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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 11.02.2014, 15:21
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Dazu habe ich eine Frage: Gibt es eine Verpflichtung die Art/Menge der beantragten Funkausrüstung tatsächlich mitzuführen?
Ist es problematisch wenn bei einer Kontrolle zwar das Handfunkgerät ordnungsgemäß angemeldet ist (darf in NL ja benutzt werden), aber weit und breit kein Festeinbau in Sicht ist, da dieser ja nur pro forma beantragt wurde damit eine ATIS zugeteilt wird?

Wenn Du einen Festeinbau angemeldet hast, dann sollte der auch im IBS oder vergleichbarem des Bootes vermerkt sein. Ist es vermerkt, sollte das Funkgerät auch an Bord sein. Ist das Funkgerät nicht mehr an Bord, hast Du die Zuteilungsurkunde wieder der zuständigen Behörde zurückzuschicken.

LG
Andreas
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  #52  
Alt 11.02.2014, 15:28
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Dazu habe ich eine Frage: Gibt es eine Verpflichtung die Art/Menge der beantragten Funkausrüstung tatsächlich mitzuführen?
Ist es problematisch wenn bei einer Kontrolle zwar das Handfunkgerät ordnungsgemäß angemeldet ist (darf in NL ja benutzt werden), aber weit und breit kein Festeinbau in Sicht ist, da dieser ja nur pro forma beantragt wurde damit eine ATIS zugeteilt wird?
Rein formal: ja.
Wenn Du ein Funkgerät "anmeldest", also eine Frequenzzuteilung beantragst und daher eine Frequenzzuteilungsurkunde erhältst, gilt Dein Boot als "freiwillig mit Funk ausgerüstet" und ist auch so in den Datenbanken vermerkt.
Ab jetzt darfst Du formal das Boot nur in Betrieb nehmen, wenn die angemeldete Funkanlage an Bord und in Betrieb ist, und aus letzterem folgt, dass das Boot nur durch einen Schiffsführer bewegt werden darf, der neben dem SBF auch den SRC/UBI (je nach Revier) hat.

IN DER PRAXIS wird das wohl sehr viel laxer gesehen, und ich glaube nicht, dass ein Wasserschutzpolizist bei einem Boot ohne Funkgerät prüft, ob es nicht eigentlich eine Funkanlage haben müsste.

Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Wenn Du einen Festeinbau angemeldet hast, dann sollte der auch im IBS oder vergleichbarem des Bootes vermerkt sein. Ist es vermerkt, sollte das Funkgerät auch an Bord sein. Ist das Funkgerät nicht mehr an Bord, hast Du die Zuteilungsurkunde wieder der zuständigen Behörde zurückzuschicken.

LG
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Im IBS resp. Kleinfahrzeugschein steht die Funkanlage mitnichten. Sie ist nur in der Frequenzzuteilungsurkunde erwähnt, die wiederum auch nur den Namen des Boots, nicht die Kennung enthält. Die beiden Dokumente einander und demselben Boot zuzuordnen, ist gar nicht so einfach:

Bei uns steht am Boot nur die Kennung, DU-..... (WSV Duisburg-Meiderich), im Kleinfahrzeugschein ebenfalls. In der Frequenzzuteilungsurkunde wiederum nur der Name "Seestern". Ist formal zulässig so.
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  #53  
Alt 11.02.2014, 15:36
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Im IBS resp. Kleinfahrzeugschein steht die Funkanlage mitnichten. Sie ist nur in der Frequenzzuteilungsurkunde erwähnt, die wiederum auch nur den Namen des Boots, nicht die Kennung enthält. Die beiden Dokumente einander und demselben Boot zuzuordnen, ist gar nicht so einfach:

Bei uns steht am Boot nur die Kennung, DU-..... (WSV Duisburg-Meiderich), im Kleinfahrzeugschein ebenfalls. In der Frequenzzuteilungsurkunde wiederum nur der Name "Seestern". Ist formal zulässig so.[/QUOTE]


Dann habe ich einen anderen IBS

LG
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  #54  
Alt 11.02.2014, 15:43
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Im IBS resp. Kleinfahrzeugschein steht die Funkanlage mitnichten. Sie ist nur in der Frequenzzuteilungsurkunde erwähnt, die wiederum auch nur den Namen des Boots, nicht die Kennung enthält. Die beiden Dokumente einander und demselben Boot zuzuordnen, ist gar nicht so einfach:

Bei uns steht am Boot nur die Kennung, DU-..... (WSV Duisburg-Meiderich), im Kleinfahrzeugschein ebenfalls. In der Frequenzzuteilungsurkunde wiederum nur der Name "Seestern". Ist formal zulässig so.

