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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Genau richtig |
#27
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Hmmmm. Vielleicht verstehen wir und falsch. Mir liegt bisher keine T2L vor!
Die MwSt würde bei Nachversteuerung um die 50TEUR liegen. Sollte dieses Zahlungsrisiko bestehen kann ich den Kauf nicht abschließen. Wenn du mir bei letzterem Recht gibst kommt der Zeitpunkt zu dem die Versteuerung dieser Yacht vom Zoll geprüft wird. Zu diesem Zeitpunkt werde ich Eigner sein und bekomme, dann was, die Prüfungsanforderung ?? Mir ist es doch später unmöglich solche Nachweise zu erbringen wenn der Zoll diese fordert. Daher bin ich der Meinung diese Prüfung muss vor Zahlung des Kaufpreises erfolgen. Wie regelt man das im Kaufvertrag ? |
#28
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#29
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#30
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Sollte "hier" in Deutschland sein, kaufst Du ein Boot von einem Händler mit Mehrwersteuernachweis in Deinem Heimatland (ich denke in Österreich oder Italien wäre das auch so). Warum machst Du Dir Gedanken ob es vielleicht mal in Kroatien war? Wie lange wohl? Wie hat es der Händler da raus geholt? Das hört sich für mich ein bisschen nach Erich Kästner's "Emil und die Detektive" an. Aber frag halt bei Deinem Zoll nach was die machen wenn Du mit den Boot "da" vorfährst. Dann braucht hier keiner mehr zu raten. Gruß Rolf |
#31
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#32
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1.) Kaufvertragsentwurf Händler Österreich an mich "Kaufpreis inclusive MwSt (nicht ausweisbar)" Das kann ja schon mal nicht sein. Entweder mit MWSt-Ausweis oder eben ohne. 2.) Der Händler versichert mit es fällt keine MwSt mehr an. Zollprobleme gäbe es auch nicht Kroatien gehört ja zur EU. Dann bombardiere ihn doch mal mit deinen Fragen/Erkenntnissen. Was sagt er dazu Entweder er kann eine Bescheinigung einer Behörde vorlegen oder eben nicht. Im Notfall die 50.000 € vom Kaufpreis abziehen
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Viele Grüße Thomas |
#33
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Also nach Rücksprache hat sich dieser Verpflichtet die T2L einuholen, hierzu möchte er von mir die Zulassung.
Ich fage mich wem eine eventuelle Nachversteuerung auferlegt wird, wenn der Antrag mit dem auf mich zugelassenen Boot gestellt wird Kann ja glatt gehen ..... kann aber auch anders laufen .... !? Irgendwie hält mein Zustand der Verunsicherung bei diesem Geschäft an. |
#34
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Servus!
Ich seh hier zwei Problembereiche für dich: 1. 36-Monatsregel er EU. War Boot länger außerhalb muss die Steuer neu entrichtet werden, Gemeinschaftsstatus verloren. Kroatien war damals nicht in der EU, das ist also durchaus denkbar und wahrscheinlich bei Überschreitung der Frist. 2. Die 12/18 Monatsregel der Kroaten und der Status der vorübergehenden Einfuhr (AKA "Zolllager"). Hier liegen zu wenig Informationen vor. War das Boot unter dem Status der vorübergehender Einfuhr? Oder war es immer nur für Urlaube dort? Oder ist es gar in HR korrekt versteuert worden? Je nach Sachlage kann hier das aktuell viel diskutierte "Raus aus dem Zollager" - Procedere auf dich zu kommen. Wenns ganz blöd läuft am Ende nach dem 1.4. mit einer Nachversteuerung zum regulären kroatischen Steuersatz. Die Papiere hast immer du als aktueller Eigentümer vorzuweisen. Also vorher alles ganz genau abklären und im Zweifel Finger weg. Fehlen Nachweise und Dokumente wirst du zur Kasse gebeten. Der Aussage des Händlers "Zoll ist nix weil HR ja jetzt EU" würd ich nicht trauen, außer er sichert schriftlich zu alles zu übernehmen falls doch was kommt. (Hüstel, sicher...) Das ist meiner Meinung nach viel zu pauschal. Schöne Grüße, Jan |
#35
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PS:
Das T2L besagt ja nicht, dass du das Boot auch ohne Probleme aus dem Status der vorübergehenden Einfuhr herausbekommst falls es da drin ist. Vorsicht also. Bohr genauer nach, unter welchen Bedingungen das Boot in HR liegt. |
#36
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Kauf das Boot doch, wenns beim Händler auf dem Platz steht. Wie's dahin kommt hat Dich doch garnicht zu interessieren. Dann bekommst noch ne Kopie der Originalrechnung, hast also Deinen USt-Nachweis für die EU und alles ist fein.
