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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 28.02.2014, 13:16
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist gerade online
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Standard Trailer über Privathaftpflicht versichert ?

... das wäre mir persönlich ganz neu ??

Ausgehend von dem Beitrag in einem anderen Threat...
http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=16

würde mich mal interessieren, welche Versicherung den abgekuppelten Anhänger wirklich mit versichert... ich habe jetzt drei verschiedene Bedingungen von großen Versicherern durchforstet... wurde aber nicht fündig...
__________________
servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #2  
Alt 28.02.2014, 13:22
Mrba125 Mrba125 ist offline
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Standard

Also ich kann aus Erfahrung sagen das meine Privat-Haftpflicht relativ anstandslos einen Schaden übernommen hat der mir beim Rangieren des Trailer per Handkraft passiert ist.(beim drehen des trailers die länge unterschätzt und ein geparktes auto berührt).
Das steht bei meiner Privat-Haftpflicht sogar in der Police mit drin.
....Mitversichert sind nicht versicherungpflichtige und nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge....

Mfg Bastian

P.s. Ich bin weder verwandt noch verschwägert,noch arbeite ich für sie,es war die Signal Iduna mit einem uralten Vertrag.
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  #3  
Alt 28.02.2014, 13:28
JohnB JohnB ist gerade online
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Bayr. Versicherungskammer: Nicht versichert.

(Inkludiert sind nur nicht-versicherungspflichtige Anhänger mit einer bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit von max. 6 km/h)
__________________
Beste Grüße

John
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  #4  
Alt 28.02.2014, 13:41
**boland** **boland** ist offline
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Guckst Du z. B bei der AXA in der BOX-Plus Privathaftpflichtversicherung steht unter

7.1 Versicherungsschutz besteht auch
7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad- und Kettenfahrzeugen

sowie von Luft-und Wasserfahrzeugen;

Link mit den Bedingungen hier (Seite 91):

http://www.experten-downloads.de/dow...OXplus_AXA.pdf




Gruß
Chris...



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  #5  
Alt 28.02.2014, 13:51
Benutzerbild von dieter
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... da steht aber auch unter D: Welche Sachen sind versichert und welche nicht:

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  #6  
Alt 28.02.2014, 14:00
JohnB JohnB ist gerade online
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Zitat:
Zitat von **boland** Beitrag anzeigen
Guckst Du z. B bei der AXA in der BOX-Plus Privathaftpflichtversicherung steht unter

7.1 Versicherungsschutz besteht auch
7.1.1 für den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad- und Kettenfahrzeugen

sowie von Luft-und Wasserfahrzeugen;

Link mit den Bedingungen hier (Seite 91):

http://www.experten-downloads.de/dow...OXplus_AXA.pdf (..)
Wer bräuchte dann noch eine Bootshaftpflicht? Das kann nicht stimmen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #7  
Alt 28.02.2014, 15:06
Benutzerbild von Kuseng
Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wer bräuchte dann noch eine Bootshaftpflicht? Das kann nicht stimmen.
Wieso Bootshaftpflicht ?

Hier gehts doch um die HV vom Trailer. Ist der Trailer zugelassen zahlt die HV des Trailers. Ausser er ist angehängt, dann gehts über die HV vom KFZ.
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  #8  
Alt 28.02.2014, 15:17
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Bayliner 2052 Bayliner 2052 ist offline
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Hi Jörg,

mein Trailer hat ein grünes Kennzeichen und hat somit keine eigene Versicherung - ich habe aber eine Teilkasko über mein Boot abgeschlossen - kostet ca. 20,- € im Jahr
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Schöne Grüße Frank
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  #9  
Alt 28.02.2014, 15:20
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Wieso Bootshaftpflicht ?

Hier gehts doch um die HV vom Trailer. Ist der Trailer zugelassen zahlt die HV des Trailers. Ausser er ist angehängt, dann gehts über die HV vom KFZ.
und die genau die hätte er ja nicht, da angeblich die Privathaftpflicht (der Person, nicht das Trailers) dies abdeckt...
ich habe bis jetzt keine Privathaftpflicht gefunden, die dies enthält.... daher auch meine Frage.


natürlich, die Haftpflicht für den Trailer benötigt man nicht, wenn dies in der Bootshaftpflicht enthalten ist (nicht unüblich)
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dieter

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den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #10  
Alt 28.02.2014, 15:33
**boland** **boland** ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
... da steht aber auch unter D: Welche Sachen sind versichert und welche nicht:

Ich glaube Du bist in die falschen Bedingungen geraten. Nachdem was lesen kann, sollte das ein Teil der Hausrat und nicht der Privathaftpflichtbedingungen sein.

Die Privathaftpflichtbedingungen über BOX Plus in der Variante sind nur 3 Seiten, 91-93.

Gruß
Chris...

Geändert von **boland** (28.02.2014 um 15:58 Uhr)
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  #11  
Alt 28.02.2014, 15:48
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Wieso Bootshaftpflicht ? (..)
Zitat:
Zitat von **boland** Beitrag anzeigen
(..) AXA in der BOX-Plus Privathaftpflichtversicherung (..)
7.1 Versicherungsschutz besteht auch
7.1.1 für den Gebrauch von (..) Wasserfahrzeugen;
(..)


