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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.10.2005, 16:37
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
Vice Admiral
 
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Standard Änderungen der Rechtsprechung - WICHTIG für ALLE !

Hallo !

es gibt seit dem 23.08. Änderungen in den Vorschriften, die minimal sind, aber erhebliche Auswirkungen haben:

1. Die 0,5 Promillegrenze wurde ja bereits besprochen, glaube ich. Neu ist, das diese für alle Mitfahrer gilt, die an Bord in Praxis Aufgaben verrichten und nicht nur in der Gegend rumgeschippert werden ( alle Deckshände, Vorschiffsleute und Maschinisten ).

2. Seit dem 23.08. müssen die Skipper mindestens einen SRC nachweisen, sofern eine Funkanlage an Bord installiert ist. Der Unterschied zur bisherigen Regelung: Bislang reichte es aus, wenn eine Person an Bord den erforderlichen Funkschein vorweisen konnte, dieses musste nicht der Skipper sein ( oftmals in Praxis, da manche halt Schwierigkeiten mit dem englischen haben ), nun muss der Schiffsführer den entsprechenden Schein haben.

Ab der kommenden Saison wird das kontrolliert. Ein einfacher Funkruf an ein Sportboot mit einer Antenne reicht. Erfolgt eine kurze Antwort, dann wird kontrolliert, ob Frequenzurkunde und der Skipper den Funkschein hat. Ist das nicht der Fall, können Bussgelder bis zu 500 EUR verhängt werden. Erfolgt keine Antwort, wird ein Bussgeld verhängt, weil die Anlage nicht in Betrieb ist, was ja Pflicht ist.

Besitzer älterer Funkscheine ohne DSC-Zusatzprüfung werden also nicht umhin kommen, eine neue Prüfung abzulegen und alle, die bislang ohne SRC funken, auch nicht. Oder die Frau macht halt nicht nur den Funkschein, sondern auch noch den SBF. Dieses betrifft nicht den Binnenfunk.

3. Wer ihn bislang nicht hat - der Pyroschein wird ab sofort als eigene Prüfung abgenommen und ein eigener Schein ausgestellt, der Zusatzstempel entfällt. 120 Fragen gilt es zu lernen, 30 werden in einer 60-minütigen Prüfung gestellt.

nachzulesen unter pa-bremen.de ( Prüfungsausschuss ).

Der Hinweis zur Kontrolle ist kein Scherz, in diesem Jahr noch drauf verzichtet, wird es nächstes Jahr zu einer regelrechten Kontrollwut kommen, da die Bussgelder viel schneller zu kassieren und wesentlich höher als bei fehlenden Motorkegeln sind......und aus der Pesse wissen wir alle, das die diversen mit der Überwachung beauftragten Behörden ja nicht kostendeckend arbeiten.
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #2  
Alt 23.10.2005, 16:52
Benutzerbild von Kreiseltaucher
Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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Na toll und was ist wenn ich den Funkruf nicht höre. Mein Sportböötchen macht bei 30 kn nunmal ordentlich krach.
__________________
Gruss - Peter

Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen


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  #3  
Alt 23.10.2005, 17:03
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
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Hallo Peter,

... dann musst du trotzdem zahlen, weil du "Betriebspflichtig" bist. Das ist in der Berufsschiffahrt schon immer so gewesen. Jetzt weitet man diese Pflicht zu Recht auf uns Hobbyisten aus, damit eventuelle Notrufe die bestmögliche Chance gehörtzu werden haben. (ich immer mit meinen Bandwurmsätzen ... )

STEFAN, DANKE FÜR DIE INFO!!

Ist wirklich wichtig und interessant!


Einer der Gründe, warum ich die Funke im Winter zum Steuerstand umsetze (ähm ... Uwe diese umsetzen wird ... )

Gruß - auch an die rote Alessa

Ray
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  #4  
Alt 23.10.2005, 17:04
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von Peter Kruse
Na toll und was ist wenn ich den Funkruf nicht höre. Mein Sportböötchen macht bei 30 kn nunmal ordentlich krach.
Da bekommst Du zusätzlich wegen ruhestörendem Lärm einen übergebraten. Du weißt doch: "Wer nicht hören will..."

