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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailerkennzeichen
Hallo leute. Bin gerade dabei mir ein gebrauchtes Boot zu kaufen. Der gebrauchte Trailer ist noch nicht zugelassen. Wurde immer mit rotem Kennzeichen Gefahren. Wie muss ich den Trailer jetzt zulassen? Kommt dann das gleiche Kennzeichen wie vom zugfahrzeug drauf? Was ist wenn ich mal mit einem anderen zugfahrzeug ziehe? Vielen dank für tips.
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#2
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Hallo (hier könnte dein Name stehen),
du musst zur Zulassungsstelle deines Wohnortes und den Trailer anmelden. Dann bekommst du ein Kennzeichen (wahlweise grün oder schwarz). Dieses musst du an den Trailer schrauben und kannst selbigen mit dem Fahrzeug deiner Wahl ziehen. Vorrausgesetzt, die Anhängelast ist ausreichend. Beste Grüße Jan
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Humor ist das was man(n) braucht, um zu ertragen, was andere für Humor halten... |
#3
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Kennzeichen des Zugfahrzeugs war früher mal. Du kannst heute wählen, ob du steuerbefreit mit dem Trailer fahren willst (grünes Kennzeichen) oder mit Steuer und schwarz.
Unterschied: mit grün NUR Boot, auch kein Gerümpel im Boot, nur was im engen Sinne zuzm Boot gehört. Mit schwarzem Kennzeichen zahlst du Steuern und darfst auf dem Hänger fahren was du willst. Auch bei der Versicherung gibts da Unterschiede!!
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Gruß Ewald |
#4
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Wenn der Trailer schon ein paar Jahre alt ist, musst du vorher noch eine HU machen lassen. Genaueres steht hier im Forum. Finde es auf die schnelle nicht. Am besten ruft du die Zulassungstelle an, dann weißt du es ganz genau und musst nicht mehrfach hin.
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Grüße Jens
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#5
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Zitat:
Soweit ich weiß ist der Trailer durch das ziehende Fahrzeug versichert, ähnliches gilt auch für andere Anhänger.
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Gruß Sascha |
#6
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Anhänger die nicht für den Transport von "Sportgeräten" zugelassen sind, unterliegen der Versicherungs- und KFZ-Steuer Pflicht.
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#7
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Ein schwarzes Kennzeichen bedeutet nicht automatisch, daß ein Anhänger besteuert wird.
Entscheidend ist alleine der Eintrag im KFZ-Schein bzw. Betriebserlaubnis. Steht dort "Anhänger für Sportgeräte" (vom Finanzamt bestätigt bei Erstanmeldung) ist der Hänger steuerbefreit. Bei uns am StVA (NRW, Leverkusen) werden standardmäßig auch für steuerbefreite Fahrzeuge immer schwarze Kennzeichen ausgegeben. Für diese Fahrzeuge kann man auf Wunsch ein grünes Kennzeichen bekommen. Habe in 2012 einen Trailer zugelassen (mit grünen Kennzeichen) -> http://www.boote-forum.de/showpost.p...1&postcount=13 Apropos grünes Kennzeichen: Als der Schildermacher das sah, guckte der mich ganz entgeistert an: "Wie sind sie denn dazu gekommen ? Seit wann gibt's die denn wieder hier? Da muß ich erst mal schauen, ob ich grüne Farbbänder habe". Hatte er gottseidank. Waren zwar uralt, haben aber funktioniert. Und da er dazu die Farbbänder in der Prägemaschine wechseln mußte, hat mich das Nummernschild das Doppelte des Schwarzen gekostet.
