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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 04.03.2014, 21:17
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Wie ist denn das, sind sämtliche in Kroatien liegende Boote (die zum Stichtig dort lagen) sozusagen in einem schwebenden Zollverfahren, die nach und nach abgearbeitet werden ?
Wer die Steuerzahlung nicht nachweisen kann wird nachveranlagt ?
Die Steuerschuld liegt auf dem Boot bzw. beim dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Nachveranlagung ?

Genau richtig
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  #27  
Alt 04.03.2014, 23:27
Benutzerbild von Clauser71
Clauser71 Clauser71 ist offline
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Hmmmm. Vielleicht verstehen wir und falsch. Mir liegt bisher keine T2L vor!
Die MwSt würde bei Nachversteuerung um die 50TEUR liegen. Sollte dieses Zahlungsrisiko bestehen kann ich den Kauf nicht abschließen.

Wenn du mir bei letzterem Recht gibst kommt der Zeitpunkt zu dem die Versteuerung dieser Yacht vom Zoll geprüft wird. Zu diesem Zeitpunkt werde ich Eigner sein und bekomme, dann was, die Prüfungsanforderung ?? Mir ist es doch später unmöglich solche Nachweise zu erbringen wenn der Zoll diese fordert.
Daher bin ich der Meinung diese Prüfung muss vor Zahlung des Kaufpreises erfolgen.
Wie regelt man das im Kaufvertrag ?
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  #28  
Alt 05.03.2014, 05:50
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Hmmmm. Vielleicht verstehen wir und falsch. Mir liegt bisher keine T2L vor!
Die MwSt würde bei Nachversteuerung um die 50TEUR liegen. Sollte dieses Zahlungsrisiko bestehen kann ich den Kauf nicht abschließen.

Wenn du mir bei letzterem Recht gibst kommt der Zeitpunkt zu dem die Versteuerung dieser Yacht vom Zoll geprüft wird. Zu diesem Zeitpunkt werde ich Eigner sein und bekomme, dann was, die Prüfungsanforderung ?? Mir ist es doch später unmöglich solche Nachweise zu erbringen wenn der Zoll diese fordert.
Daher bin ich der Meinung diese Prüfung muss vor Zahlung des Kaufpreises erfolgen.
Wie regelt man das im Kaufvertrag ?
das Regeln im Kaufvertrag ist eine schlechte Option.....falls Du zur Steuer verdonnert wirst, müsstest du zuerst die Steuer an die Behörde zahlen, dann kannst den Händler klagen...mit allen Risken....und sollte der Händler pleite sein, dann bezahlst sogar die Klagekosten.....außerdem hilft es Dir auch nix, wenn du das Boot weiterverkaufen willst, ohne ordentliche Papiere minderst deinen Wiederverkauswert......einzige Lösung.....geh zum Zoll, Finanzamt mit mit deinen Papieren.....wenn es um 50.000,-- Euro geht würde ich auf die "Fachmeinung von uns Experten hier" verzichten und direkt zur Behörde gehen......liebe Grüsse Bernhard
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  #29  
Alt 05.03.2014, 05:52
Justforfun Justforfun ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

nimm die Papiere, gehe zum Zoll und lass die eine "verbindliche Zolltarifauskunft" geben.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoe...62807E821960FC
Na. VESTUS....es wird schon....wir sind da endlich 100%ig. einer Meinung.....liebe Grüsse Bernhard
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  #30  
Alt 05.03.2014, 06:00
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Moin, beim Bootskauf würde ich gerne vorab Klarheit darüber haben, dass keinerlei Zoll oder Differenzbesteuerung mehr anfallen kann.
Ich plane den Bootskauf bei einem Händler aus Österreich. Das Bott liegt in Kroatien. Kaufvertrag inclusive Lieferung frei Hafen hier.
Ich weis ja nicht wo für Dich "hier" ist. Aber Du bist ja sonst so genau, Du wirst es in Erfahrung bringen können.
Sollte "hier" in Deutschland sein, kaufst Du ein Boot von einem Händler mit Mehrwersteuernachweis in Deinem Heimatland (ich denke in Österreich oder Italien wäre das auch so). Warum machst Du Dir Gedanken ob es vielleicht mal in Kroatien war? Wie lange wohl? Wie hat es der Händler da raus geholt? Das hört sich für mich ein bisschen nach Erich Kästner's "Emil und die Detektive" an.