Servus
Paul
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  #5  
Alt 23.10.2005, 17:11
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Paul Petersik
"Wer nicht hören will..."
Er will doch hören, halt seinen Motor....
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  #6  
Alt 23.10.2005, 17:14
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Emotion Emotion ist offline
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Ich versenke meine Funke glaube ich zum beginn der nächsten Saison.....ist zu alt (darf man nicht mehr anmelden / selbst wenn ich den Schein hätte)....und dann soll ich auch noch Strafe zahlen wenn dass Gerät ausgeschaltet an Bord ist...willkür auf die leute die sich sowas einfallen lassen bekomme ich einen echten Hass
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #7  
Alt 23.10.2005, 17:16
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Kreiseltaucher Kreiseltaucher ist offline
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Ja Ja da haben unsere praxisfernen Sesselpfurzer mal wieder zugeschlagen.

Mein Sportboot ist nicht lauter als die meisten anderen, aber 6 Zylinder Innenborder verbreitet nun mal eine gewisse Geräuschkulisse (trotz Dämmung). Von Fahrtwind und der gleichen mal ganz abgesehen.

Ich bezweifle das die Funke, selbst wenn Sie unmittelbar neben dem Lenkrad montiert ist, bei voller Fahrt zu hören ist.
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Gruss - Peter

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  #8  
Alt 23.10.2005, 17:16
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balimara balimara ist offline
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Das reicht mir.
Die Funke wandert in den Müll.
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Gruß Manfred
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  #9  
Alt 23.10.2005, 17:23
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Wegschmeißen würde ich die Funke nicht.
Nur das Bedienteil (Hörer oder Mikro) bei Bedarf kurz vorher in Reparatur geben .
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Mit sportlichen Grüßen

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Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
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Siehe auch www.kegel.de
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  #10  
Alt 23.10.2005, 17:23
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray
Hallo Peter,

... dann musst du trotzdem zahlen, weil du "Betriebspflichtig" bist.
Na auf den Prozeß würde ich es ankommen lassen! Funkgerät "in Betrieb" bedeutet keineswegs, daß ich jeden Anruf 1. hören und 2. beantworten muß.

Die Sicherheit des Fahrzeugs geht vor, wenn ich als Schiffsführer gerade an Deck unabkömmlich bin, brauche ich die Funke nicht zu bedienen. Der Anrufer muß warten. Das gilt selbst für Notrufe, weil ich mich nicht selbst in Gefahr bringen muß.

Solche "Informationen" sind aber halt typisch für Leute, die ihren Lebensunterhalt aus dem Verkauf von Scheinen finanzieren. Damit ist der PA gemeint.
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  #11  
Alt 23.10.2005, 17:30
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balimara balimara ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Wegschmeißen würde ich die Funke nicht.
Nur das Bedienteil (Hörer oder Mikro) bei Bedarf kurz vorher in Reparatur geben .
Danke Cyrus,
ich hätte fast einen Fehler gemacht, bei Bedarf ist das Teil sofort aus der Reparatur zurück.
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Gruß Manfred
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  #12  
Alt 23.10.2005, 17:56
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Hallo mal ne allgemeine Frage,

das mit dem Bertriebszwang gilt doch bestimmt nur für "zulassungfähige" Funkgeräte, oder?

dann hätte ich ja kein Problem (denn ich habe ja ein abgeschaltetes Funkgerät, das nicht zugelassen werden kann, da es "zu alt" ist )
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Hendrik
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  #13  
Alt 23.10.2005, 18:10
Mystic Mystic ist offline
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Ach hätt ich doch ein Funkgerät

(Insider)
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  #14  
Alt 23.10.2005, 18:11
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Wenn jemand eine Adresse für eine Reparatur Firma braucht...

Ich kümmere mich um eine fachgerechte Reparatur.
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  #15  
Alt 23.10.2005, 18:30
Benutzerbild von Ray
Ray Ray ist offline
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Also Leute,

mal ganz langsam mit der Entscheidung, die Funke wegzuschmeissen.

Es ist immernoch - neben EPRIB, auf der Ostsee und MM das einzig zuverlässige Notrufsystem, wenn man mehr als 10 sm von Land weg ist.

In diesem Sommer war ich bei heftigem Wind kurz nach Mittarnacht sehr allein auf dem Wasser. Die Funke zu haben war da schon außerordentlich beruhigend. Denn wenn, dann hätte mich dort und zu der Uhrzeit NIEMAND auch nur per Zufall sehen können. Mit der Funke inklusive DSC mit der automatischen Übermittlung der Position ist das schon eine wirklich gute Sache!

Das sollte man bitte, bitte zu eigenen Sicherheit nicht vergessen!

