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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#51
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Zitat:
Wenn Du einen Festeinbau angemeldet hast, dann sollte der auch im IBS oder vergleichbarem des Bootes vermerkt sein. Ist es vermerkt, sollte das Funkgerät auch an Bord sein. Ist das Funkgerät nicht mehr an Bord, hast Du die Zuteilungsurkunde wieder der zuständigen Behörde zurückzuschicken. LG Andreas |
#52
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Zitat:
Wenn Du ein Funkgerät "anmeldest", also eine Frequenzzuteilung beantragst und daher eine Frequenzzuteilungsurkunde erhältst, gilt Dein Boot als "freiwillig mit Funk ausgerüstet" und ist auch so in den Datenbanken vermerkt. Ab jetzt darfst Du formal das Boot nur in Betrieb nehmen, wenn die angemeldete Funkanlage an Bord und in Betrieb ist, und aus letzterem folgt, dass das Boot nur durch einen Schiffsführer bewegt werden darf, der neben dem SBF auch den SRC/UBI (je nach Revier) hat. IN DER PRAXIS wird das wohl sehr viel laxer gesehen, und ich glaube nicht, dass ein Wasserschutzpolizist bei einem Boot ohne Funkgerät prüft, ob es nicht eigentlich eine Funkanlage haben müsste. Zitat:
Bei uns steht am Boot nur die Kennung, DU-..... (WSV Duisburg-Meiderich), im Kleinfahrzeugschein ebenfalls. In der Frequenzzuteilungsurkunde wiederum nur der Name "Seestern". Ist formal zulässig so.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#53
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Im IBS resp. Kleinfahrzeugschein steht die Funkanlage mitnichten. Sie ist nur in der Frequenzzuteilungsurkunde erwähnt, die wiederum auch nur den Namen des Boots, nicht die Kennung enthält. Die beiden Dokumente einander und demselben Boot zuzuordnen, ist gar nicht so einfach:
Bei uns steht am Boot nur die Kennung, DU-..... (WSV Duisburg-Meiderich), im Kleinfahrzeugschein ebenfalls. In der Frequenzzuteilungsurkunde wiederum nur der Name "Seestern". Ist formal zulässig so.[/QUOTE] Dann habe ich einen anderen IBS LG Andreas |
#54
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Zitat:
Dann habe ich einen anderen IBS LG Andreas[/QUOTE] dann hast du es dir nachtragen lassen oder bei der ANmeldung angegeben und eintragen lassen. Eine verpflichtung zum Eintragen git es nicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#55
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Im IBS kann man die Funkausrüstung eintragen lassen.
Unabhängig davon werden auf der SHIP STATION LICENCE sicher sowohl Handfunkgerät als auch das pro forma beantragte Festeinbaugerät aufgeführt sein. Wenn sich daraus die Verpflichtung zum Mitführen von beiden Geräten herleitet, entfällt praktisch doch die Möglichkeit ein ATIS-Handfunkgerät in D anzumelden, um es anderswo (NL) nutzen zu dürfen?!
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#56
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nicht unbedingt.
in Detuschland kannst du auch zwei Festeinbaugeräte anmelden. Verpflichtet als Sportboot bist du nur eines zu Betreiben. Somit kannst du das andere Auslassen oder auch nicht einbauen. Somit kannst du wieder ein Handfunkgerät zulassen und dieses halt nur mitführen, wenn du nach Holland oder anderswohin färst wo du es benutzen darfst.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#57
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In dem IBS eines nun sehr bekannten Automobilclubs steht sehr wohl das Funkgerät und die Seriennummer. In der Zuteilungsurkunde der Name des Bootes, das Rufzeichen und die ATIS Kennung. In beiden Dokumenten bin ich als Eigentümer namentlich erwähnt. Zeige mir Deine Zuteilungsurkunde und bediene nur einmal Dein Funkgerät und ich weiß, wem es gehört und auf welchem Boot es gehört. Kein Problem.