Aber frag halt bei Deinem Zoll nach was die machen wenn Du mit den Boot "da" vorfährst. Dann braucht hier keiner mehr zu raten.

Gruß Rolf
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  #31  
Alt 05.03.2014, 10:33
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Wie ist denn das, sind sämtliche in Kroatien liegende Boote (die zum Stichtig dort lagen) sozusagen in einem schwebenden Zollverfahren, die nach und nach abgearbeitet werden ?
Wer die Steuerzahlung nicht nachweisen kann wird nachveranlagt ?
Die Steuerschuld liegt auf dem Boot bzw. beim dem Eigentümer zum Zeitpunkt der Nachveranlagung ?
Hi, ist das die BAVARIA 33 um die es hier geht?
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  #32  
Alt 05.03.2014, 10:53
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Moin, beim Bootskauf würde ich gerne vorab Klarheit darüber haben, dass keinerlei Zoll oder Differenzbesteuerung mehr anfallen kann.
Ich plane den Bootskauf bei einem Händler aus Österreich. Das Bott liegt in Kroatien. Kaufvertrag inclusive Lieferung frei Hafen hier.

Folgende Kopien liegen mir vor:
-declaration of conformity diese sagt das Boot ist Baujahr 01.2007
-Rechnung 28.01.2008. ausgestellt in Ljubljana an eine ital Leasing inclusive 20% MwSt
-Kaufvertragsentwurf Händler Österreich an mich "Kaufpreis inclusive MwSt (nicht ausweisbar)"
Wie stelle ich sicher dass keine MwSt oder Differenzbesteuerung mehr anfällt. Die Leasing hat doch sicher MwSt gezogen, der Österreicher weist keine aus ? Wie passt das zusammen.
Der Händler versichert mit es fällt keine MwSt mehr an. Zollprobleme gäbe es auch nicht Kroatien gehört ja zur EU.
Irgendwie schließt sich hier für mich noch nicht die Logik wer die MwSt bezahlt hat.

Mit einer T2l Bescheinigung dürfte die Versteuerung wohl sicher sein oder ? Soweit ich erlesen habe muss die MwSt einmal in der EU bezahlt worden sein. Kann ich mir hierüber vor Abschluss des KV Sicherheit verschaffen ?

1.) Kaufvertragsentwurf Händler Österreich an mich "Kaufpreis inclusive MwSt (nicht ausweisbar)"

Das kann ja schon mal nicht sein. Entweder mit MWSt-Ausweis oder eben ohne.

2.) Der Händler versichert mit es fällt keine MwSt mehr an. Zollprobleme gäbe es auch nicht Kroatien gehört ja zur EU.

Dann bombardiere ihn doch mal mit deinen Fragen/Erkenntnissen. Was sagt er dazu


Entweder er kann eine Bescheinigung einer Behörde vorlegen oder eben nicht. Im Notfall die 50.000 € vom Kaufpreis abziehen
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #33  
Alt 05.03.2014, 11:26
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Clauser71 Clauser71 ist offline
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Also nach Rücksprache hat sich dieser Verpflichtet die T2L einuholen, hierzu möchte er von mir die Zulassung.
Ich fage mich wem eine eventuelle Nachversteuerung auferlegt wird, wenn der Antrag mit dem auf mich zugelassenen Boot gestellt wird

Kann ja glatt gehen ..... kann aber auch anders laufen .... !?
Irgendwie hält mein Zustand der Verunsicherung bei diesem Geschäft an.
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  #34  
Alt 05.03.2014, 11:40
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Servus!