Dann habe ich einen anderen IBS

LG
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dann hast du es dir nachtragen lassen oder bei der ANmeldung angegeben und eintragen lassen.

Eine verpflichtung zum Eintragen git es nicht.
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  #55  
Alt 11.02.2014, 15:52
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Im IBS kann man die Funkausrüstung eintragen lassen.
Unabhängig davon werden auf der SHIP STATION LICENCE sicher sowohl Handfunkgerät als auch das pro forma beantragte Festeinbaugerät aufgeführt sein. Wenn sich daraus die Verpflichtung zum Mitführen von beiden Geräten herleitet, entfällt praktisch doch die Möglichkeit ein ATIS-Handfunkgerät in D anzumelden, um es anderswo (NL) nutzen zu dürfen?!
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  #56  
Alt 11.02.2014, 15:57
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nicht unbedingt.

in Detuschland kannst du auch zwei Festeinbaugeräte anmelden. Verpflichtet als Sportboot bist du nur eines zu Betreiben. Somit kannst du das andere Auslassen oder auch nicht einbauen.

Somit kannst du wieder ein Handfunkgerät zulassen und dieses halt nur mitführen, wenn du nach Holland oder anderswohin färst wo du es benutzen darfst.
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  #57  
Alt 11.02.2014, 16:25
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In dem IBS eines nun sehr bekannten Automobilclubs steht sehr wohl das Funkgerät und die Seriennummer. In der Zuteilungsurkunde der Name des Bootes, das Rufzeichen und die ATIS Kennung. In beiden Dokumenten bin ich als Eigentümer namentlich erwähnt. Zeige mir Deine Zuteilungsurkunde und bediene nur einmal Dein Funkgerät und ich weiß, wem es gehört und auf welchem Boot es gehört. Kein Problem.

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  #58  
Alt 11.02.2014, 16:28
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
In dem IBS eines nun sehr bekannten Automobilclubs steht sehr wohl das Funkgerät und die Seriennummer. In der Zuteilungsurkunde der Name des Bootes, das Rufzeichen und die ATIS Kennung. In beiden Dokumenten bin ich als Eigentümer namentlich erwähnt. Zeige mir Deine Zuteilungsurkunde und bediene nur einmal Dein Funkgerät und ich weiß, wem es gehört und auf welchem Boot es gehört. Kein Problem.

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Nicht in jedem IBS steht das Funkgerät drinnen. nur wenn du es eintragen hast lassen oder es Nachtragen hast lassen.

Wenn das Boot bei Austellung des IBS kein Funkgerät hatte steht auch keines drinnen. Beim Nachträglichen Einbau eines Funkgerätes steht es dann immer noch nicht drinnen. erst wenn man es bei der Verlängerung angibt. Aber wer macht das schon.
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  #59  
Alt 11.02.2014, 17:04
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Ok, mir war nicht bewusst, dass man es in den IBS eintragen KANN. Ich wusste nur, dass es in den IBS und die Kleinfahrzeugkennzeichen nicht eingetragen werden MUSS - bei letzterem geht es m.W. auch gar nicht.
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  #60  
Alt 11.02.2014, 21:48
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Zitat:
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Zeige mir Deine Zuteilungsurkunde und bediene nur einmal Dein Funkgerät und ich weiß, wem es gehört und auf welchem Boot es gehört. Kein Problem.

LG
Andreas
Lass uns mal nicht dumm sterben.

Dein Boot heisst "Cxxxxxe", hat i.d.R. fünf Nasen an Bord, ist ein Motorboot, und wurde am 29.10.2013 registriert.

