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  #1  
Alt 07.11.2005, 15:22
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Standard Handfunkgerät vs. Festeinbau

Hallo alle zusammen,

ich habe mal zwei fragen:

1. kann man ein Handfunkgerät anmelden, also mit Zuteilung eines
Funkkennzeichens (gibt es Handgeräte mit DSC )

2. Welche Reichweite hat ein Handfunkgerät im Vergleich zu einem
Festeinbau mit ca. 15m Antennenhöhe
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #2  
Alt 07.11.2005, 16:09
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Hallo,

zu 1.) ....im Binnenfunk nicht erlaubt, sonst nur als "Bordfunk" bei Seeschiffahrt.

zu 2.) ... Im Vertrieb nachfragen. leider keine Ahnung

Gruß vom Rhein

Hartmut
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Hartmut

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  #3  
Alt 07.11.2005, 16:14
GastMast1234
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Hallo ,

zu 1. Handfunkgeräte sind nur als "Zusatzgeräte" erlaubt (Bei-/Rettungsboot), und Du wirst damit kein Rufzeichen zugeteilt bekommen.

zu2. Die Sendeleistung eines Handfunkgerätes ist wesentlich geringer , aber da es sich bei UKW um eine "quasi optische" Funkwellenausbreitung handelt wird eine festinstallierte Anlage (mit höherem Antennenstandort) a priori einem Handfunkgerät überlegen sein!(schau mal von der Reeling und vom Masttop zum Horizont)

PS. Eine "Gummiwurstantenne" an einem Handfunkgerät ist außerdem einer optimierten Mastantenne (meist Lambda 1/4 oder 1/2 ) unterlegen.


Jürgen
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  #4  
Alt 07.11.2005, 17:22
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Ride The Lightning Ride The Lightning ist offline
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Darf ich aufm Boot Handfunkgeräte dabei haben?
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  #5  
Alt 07.11.2005, 17:58
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Zitat:
Zitat von Masti
Hallo ,

zu 1. Handfunkgeräte sind nur als "Zusatzgeräte" erlaubt (Bei-/Rettungsboot), und Du wirst damit kein Rufzeichen zugeteilt bekommen.
.....

Jürgen
Hallo ! Stimmt so nicht ganz, auf nicht-ausrüstungspflichtigen Sportbooten darf auch ein Hand-Seefunkgerät als alleiniges Gerät betrieben werden. Allerdings - das für den Dauergebrauch ernst zu nehmende Handgerät ist meistens teurer als eine DSC-D Feststation und die Nachteile Reichweite und Stromversorgung überwiegen eigentlich - neben dem DSC.

Es gibt GMDSS Seefunk-Handgeräte, aber manche kaufen sich für den Preis eines solchen Gerätes bereits ganze Boote......
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beste Grüße
Stefan
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  #6  
Alt 07.11.2005, 17:58
GastMast1234
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Hallo Lars ,

die Frage ist etwas zu allgemein gestellt.

- 1. Binnen oder See ?

- 2. Welche Art von Handfunkgerät ? ( es gibt ja CB-, PMR-,Amateurfunk-, Seefunkhandy etc. )

- 3. Welche (s) Funkzeugnis hast Du ?

- 4. In welchem Boot ?

- 5. Welche Rufzeichen/Zulassungen hast Du bzw. willst Du anstreben ?


Alles nicht so einfach Lars

Jürgen
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  #7  
Alt 07.11.2005, 18:03
GastMast1234
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Zitat:
Zitat von stef0599
Zitat:
Zitat von Masti
Hallo ,

zu 1. Handfunkgeräte sind nur als "Zusatzgeräte" erlaubt (Bei-/Rettungsboot), und Du wirst damit kein Rufzeichen zugeteilt bekommen.
.....

Jürgen
Hallo ! Stimmt so nicht ganz, auf nicht-ausrüstungspflichtigen Sportbooten darf auch ein Hand-Seefunkgerät als alleiniges Gerät betrieben werden.......
Ich laß mich gern eines Besseren belehren , aber könntest Du mal bitte die (neue) gesetzliche Grundlage dafür hier zitieren - wäre dankbar dafür !