Gruß
Ray
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  #16  
Alt 23.10.2005, 18:55
Benutzerbild von ugies
ugies ugies ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.02.2002
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.528
Boot: ... aber sicher, zornige 29 PS ;-)
Rufzeichen oder MMSI: 211 .... .... ....
3.504 Danke in 1.993 Beiträgen
Standard Re: Änderungen der Rechtsprechung - WICHTIG für ALLE !

Moin all,
Moin Stefan,

wo auf der angesprochenen Website findet man die genannten Informationen?
Ich lese in einer Meldung der Prüfungsausschusses vom 24.08.2005 unter der Überschrift "Skipper ist jetzt auch Funker" nur das folgende

Zitat:
Ebenfalls in der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist in der Sportseeschifferschein-Verordnung festgelegt worden, dass "Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung nachweisen müssen". das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, wenn "irgendeine Person" an Bord ein Funkzeugnis besitzt, sondern es muss der Schiffsführer sein. Das Short range certificate (SRC) gilt für den Küstenbereich mit Abdeckung von UKW-Geräten und das Longe range certificate (LRC) wird bei der Benutzung von Grenz-/Kurzwellengeräten und Satellitentelefonen benötigt. Im Binnenland gibt es eine derartige Regelung in der Sportschifffahrt nicht.
Über die Art der Kontrollen lese ich nichts.

Mein Kenntnisstand zum SRC ist, dass dieser Schein zum Betrieb einer Funkanlage mit DSC benötigt wird. Besitzer älterer noch zugelassener Funkanlagen ohne DSC dürfen diese mit dem dafür erforderlichen Funkzeugnis weiterhin betreiben.

Ich werde das morgen bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen und das hier nochmals posten.

Schließlich:
Für Sportboote gibt es die Hörwache nicht. Daher kann auch niemand belangt werden, der einen Anruf nicht hört.

Zu der Darstellung der Kontrollen habe ich eine Meinung.

Interessanter finde ich diese Meldung auf der von Stefan angegebenen Website:
Unter der Überschrift:
Hörwache auf UKW-Kanal 16 bleibt international erhalten
heißt es:
Zitat:
Nach ausführlicher Diskussion über die Hörwache auf UKW-Kanal 16 kam der Unterausschuss COMSAR 8 der International Maritime Organization (IMO) zu dem Schluss, dass die Hörwache auf Kanal 16 für SOLAS-Schiffe, wenn sie sich auf See befinden, auch in absehbarer Zeit erforderlich ist, damit:

1. ein Kanal für die Notalarmierung und den Funkverkehr für Nicht-SOLAS-Schiffe (z.B. Yachten) und
2. für den Funkverkehr Schiff-Schiff für SOLAS-Schiffe zur Verfügung steht.

Quelle: NfS 46/04

Grüße
Uwe
__________________
Gruß
Uwe
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  #17  
Alt 23.10.2005, 18:55
Benutzerbild von Sissi
Sissi Sissi ist offline
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Sind diese neuen Gesetze nur für Deutschland oder für alle unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe?
__________________
Gruß Sissi


"Nur wer seine Träume lebt, kann seine Sehnsucht stillen." Sergio Bambaren
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  #18  
Alt 23.10.2005, 19:16
kai kai ist offline
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Moin stef:
"2. Seit dem 23.08. müssen die Skipper mindestens einen SRC nachweisen, sofern eine Funkanlage an Bord installiert ist. Der Unterschied zur bisherigen Regelung: Bislang reichte es aus, wenn eine Person an Bord den erforderlichen Funkschein vorweisen konnte, dieses musste nicht der Skipper sein ( oftmals in Praxis, da manche halt Schwierigkeiten mit dem englischen haben ), nun muss der Schiffsführer den entsprechenden Schein haben"


Diese Aussage ist falsch.

Das SRC ist nur dann erforderlich,wenn sich eine Anlage an Bord befindet,die GMDSS fähig und aktivierte IMEI hat. Dies ist zur Zulassung als Seefunkstelle weiterhin nicht erforderlich.

Ist das nicht der Fall, wie bei Bestandsschutzanlagen, bzw wird IMEI nicht aktiviert langen weiterhin die alten Zeugnisse.

Ändere das bitte.
handbreit,Kai
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  #19  
Alt 24.10.2005, 08:15
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
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Moin Kai. Hast Du doch schon, Danke. Ja, den Bestandsschutz für alte Funkgeräte gibt es sicherlich und auch für den BZ II, der allerdings nur in deutschen Gewässern gültig ist. Nach wie vor ist es meines Wissens nach möglich, mit der englischen Zusatzprüfung diesen auf einen SRC umzuschreiben, neuere Informationen sind aber begrüsst.