Ich seh hier zwei Problembereiche für dich:
1. 36-Monatsregel er EU. War Boot länger außerhalb muss die Steuer neu entrichtet werden, Gemeinschaftsstatus verloren. Kroatien war damals nicht in der EU, das ist also durchaus denkbar und wahrscheinlich bei Überschreitung der Frist.
2. Die 12/18 Monatsregel der Kroaten und der Status der vorübergehenden Einfuhr (AKA "Zolllager"). Hier liegen zu wenig Informationen vor. War das Boot unter dem Status der vorübergehender Einfuhr? Oder war es immer nur für Urlaube dort? Oder ist es gar in HR korrekt versteuert worden?
Je nach Sachlage kann hier das aktuell viel diskutierte "Raus aus dem Zollager" - Procedere auf dich zu kommen. Wenns ganz blöd läuft am Ende nach dem 1.4. mit einer Nachversteuerung zum regulären kroatischen Steuersatz.

Die Papiere hast immer du als aktueller Eigentümer vorzuweisen. Also vorher alles ganz genau abklären und im Zweifel Finger weg. Fehlen Nachweise und Dokumente wirst du zur Kasse gebeten.
Der Aussage des Händlers "Zoll ist nix weil HR ja jetzt EU" würd ich nicht trauen, außer er sichert schriftlich zu alles zu übernehmen falls doch was kommt. (Hüstel, sicher...) Das ist meiner Meinung nach viel zu pauschal.

Schöne Grüße,
Jan
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  #35  
Alt 05.03.2014, 11:44
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PS:
Das T2L besagt ja nicht, dass du das Boot auch ohne Probleme aus dem Status der vorübergehenden Einfuhr herausbekommst falls es da drin ist. Vorsicht also. Bohr genauer nach, unter welchen Bedingungen das Boot in HR liegt.
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  #36  
Alt 05.03.2014, 11:48
MichaB. MichaB. ist offline
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Kauf das Boot doch, wenns beim Händler auf dem Platz steht. Wie's dahin kommt hat Dich doch garnicht zu interessieren. Dann bekommst noch ne Kopie der Originalrechnung, hast also Deinen USt-Nachweis für die EU und alles ist fein.
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  #37  
Alt 05.03.2014, 11:57
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Habs mir jetzt noch mal durchgelesen und schieße mal aus der Hüfte ein Szenario:

Firma in SLO verkauft an italienische Leasing. Diese bringt das Boot 2008 nach HR (damals nicht EU) und lässt sich die Steuer wieder erstatten (in IT oder SLO, da bin ich überfragt). In HR wird das Boot unter den Status der vorübergehenden Einfuhr gestellt und nie importiert unter Ausnutzung der 18-Monatsregel.
Jetzt ist HR der EU beigetreten und das Boot müsste nachversteuert werden. Da das nicht lohnt verkauft die Leasing das Boot.
Was der österreichische Händler dir jetzt für ein T2L besorgen will passt allerdings nicht ins Szenario, außer man kann im T2L auch nur bestätigen, dass seinerzeit die Steuer entrichtet wurde. Das das Boot allerdings längst raus ist aus der EU wäre das völlig wertlos. Der Händler hätte dich in dem Fall zwar nicht angelogen, du wärst aber zum Schluss doch der Dumme.

Wie gesagt: Dies ist ein zusammengebasteltes Konstrukt wie es gelaufen sein könnte! Es soll zum nachdenken anregen was möglich ist und keine Schuldzuweisung oder Unterstellung in irgendeiner Art sein!

Schöne Grüße,
Jan
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  #38  
Alt 05.03.2014, 11:59
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von MichaB. Beitrag anzeigen
Kauf das Boot doch, wenns beim Händler auf dem Platz steht. Wie's dahin kommt hat Dich doch garnicht zu interessieren. Dann bekommst noch ne Kopie der Originalrechnung, hast also Deinen USt-Nachweis für die EU und alles ist fein.
Das wäre definitiv die beste und einfachste Lösung, zumindest für dich Clauser 71!
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  #39  
Alt 05.03.2014, 12:20
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Clauser71 Clauser71 ist offline
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Zuvor erst einmal Vielen Dank für die sehr nette und schnelle Unterstützung.
Schneller als der Zoll

T2L reicht also nicht für den Nachweis der bezahlten MwSt und den noch vorliegenden Gemeinschaftsstatus des Schiffes, das hatte ich bisher anders gelesen. Es war wohl zu viel Information.