Jürgen
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  #8  
Alt 07.11.2005, 18:06
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Hi Masti,
Zitat:
Zitat von Masti
- 1. Binnen oder See ?

- 2. Welche Art von Handfunkgerät ? ( es gibt ja CB-, PMR-,Amateurfunk-, Seefunkhandy etc. )

- 3. Welche (s) Funkzeugnis hast Du ?

- 4. In welchem Boot ?

- 5. Welche Rufzeichen/Zulassungen hast Du bzw. willst Du anstreben ?
1. See
2. PMR
3. Keins
4. In einem Sportboot.
5.

Mir gehts nur darum, ob ich die an Bord haben darf und sie benutzen kann (meinetwegen von meinem Boot zu einem anderen, welches das andere Handfunkgerät von mir hat. ).
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Good Day To Be Alive, Sir

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  #9  
Alt 07.11.2005, 18:08
GastMast1234
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Das geht ohne Probleme Lars !

Jürgen
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  #10  
Alt 07.11.2005, 18:16
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Hallo,

um das ganz auch bei mir zu klären:

Es geht um folgendes, ich beabsichtige den Schein für See/Binnen zu machen und das Schiff zu 99,99% (10m Segelboot) auf Seegewässer zu bewegen, da aber mein Vater (Eigner) auf Grund seines alters nicht wirklich gewillt ist den Schein zu machen, hatte ich überlegt ein Handfunkgerät (UKW-Seefunk) anzuschaffen und anzumelden (erteilung des Funkkennzeichens), da man dieses problemlos mit von Bord nehmen könnte, wenn ich von Bord gehe (da mein Vater ja mit dem Schiff sonst nicht fahren dürfte ).
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #11  
Alt 07.11.2005, 18:24
GastMast1234
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In so einem Fall würde ich trotzdem zu einem Festeinbau (mit Schnellhalterung wie bei einigen Autoradios) raten - Dann hast Du alle Vorteile wie oben beschrieben und Dein Vater kann trotzdem fahren.

Jürgen
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  #12  
Alt 07.11.2005, 19:35
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Handfunkgerät vs. Festeinbau

Zitat:
Zitat von Emotion
gibt es Handgeräte mit DSC
Es gibt derzeit in Großbritannien diesbezügliche Aktivitäten. Dabei erhalten
die DSC-Handfunkgeräte MMSI-Nummern aus einem eigenen Nummern-
kreis.

In Kontinentaleuropa sind diese Geräte nicht zulassungsfähig, und man ist
auch alles andere als glücklich über den britischen Vorstoß. Dadurch kön-
nen sich die Probleme mit DSC-Fehlalarmen nochmals deutlich verschlim-
mern, ohne dass dem ein deutlicher Nutzen gegenüber steht.

Belem
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  #13  
Alt 08.11.2005, 11:29
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stef0599 stef0599 ist offline
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Zitat:
Zitat von Masti
Zitat:
Zitat von stef0599
Zitat:
Zitat von Masti
Hallo ,

zu 1. Handfunkgeräte sind nur als "Zusatzgeräte" erlaubt (Bei-/Rettungsboot), und Du wirst damit kein Rufzeichen zugeteilt bekommen.
.....

Jürgen
Hallo ! Stimmt so nicht ganz, auf nicht-ausrüstungspflichtigen Sportbooten darf auch ein Hand-Seefunkgerät als alleiniges Gerät betrieben werden.......
Ich laß mich gern eines Besseren belehren , aber könntest Du mal bitte die (neue) gesetzliche Grundlage dafür hier zitieren - wäre dankbar dafür !