Daraus folgt, dass die AXA-Privathaftplicht noch irgendwo Ausschlüsse hat, die übersehen wurden. Denn wenn obiges stimmte, bräuchte kein AXA-Versicherter eine Bootshaftpflicht.
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Beste Grüße

John
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  #12  
Alt 28.02.2014, 15:53
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wer bräuchte dann noch eine Bootshaftpflicht? Das kann nicht stimmen.
Bitte die Bedingungen richtig und weiter lesen. Es sind doch schon mit nur 3 Seiten sehr verbraucherfreundliche Bedingungen.

F Welche Schäden/Eigenschaften/Tätigkeiten sind nicht versichert?
1. Kein Versicherungsschutz besteht für gesetzliche Haftpflichtansprüche aus
Schadenereignissen
1.3 in der Eigenschaft als
1.3.2 Führer, Halter, Eigentümer und Besitzer von
1.3.2.1 fremden und eigenen Motorbooten, soweit für das Führen eine behördliche
Erlaubnis notwendig ist, eigenen Segelbooten über 12 m
2 Segelfäche (ohne

Spinnacker) und eigenen Jetski.


-> Das eigene oder (als Subsidärhaftung) das fremde Motorboot, ohne Führerscheinpflicht = 15 PS (Rhein 5PS) und ein Segelboot bis 12qm Segelfläche ist über die Privathaftpflicht AXA Box Plus Variante Extra mitversichert.

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schäden, die
Dritten entstehen durch:
2.6 nicht versicherungspflichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger;
2.9 manuelles Bewegen von nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuganhängern,
sofern hierfür keine anderweitige Deckung besteht.

-> Der nicht versicherungspflichtige eigene Anhänger z.B Trailer ist über die PHV bei AXA Box Plus Variante Extra mitversichert.

Ich hoffe, dass ich Euche helfen konnte.

Gruß
Chris...
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  #13  
Alt 28.02.2014, 16:00
JohnB JohnB ist gerade online
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S. 89

"2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schäden, die Dritten entstehen durch: (..)
2.9 manuelles Bewegen von nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuganhängern, sofern hierfür keine anderweitige Deckung besteht."

Das händische Rangieren ist bei AXA abgedeckt. Allerdings werden Schäden an einem geliehenen Auto nur bis zum Kasko-SB ersetzt.

P:S. Hinreichend zeitgleich hat auch Chris die Stelle gefunden.
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Beste Grüße

John
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  #14  
Alt 28.02.2014, 16:09
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Allerdings werden Schäden an einem geliehenen Auto nur bis zum Kasko-SB ersetzt..
Und da ist die Box Plus Variante Extra die einzigste Privathaftpflichtpolice die ich kenne die sowas leistet.

Beispiel, Du leihst dir ein Auto, baust einen Unfall und müsstest normalerweise die Selbstbeteiligung zahlen. Hier zahlt dann Deine PHV (Privathaftpflichtversicherung). Egal wie hoch die SB ist. Muss ja nicht unbedingt ein Unfall sein/ Rede ist je nur vom Schaden an einem geliehenen Fahrzeug.

Geändert von **boland** (28.02.2014 um 16:14 Uhr)
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  #15  
Alt 28.02.2014, 16:38
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Meine Meinung:
Bevor ich mich,nach einem Schaden, mit der Privathaftpflicht rumschlage und schlimstenfalls den Schaden selber zahle, schließe ich eine Haftpflicht für den Trailer ab.
Wir reden hier über ca. 20€.

Gruß Werner
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  #16  
Alt 28.02.2014, 17:00
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Es war keine Meinung gefragt, sonder es geht um die Klärung einer Behauptung aus einem anderen Thread, und das Interesse ob dies wirklich so ist ???
Kurz gesagt, über eine falsche oder richtige Info, und nicht über 20 EUR !!!
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  #17  
Alt 28.02.2014, 17:06
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Zitat:
Zitat von **boland** Beitrag anzeigen
Ich glaube Du bist in die falschen Bedingungen geraten. Nachdem was lesen kann, sollte das ein Teil der Hausrat und nicht der Privathaftpflichtbedingungen sein.

Die Privathaftpflichtbedingungen über BOX Plus in der Variante sind nur 3 Seiten, 91-93.

Gruß
Chris...
ich hab die falsche Versicherung erwischt... tut mir leid, habe ich nicht aufgepasst.
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  #18  
Alt 28.02.2014, 17:26
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Es war keine Meinung gefragt, sonder es geht um die Klärung einer Behauptung aus einem anderen Thread, und das Interesse ob dies wirklich so ist ???
Kurz gesagt, über eine falsche oder richtige Info, und nicht über 20 EUR !!!
Da kan man nur sagen: Es kommt darauf an welches Unternehmen und welche Zusatzleistungen im Vertrag enthalten sind.

