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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Systematisch gesehen bräuchtest nen T2l aus Slo, dann stimmt die Kette wieder. Übrigens irgendwo stand mal, dass das sog. "Verfahren der freien Verwendung" (in HR) bis 31.03.2014 beendet sein muß. Wurde das nicht verlängert drängt da wohl ein bischen die Zeit - auch für den Händler Wer ist eigentlich jetzt der Eigentümer ? Hast mal in die Papiere gesehen ? Ich bleib dabei, lass den Händler nach Ö schaffen und Du kaufst da ! |
#52
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Zitat:
Soweit kann ich glumpos Aussagen logisch nachvollziehen. Slownien und damit die EU ist doch bezahlt mit der Rechnung an die Leasing. Es müsste evtl nur noch dem HR Zoll nachgewiesen werden dass das Schiff den Gemeinschaftsstatus nicht verloren hat. Zitat:
Zitat:
Zitat:
http://www.yacht.de/reise/news/kroat...ln/a87037.html Hier steht allerdings für "Eigner von Schiffen, die älter als acht Jahre sind,..." Mein gegenständliches Schiff ist Bj 2007. |
#53
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Wir drehen uns etwas im Kreis.
Das T2l aus Slo bestätigt, dass es sich um Gemeinschaftsware handelt welche seinerzeit zum freien Verkehr in der EU abgefertigt worden war. Das kann nur Slo wg. der Nämlichkeitsprüfung. Weist dann noch die 3 Jahresfrist nach muß HR das T2L aus Slo anerkennen - das Boot hat juristisch die EU nicht verlassen. Kein Zoll keine USt. Hast ein T2L aus HR bedeutet dies, das Boot hatte die EU verlassen und wurde bereits in HR zum freien Verkehr in der EU abgfertigt (für Dich die beste Lösung aber eher unwahrscheinlich). Jetzt nochmal zum Kauf in Ö. Haftbar für die Abgaben ist der Eigentümer und/oder der Verbringer von HR nach Ö. Wenn Du erst in Ö kaufst HAST DU DAMIT NICHTS ZU TUN. Das ist doch nun nicht schwer und wenn der Händler nix zu verbergen hat, macht er den Deal auch so. |
#54
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Wie soll der Händler das Schiff nach Ö oder D bringen OHNE vorher das laufende Zollverfahren in HR zu beenden? Meiner Meinung nach ist dies nicht möglich. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren...
Schöne Grüße, Jan |
#55
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Das ist das Problem des Händlers, nicht das des Käufers.
Hat der Händler nix zu verbergen läßt er sich drauf ein, wenn nicht kannst Dir den Rest selber denken. Alternativ, 50 Mille vom KP einbehalten und sich selber durch den Schriftkram wühlen. Funzt alles, die 50 freigeben. Mußt nachversteuern, zahlst wenigstens nicht drauf. Bei nem KP von 10 oder 20 würd ich da auch nicht groß drüber nachdenken, aber bei 50 evtl USt würd ich nicht ins Risiko gehen. |
#56
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@Micha T2L-Sl jetzt versteh ich dich, ja das klingt völlig logisch. Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Schiff die EU nicht länger als 36 Monate verlassen hat.
(wobei mir diese T2L-Sl bisher nicht so wichtig war, die kann ich mir dann auch in D holen, für den Nachweis hier im Revier ??) @Jan hat auch Recht und gerade das ist mein Anliegen, die erfolgreiche Beendigung des Zollverfahrens HR, möglichst vor Durchführung des Kaufvertrags. Das hätte schon längst geklärt sein können. Ich greife nocheinmal die Idee vom GeorgTa auf, die evtl. Rechnung des Leasinggebers an den Leasingnehmer muss auf den Tisch. Wenn dieser eine Privatperson war und die Vorsteuer nicht gezogen hat, dann passt der Weiteverkauf ohne Ausweis der MwSt und diese Rechnung mit dem Zahlbeleg oder Bestätigung des Finanzamtes belegt die Abfuhr der MwSt. (erledigt aber nicht das Zollverfahren HR) Angenommen die RE an den Lesingnehmer ist nach 2012 erfolgt dann könnten auch der Nachweis der 3 Jahres Frist innerhalb der EU erledigt sein.!? Die Verbingung des Bootes nach Ö oder D erledigt die obigen Nachweise nicht, Zitat:
Ich freue mich wenn am Ende des Geschäftes beide daran Freude gehabt haben. Einen Einbehalt, wenn die Klärung des Zollverfahrens HR erst nach Kaufabwicklung erfolgt ist evtl auch vorstellbar. Dieser Tread unterstützt sehr, die Erfahrungen der Einzelnen sind sehr hilfreich. Vielen Dank nochmals, Gruß Claus |
#57
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Oh mein Gott,
gerade erfahre ich, Eigentümer des Schiffes ist nach wie vor die Leasing (so die Leasing), also bisher kein Zwischenkauf des Leasingnehmers (Aussage des Händler), also noch keine MwSt Endfällig bezahlt. Ich erfahre auch, dass Hafenrechnungen und Liegeplatz noch unbezahlt sind, eine Kleinigkeit von 14 TEUR. Haftet das Boot oder der Käufer für solche Verbindlichkeiten ? Muss die Marina das Boot überhaupt herausgeben falls es nun hier verkauft wird ? Man sollte die offenen Rechnungen vom KP absetzen und der Marina zahlen, aber das könnte rechtlich schwierig sein. Das Abenteuer nimmt kein Ende..... Geändert von Clauser71 (15.03.2014 um 09:39 Uhr) |
#58
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Das wundert Dich jetzt aber nicht wirklich. Aber egal, ist doch noch einfacher für Dich. Leasing schafft das Boot nach Slo oder I, Du kauftst, hast ne RG mit USt und alles wird gut. .