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Mit maritimen Gruß ........... Achim ---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? ----- Geändert von Achko (28.02.2014 um 07:15 Uhr) |
#8
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Zitat:
Nicht richtig: Ähnliches gilt für andere Anhänger: Nur Anhänger für Sportgeräte, Landwirtschaft und Hilfsdiensten (z. B. THW, Feuerwehr, Polizei, etc.) sind von der Steuer- und Versicherungspflicht befreit. Alle anderen bezahlen beides. Habe z. B. noch einen Brenderup 200 Kippi mit 750 kg. Dafür bezahle ich Steuern und Versicherung (29 € Steuer und 21,42 € Versicherung im Jahr). Wenn man z. B. einen Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen (Steuer und Versicherung frei) fährt und mit diesem dann Möbel transportiert ist dies bereits eine Zweckentfremdung... An den TE: 1.) Hat der Trailer eine Betriebserlaubnis/Gutachten (früher so grüne oder graue Zettel), Fahrzeugbrief (heute Zulassungsbescheinigung Teil 2) oder COC-Bescheinigung ? 1a) Wenn ja: Hast du eine noch gültige TÜV-Bescheinigung? Ja. Dann kannst du zulassen gehen. Wenn nein zu 1a): wann war er zuletzt zugelassen bzw. der letzte TÜV (ist er länger als 7 Jahre stillgelegt oder war er vor mehr als 7 Jahren das letzte Mal beim TÜV, dann benötigst du eine Vollabnahme nach § 21). Wenn es kürzer als 7 Jahre her ist oder der TÜV abgelaufen ist, dann musst du nur neuen TÜV machen lassen. Wenn nein zu 1): brauchst du auf jeden Fall eine Vollabnahme nach § 21 zur Erteilung einer Einzelgenehmigung. Je nachdem in welchem Bundesland du wohnst, muss noch eine Rechtsakte vom TÜV angefertigt werden und diese wird dann an die entsprechende Genehmigungsbehörde (in Hessen z. B. Landkreis Marburg-Biedenkopf) zur Erteilung der Betriebserlaubnis gesendet (kostet insgesamt nochmal rund 110 € extra, 70 beim TÜV und 40,80 € beim Landkreis). Poste doch mal, welche Dokumente du hast, dann ist es nicht so kompliziert dir das Vorgehen genau zu erklären TÜV kannst du z. B. überall machen (TÜV, DEKRA, GTÜ, usw.). Vollabnahme nach §21 nur beim TÜV.
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Viele Grüße Thomas |
#9
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Zitat:
Mit grün und schwarz hast du leider recht. Das macht wieder mal jedes Bundesland teilweise sogar jeder Landkreis bzw. Zulassungsbezirk wieder etwas unterschiedlich. Wie gut, dass wir in D für jeden Pfurz einen Erlass, Rechtsvorschrift oder Gesetz haben und es dann doch jeder anders durchführt
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Viele Grüße Thomas
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#10
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Vielen , herzlichen Dank für Eure Beiträge. Ich weiss jetzt Bescheid und mache mich dann halt nochmals bei unserer Zulassungsstelle kundig.
Gruß rudi |
#11
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Zitat:
Davor war es irgendwann in den 80ern abgeschafft worden. Bezüglich Versicherung -> Zwar ist der Hänger über den Zugwagen versichert, aber man sollte trotzdem eine Hänger-Haftpflicht abschließen (gibt's für kleines Geld). Grund: Was ist wenn irgendetwas "Dummes" durch den Hänger geschieht und er nicht am Auto hängt ? Solche Schäden sind in der Regel nicht durch eine Privat-Haftpflicht abgedeckt.
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Mit maritimen Gruß ........... Achim ---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? -----
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#12
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Ein Anhäger ist aber nur versichert, wenn erst mit dem Zugfahrzeug verbunden , also angehängt, ist. Häng man ihn ab, ist erst nicht mehr versichert. Es gibt einige Bootshaftpflichversicherungen (meine z.B.) die eine Trailerhaftpflicht beinhalten.