@Micha / Freerider
Zitat:
Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Das wäre definitiv die beste und einfachste Lösung, zumindest für dich Clauser 71!
das Boot auf dem Hof des Händlers in Österreich nützt mir nicht viel, soweit ich bisher in Erfahrung gebracht habe. Wenn bereits ein schwebendes Zollverfahren in Kroatien für dieses Boot laufen sollte, holt mich der Bescheid und die Nachversteuerung ein. Oder liege ich hier falsch, bitte korrigiert mich wen ich falsch liege, kann man erfragen ob ein solches Verfahren läuft ???
Ich glaube der Transport des Bootes ist nicht so sehr das Problem, vielmehr der mir fehlende Nachweis, dass die Steuer entrichtet wurde und noch entrichtet ist !! und ob eben der Gemeinschaftssatus noch gegeben ist.

Ich hatte angenommen dies wird mit der T2L nachgewiesen.
Was genau benötige ich sonst, wenn keine T2L um sicher zu sein, dass keine Nanchversteuerung und kein Zoll anfällt ???

Geändert von Clauser71 (05.03.2014 um 12:48 Uhr)
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  #40  
Alt 05.03.2014, 12:54
MichaB. MichaB. ist offline
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Händler schafft das Boot in eigenem Namen für eigene RG nach Ö. Du kommst vorbei und sagst "Oh, was n schönes Schiff, kauf ich". Eigentumsübergang, Übergang von Nutzen und Lasten in Ö. Läßt Dir noch bestätigen, dass es frei von Lasten Dritter ist und alle evtl. Abgaben entrichtet sind und meldest es an. Als Ö in Ö von nem Ö Händler nen Schiff kaufen, was in Ö steht kann wohl kein großes Problem mit sich bringen.
Ich sehe da keine mögliche Haftung. Abgabenschuldner ist ja nicht das Schiff sondern die jeweiligen Personen/Unternehmen die die abgabenrechtichen Tatbestände auslösen und das bist Du nunmal nicht.
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  #41  
Alt 05.03.2014, 13:14
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Zitat:
Zitat von MichaB. Beitrag anzeigen
Ich sehe da keine mögliche Haftung. Abgabenschuldner ist ja nicht das Schiff sondern die jeweiligen Personen/Unternehmen die die abgabenrechtichen Tatbestände auslösen und das bist Du nunmal nicht.
Aha, ich nahm an die Abgabepflicht liegt auf dem Steuergegenstand, zumindest bezüglich der evtl. Nachversteuerung MwSt in Kroatien auf dem Boot.

Das von dir oben beschriebene entspricht ja dem, was ich im Kaufvetrag vereinbaren wollte. Übergabe, Übergange Nutzen und Lasten in Ö oder in D (ich bin aus D). Das wollte der Verkäufer so nicht. Im KV stand Ursprünglich Übergabeort Kroatien, auf meine bitte um Änderung auf Ö oder D hat er den Passus gelöscht.
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  #42  
Alt 05.03.2014, 14:22
MichaB. MichaB. ist offline
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Aha, ich nahm an die Abgabepflicht liegt auf dem Steuergegenstand, zumindest bezüglich der evtl. Nachversteuerung MwSt in Kroatien auf dem Boot. In D nein. In HR - keine Ahnung.

Das von dir oben beschriebene entspricht ja dem, was ich im Kaufvetrag vereinbaren wollte. Übergabe, Übergange Nutzen und Lasten in Ö oder in D (ich bin aus D). Das wollte der Verkäufer so nicht. Im KV stand Ursprünglich Übergabeort Kroatien, auf meine bitte um Änderung auf Ö oder D hat er den Passus gelöscht. und nu ? wo wird übergeben ?
anyway... sieh zu, dass Du das Boot in Ö oder D kaufst und von HR würd ich gar nichts schriftlich festhalten.
Denke zwar, dass auch bei Übergabe in HR nichts passieren würde aber mit den ganzen Übergangsvorschriften dort hab ich mich nicht beschäftigt.
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  #43  
Alt 05.03.2014, 15:06
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Zuvor erst einmal Vielen Dank für die sehr nette und schnelle Unterstützung.
Schneller als der Zoll

T2L reicht also nicht für den Nachweis der bezahlten MwSt und den noch vorliegenden Gemeinschaftsstatus des Schiffes, das hatte ich bisher anders gelesen. Es war wohl zu viel Information.