Hast nur ATIS, eine MMSI wurde nicht vergeben, also reiner Binnenfahrer, und daher auch keine Abrechnungsgesellschaft.

Personenbezogene Daten sind passwortgeschützt.

Woher willst du also wissen wem das Boot gehört?
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Gruss Vestus
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  #61  
Alt 11.02.2014, 23:15
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Lass uns mal nicht dumm sterben.

Dein Boot heisst "Cxxxxxe", hat i.d.R. fünf Nasen an Bord, ist ein Motorboot, und wurde am 29.10.2013 registriert.

Hast nur ATIS, eine MMSI wurde nicht vergeben, also reiner Binnenfahrer, und daher auch keine Abrechnungsgesellschaft.

Personenbezogene Daten sind passwortgeschützt.

Woher willst du also wissen wem das Boot gehört?

Hallo Vestus,

Mein Boot heisst Caprice, die fünf Nasen an Bord wurden geschätzt und die Daten wurden am 29.10.2013 dem MRCC Bremen, ITU und der DGzRS von der Bundesnetzagentur übermittelt.

Ich habe mich auf eine Aussage von "Seestern" bezogen. Ich zitiere "Im IBS resp. Kleinfahrzeugschein steht die Funkanlage mitnichten. Sie ist nur in der Frequenzzuteilungsurkunde erwähnt, die wiederum auch nur den Namen des Boots, nicht die Kennung enthält. Die beiden Dokumente einander und demselben Boot zuzuordnen, ist gar nicht so einfach.

Das halte ich für nicht korrekt.

Beide Dokumente, einen IBS und eine Zuteilungsurkunde kann ich sehr wohl, wenn sie in Papierform vorliegen, untereinander bzw. einem Boot zuordnen. Wenn dann mit einem Funkgerät noch gefunkt wird, so kann ich es eindeutig anhand der Papierlage einem Boot zuordnen. Es ging nicht um den Zugriff auf irgendwelche Datensätze. Und wenn die WSP scharf ist, dann ist auch das kein Problem.

Es kann Probleme geben, wenn ich in einem IBS das Funkgerät nicht eingetragen habe, aber ein Gerät mitführe. Natürlich muss ich in einem IBS auch den Bootsnamen nicht erwähnen. Dann kann ich Probleme mit dem Hafenmeister bekommen usw.
Mehr wollte ich nicht sagen.

LG
Andreas
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  #62  
Alt 11.02.2014, 23:39
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Es kann Probleme geben, wenn ich in einem IBS das Funkgerät nicht eingetragen habe, aber ein Gerät mitführe. Natürlich muss ich in einem IBS auch den Bootsnamen nicht erwähnen. Dann kann ich Probleme mit dem Hafenmeister bekommen usw.
Mehr wollte ich nicht sagen.

LG
Andreas
Das war, vielleicht im Unterbewusstsein, der Grund weshalb ich mich für ein WSA-Kenzeichen entschieden habe. Probleme brauche ich nicht.
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  #63  
Alt 11.02.2014, 23:42
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Ein WSA-Kennzeichen wird im Ausland nur geduldet. Auch das kann Probleme geben.

LG
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  #64  
Alt 11.02.2014, 23:45
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Ein WSA-Kennzeichen wird im Ausland nur geduldet. Auch das kann Probleme geben.

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Das WSA -Kennzeichen als einziges amtliches Kennzeichen muss innerhalb der EU annerkannt werden.
Das es Probleme geben kann ist ein Märchen das sich seit jahre hält.

Wurde hier aber schon 1000x diskutiert.

Das Funkgerät muss weder im WSA noch im IBS nachgetragen werden. Man muss nur immer die Zuteilungsurkunde mitführen. Dann gibts nie Probleme.
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  #65  
Alt 11.02.2014, 23:53
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Nach entsprechender Recherche gebe ich Dir eingeschränkt Recht.

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  #66  
Alt 11.02.2014, 23:53
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in wie weit?
oder wo nicht?
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  #67  
Alt 11.02.2014, 23:55
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Ein WSA-Kennzeichen wird im Ausland nur geduldet. Auch das kann Probleme geben.

