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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.01.2014, 20:24
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Giligan Giligan ist offline
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Standard Gespanngewicht mit Klasse 3 nur bis 3,5T

Hi,

Ich habe es heute zufällig in der "Auto-Classic" gelesen, das es eine Umschreibung auf die Euro-Karte verlangt, um ein Gespann bewegen zu dürfen, dass schwerer ist.

Gruss
Willy

Nachtrag, hatte mich mit der Zeitung vertan, es stand nicht in der Segeln.

Geändert von Giligan (08.01.2014 um 20:50 Uhr)
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  #2  
Alt 08.01.2014, 20:31
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45meilen 45meilen ist offline
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Ich kenne es eher anders rum, allerdings nur von hören / sagen

Wenn man auf den neuen Führerschein umstellt, sich also eine dieser neuen Karten holt,
dass man dann aufpassen soll das einem nicht die 7,5 to des alten 3ers nicht mit eingetragen werden
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #3  
Alt 08.01.2014, 21:11
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verstehe euer Problem nicht

hab seid 2002 die Plastikkarte (Wegen Namensänderung/Heirat)

alles ohne Probleme
man muß nur beim ausfüllen des Formulares bischen aufpassen



Welche neuen Fahrerlaubnisklassen besitze ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 und welche Fahrzeuge (Kfz und Anhänger) darf ich damit fahren?

Nach der Führerscheinreform ab 1999 wurden neue Führerscheinklassen und ein neues Führerscheindokument eingeführt, der Scheckkartenführerschein. Diese Reform war überfällig, da nach altem Recht die damalige Klasse 3 auch zum Führen von Lkw bis 7,5 t und Zügen bis zu 3 Achsen berechtigte. In der Prüfung dagegen wurde immer nur mit Pkw und Solo ausgebildet. Diese Regelung war für diejenigen, die es dennoch mit dem Fahren von Lkw versuchten, geradezu unfallträchtig und sorgte für Angst vor dem Autofahren. Um die Besitzer des alten 3er Führerscheins nicht zu benachteiligen, gilt für diese eine Besitzstandsregelung.




Besitzstandsregelung für Besitzer des alten 3er Führerscheins

Für Besitzer des alten 3-er Führerscheins gibt es eine Besitzstandsregelung, so dass diese nach wie vor die oben genannten Kfz bzw. Anhänger fahren dürfen. Übertragen auf die neuen FE-Klassen bedeutet dies im einzelnen:
Alle Führereininhaber von Klasse 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeug
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #4  
Alt 08.01.2014, 21:55
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von sommer Beitrag anzeigen
verstehe euer Problem nicht
Mein Problem ist, es nicht gewusst zu haben und dass meine Begleitung noch den alten Schein hat und somit, im Notfall, mit unserem Gespann nicht weiter fahren darf.

Das sie den Schein passend umtauschen kann, weiss ich, weil ich es schon vor langer Zeit gemacht habe.

Willy
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  #5  
Alt 08.01.2014, 22:04
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...was bin ich froh, daß ich den guten alten rosa Lappen mit nur einem Loch (noch) habe (...alles außer Bettelschein...)...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #6  
Alt 08.01.2014, 22:06
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...was bin ich froh, daß ich den guten alten rosa Lappen mit nur einem Loch (noch) habe (...alles außer Bettelschein...)...
Und der hat leider diese Beschränkung die ich meine.

Willy
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  #7  
Alt 08.01.2014, 23:22
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Und der hat leider diese Beschränkung die ich meine.

Willy
Wie jetzt, mit dem FS Klasse 3 darf ich KFZ mit bis zu 7,5 to fahren und Du bzw. die Zeitschrift sagt wenn da ein Anhänger dran hängt reduziert sich das auf 3,5 to ?
Das glaube ich nicht.
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  #8  
Alt 09.01.2014, 00:12
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Mensch Willy, mach mal nicht son Stress hier abends...

Egal, ob Segeln oder Auto Classic, ich halte es mit sommer und der Besitzstandwahrung meines rosa Lappens...
Außerdem sehe ich auf dem Foto noch so jung aus, noch ein Grund den nicht freiwillig herzugeben!
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Ein Herz für Außenseiterboote
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  #9  
Alt 09.01.2014, 01:01
herrmic herrmic ist offline
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Bleib ruhig und kauf dir ne andere Zeitschrift Willy.

Oder hast nicht ordentlich gelesen?