Die Infos zur Kontrolle sind mündliche Infos eines Ausbilders - vielleicht dramatisiert, vielleicht nicht. Was dadran ist - ich weiss es nicht. Ich persönlich gehe allerdings davon aus, das diese Kontrolle sehr wahrscheinlich ist. Muss jeder selbst wissen, was er macht.

[ironie an]Und wenn die WaschPo / Küstenwache dann direkt an Bord ist, wird auch reihum gepustet......vermutlich spülen die in Heiligenhafen direkt Dalben an das Fahrwasser, um einen nach dem anderen abfertigen zu können und statt des Schildes "Hafengebiet" kommt da ein Kassenhäuschen hin. [ironie aus]

Nur das mit der Hörpflicht, Kai, das sehe ich so nicht.
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #20  
Alt 24.10.2005, 08:50
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hinweis:

im Boote-Magazin 11/05

gibt es das:

"Wegweiser UKW-Funk: Wir führen Sie Schritt für Schritt durch Theorie und Praxis: Alles über Funkzeugnisse, -formen, -geräte, -prüfungen und geänderte Vorschriften."
__________________
Charly
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  #21  
Alt 24.10.2005, 10:52
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Moin Freunde,

ohne Funke zu fahren, wie hier erwähnt, wird in Zukunft auch nicht ganz problemlos sein:

Zitat on "Rolf Dreyer" (Fachbuchautor):

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) kritisiert das Fehlen eines Funkgerätes auf einem Sportboot. Wer ohne Funkgerät einen Seeunfall macht, kann sich zukünftig dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit ausgesetzt sehen und riskiert u. a. den Verlust des Versicherungsschutzes.

Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) hat kürzlich ihren Bericht zum Untergang der Segelyacht Allmin herausgegeben. Bereits in der Pressemitteilung (Seite 3) dazu kritisiert die BSU das Fehlen einer Seefunkanlage – auf einer 7,75 m langen Neptun 26!
Zwar ist die Schrift weder ein Gesetz noch eine Verordnung, auch erlässt das BSH keine Vorschrift, sondern es spricht nur eine Empfehlung aus. Aber das Bundesamt beschreibt die heute üblichen Standards – so wie es auch die Sicherheitsrichtlinien des Deutschen Seglerverbandes (DSV) tun. Wer ohne Seefunkanlage eine Seereise unternimmt, verstößt gegen derartige Standards und das ist – ohne dass es offen gesagt wird – ein Fehler. Damit in Zukunft keine Missverständnisse auftreten können, empfiehlt die Bundesstelle jetzt ausdrücklich, die Fahrzeuge nach diesen Standards auszurüsten.
Dieser Bericht und die Pressemitteilung bedeuten für die Sportschifffahrt, dass das Fehlen eines Seefunkgerätes an Bord eines seegehenden Sportbootes zukünftig als grob fahrlässig eingestuft werden kann – auch bei kleineren Booten. Grobe Fahrlässigkeit kann zivilrechtlich den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten, ganz zu schweigen von den Konsequenzen für den Schiffsführer, wenn in einem solchen Fall eine Person an Bord zu Tode kommt.
Zitat off
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  #22  
Alt 24.10.2005, 11:11
Loctite Loctite ist offline
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Boot: Segelboot
5 Danke in 3 Beiträgen
Standard überlegung

also jetzt bitte nich sauer reagieren. ich hab weder lust mich irgendwo zu registrieren noch sesselpfurzern ihren lebensunterhalt zu finanzieren. die tranzparenz des einzelnen wird sowieso immer stärker.soweit ich weiß ( bitte verbessert mich wenn ich falsch liege) gibts keine ukw pflicht. was spicht dafür , was dagegen soon ding zu haben? reicht etwa ein illegal mitgeführtes hand ukw gerät nicht aus ? um eventuell jemanden zu helfen oder selbst hilfe zu rufen ? das alles ist sicher abhängig vom fahrgebiet , doch für alle 2 jahre 2 wochen ostseeküste ist mir der aufwand zu groß , ehrlich .
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  #23  
Alt 24.10.2005, 12:07
Benutzerbild von stef0599
stef0599 stef0599 ist offline
Vice Admiral
 
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12 Danke in 7 Beiträgen
Standard

Nein, es gibt keine Pflicht - heisst ja auch Nicht-ausrüstungspflichtige Sportboote. Aber in einer der einführenden Paragraphen heisst es, das jeder Schiffsführer die Pflicht hat, die Ausrüstung nach den derzeitigen Standards vorzunehmen. Daraus schliessen die Seegerichte nunmal zwangsläufig, das eine Funkanlage wichtig ist und - ähm - vorausgesetzt ? werden darf.