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Andreas

Mann fragt sich manchmal, was in den Leuten so vorgeht......
Da wird übers Jahr Boot gefahren, viel Geld verbrannt, ggf. Hafengebühren bezahlt, aber die ~€10 pro Jahr, für einen IBS ausgeben, wenn das Fahrgebiet zeitweise oder gar dauerhaft im Ausland liegt, ist zuviel.
Der Schein schafft bei Grenzübertritten oder Kontrollen immer wieder Klarheit, weil alle relevanten Daten des Eigners und des Bootes, des Beiboots, sowie der Funkanlage mehrsprachig eingetragen sind.
Wenn ich bei uns in Roermond sehe, wieviele Boote mit der innerdeutschen Zulassung vom WSA fahren, kriege ich die Krise......
Genauso mit dem Funk. Als Inhaber eines deutschen Funkscheins, mit deutscher Flagge am Boot, lasse ich doch meine Funkanlage auch in Deutschland zu und melde sie bei Bundesnetzagentur an. Dann gibts auch keine Probleme, nicht jetzt und auch nicht später, wenn ich mal wieder deutsche Gewässer erreiche.

So könnte ich mir viele Diskussionen hier im Forum sparen.....

Gruß Thomas.
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  #68  
Alt 11.02.2014, 23:59
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Mann fragt sich manchmal, was in den Leuten so vorgeht......
Da wird übers Jahr Boot gefahren, viel Geld verbrannt, ggf. Hafengebühren bezahlt, aber die ~€10 pro Jahr, für einen IBS ausgeben, wenn das Fahrgebiet zeitweise oder gar dauerhaft im Ausland liegt, ist zuviel.
Der Schein schafft bei Grenzübertritten oder Kontrollen immer wieder Klarheit, weil alle relevanten Daten des Eigners und des Bootes, des Beiboots, sowie der Funkanlage mehrsprachig eingetragen sind.
Wenn ich bei uns in Roermond sehe, wieviele Boote mit der innerdeutschen Zulassung vom WSA fahren, kriege ich die Krise......
Genauso mit dem Funk. Als Inhaber eines deutschen Funkscheins, mit deutscher Flagge am Boot, lasse ich doch meine Funkanlage auch in Deutschland zu und melde sie bei Bundesnetzagentur an. Dann gibts auch keine Probleme, nicht jetzt und auch nicht später, wenn ich mal wieder deutsche Gewässer erreiche.

So könnte ich mir viele Diskussionen hier im Forum sparen.....

Gruß Thomas.
ich bin bei dir bei der Anmeldung eines deutschen Funkgerätes als deutscher in Deutschland. Mein Funkgerät ist auch bei der Bundes Netzagentur registriert und das sollte selbstverständlich sein.

aber warum IBS wenn es das WSA-kennzeichen genauso tut?
Das WSA kennzeichen gilt genauso als Eigentumsnachweiss
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  #69  
Alt 11.02.2014, 23:59
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Mann fragt sich manchmal, was in den Leuten so vorgeht......
Da wird übers Jahr Boot gefahren, viel Geld verbrannt, ggf. Hafengebühren bezahlt, aber die ~€10 pro Jahr, für einen IBS ausgeben, wenn das Fahrgebiet zeitweise oder gar dauerhaft im Ausland liegt, ist zuviel.
Der Schein schafft bei Grenzübertritten oder Kontrollen immer wieder Klarheit, weil alle relevanten Daten des Eigners und des Bootes, des Beiboots, sowie der Funkanlage mehrsprachig eingetragen sind.
Wenn ich bei uns in Roermond sehe, wieviele Boote mit der innerdeutschen Zulassung vom WSA fahren, kriege ich die Krise......
Genauso mit dem Funk. Als Inhaber eines deutschen Funkscheins, mit deutscher Flagge am Boot, lasse ich doch meine Funkanlage auch in Deutschland zu und melde sie bei Bundesnetzagentur an. Dann gibts auch keine Probleme, nicht jetzt und auch nicht später, wenn ich mal wieder deutsche Gewässer erreiche.

So könnte ich mir viele Diskussionen hier im Forum sparen.....

Gruß Thomas.

Hallo Thomas,

Danke Dir.