Bestandschutz der alten FS gilt immer noch, ab 19.01.2033 muß allerdings umgetauscht werden.

Kannst du z.B. hier und hier nachlesen.
__________________
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NUR DER HSV / doch aufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #10  
Alt 09.01.2014, 05:05
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sommer sommer ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen

Bestandschutz der alten FS gilt immer noch, ab 19.01.2033 muß allerdings umgetauscht werden.
und 2033 gilt dann immer noch Bestandschutz
__________________

Grüße aus dem Frankenland
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  #11  
Alt 09.01.2014, 08:08
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Ein Auszug aus dem Link: http://www.schaffenwir.de/fuehrersch...chein-klasse-3
Letzter Satz.


Alle Führereininhaber von Klasse 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs


Oder hier, http://www.führerscheinklassen.info/

Führerschein Klasse 3

Folgendes darf mit der alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden:
  • Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen
  • Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben dürfen. Zudem darf die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
  • Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Zug- und Arbeitsmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 km/h.
Bei einem Umtausch und Eintragen der Klasse BE sieht es dann so aus:
http://www.fahrschulesteffenlehmann....ahren____.html

Klasse BE

Kfz der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg aber mit max.3500 kg zulässige Gesamtmasse. Zugfahrzeug + Anhänger max 7000kg zulässige Gesamtmasse
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  #12  
Alt 09.01.2014, 08:30
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genau darum warte ich noch mit dem Umschreiben.

jetzt darf ich mit der Klasse 3 Theoretisch 18,5t fahren. (7,5t Fahrzeug + 11 t Anhänger)

auch wegen meiner Klasse 2 schreib ich noch nicht um.

Derzeit reicht mir die Gesundheituntersuchung ab dem 50ten Lebensjahr. nach dem Umschreiben müsste ich schon nach 5 Jahren hin.

und auch die die schon umgeschrieben haben müssen 2033 ihren Führerschein umtauschen.
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  #13  
Alt 09.01.2014, 08:43
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Für die alten 3er gibt es doch schon immer den Zusatz
"C1E>12000kg,L≤3"
Damit ist der Besitzstand gewahrt und auch Gespanne mit 18,75to sind kein Thema.
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  #14  
Alt 09.01.2014, 08:47
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Zitat:
Zitat von Spüli Beitrag anzeigen
Für die alten 3er gibt es doch schon immer den Zusatz
"C1E>12000kg,L≤3"
Damit ist der Besitzstand gewahrt und auch Gespanne mit 18,75to sind kein Thema.
Stimmt
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  #15  
Alt 09.01.2014, 08:54
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Und wie darf man den (roten) Satz mit der Leermasse verstehen?

Willy
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  #16  
Alt 09.01.2014, 08:59
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Die 18,5 müssen gesondert beantragt werden bei der Umstellung und sind auch Zeitlich begrenzt.

hier eine andere Quelle:

Was wird aus der Führerschein Klasse 3?
Wenn Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 3 auf EU-Führerschein umstellen lassen, erhalten Sie neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger automatisch auch die Klassen C1 und C1E.

Damit dürfen Sie auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t fahren. Es gibt keine zeitliche Befristung. Auch regelmäßige Untersuchungen beim Arzt bleiben Ihnen erspart.

Möchten Sie auch weiterhin den vollen Umfang den Führerschein der Klasse 3 nutzen, müssen Sie diese Umstellung besonders beantragen. Dieses gilt beispielsweise für Züge mit maximal drei Achsen und 18,5 t Gesamtgewicht. Sie erhalten dann den Führerschein der Klasse CE, der allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr gilt. Mit einer ärztlichen Untersuchung und einem Sehtest können Sie die Fahrerlaubnis jeweils um fünf Jahre verlängern.

Achtung: Sollten Sie Ihren Klasse-3-Führerschein nicht umstellen lassen, entfällt mit Ihrem 50. Geburtstag die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE. Unter Vorlage der ärztlichen Gutachten kann eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgen.