Hier HUK_Coburg

1.5.17 Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
a) Versichert sind Schäden, die Sie durch den Gebrauch folgender Kraft-
fahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger verursachen:
– Kraftfahrzeuganhänger, die nur auf nicht öffentlichen Wegen oder
Plätzen verkehren. Das gilt allerdings nur, soweit Sie keinen Ver-
sicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B.
Kfz-Haftpfl icht- oder Anhängerversicherung) haben.
– Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Beispiel: motorgetriebener Rollstuhl.
– Kinderfahrzeuge und Golfwagen mit mehr als 6 km/h Höchstge-
schwindigkeit, wenn sie auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
fahren. Das gilt allerdings nur, soweit Sie keinen Versicherungs-
schutz aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Kfz-Haft-
pfl ichtversicherung) haben.
– selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Höchstgeschwin-
digkeit. Beispiele: Schneeräumgerät, Kehrmaschine, Aufsitzrasen-
mäher.
– ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge.
Für die genannten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger gelten
die in B 3.1 c) beschriebenen Obliegenheiten.
b) Über den unter a) beschriebenen Umfang hinaus haben Sie für Schä-
den durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugan-
hängern keinen Versicherungsschutz.

Jetzt zufrieden?
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  #19  
Alt 28.02.2014, 18:39
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sehr zufrieden.... Danke.

Bei der Suche bin ich da wieder auf eine ungereimheit gestoßen,.... (bitte auch mal nach unten scrollen:
http://www.boot.de/cipp/md_boot/cust...t/local_lang,1

gelten die Angaben in den Versicherungsbedingungen für den Trailer nur ohne Boot, oder auch mit Boot....

ein schönes Durcheinander....
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  #20  
Alt 28.02.2014, 19:11
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Zitat:
Zitat von **boland** Beitrag anzeigen
Bitte die Bedingungen richtig und weiter lesen. Es sind doch schon mit nur 3 Seiten sehr verbraucherfreundliche Bedingungen.

2. Versicherungsschutz besteht jedoch abweichend von J 1. für Schäden, die
Dritten entstehen durch:
2.6 nicht versicherungspflichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger;
2.9 manuelles Bewegen von nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuganhängern,
sofern hierfür keine anderweitige Deckung besteht.
-> Der nicht versicherungspflichtige eigene Anhänger z.B Trailer ist über die PHV bei AXA Box Plus Variante Extra mitversichert.

Ich hoffe, dass ich Euche helfen konnte.

Gruß
Chris...



Ja, Wollte den Namen der Versicherung vorhin nicht gleich in den Raum werfen. Die zweite Versicherung ist die DBV mit den gleichen Bedingungen.

Gruß Andreas
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  #21  
Alt 28.02.2014, 21:34
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114 Danke in 54 Beiträgen
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Ich hatte das Thema auch schon mal mit meinem Versicherungsheini besprochen, die Aussage war (sinngemäß):
Wenn Sie den Anhänger händisch rangieren -> Privathaftpflicht
Wenn Sie den Anhänger mit dem PKW rangieren -> PKW Haftpflicht
Wenn der Anhänger "von selbst" ins Rollen kommt -> Anhänger Haftpflicht...
die ich aber auch nicht habe.
__________________
Matze

Früher fuhren Matrosen aus Stahl auf Schiffen aus Holz und heute....

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  #22  
Alt 01.03.2014, 08:01
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soweit waren wir hier im Forum ja schon mal...

Zitat:
Zitat von Matzoletti Beitrag anzeigen
I
Wenn Sie den Anhänger händisch rangieren -> Privathaftpflicht
Wenn Sie den Anhänger mit dem PKW rangieren -> PKW Haftpflicht
Wenn der Anhänger "von selbst" ins Rollen kommt -> Anhänger Haftpflicht...


Fazit: ..nach wie vor ist die Anhänger Hapftpflicht wichtig und empfehlenswert...
entweder gesondert abschließen, oder nachsehen, ob sie in der Bootshapftpflicht enthalten ist ....!!
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servus
dieter

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  #23  
Alt 01.03.2014, 14:33
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
soweit waren wir hier im Forum ja schon mal...





Fazit: ..nach wie vor ist die Anhänger Hapftpflicht wichtig und empfehlenswert...
entweder gesondert abschließen, oder nachsehen, ob sie in der Bootshapftpflicht enthalten ist ....!!
Ganz genau! So und nicht anders, dem ist nichts hinzuzufügen....

Berni
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  #24  
Alt 01.03.2014, 14:35
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rudergänger rudergänger ist offline
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236 Danke in 176 Beiträgen
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Doch anders: Erst nachsehen und dann ...
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Grüße Michael
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  #25  
Alt 02.03.2014, 17:44
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Meisteranker53100 Meisteranker53100 ist offline
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81 Danke in 57 Beiträgen
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hatte mich da auch mal schlau gemacht und es kommt auf den versicherungsfall an. angekuppelt / abgestellt / fremdeinwirkung / fahrlässigkeit / etc.
angekuppelt ist ein sportanhänger in den meisten fällen über das kfz versicht.
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Gruß, Thomas!

„Ich bin, wie ich bin. Die einen kennen mich. Die anderen können mich.“ Konrad Adenauer (1876-1976)
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