@Micha / Freerider das Boot auf dem Hof des Händlers in Österreich nützt mir nicht viel, soweit ich bisher in Erfahrung gebracht habe. Wenn bereits ein schwebendes Zollverfahren in Kroatien für dieses Boot laufen sollte, holt mich der Bescheid und die Nachversteuerung ein. Oder liege ich hier falsch, bitte korrigiert mich wen ich falsch liege, kann man erfragen ob ein solches Verfahren läuft ???
Ich glaube der Transport des Bootes ist nicht so sehr das Problem, vielmehr der mir fehlende Nachweis, dass die Steuer entrichtet wurde und noch entrichtet ist !! und ob eben der Gemeinschaftssatus noch gegeben ist.

Ich hatte angenommen dies wird mit der T2L nachgewiesen.
Was genau benötige ich sonst, wenn keine T2L um sicher zu sein, dass keine Nanchversteuerung und kein Zoll anfällt ???

Falls das T2l aus Kroatien ist kannst bedenklenlos zuschlagen, denn dann wurde letztes JAhr mit 5% versteuert. (Hierfür gibts dann auch ein Einheitsdokument aus Kroatien (zu der Zeit noch nicht in der Eu)
T2L aus D muss garnichts bedeuten, und erst recht nicht mit dem roten Stempel "nachträglich", denn das hatte nur den Vorteil beim Zoll in HR.
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  #44  
Alt 05.03.2014, 17:22
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Servus!
Bin vorhin davon ausgegangen, dass der bootstransport problematisch sei. Deshalb der smilie - bei 50000.-Steuer sprechen wir ja nicht gerade von nem 5 m trailerboot.
Ums ganz einfach zu sagen:
Wenn der Händler, der Vorbesitzer oder von mir aus auch Donald duck das Boot nach at schaffen müssen die auch alle Zollformalitäten erledigen. Stimmt was nicht wird das Boot nicht beim Händler am Hof stehen, sondern irgendwo beim Zoll. Ob hr, it, slo, at ist auch schon egal. Aber nicht beim Händler auf dem Hof.
Bei der Übergabe in hr wäre ich vorsichtig, auch mit hr- t2l. Nur wenn lückenlos die versteuerung in hr nachgewiesen ist würd Ichs machen.
Ansonsten wär ich bei der aktuellen Lage sehr vorsichtig. Wer sagt schon, dass der hr- Zoll auch weiß, wofür das t2l überhaupt ist und wann sie es wie ausstellen sollen.
Im anderen trööt gabs zudem Meinungen, das t2l weise die Steuer gar nicht nach...
Wenns geht besser daheim den Deal machen. Aber es wird schon einen Grund haben, warum sich der Händler da ein wenig windet.
Schöne Grüße,
Jan
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  #45  
Alt 05.03.2014, 17:32
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!
Bin vorhin davon ausgegangen, dass der bootstransport problematisch sei. Deshalb der smilie - bei 50000.-Steuer sprechen wir ja nicht gerade von nem 5 m trailerboot.
Ums ganz einfach zu sagen:
Wenn der Händler, der Vorbesitzer oder von mir aus auch Donald duck das Boot nach at schaffen müssen die auch alle Zollformalitäten erledigen. Stimmt was nicht wird das Boot nicht beim Händler am Hof stehen, sondern irgendwo beim Zoll. Ob hr, it, slo, at ist auch schon egal. Aber nicht beim Händler auf dem Hof.
Bei der Übergabe in hr wäre ich vorsichtig, auch mit hr- t2l. Nur wenn lückenlos die versteuerung in hr nachgewiesen ist würd Ichs machen.
Ansonsten wär ich bei der aktuellen Lage sehr vorsichtig. Wer sagt schon, dass der hr- Zoll auch weiß, wofür das t2l überhaupt ist und wann sie es wie ausstellen sollen.
Im anderen trööt gabs zudem Meinungen, das t2l weise die Steuer gar nicht nach...
Wenns geht besser daheim den Deal machen. Aber es wird schon einen Grund haben, warum sich der Händler da ein wenig windet.
Schöne Grüße,
Jan