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#37
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Habs mir jetzt noch mal durchgelesen und schieße mal aus der Hüfte ein Szenario:
Firma in SLO verkauft an italienische Leasing. Diese bringt das Boot 2008 nach HR (damals nicht EU) und lässt sich die Steuer wieder erstatten (in IT oder SLO, da bin ich überfragt). In HR wird das Boot unter den Status der vorübergehenden Einfuhr gestellt und nie importiert unter Ausnutzung der 18-Monatsregel. Jetzt ist HR der EU beigetreten und das Boot müsste nachversteuert werden. Da das nicht lohnt verkauft die Leasing das Boot. Was der österreichische Händler dir jetzt für ein T2L besorgen will passt allerdings nicht ins Szenario, außer man kann im T2L auch nur bestätigen, dass seinerzeit die Steuer entrichtet wurde. Das das Boot allerdings längst raus ist aus der EU wäre das völlig wertlos. Der Händler hätte dich in dem Fall zwar nicht angelogen, du wärst aber zum Schluss doch der Dumme. Wie gesagt: Dies ist ein zusammengebasteltes Konstrukt wie es gelaufen sein könnte! Es soll zum nachdenken anregen was möglich ist und keine Schuldzuweisung oder Unterstellung in irgendeiner Art sein! Schöne Grüße, Jan |
#38
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Das wäre definitiv die beste und einfachste Lösung, zumindest für dich Clauser 71!
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#39
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Zuvor erst einmal Vielen Dank für die sehr nette und schnelle Unterstützung.
Schneller als der Zoll T2L reicht also nicht für den Nachweis der bezahlten MwSt und den noch vorliegenden Gemeinschaftsstatus des Schiffes, das hatte ich bisher anders gelesen. Es war wohl zu viel Information. @Micha / Freerider Zitat:
Ich glaube der Transport des Bootes ist nicht so sehr das Problem, vielmehr der mir fehlende Nachweis, dass die Steuer entrichtet wurde und noch entrichtet ist !! und ob eben der Gemeinschaftssatus noch gegeben ist. Ich hatte angenommen dies wird mit der T2L nachgewiesen. Was genau benötige ich sonst, wenn keine T2L um sicher zu sein, dass keine Nanchversteuerung und kein Zoll anfällt ??? Geändert von Clauser71 (05.03.2014 um 12:48 Uhr) |
#40
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Händler schafft das Boot in eigenem Namen für eigene RG nach Ö. Du kommst vorbei und sagst "Oh, was n schönes Schiff, kauf ich". Eigentumsübergang, Übergang von Nutzen und Lasten in Ö. Läßt Dir noch bestätigen, dass es frei von Lasten Dritter ist und alle evtl. Abgaben entrichtet sind und meldest es an. Als Ö in Ö von nem Ö Händler nen Schiff kaufen, was in Ö steht kann wohl kein großes Problem mit sich bringen.
Ich sehe da keine mögliche Haftung. Abgabenschuldner ist ja nicht das Schiff sondern die jeweiligen Personen/Unternehmen die die abgabenrechtichen Tatbestände auslösen und das bist Du nunmal nicht. |
#41
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Zitat:
Das von dir oben beschriebene entspricht ja dem, was ich im Kaufvetrag vereinbaren wollte. Übergabe, Übergange Nutzen und Lasten in Ö oder in D (ich bin aus D). Das wollte der Verkäufer so nicht. Im KV stand Ursprünglich Übergabeort Kroatien, auf meine bitte um Änderung auf Ö oder D hat er den Passus gelöscht. |
#42
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Zitat:
Denke zwar, dass auch bei Übergabe in HR nichts passieren würde aber mit den ganzen Übergangsvorschriften dort hab ich mich nicht beschäftigt. |
#43
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Falls das T2l aus Kroatien ist kannst bedenklenlos zuschlagen, denn dann wurde letztes JAhr mit 5% versteuert. (Hierfür gibts dann auch ein Einheitsdokument aus Kroatien (zu der Zeit noch nicht in der Eu) T2L aus D muss garnichts bedeuten, und erst recht nicht mit dem roten Stempel "nachträglich", denn das hatte nur den Vorteil beim Zoll in HR. |
#44
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Servus!
