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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin
Da ich zu Weihnachten völlig überraschend ![]() Ich will die Kameras auf meinem Grund zur Tierkontrolle und Überwachung einsetzen. Dazu muss ich aber nu auch den Zaun zur öffentlichen Strasse beobachten, da ist dann nu auch ein Stück Strasse neben den Zaun zu sehen. Wenn ich nu zufällig nen Auto aufnehme, das seine MC Do...tüten über den Zaun auf mein Grundstück wirft, kann ich die Aufnahmen verwenden? ![]() ![]() Hans |
#2
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Hallo Hans ,
falls es bei dir Probs mit Abfall resten einer Fastfoodkette gibt , gib dem Chef des Ladens einen kleinen Hinweis. Die sind allein schon im Eigeninteresse immer um gute Nachbarschaft bemüht . Ansonsten fällt diese Sorte Umwelt verschmutzer unter die Gattung Drecksau und fällt unter Tierbeobachtung. ![]() ![]()
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Immer eine Handbreit Wasser unter`m Prop!
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#3
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Du hast Deine Kameras so auszurichten, dass kein öffentlicher Raum "überwacht" wird.
Machst Du das dennoch und verwendest dadurch entstandene Bilder, kann das ganz schnell nach hinten losgehen. ![]() Hajo |
#4
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.....das hieße , daß Dashboardkameras auch nicht erlaubt sind ?
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee Ingo 45° 33.9806' N 10° 33.0363' E ![]() |
#5
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162 |
#6
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![]() Zitat:
Danke Hans |
#7
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Brauchst ja das Foto nicht zur Beweisführung verwenden - sagst Du einfach, Du hast es gesehen, als er seinen Müll entsorgte! Und Deine Frau auch... Damit hast Du noch nicht einmal gelogen.
Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol!
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#8
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gibt einfach zuviel einfallslose Leute, da frag ich doch keinen um ne Kamera aufzustellen, die wird etwas verkleidet und schon gut isses, die hier steht sonst bei der 90 jährigen Oma auf der Fensterbank zwischen den Blumenpötten und guckt ins Wohnzimmer um zu sehen, was die inzwischen doch schon mal für Unsinn zu Hause veranstaltet, ob der Adventskranz schon am brennen ist oder ähnliches,
z.Z.steht da aber ne Weihnachtsmann mit technischem Innenleben ![]() Ist übrigens ne AVN-812, brauchbares Gerät. Fühle mich aber durchaus in der Lage auch für draussen was dementsprechendes zu basteln, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#9
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Das ist für DE nicht gesagt. Einfach aber aussagekräftig genug dargestellt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dashcam In Ö hingegen ist die Situation eindeutig geregelt: DashCam verboten, Strafe bis 10.000.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#10
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![]() Zitat:
![]() ![]() hab ich letztens die ganze Durchfahrt durch Austria gedashbordet, hät ich ja 100000 Eu loswerden können ![]() Wird doch Zeit das Austria komplett untertunnelt wird ![]() gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#11
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Hier gucken: http://lmgtfy.com/?q=webcam+%C3%B6ffentlicher+raum
Dann kommt man z.B. darauf: http://www.deutsche-anwaltshotline.d...st-zu-beachten Bzgl. Dashcam: M.E. gab es da kürzlich ein Urteil, wonach der Bilder einer Dashcam als Beweis zugelassen wurden. Begründung war in etwa: Es wurden nicht irgendwelche Personen/Fahrzeuge aufgenommen, sondern die Fahrt an sich... ![]() Hajo |
#12
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Im Prinzip gibt es 2 Möglichkeiten
a) Du fragt und Dir wird Schiß gemacht b) Du macht es einfach und gut ist. Das Risiko ist doch mehr als überschaubar. Wenn Du dann einen erwischst, gehe zur Polizei und sage, dass deine Cam das zufällig aufgezeichnet hat...
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!" |
#13
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Hmmm... einige neuere autos haben doch Kameras fix integriert (Spurhalteassistent, Verkehrsschilderkennung, Wärmebild/Infrarotkamera)
Entweder die direkt anzapfen (stell ich mir nicht einfach vor) oder eine Dashcam als solche "Sicherheitsausstattung" tarnen. Dann auch gleich den Radarwarner als "Regen/Lichtsensor" verbauen ![]() ![]() Ach ja.... was soll der Herr Inspektor dagegen sagen, wenn mein, am Scheibenhalter eingeklipstes Smartphone, "zufällig" gerade durch die WSS filmt???
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#14
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Meine Dashcam filmt durchgehend. Wenn ich parke,
drehe ich sie meist in den Innenraum.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#15
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Eventuell spielt es auch eine Rolle das die Dashcams ihre Aufnahmen nicht automatisch dauerhaft abspeichern !?
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Grüße Richard |
#16
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Wie immer gilt auch hier: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
Wäre ich in der Situation von Hans, würde ich die Kamera so ausrichten, dass der in Frage kommende Bereich auf keinen Fall erfasst würde. Natürlich kann es passieren, dass sich z.B. durch ein Erdbeben, spielende Kinder, ... die Einstellung ohne mein Zutun ändert. ![]() Vielleicht möchte ich aber auch einfach nur die Flora und Fauna in meinem Garten per WebCam dokumentieren und zufällig gerät ein Müllfink vor die Linse? ![]() Inwieweit das Bildmaterial dann verwertet werden darf, ohne mir einen Strick daraus drehen zu können, weiss ich nicht. ![]() Ich ließe es nicht darauf ankommen, sondern würde mir überlegen, wie ich den Müllverursachern, nachdem ich sie identifiziert habe, an's Bein pinkeln kann: z.B. Unterlassungserklärung oder Anzeige oder Bildmaterial über einen russischen Server online stellen, oder ... ![]() Hajo |
#17
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Die sind erlaubt, nur nicht jeder Richter lässt eine Verwendung zu.
Du solltest die Aufnahmen nicht bei yooutube hochladen.
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Gruss Gerd ![]() Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz..... Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht! Boot polieren aber richtig ![]() |
#18
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Moin
Hab jetzt doch mal das bundesdatenschutzgesetz und ein zwei Kommentare dazu gelesen. es geht grundsätzlich um den § 6 desselben. allerdings greifen anscheinend in meinem Fall ebenso die § (oder abschnitt, habs BDSG grad nicht offen) 29 ff, da hier ein gewerbliches Interesse (Tiermanagement) besteht. von daher könnte in meinem Fall das teilweise mitbeobachten von öffentlichem Raum zur Gefahrenabwehr (erkrankung von Vieh durch Fressen von Müll) rechtmässig sein und das verwenden von Aufnahmen zur Gefahrenabwehr erlaubt sein. Sind allerdings viele wenns und aber, gibt da noch zu wenig höchstinstanzlicher Urteile. Daher passiert bei mir gerade Post16 mit lokalem "Erdbeben" ( Die Rinder müssen sich aber auch an allem reiben ![]() Hans PS und ja, meine Shifttaste scheint endgültig aufgegeben zu haben |
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