LG Andreas
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#58
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Zitat:
Wenn das Boot bei Austellung des IBS kein Funkgerät hatte steht auch keines drinnen. Beim Nachträglichen Einbau eines Funkgerätes steht es dann immer noch nicht drinnen. erst wenn man es bei der Verlängerung angibt. Aber wer macht das schon.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#59
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Ok, mir war nicht bewusst, dass man es in den IBS eintragen KANN. Ich wusste nur, dass es in den IBS und die Kleinfahrzeugkennzeichen nicht eingetragen werden MUSS - bei letzterem geht es m.W. auch gar nicht.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#60
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Zitat:
Dein Boot heisst "Cxxxxxe", hat i.d.R. fünf Nasen an Bord, ist ein Motorboot, und wurde am 29.10.2013 registriert. Hast nur ATIS, eine MMSI wurde nicht vergeben, also reiner Binnenfahrer, und daher auch keine Abrechnungsgesellschaft. Personenbezogene Daten sind passwortgeschützt. Woher willst du also wissen wem das Boot gehört?
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Gruss Vestus |
#61
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Zitat:
Hallo Vestus, Mein Boot heisst Caprice, die fünf Nasen an Bord wurden geschätzt und die Daten wurden am 29.10.2013 dem MRCC Bremen, ITU und der DGzRS von der Bundesnetzagentur übermittelt. Ich habe mich auf eine Aussage von "Seestern" bezogen. Ich zitiere "Im IBS resp. Kleinfahrzeugschein steht die Funkanlage mitnichten. Sie ist nur in der Frequenzzuteilungsurkunde erwähnt, die wiederum auch nur den Namen des Boots, nicht die Kennung enthält. Die beiden Dokumente einander und demselben Boot zuzuordnen, ist gar nicht so einfach. Das halte ich für nicht korrekt. Beide Dokumente, einen IBS und eine Zuteilungsurkunde kann ich sehr wohl, wenn sie in Papierform vorliegen, untereinander bzw. einem Boot zuordnen. Wenn dann mit einem Funkgerät noch gefunkt wird, so kann ich es eindeutig anhand der Papierlage einem Boot zuordnen. Es ging nicht um den Zugriff auf irgendwelche Datensätze. Und wenn die WSP scharf ist, dann ist auch das kein Problem. Es kann Probleme geben, wenn ich in einem IBS das Funkgerät nicht eingetragen habe, aber ein Gerät mitführe. Natürlich muss ich in einem IBS auch den Bootsnamen nicht erwähnen. Dann kann ich Probleme mit dem Hafenmeister bekommen usw. Mehr wollte ich nicht sagen. LG Andreas |
#62
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Das war, vielleicht im Unterbewusstsein, der Grund weshalb ich mich für ein WSA-Kenzeichen entschieden habe. Probleme brauche ich nicht.
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Gruss Vestus |
#63
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Ein WSA-Kennzeichen wird im Ausland nur geduldet. Auch das kann Probleme geben.
LG Andreas
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#64
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Zitat:
Das es Probleme geben kann ist ein Märchen das sich seit jahre hält. Wurde hier aber schon 1000x diskutiert. Das Funkgerät muss weder im WSA noch im IBS nachgetragen werden. Man muss nur immer die Zuteilungsurkunde mitführen. Dann gibts nie Probleme.
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#65
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Nach entsprechender Recherche gebe ich Dir eingeschränkt Recht.
LG Andreas |
#66
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in wie weit?
oder wo nicht?
