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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Moin,
Frage 141 aus den SBF Binnen finde ich seltsam: "Wie muss sich ein Fahrzeug mit Topplicht und Seitenlichtern gegenüber einem Kleinfahrzeug mit Seitenlichtern, welches sich auf Kollisionskurs befindet, verhalten?" a) Es hält Kurs und Geschwindigkeit bei b) Es wechselt den Kurs nach Steuerbord und reduziert die Geschwindigkeit c) Es muss ausweichen d) Es hält Kurs und reduziert die Geschwindigkeit b und d sind offensichtlicher Unsinn, laut ELWIS ist a) richtig. Ein Fahrzeug mit Seitenlichtern ist ein Segler. Ein Fahrzeug mit Topplicht und Seitenlichter ist ein Maschinenfahrzeug. Ergo müsste eigentlich c richtig sein, das Maschinenfahrzeug muss ausweichen. Vermutlich liegt die Tücke aber in der Formulierung "Fahrzeug" gegenüber "Kleinfahrzeug". Das "Fahrzeug" hat Toplicht und Seitenlicht, damit ist wohl ein Fahrzeug gemeint, das nicht Kleinfahrzeug ist. Dann macht es Sinn, dass der Segler ausweichen muss. Aber wie soll man im Dunkeln denn ein Fahrzeug über 20m (aber unter 110m, sonst hätte es ja zwei Topplichter) von einem Maschinenfahrzeug unter 20m auseinanderhalten? Oder wie kann man sonst erklären, dass a) richtig ist?
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MV Julius: http://booteblog.net/julius Fotos, Videos, Reiseberichte und technische Artikel: booteblog.net | Reise- und Technikvideos auf Youtube: https://www.youtube.com/@JulianBuss |
#2
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Ein Segler, der nachts Seitenlichter führt fährt mit Maschinenkraft und gilt somit als Maschinenfahrzeug. Wäre er unter Segel unterwegs hätte er nur ein weißes Rundumlicht. Siehe dazu auch Frage 134
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Grüßle Bernhard |
#3
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Achja, a ist natürlich richtig....ganz vergessen...;o))
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Grüßle Bernhard |
#4
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Ausnahme: unter 7 Meter Länge reicht ein Rundumlicht, unabhängig davon, ob gesegelt oder motort wird.
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Grüße, Andreas
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#5
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Gruß Winne PS: Meine Drago 600 ist verkauft, ich bin wieder auf Gummi. ![]() |
#6
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#7
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Man war wohl im Nachhinein mit der Formulierung dieser Frage nicht so ganz glücklich. Daher wird, wenn ich richtig informiert bin, diese Frage nicht als falsch gewertet, wenn da jemand c) statt a) angekreuzt hat. Ich hatte übrigens in meiner Prüfung prompt einen Bogen, wo diese Frage vorkam, war aber vorbereitet...
![]() Matthias |
#8
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ein Fahrzeug mit Toplicht und Seitenlichtern ist ein Motorbetriebenes Fahrzeug und immer ausweichpflichtig. Ein Fahrzeug mit nur Seitenlichtern ist ein Segelschiff unter Segeln. Da ein Motorboot einem segelboot ausweichpoflichtig ist ist die Antwort eigentlich klar.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#9
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#10
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Eine gute Bootsfahrschule weist jedenfalls auf die Frage 141 besonders hin.
Matthias |
#11
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Der proband der Vor der Frage steht denkt ja er ist auf dem ersten Fahrzeug und da er nur ein Kleinfahrzeug fahrn darf geht er davon aus, dass er mit einem Kleinfahrzeig unterwegs ist. das der Proband auf dem Segelboot ist ist das verwirrende. logisch wenn ich auf dem Segelboot bin und mir kommt ein 135m Dampfer auf dem Rhein entgegen bin ich mit dem Segelboot Ausweichpflichtig.
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#12
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Binnen hat es auch mit > 110m nur ein Toplicht
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#13
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Matthias |
#14
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"Wie muss sich ein Fahrzeug, das kein Kleinfahrzeug ist, mit Topplicht... Aber wie ich erfahren habe, bin ich zu sehr Erbsenzähler... ![]() BinSchStrO § 1.01 Begriffsbestimmungen In dieser Verordnung gelten als: 1. „Fahrzeug”: ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;
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Grüße, Andreas
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#15
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Nein, Du hast vollkommen Recht, wenn Du dich darüber aufregst. Wenn man mal davon ausgeht, dass diese Fragebögen durch alle möglichen Fachleute in allen möglichen Institutionen gelaufen sind, dann darf sowas eigentlich nicht passieren.