DAs darfst jetzt nicht ganz verwechseln,
deshalb auch der Hinweis mit T2L-HR und T2L-D.
Ein T2L aus Hr wird nur derjenige bekommen der auch die 5 % genutzt hat, und der hat eben schon den NAchweis.

Wer sein Boot nicht bereinigt hat braucht auch nicht bei den Hr-Behörden anklopfen, der wird abgewiesen, ja.... diesmal ist der Balkan genauer als die westliche Eu, sehr genau sogar.

Das T2L aus den alten Eu Ländern wurde nicht anerkannt für die Steuernachweise in Hr, das war klar, denn dabei ging es nur um den Zoll, Steuer wurde getrennt betrachtet.
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  #46  
Alt 05.03.2014, 17:36
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Aha, ok glumpo, danke.
Hatte da eher so was im Hinterkopf wie den einen lk ( war es porec?) der neulich ein permit mit Gültigkeit bis Mitte 2015 ausgestellt hat.
Nach dem Motto: einer schläft immer bei der dienstbesprechung...
Schöne Grüße,
Jan
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  #47  
Alt 05.03.2014, 18:32
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Aha, ok glumpo, danke.
Hatte da eher so was im Hinterkopf wie den einen lk ( war es porec?) der neulich ein permit mit Gültigkeit bis Mitte 2015 ausgestellt hat.
Nach dem Motto: einer schläft immer bei der dienstbesprechung...
Schöne Grüße,
Jan
Es der LK Kapitano von Novigrad 25.6.2015
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Beste Grüße Andy
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  #48  
Alt 05.03.2014, 19:03
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Ah, ok. Sorry. Danke winetouu!
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  #49  
Alt 05.03.2014, 20:06
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Zitat:
Zitat von Clauser71 Beitrag anzeigen
Was genau benötige ich sonst, wenn keine T2L um sicher zu sein, dass keine Nanchversteuerung und kein Zoll anfällt ???
Du, und jeder andere auch, benötig(s)t die Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Wenn MwSt erstattet wurde ist das auf der O-Rechnung vermerkt. Bei Kopien wird nichts ausgezahlt.

Ferner brauchst du den Nachweis dass das Boot innerhalb der letzten drei Jahre, also zwischen 01.07.2010 und 30.06.2013, einmal in der EU war.
__________________
Gruss Vestus
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  #50  
Alt 05.03.2014, 21:24
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Vielen Dank für die sehr konkreten Antworten.

Also mein Händler verweist beim Ansprechen der Problematik MwSt auf folgendes (siehe Beitrag1)

-Rechnung 28.01.2008. ausgestellt in Ljubljana an eine ital Leasing inclusive 20% MwSt

Da sich das Boot zum 01.07.13 vermutlich im Zollager (also im Kroatischen Hafen) befand, müsste der Nachweis an den HR Zoll erbracht werden:
1 Dass die Steuer nicht zurückerstattet wurde
2 Dass das Schiff nicht länger als 36 Monate außerhalb der EU lag, so wie gestürzt schrieb: das das Schiff zwischen 01.07.2010 und 30.06.2013, einmal in der EU war.

Seht ihr das auch so ?

Bekomme ich heraus ob das Boot zum Termin im Zollager registriert wurde ?
Wenn ja, geht es nur weiter indem ich mir die T2l- HR beibringen lasse !! Sollte ich hierauf verzichten und den Kauf und Lieferung weiter abwickeln werden ich später den Nachweis bringen müssen.
Gelingt mir das nicht fällt die MwSt Kroatien auf den Schwacke Wert 2013 an, die ich Zahlen muss.

Ist das so richtig ?

Geändert von Clauser71 (05.03.2014 um 21:38 Uhr)
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