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Grüße Jens
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#13
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Zitat:
Ja, und dann gibt es noch die Möglichkeit über die Privathaftpflicht. In den Bedingungen einiger (weniger) Versicherungen heißt es: Versichert sind auch Schäden durch "nicht versicherungspflichtige Anhänger ". Da der Trailer laut Zulassungsvorschriften zu diesen nichtversicherungspflichtigen Anhängern gehört, wäre auch dies eine Variante. Also mal in die Bedingungen reinschauen. Gruß Andreas |
#14
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Zitat:
Wenn Du Deinen Trailer abgehängt hast und per Hand schiebst, ist diese Aktion über die persönliche Haftpflicht gedeckt. |
#15
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Zitat:
DAs kann man so generell nicht sagen, sondern da würde ich vorher mal genau in die Bedingungen/Zusatzbedingungen zur PHV gucken.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#16
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Zitat:
Angehängt am Zugfahrzeug: Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges Abgehängt: separate Trailerversicherung oder Trailerversicherung als Bestandteil der Bootshaftpflichtversicherung oder über Privathaftpflichtversicherung (wenn dort vereinbart) Wer so eine Privathaftpflicht hat, der braucht keine separate Trailerversicherung und auch in der Bootshaftpflicht nicht auf den Einschluß des Trailers achten. Es führen halt wie immer mehrere Wege zum Ziel. Gruß Andreas |
#17
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Hm... müsste aber auch schon blöde laufen wenn man beim schieben des Trailers einen wirklich teueren Unfall verursacht. Klar kann man nen Fall konstruieren der richtig teuer wird. Aber wie wahrscheinlich ist das?
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#18
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da brauchst du mit deinem Trailer nur einen Eimer mit Öl umfahren.... !!
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#19
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Zitat:
Du musst nur jemanden verletzen, schon ist es teuer. Die Krankenkassen (privat und gesetzlich) nehmen schön Regress.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#20
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Zitat:
§ 9 Abs. 2 FZV Besondere Kennzeichen Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist abweichend von § 10 Absatz 1 ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund zuzuteilen (grünes Kennzeichen); .... |
#21
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Zitat:
interessant wird es auch, wenn der Trailer abgestellt wird (z.B. Boot ist für die Saison im Wasser und Trailer abgestellt...) und er sich (wie auch immer) "selbstständig" macht (oder jemand nach hilft) und dann ein Schaden entsteht.... das wird i.d.R. nicht von der Privathaftpflicht abgedeckt..... Ich bin seit über 25 Jahren bei der Polizei in Hamburg und kann sagen: Es gibt nichts, was es nicht gibt - bei vielen Unfällen konnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie es passieren konnte (da war man richtig gespannt auf das, was Beteiligte und Zeugen sagten...) . Also, es sind nur ein paar Euro mehr im Jahr.... Berni |
#22
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Zitat:
das ist meist über die s.g. Benzinklausel ausgeschlossen meine deckt es aus besagter Klausel nicht ab, daher wäre ich mit solchen Äusserungen sehr vorsichtig. mein Trailer ist über meine Bootshaftpflicht mitversichert, egal ob mit oder ohne Boot darauf. Wenn ich hier lese auf, welche Art und Weise manche hier ca. 25€ sparen wollen und dabei haarscharf am persönlichen Ruin verbeischrammen, kann ich nur den Kopf schütteln
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#23
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So ein grünes Kennzeichen scheint bei uns in Rheinland-Pfalz kein Problem zu sein, kostete letzte Woche auch nichts extra (11 Euro). Bei der Zulassungsstelle gab es nur Diskussionen über die Zulassungspapiere. eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) gibt es nämlich für meinen Anhänger nicht. Dafür wurde aber das Einzelgutachten des TÜV als Betriebserlaubnis akzeptiert
Rudolf |
#24
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#25
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Zitat:
Dies scheint auch die vom Gesetzgeber vorgesehene Konstellation bei steuer- und versicherungsbefreiten Anhängern zu sein. Offensichtlich wissen das einige Zulassungsbehörden nicht.
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Grüße Jens |
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