Es ist ja genau so blöd, dass man in den Fragebögen ankreuzen muss, dass in einem "möglichst spitzen Winkel" angelegt werden soll, während man in der Prüfung 45 Grad fahren muss. Matthias |
#16
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Die BinSchStrO ist eigentlich weitgehend eindeutig (haha...).
Die Frage ist einfach Humbug bzw. krampfhaft in das MC Format gepresst. Davon gibts ja einige. Für den Schein die paar Fragen einfach auswendig lernen und für das wirkliche Leben die Ordnung (oder ein gutes Buch, oder nette Bootsleute) nutzen. Welche Fachleute oder Institutionen sollen das geprüft haben? Dazu wurde irgendeine unterbezahlte Referentin kurz vor dem Mutterschutz verdonnert und die Fachleute hatten wichtigeres oder schöneres zu tun. |
#17
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Gruß Winne PS: Meine Drago 600 ist verkauft, ich bin wieder auf Gummi. ![]()
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#18
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Da wäre gar nicht möglich gewesen im 45° Winkel anzufahren ![]()
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#19
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Also der Berliner Prüfungsausschuss möchte das Anlegen im 45-Grad-Winkel an einer Kaimauer (bei der Marina Lanke an der Bootstankstelle) sehen.
Keine Ahnung, wie frei die Prüfungsausschüsse in ihren Anforderungen sind, oder ob es da allgemeine Grundsätze gibt. Matthias |
#20
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Gruß Winne PS: Meine Drago 600 ist verkauft, ich bin wieder auf Gummi. ![]()
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#21
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![]() Zitat:
siehe u.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Winkel Zitat:
Zitat:
Ich bilde seit einigen Jahren regelmäßig SBF aus. Unser Boot lässt sich, wenn alles gut läuft, an Backbord mit 45° anlegen - üblicherweise würde ich lieber ein paar 5° weniger nehmen. An Steuerbord muss an unserem Boot der Winkel noch in Vorwärtsfahrt auf unter 30° gebracht werden, sonst liegt man anschließend nie parallel zum Ufer. Eine genaue Winkelangabe gebe ich nie vor und glücklicherweise die Prüfer hier auch nicht. Ziel ist es ans Ufer heranzukommen, in einer angemessene Zeit, dort das Boot mittels Lenkbewegungen und Motor(vor, zurück, Leerlauf) parallel zum Ufer zum Stehen zu bekommen, das Boot ohne akrobatische Leistungen an Land verlassen zu können und ggf. eine vorgegebene Stelle (Poller, Leiter, ...) mittschiffs zu treffen.
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Liebe Grüße Mattze |
#22
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Die Frage ist m.E. falsch gestellt:
Nur Seitenlicher (und Hecklicht) zeigen bzw. dürfen zeigen: a) Fahrzeug unter Segel b) Kleinfahrzeug unter Segel Wie soll ich also NACHTS erkennen, ob es ein Fahrzeug oder ein Kleinfahrzeug ist? Oder sehe ich hier was falsch? ![]() Kommentare erwünscht. ![]()
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker
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#23
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Das Topplicht nicht vergessen! Das Fahrzeug in der Frage ist daher auf jeden Fall ein Maschinenfahrzeug.
Aus der Anordnung von Topplicht und Seitenlichtern ließe sich erkennen, ob es ein Kleinfahrzeug (alle Lichter auf einer Höhe; oder Topplicht höher, dafür aber Zweifarbenlaterne am Bug) oder ein "großes" Fahrzeug (getrennte Seitenlichter und höheres Topplicht) ist. Für die Frage spielt das aber keine Rolle, da kein Bild dabei ist und man vermutlich vom "ungünstigsten" Fall ausgehen soll: "Der andere ist kein Kleinfahrzeug". |
#24
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Die Frage lautete:
Zitat:
Ich sehe also diese Lichter hier, welche als Zeichen sowohl für "Fahrzeug unter Segel" als auch für "Kleinfahrzeug unter Segel" angegeben ist: ![]() In der Frage sollte nur angegeben sein, welche Lichter zu sehen sind, nicht aber bereits die Art des Fahrzeugs.
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#25
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Wenn die Art des eigenen Fahrzeugs nicht angegeben wäre, könnte es auch ein "großes" Fahrzeug unter Segel sein. Da aber von "Kleinfahrzeug" die Rede ist ist klar, dass es ausweichen muss.
Du hast Recht wenn du dich gedanklich auf dem Maschinenfahrzeug befindest. Ich kann nur vermuten, dass man sich gedanklich auf dem Kleinfahrzeug befinden soll ![]() ![]() ![]() |
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