genau so blöd, dass man in den Fragebögen ankreuzen muss, dass in einem "möglichst spitzen Winkel" angelegt werden soll, während man in der Prüfung 45 Grad fahren muss.

Matthias
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  #16  
Alt 21.03.2014, 08:00
horstj horstj ist offline
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Die BinSchStrO ist eigentlich weitgehend eindeutig (haha...).
Die Frage ist einfach Humbug bzw. krampfhaft in das MC Format gepresst. Davon gibts ja einige. Für den Schein die paar Fragen einfach auswendig lernen und für das wirkliche Leben die Ordnung (oder ein gutes Buch, oder nette Bootsleute) nutzen.

Welche Fachleute oder Institutionen sollen das geprüft haben? Dazu wurde irgendeine unterbezahlte Referentin kurz vor dem Mutterschutz verdonnert und die Fachleute hatten wichtigeres oder schöneres zu tun.
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  #17  
Alt 21.03.2014, 08:00
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
....Es ist ja genau so blöd, dass man in den Fragebögen ankreuzen muss, dass in einem "möglichst spitzen Winkel" angelegt werden soll, während man in der Prüfung 45 Grad fahren muss.

Matthias
Das liegt dann aber an der Fahrschule. Ich habe während der Ausbildung und auch bei der Prüfung immer im möglichst spitzen Winkel angelegt. Von 45° war nie die Rede.
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  #18  
Alt 21.03.2014, 08:04
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Zitat:
Zitat von gummi1 Beitrag anzeigen
Das liegt dann aber an der Fahrschule. Ich habe während der Ausbildung und auch bei der Prüfung immer im möglichst spitzen Winkel angelegt. Von 45° war nie die Rede.
wir sind immer in eine Box gefahren die genausogroß war wie das Boot.
Da wäre gar nicht möglich gewesen im 45° Winkel anzufahren
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  #19  
Alt 21.03.2014, 08:08
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Also der Berliner Prüfungsausschuss möchte das Anlegen im 45-Grad-Winkel an einer Kaimauer (bei der Marina Lanke an der Bootstankstelle) sehen.

Keine Ahnung, wie frei die Prüfungsausschüsse in ihren Anforderungen sind, oder ob es da allgemeine Grundsätze gibt.

Matthias
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  #20  
Alt 21.03.2014, 08:12
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gummi1 gummi1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Also der Berliner Prüfungsausschuss möchte das Anlegen im 45-Grad-Winkel an einer Kaimauer (bei der Marina Lanke an der Bootstankstelle) sehen....

Matthias
Jetzt weiß ich warum meine Fahrschule den Prüfungsausschuß aus Rostock holt und die Prüfung im Berliner Umland abhält.
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  #21  
Alt 21.03.2014, 11:23
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
... Es ist ja genau so blöd, dass man in den Fragebögen ankreuzen muss, dass in einem "möglichst spitzen Winkel" angelegt werden soll, während man in der Prüfung 45 Grad fahren muss. ...
Ein spitzer Winkel laut "Definition" ist ein Winkel kleiner 90°
siehe u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Winkel

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Also der Berliner Prüfungsausschuss möchte das Anlegen im 45-Grad-Winkel an einer Kaimauer (bei der Marina Lanke an der Bootstankstelle) sehen. ...
Ich gehe mal davon aus, dass das eigentlich Ziel zumindest nach Beendigung des Manövers ist das Boot parallel zum Ufer/Steg liegen zu haben ggf. an eine vorher vorgegeben Stelle (Poller, Leiter, ...) und natürlich ohne allzu heftig mit dem Ufer kollidiert zu sein.