Möchten Sie die teilweise weitergehenden Möglichkeiten der neuen Klassen ausnutzen (beispielsweise Klasse BE ohne Begrenzung der Anzahl der Achsen), müssen Sie Ihren alten Führerschein in einen neuen Scheckkartenführerschein umschreiben lassen.



http://www.tuev-nord.de/de/allgemein...recht-3149.htm
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  #17  
Alt 09.01.2014, 09:00
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moin

man sollte auch bei der alten Klasse 2 nicht vergessen,die 5 Module zu

erwerben,sonst erlischt Klasse 2 für den gewerblichen Gebrauch

sagt Fahrschule

alles erneuert


karsten
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  #18  
Alt 09.01.2014, 09:05
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Zitat:
Zitat von kamue Beitrag anzeigen
moin

man sollte auch bei der alten Klasse 2 nicht vergessen,die 5 Module zu

erwerben,sonst erlischt Klasse 2 für den gewerblichen Gebrauch

sagt Fahrschule

alles erneuert


karsten
Jupp die müsste ich auch noch machen. Auch ne Fahrerkarte bekommt man nur mit der Checkkarte. Also müsste ich, wenn ich gewerblich fahren würde, einiges vorher machen.
Hab ich keine Lust zu.

brauch den 2er nur für die Feuerwehr und ich muss ja eh vor 50 umschreiben damit mir die regeln aus dem 3er nicht verfallen. werd wohl nach meinem 45 umschreiben lassen
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  #19  
Alt 09.01.2014, 12:41
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peppschmier peppschmier ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Und wie darf man den (roten) Satz mit der Leermasse verstehen?

Willy
Die Führerscheinklassen C gelten ja grundsätzlich für Fahrzeuge ab 3,5t (bis 7,5t). Da die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges, welches ja in dieser Klasse immer zwischen 3,5 und 7,5t liegt nicht überschreiten darf, kann man alle Anhänger mit/bis eben solchen zulässigen Gesamtmassen ziehen.
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Gruß Patrick
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  #20  
Alt 09.01.2014, 18:43
Benutzerbild von nurnpaddler
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Ich wusste gar nicht, daß Migor so ein Jungspund ist. Nun hat er sich mit dem rosa Schein geoutet..... Ich habe noch den alten grauen Seuchenlappen und führe sicherheitshalber einen Perso mit, weil der Bombenleger mit den schulterlangen dunklen Haaren nur noch vom Gewicht her Ähnlichkeit mit dem friedhofsblonden Kurzhaarigen hinterm Steuer hat. Sogar meine Größe stimmt nicht mehr :-(
Ich weiß, off Topic - aber Spass muß ja sein bei diesem ernsten Thema.

Gruss ausm Münsterland,
Dieter
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  #21  
Alt 09.01.2014, 18:50
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Zitat:
Zitat von nurnpaddler Beitrag anzeigen
Ich wusste gar nicht, daß Migor so ein Jungspund ist. Nun hat er sich mit dem rosa Schein geoutet..... Ich habe noch den alten grauen Seuchenlappen und führe sicherheitshalber einen Perso mit, weil der Bombenleger mit den schulterlangen dunklen Haaren nur noch vom Gewicht her Ähnlichkeit mit dem friedhofsblonden Kurzhaarigen hinterm Steuer hat. Sogar meine Größe stimmt nicht mehr :-(
Ich weiß, off Topic - aber Spass muß ja sein bei diesem ernsten Thema.

Gruss ausm Münsterland,
Dieter
du weisst, das selbst im EU-Ausland nur noch die Karte anerkannt werden muss?
Selbst mit meinem rosanen kann ich dort seit der umstellung der klassen probleme bekommen.
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  #22  
Alt 09.01.2014, 19:13
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs

Es gibt doch viele PKW mit 1600kg Leermasse und 2000kg und mehr zulässiger Anhängelast.
Die dürfte dann ja kaum jemand bei voller Anhängelast fahren, weder mit dem alten 3er noch mit dem entsprechenden umgeschriebenen EU-Schein.

Stimmt das?
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #23  
Alt 09.01.2014, 19:15
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Es gibt doch viele PKW mit 1600kg Leermasse und 2000kg und mehr zulässiger Anhängelast.
Die dürfte dann ja kaum jemand bei voller Anhängelast fahren, weder mit dem alten 3er noch mit dem entsprechenden umgeschriebenen EU-Schein.

Stimmt das?
Beim BE-Schein fehlt dieser Zusatz.

Willy
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  #24  
Alt 09.01.2014, 19:50
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs
Das ist veraltet. Seit 19.01.2013 zählt nur noch die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug plus Hänger, sowohl bei BE als auch bei C1E.

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...en-ab-2013.htm
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Gruss Vestus
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  #25  
Alt 09.01.2014, 19:53
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Es geht aber um den originalen, grauen Lappen, nicht um die neuen Regelungen.

Willy
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