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  #70  
Alt 12.02.2014, 00:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich bin bei dir bei der Anmeldung eines deutschen Funkgerätes als deutscher in Deutschland. Mein Funkgerät ist auch bei der Bundes Netzagentur registriert und das sollte selbstverständlich sein.

aber warum IBS wenn es das WSA-kennzeichen genauso tut?
Das WSA kennzeichen gilt genauso als Eigentumsnachweiss
Hallo Volker,

ich will damit gar nicht die ewige Diskussion wieder lostreten.
Vielleicht ist es einfach ein Art von Höflichkeit, von Seemannschaft, oder wie auch immer ich es ausdrücken soll.
Ich übertreibe jetzt mal....
Wenn du bei der Wasserschutz wärst und ein Chinese käme, mit chinesischer Zulassung und würde behaupten, das wäre sein Boot, was er da fährt. Wärst du in der Lage, ihn anhand der Zulassung vom chinesischen WSA zu identifizieren?Sicherlich nicht. Aber mit einem IBS könntest du es.
Gruß Thomas.
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  #71  
Alt 12.02.2014, 00:11
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Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

ich will damit gar nicht die ewige Diskussion wieder lostreten.
Vielleicht ist es einfach ein Art von Höflichkeit, von Seemannschaft, oder wie auch immer ich es ausdrücken soll.
Ich übertreibe jetzt mal....
Wenn du bei der Wasserschutz wärst und ein Chinese käme, mit chinesischer Zulassung und würde behaupten, das wäre sein Boot, was er da fährt. Wärst du in der Lage, ihn anhand der Zulassung vom chinesischen WSA zu identifizieren?Sicherlich nicht. Aber mit einem IBS könntest du es.
Gruß Thomas.
jupp etwas übertrieben.Aber im zuge der gegenseitigen Annerkennung , muss innerhalb der EU das Kennzeichen des Heimatlandes in jedem EU-Land annerkannt werden. da kommt keiner dran vorbei.

Wenn man außeralb der EU fährt z.B. von griechenland in die Türkei, benötigt man einen IBS. wobei ich da eher das Flaggenzertifikat vorziehe.
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  #72  
Alt 12.02.2014, 00:23
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Personenbezogene Daten sind passwortgeschützt.
Korrrrekt.

Der Inhaber (oder die im Antrag unter "freiwillig" NICHT eingetragenen Infos) sind öffentlich nicht einsehbar... zu testen unter:

http://www.itu.int/online/mms/mars/ship_search.sh

Unter "Call Sign" einfach mal unsere Boots-Rufnummern (zB. DXxxxx) oder MMSI eingeben.


Stichwirt IBS:

Ich empfehle - aus mehrfacher Erfahrung -, irgendwelche "Geräte" nicht unbedingt in den IBS eintragen zun lassen - Stichwort "Austausch".
Ausserdem stimme ich meinen Thread-Vorrednern - widerum aus eigener Erfahrung seit Jahrzehnten- zu:
Innerhalb EU ist das WSA-Papier gang und gebe - ausserhalb mögen die Uniformen dann doch lieber den IBS bzw. das Flaggenzertifikat.


Groetjes... Helmut
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Geändert von Kabouter (12.02.2014 um 00:34 Uhr) Grund: Typo
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Alt 12.02.2014, 09:00
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Zitat:
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Wenn Du ein Funkgerät "anmeldest", also eine Frequenzzuteilung beantragst und daher eine Frequenzzuteilungsurkunde erhältst, gilt Dein Boot als "freiwillig mit Funk ausgerüstet" und ist auch so in den Datenbanken vermerkt.
Ab jetzt darfst Du formal das Boot nur in Betrieb nehmen, wenn die angemeldete Funkanlage an Bord und in Betrieb ist, und aus letzterem folgt, dass das Boot nur durch einen Schiffsführer bewegt werden darf, der neben dem SBF auch den SRC/UBI (je nach Revier) hat.
Bist Du sicher? Ich kenne die Funkpflicht bei mit Funk ausgerüsteten Booten auf bestimmten, ausgewählten Revieren, aber eine grundsätzliche Pflicht zur Benutzung bei Ausrüstung ist mir nicht bekannt. Hast Du da eine Quelle?