In der Konsequenz kann es zukünftig sogar - in Verbindung mit der Diskussion um die Hörwache auf Kanal 16 - bedeuten, das - mehr oder weniger verpflichtend - die Installation einer DSC-D Anlage vorausgesetzt wird, zumal ja bereits heute diskutiert wird, ob nicht auch auf Sportbooten ab 2008 ein DSC-Gerät zur Vorschrift werden soll. <- das ist im Moment aber noch alles Spekulation.

Bremen Rescue und DP 07 bleiben auf Kanal 16 auf Empfang, solange das so ist, besteht zumindest keine unbedingte Notwendigkeit für ein DSC-Gerät.

Im Grunde betrifft es eh nur wenige. Besiter des BZ II sind unberührt, liegt Funkerlaubnis und Sportbootführerschein in einer Hand, ist man auch nicht betroffen. Verweigerer werden auch zukünftig verweigern, Kontrolle hin oder her ( die es ja bereits heute gibt, so ist das nicht ). Lediglich, wer bislang halt nur den SBF ( oder höher ) hat und - auch als Charterer - auf SRC oder BZ II ganz verzichtet hat, wird nun vielleicht wie in Kroatien einen Nachweis erbringen müssen.
__________________
beste Grüße
Stefan
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  #24  
Alt 24.10.2005, 13:50
kai kai ist offline
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Beiträge: 127
6 Danke in 5 Beiträgen
Standard

Na, Dein roter Text ist doch falsch interpretiert.

"dazu kritisiert die BSU das Fehlen einer Seefunkanlage "
Es ging in dem Bericht nicht um die Seefunkanlage, diese war nur ein Teilaspekt.

Die grobe Fahrlässigkeit ergab sich aus der Summe der Fehlentscheidungen und mangelhafter Ausrüstung.

Die hatten noch nicht einmal GPS oder Seenotsignalraketen an Bord und nur einer trug eine Rettungsweste..

Passiert ist das in Sichtweite von der Selliner Seebrücke.
-Da stimmte nichts an Bord.
Allein das Fehlen des Seefunkgerätes wäre nicht als grob fahrlässig eingestuft worden.
Primär das Handeln der der Crew mit dem Fortsetzen der Fahrt nach dem Auflaufen ohne Kontrolle des UWS, war grob fahrlässig und führte zum Untergang.
Lies Dir mal den kompletten Bericht durch
http://www.bsu-bund.de/data/pdf/Unte...icht_SY_ALLMIN

handbreit,Kai
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  #25  
Alt 24.10.2005, 14:08
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von kai
Na, Dein roter Text ist doch falsch interpretiert.

"dazu kritisiert die BSU das Fehlen einer Seefunkanlage "
Es ging in dem Bericht nicht um die Seefunkanlage, diese war nur ein Teilaspekt.

Die grobe Fahrlässigkeit ergab sich aus der Summe der Fehlentscheidungen und mangelhafter Ausrüstung.

Die hatten noch nicht einmal GPS oder Seenotsignalraketen an Bord und nur einer trug eine Rettungsweste..

Passiert ist das in Sichtweite von der Selliner Seebrücke.
-Da stimmte nichts an Bord.
Allein das Fehlen des Seefunkgerätes wäre nicht als grob fahrlässig eingestuft worden.
Primär das Handeln der der Crew mit dem Fortsetzen der Fahrt nach dem Auflaufen ohne Kontrolle des UWS, war grob fahrlässig und führte zum Untergang.
Lies Dir mal den kompletten Bericht durch
http://www.bsu-bund.de/data/pdf/Unte...icht_SY_ALLMIN

handbreit,Kai
Es wurde in meinem _Zitat_, welches auch nur als Gedankenanstoß gelten sollte, übrigens nicht behauptet, dass das Fehlen einer Seefunkanlage als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt _wird_, sondern ausgelegt werden _könnte_.
(Ich fühl` mich auch ohne Zitat angesprochen, obwohl es nicht schlecht wäre, ein solches auch nur ansatzweise zu bringen, würde die Übersichtlichkeit sehr vereinfachen!) ;)

Hier meine Quelle, welche natürlich weiter zu recherchieren wäre:
http://www.rolfdreyer.de/Neu/index.html
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