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#67
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Zitat:
Mann fragt sich manchmal, was in den Leuten so vorgeht...... Da wird übers Jahr Boot gefahren, viel Geld verbrannt, ggf. Hafengebühren bezahlt, aber die ~€10 pro Jahr, für einen IBS ausgeben, wenn das Fahrgebiet zeitweise oder gar dauerhaft im Ausland liegt, ist zuviel. Der Schein schafft bei Grenzübertritten oder Kontrollen immer wieder Klarheit, weil alle relevanten Daten des Eigners und des Bootes, des Beiboots, sowie der Funkanlage mehrsprachig eingetragen sind. Wenn ich bei uns in Roermond sehe, wieviele Boote mit der innerdeutschen Zulassung vom WSA fahren, kriege ich die Krise...... Genauso mit dem Funk. Als Inhaber eines deutschen Funkscheins, mit deutscher Flagge am Boot, lasse ich doch meine Funkanlage auch in Deutschland zu und melde sie bei Bundesnetzagentur an. Dann gibts auch keine Probleme, nicht jetzt und auch nicht später, wenn ich mal wieder deutsche Gewässer erreiche. So könnte ich mir viele Diskussionen hier im Forum sparen..... Gruß Thomas.
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Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos.....
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#68
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Zitat:
aber warum IBS wenn es das WSA-kennzeichen genauso tut? Das WSA kennzeichen gilt genauso als Eigentumsnachweiss
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#69
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Zitat:
Hallo Thomas, Danke Dir. LG Andreas
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#70
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Zitat:
ich will damit gar nicht die ewige Diskussion wieder lostreten. Vielleicht ist es einfach ein Art von Höflichkeit, von Seemannschaft, oder wie auch immer ich es ausdrücken soll. Ich übertreibe jetzt mal.... Wenn du bei der Wasserschutz wärst und ein Chinese käme, mit chinesischer Zulassung und würde behaupten, das wäre sein Boot, was er da fährt. Wärst du in der Lage, ihn anhand der Zulassung vom chinesischen WSA zu identifizieren?Sicherlich nicht. Aber mit einem IBS könntest du es. Gruß Thomas.
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Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos..... |
#71
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Zitat:
Wenn man außeralb der EU fährt z.B. von griechenland in die Türkei, benötigt man einen IBS. wobei ich da eher das Flaggenzertifikat vorziehe.
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#72
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Korrrrekt.
Der Inhaber (oder die im Antrag unter "freiwillig" NICHT eingetragenen Infos) sind öffentlich nicht einsehbar... zu testen unter: http://www.itu.int/online/mms/mars/ship_search.sh Unter "Call Sign" einfach mal unsere Boots-Rufnummern (zB. DXxxxx) oder MMSI eingeben. Stichwirt IBS: Ich empfehle - aus mehrfacher Erfahrung -, irgendwelche "Geräte" nicht unbedingt in den IBS eintragen zun lassen - Stichwort "Austausch". Ausserdem stimme ich meinen Thread-Vorrednern - widerum aus eigener Erfahrung seit Jahrzehnten- zu: Innerhalb EU ist das WSA-Papier gang und gebe - ausserhalb mögen die Uniformen dann doch lieber den IBS bzw. das Flaggenzertifikat. Groetjes... Helmut
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MS Kabouter Geändert von Kabouter (12.02.2014 um 00:34 Uhr) Grund: Typo |
#73
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Zitat:
Grüße Matthias. |
#74
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Handbuch Binneschifffahrt regionaler Teil seite 114
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#75
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Zitat:
Ergo ist es ziemlich aufwändig, die Frequenzzuteilungsurkunde (FZU) meinem Boot zuzuordnen. Darin steht nämlich nur "Seestern" und "6m" als Identifikationsmerkmale. Wer sagt dem Wasserschutzpolizisten denn, dass die Urkunde nicht einem Kumpel (mit einem etwa gleich großen Boot) gehört und ich mein Funkgerät nicht einfach mit seiner ATIS programmiert habe? Bleibt das Problem, dass die FZU im Original an Bord sein muss - vielleicht gerade deswegen. Das WSA-Kennzeichen dem Boot zuzuordnen, ist natürlich trivial - Kennzeichen, Motorseriennummer und Rumpfnummer sind jeweils eineindeutig und an/in beiden vorhanden. Zitat:
http://www.bootstechnik.de/?p=151 Das meiste geht also aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk hervor. Mag sein, dass auf See andere Regeln gelten - für Binnen halte ich die Argumentationskette für schlüssig.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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