Jürgen
Hi ! gesetzliche Grundlage `? Nö, weil ich Dir nicht sagen kann, welche Paragraphen aus welchem Gesetzbuch dafür zuständig sind. Ich rufe bei solchen Fragen immer noch bei der Bundesnetzagentur in Hamburg an und frage ab, ob eine Zulassungsurkunde für das und das Gerät mit der oder der Referenznummer als alleiniges Gerät bei Sportbooten ausgestellt wird. Bis vor 14 Tagen war die Antwort immer noch "JA" - wichtig für die neue Handquetsche - und das geht auch schneller. Soll ich die Referenznummern der Handgeräte, bei denen es sicher funktioniert, hier posten ?
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #14  
Alt 08.11.2005, 15:19
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von stef0599
gesetzliche Grundlage `? Nö, weil ich Dir nicht sagen kann, welche Paragraphen aus welchem Gesetzbuch dafür zuständig sind.
Für solche Dinge gibt es keine gesetzliche Regelungen, sondern lediglich
Verwaltungsvorschriften. Die letzte für "Frequenzzuteilungen im mobilen
Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk" stammt aus dem September 2004
und ist hier zu finden (jedenfalls kenne ich keine neuere).

Zitat:
Soll ich die Referenznummern der Handgeräte, bei denen es sicher funktioniert, hier posten ?
Das wäre wunderbar, danke im Voraus.

Belem
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  #15  
Alt 08.11.2005, 15:32
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von stef0599
gesetzliche Grundlage `? Nö, weil ich Dir nicht sagen kann, welche Paragraphen aus welchem Gesetzbuch dafür zuständig sind.
Für solche Dinge gibt es keine gesetzliche Regelungen, sondern lediglich
Verwaltungsvorschriften. Die letzte für "Frequenzzuteilungen im mobilen
Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk" stammt aus dem September 2004
und ist hier zu finden (jedenfalls kenne ich keine neuere).

Zitat:
Soll ich die Referenznummern der Handgeräte, bei denen es sicher funktioniert, hier posten ?
Das wäre wunderbar, danke im Voraus.

Belem
Danke W.B.
genannt Belem!
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  #16  
Alt 08.11.2005, 15:37
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Danke W.B.
genannt Belem!
Bitte W.K.
genannt Wolf!

Belem
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  #17  
Alt 08.11.2005, 15:41
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Wolf
Danke W.B.
genannt Belem!
Bitte W.K.
genannt Wolf!

Belem
Danke. mein Lieber.....
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  #18  
Alt 08.11.2005, 15:54
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Deine Beiträge sind übrigens super Belem und die möchte ich überhaupt nicht missen.
Das nur mal ganz nebenbei.....
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  #19  
Alt 08.11.2005, 17:05
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Standard Re: Handfunkgerät vs. Festeinbau

Zitat:
Zitat von Emotion
Hallo alle zusammen,

ich habe mal zwei fragen:

1. kann man ein Handfunkgerät anmelden, also mit Zuteilung eines
Funkkennzeichens (gibt es Handgeräte mit DSC )

2. Welche Reichweite hat ein Handfunkgerät im Vergleich zu einem
Festeinbau mit ca. 15m Antennenhöhe
Zu deiner Ausgangsfrage:

Nein, es gibt keine Handfunkgeräte mit DSC Controller.
Mir sind zumindest keine bekannt.
Ja, man kann ein Handfunkgerät als alleiniges Gerät auf einem Sportboot betreiben. Neuerdings,
Die Reichweite eines Handfunkgerätes tippe ich mal auf ca. 2- 15 Sm , wenn überhaupt.
Kommt auf die Länge deines Armes und der Wellenhöhe an.;)
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  #20  
Alt 08.11.2005, 17:53
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stef0599 stef0599 ist offline
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O.k. Hoffe, das wird nicht als Werbung aufgefasst.

PM2000: 7331001
Midland Atlantic: 7521701
Midland Ocean: 7360601

Raymarine und ICOM gibt es auf den Seiten von Eissing, Radio Ocean weiss ich nicht, Yaesu hat definitiv nicht und mehr fallen mir grade nicht ein.
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #21  
Alt 09.11.2005, 09:24
Belem Belem ist offline
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Standard Re: Handfunkgerät vs. Festeinbau

Zitat:
Zitat von Wolf
Nein, es gibt keine Handfunkgeräte mit DSC Controller.
Mir sind zumindest keine bekannt.
Entschuldige bitte die Korrektur, aber das Simrad HD52 ist ein Handfunkgerät
mit DSC, das englische Handbuch dazu gibt es hier als PDF-Dokument.

Außerhalb Großbritanniens ist das Gerät nicht allerdings zulassungsfähig.

Belem
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