Bin vorhin davon ausgegangen, dass der bootstransport problematisch sei. Deshalb der smilie - bei 50000.-Steuer sprechen wir ja nicht gerade von nem 5 m trailerboot. Ums ganz einfach zu sagen: Wenn der Händler, der Vorbesitzer oder von mir aus auch Donald duck das Boot nach at schaffen müssen die auch alle Zollformalitäten erledigen. Stimmt was nicht wird das Boot nicht beim Händler am Hof stehen, sondern irgendwo beim Zoll. Ob hr, it, slo, at ist auch schon egal. Aber nicht beim Händler auf dem Hof. Bei der Übergabe in hr wäre ich vorsichtig, auch mit hr- t2l. Nur wenn lückenlos die versteuerung in hr nachgewiesen ist würd Ichs machen. Ansonsten wär ich bei der aktuellen Lage sehr vorsichtig. Wer sagt schon, dass der hr- Zoll auch weiß, wofür das t2l überhaupt ist und wann sie es wie ausstellen sollen. Im anderen trööt gabs zudem Meinungen, das t2l weise die Steuer gar nicht nach... Wenns geht besser daheim den Deal machen. Aber es wird schon einen Grund haben, warum sich der Händler da ein wenig windet. Schöne Grüße, Jan |
#45
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Zitat:
DAs darfst jetzt nicht ganz verwechseln, deshalb auch der Hinweis mit T2L-HR und T2L-D. Ein T2L aus Hr wird nur derjenige bekommen der auch die 5 % genutzt hat, und der hat eben schon den NAchweis. Wer sein Boot nicht bereinigt hat braucht auch nicht bei den Hr-Behörden anklopfen, der wird abgewiesen, ja.... diesmal ist der Balkan genauer als die westliche Eu, sehr genau sogar. Das T2L aus den alten Eu Ländern wurde nicht anerkannt für die Steuernachweise in Hr, das war klar, denn dabei ging es nur um den Zoll, Steuer wurde getrennt betrachtet. |
#46
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Aha, ok glumpo, danke.
Hatte da eher so was im Hinterkopf wie den einen lk ( war es porec?) der neulich ein permit mit Gültigkeit bis Mitte 2015 ausgestellt hat. Nach dem Motto: einer schläft immer bei der dienstbesprechung... Schöne Grüße, Jan |
#47
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Es der LK Kapitano von Novigrad 25.6.2015
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Beste Grüße Andy |
#48
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Ah, ok. Sorry. Danke winetouu!
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#49
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Zitat:
Ferner brauchst du den Nachweis dass das Boot innerhalb der letzten drei Jahre, also zwischen 01.07.2010 und 30.06.2013, einmal in der EU war.
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Gruss Vestus |
#50
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Vielen Dank für die sehr konkreten Antworten.
Also mein Händler verweist beim Ansprechen der Problematik MwSt auf folgendes (siehe Beitrag1) -Rechnung 28.01.2008. ausgestellt in Ljubljana an eine ital Leasing inclusive 20% MwSt Da sich das Boot zum 01.07.13 vermutlich im Zollager (also im Kroatischen Hafen) befand, müsste der Nachweis an den HR Zoll erbracht werden: 1 Dass die Steuer nicht zurückerstattet wurde 2 Dass das Schiff nicht länger als 36 Monate außerhalb der EU lag, so wie gestürzt schrieb: das das Schiff zwischen 01.07.2010 und 30.06.2013, einmal in der EU war. Seht ihr das auch so ? Bekomme ich heraus ob das Boot zum Termin im Zollager registriert wurde ? Wenn ja, geht es nur weiter indem ich mir die T2l- HR beibringen lasse !! Sollte ich hierauf verzichten und den Kauf und Lieferung weiter abwickeln werden ich später den Nachweis bringen müssen. Gelingt mir das nicht fällt die MwSt Kroatien auf den Schwacke Wert 2013 an, die ich Zahlen muss. Ist das so richtig ? Geändert von Clauser71 (05.03.2014 um 21:38 Uhr) |
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