Zitat:
Zitat von gummi1 Beitrag anzeigen
Das liegt dann aber an der Fahrschule. Ich habe während der Ausbildung und auch bei der Prüfung immer im möglichst spitzen Winkel angelegt. Von 45° war nie die Rede.
Üblicherweise liegt der Winkel mit dem man am Ufer anlegen würde am Boot (Radeffekt - wie stark), an der Bootsseite (Radeffekt wirkt mit oder entgegen) + in geringerem Maße am vorhanden Platz, Wind, ...
Ich bilde seit einigen Jahren regelmäßig SBF aus. Unser Boot lässt sich, wenn alles gut läuft, an Backbord mit 45° anlegen - üblicherweise würde ich lieber ein paar 5° weniger nehmen. An Steuerbord muss an unserem Boot der Winkel noch in Vorwärtsfahrt auf unter 30° gebracht werden, sonst liegt man anschließend nie parallel zum Ufer. Eine genaue Winkelangabe gebe ich nie vor und glücklicherweise die Prüfer hier auch nicht. Ziel ist es ans Ufer heranzukommen, in einer angemessene Zeit, dort das Boot mittels Lenkbewegungen und Motor(vor, zurück, Leerlauf) parallel zum Ufer zum Stehen zu bekommen, das Boot ohne akrobatische Leistungen an Land verlassen zu können und ggf. eine vorgegebene Stelle (Poller, Leiter, ...) mittschiffs zu treffen.
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Mattze

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  #22  
Alt 22.03.2014, 20:27
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Die Frage ist m.E. falsch gestellt:
Nur Seitenlicher (und Hecklicht) zeigen bzw. dürfen zeigen:
a) Fahrzeug unter Segel
b) Kleinfahrzeug unter Segel

Wie soll ich also NACHTS erkennen, ob es ein Fahrzeug oder ein Kleinfahrzeug ist?
Oder sehe ich hier was falsch?
Kommentare erwünscht.
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  #23  
Alt 22.03.2014, 22:14
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Das Topplicht nicht vergessen! Das Fahrzeug in der Frage ist daher auf jeden Fall ein Maschinenfahrzeug.

Aus der Anordnung von Topplicht und Seitenlichtern ließe sich erkennen, ob es ein Kleinfahrzeug (alle Lichter auf einer Höhe; oder Topplicht höher, dafür aber Zweifarbenlaterne am Bug) oder ein "großes" Fahrzeug (getrennte Seitenlichter und höheres Topplicht) ist. Für die Frage spielt das aber keine Rolle, da kein Bild dabei ist und man vermutlich vom "ungünstigsten" Fall ausgehen soll: "Der andere ist kein Kleinfahrzeug".
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  #24  
Alt 23.03.2014, 21:37
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Die Frage lautete:
Zitat:
"Wie muss sich ein Fahrzeug mit Topplicht und Seitenlichtern gegenüber einem Kleinfahrzeug mit Seitenlichtern, welches sich auf Kollisionskurs befindet, verhalten?"
Also, das verstehe ich so: Ich bin auf dem Fahrzeug mit Topp- und Seitenlichtern (also Maschinenfahrzeug) - und ich sehe ein Fahrzeug mit Seitenlichtern (also NUR Seitenlichter, OHNE Topplicht).
Ich sehe also diese Lichter hier, welche als Zeichen sowohl für "Fahrzeug unter Segel" als auch für "Kleinfahrzeug unter Segel" angegeben ist:



In der Frage sollte nur angegeben sein, welche Lichter zu sehen sind, nicht aber bereits die Art des Fahrzeugs.
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  #25  
Alt 23.03.2014, 21:53
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Wenn die Art des eigenen Fahrzeugs nicht angegeben wäre, könnte es auch ein "großes" Fahrzeug unter Segel sein. Da aber von "Kleinfahrzeug" die Rede ist ist klar, dass es ausweichen muss.

Du hast Recht wenn du dich gedanklich auf dem Maschinenfahrzeug befindest. Ich kann nur vermuten, dass man sich gedanklich auf dem Kleinfahrzeug befinden soll Mit dem SBF darf man das "große" Fahrzeug nicht fahren und soll vielleicht darauf kommen: "Der andere darf nicht ausweichen, darum muss ich ausweichen."
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