Grüße

Matthias.
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  #74  
Alt 12.02.2014, 09:13
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Bist Du sicher? Ich kenne die Funkpflicht bei mit Funk ausgerüsteten Booten auf bestimmten, ausgewählten Revieren, aber eine grundsätzliche Pflicht zur Benutzung bei Ausrüstung ist mir nicht bekannt. Hast Du da eine Quelle?

Grüße

Matthias.
Handbuch Binneschifffahrt regionaler Teil seite 114
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Alt 12.02.2014, 09:24
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
[...]
Ich habe mich auf eine Aussage von "Seestern" bezogen. Ich zitiere "Im IBS resp. Kleinfahrzeugschein steht die Funkanlage mitnichten. Sie ist nur in der Frequenzzuteilungsurkunde erwähnt, die wiederum auch nur den Namen des Boots, nicht die Kennung enthält. Die beiden Dokumente einander und demselben Boot zuzuordnen, ist gar nicht so einfach.

Das halte ich für nicht korrekt.

Beide Dokumente, einen IBS und eine Zuteilungsurkunde kann ich sehr wohl, wenn sie in Papierform vorliegen, untereinander bzw. einem Boot zuordnen. Wenn dann mit einem Funkgerät noch gefunkt wird, so kann ich es eindeutig anhand der Papierlage einem Boot zuordnen. Es ging nicht um den Zugriff auf irgendwelche Datensätze. Und wenn die WSP scharf ist, dann ist auch das kein Problem.
[...]
Da widerspreche ich Dir halt. Natürlich kann ich eine Funkaussendung einer ATIS-Nummer / einer MMSI zuordnen, und diese einem Inhaber und einem Boot - aber mit sehr schwachen Identifikationsmerkmalen. Was ich meinte ist, dass an meinem Boot äußerlich keinerlei Kennzeichen ist (und sein muss), dass mich mit der ATIS-Nummer / dem Rufzeichen / der MMSI in Verbindung bringt. Am Boot steht nur das WSA-Kennzeichen, im Funkverkehr ertönt nur ATIS oder MMSI sowie Rufzeichen (sofern ich mich an die Regeln halten würde - im Binnenfunk auf dem Rhein habe ich in jetzt vier Saisons noch kein einziges Rufzeichen gehört).

Ergo ist es ziemlich aufwändig, die Frequenzzuteilungsurkunde (FZU) meinem Boot zuzuordnen. Darin steht nämlich nur "Seestern" und "6m" als Identifikationsmerkmale. Wer sagt dem Wasserschutzpolizisten denn, dass die Urkunde nicht einem Kumpel (mit einem etwa gleich großen Boot) gehört und ich mein Funkgerät nicht einfach mit seiner ATIS programmiert habe? Bleibt das Problem, dass die FZU im Original an Bord sein muss - vielleicht gerade deswegen.

Das WSA-Kennzeichen dem Boot zuzuordnen, ist natürlich trivial - Kennzeichen, Motorseriennummer und Rumpfnummer sind jeweils eineindeutig und an/in beiden vorhanden.

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Bist Du sicher? Ich kenne die Funkpflicht bei mit Funk ausgerüsteten Booten auf bestimmten, ausgewählten Revieren, aber eine grundsätzliche Pflicht zur Benutzung bei Ausrüstung ist mir nicht bekannt. Hast Du da eine Quelle?

Grüße

Matthias.
Ja, bin ich, jein, final belastbare Quellen habe ich nicht. Es ergibt sich m.E. aus den Einzelverordnungen. Mit Funk ausgerüstete Boote - auch freiwillig ausgerüstete - haben generell die Pflicht zur Rufbereitschaft. Schon ein abgeschaltetes Funkgerät ist formal ein Verstoß dagegen (und potenziell eine Ordnungswidrigkeit). Ich habe die Argumentationskette hier mal dokumentiert:
http://www.bootstechnik.de/?p=151

Das meiste geht also aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk hervor. Mag sein, dass auf See andere Regeln gelten - für Binnen halte ich die Argumentationskette für schlüssig.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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