Für den Liegeplatz haftet natürlich der Vertragspartner. Boote können keine Verträge unterschreiben. Der Hafen könnte lt. AGB natürlich nen Pfandrecht haben, das mußt schon selber klären wie das in HR ist. |
#59
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Kauf dir ein anderes Boot, ich glaube das wird das Beste sein
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lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin) |
#60
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Ich glaube auch, Finger weg von den Deal.
L.g. Mani |
#61
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Zitat:
Da der Händler diese Leasingrückläufer meist zu 50% des Tageswertes von der Bank kauft, wird das wohl noch drinnen sein. Nur, eines kann ich dir garantieren, wenn du jetzt anzahlst, kannst vor August 2014 nicht fahren. Der beliebte Trick des Händlers, ab Abschluss des Kaufvertrages bist du gegenüber der Bank und der Kroaten der Ansprechparner, und der österreichische Kollege ist fein draußen, und du kannst dich mit den Behörden abkämpfen. |
#62
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Hi, vielleicht habe ich es überlesen, bitte schreibe doch mal um welches Boot es sich handelt. Wenn du nicht öffentlich dann als PN
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#63
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Hallo,
man soll ja nicht über Händler herziehen aufgrund von Fakten die man nicht kennt. Aber ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit Boote Riedl wo ein Boot das ich kaufen wollte dann plötzlich 3 Besitzer hatte, keiner davon war der Händler obwohl das meine erste Frage war ob er das Boot als Händler verkauft oder ob es sich um einen Kommissionsverkauf handelt was er mir natürlich entsprechend versichert hatte. Ausserdem waren ebenfalls Liegegebühren offen, das Boot dann bei der Beschau vor Ort in entsetzlichem Zustand (Verschimmelt, Motorraum 1m unter Wasser etc.) Bezüglich USt. hat er mir natürlich "versichert" dass alles korrekt abgeführt wäre. Wie er das wissen hätte wollen wenn er offenbar nichtmal wusste wem das Boot gehört frage ich mich allerdings Raoul
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Wahlkroate #2
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#64
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Zitat:
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#65
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Ich auch und ich hab auch gewonnen
Raoul
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Wahlkroate #2 |
#66
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Meine vertrauensvolle Anzahlung an einen österreichischen Sachverständigen für eine Begutachtung hat auch Schwierigkeiten zurück zu kommen.
Der Sachverständige gibt sich laut Webseite aus als "in den letzten 20 Jahren zum größten Motoryachtcharterunternehmen in Kroatien entwickelt zu haben, ADAC Boot-Check, Prüfstand des ADAC usw." kann aber nicht einmal 1.070 EUR Vorschuss für ein nicht in Anspruch genommenes Gutachten zurück erstatten. Mir platzt der Kragen bei solchen Geschäftsgebaren. Ich bin gespannt ob er es noch schafft das Geld zurück zu geben. Gruß Claus
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#67
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Zitat:
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#68
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Hallo Georg,
ja, es wurde dann eine Princess'in. ohne lange Abenteuer. Den Handel mit den vorherigen Kandidaten über das Boot in Kroatien habe ich abgebrochen. Gruß Claus |
#69
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Na eben, sagt´ ich doch - siehe Kommentar 59
Glückwunsch zur Princess !!!
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lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin) |
#70
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Jetzt habe ich noch eine kleines Problem mit einem weiteren Ö Kaufmann.
Für das ursprünglich in Kaufverhandlung stehende Boot in HR beauftragte ich ein Gutachten bei einem Ö Unternehmer Names Breck. http://www.maritim-consult.com/ Ich zahlte im Vertrauen, auf diesen Auftrag einen Teil von 1.070,- EUR an. Später musste ich den Auftag zurück ziehen da der Bootskauf nicht zustande kam. Ein Termin hat nicht stattgefunden, ein Gutachten wurde nicht erstellt. Als ich nun Rückzahlung des Vorschußes verlange schreibt er mir folgendes: Zitat:
Ich frage mich ob das in Ö so die Regel ist oder ob ich nur an die falschen Kaufleute geraten bin. Erst einen vertrauensvollen Umgang versichern, große WebPräsentation, man sei Partner des ADAC und von SeeHelp und und und. Ich habe ihm vom Vorschußbetrag 1.070,- EUR einen Abzug von 70 ,-EUR für Telefonkosten/Bankgebühren der Überweisung angeboten, darauf geht er garnicht ein. Oh man ich kann diese Kontakte nicht so richtig empfehlen. |
#71
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Wenn Du im ADAC bist würde ich das mal mit denen besprechen....und dann auch mal nachfragen warum er die MwSt. nicht erstatten will. Ansonsten könnte man ja eine Kontrollmitteilung an das FA machen...
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#72
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Ich sag nur Lehrgeld, hätte ja scheinbar noch viel schlimmer kommen können Sorry aber da musst du durch !!!
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lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert (Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin) |
#73
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In D kann ich eine eingebuchte Rechnung immer stornieren, warum das in A anders sein soll weis ich nicht, und kann ich mir auch nicht vorstellen.
Auf alle Fälle ist dieser Gutachter sehr unfair, für nix tun 428 € kassieren!!! Da er ja keine Noshow-Kosten gehabt hat, wäre 1/3 zzgl. MwSt. aus meiner Sicht akzeptabel.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#74
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Da stimmt doch was nicht mit 25% MwSt. kann der nur aus Ungarn kommen
in Österreich haben wir 20%. Außerdem kann er den Betrag ausbuchen und die MwSt. im nächsten Monat rückverrechnen.
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LG. Hans |
#75
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Da haben wirs ja kurze Recherche es handelt sich doch um einen kroaten
der auch in Ö sein Unwesen treibt
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LG. Hans |
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