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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute!
Mal vorab: Ich habe die Suchfunktion genutzt, nach über 1 Std lesen auch einiges gelernt aber auch einige neue Fragen hinzugekommen. Ich zitiere hier mal ein Post das mir am weitesten geholfen hat und stell dann Fragen dazu: Zitat:
Also ich komm aus Ösiland, mein Boot is >5m und >5PS ![]() 1. FS: Ich hab das Kroatische (? damals 1990 od 91 wars noch Yugo?) Küstenpatent. Sollte wohl reichen meine ich oder? 2. Funkpatent hab ich damals leider nicht mitgemacht. Also Funke ausbauen oder nachmachen (sinnvoll? und geht das hier in Ö?) 3. Zulassungsschein: Hö? was wer wie woher? 4. Versicherung: Vermutlich ne Haftpflicht oder? Wirds wohl bei jeder grösseren Anstalt hier geben. Oder is das was anders? 5. Vignette: Das bunte färbige Dreieckspickerl vom Hafenmeister oder? 6. Personenliste: Nu wirds spannend. Was schreib ich da rein? Alle die mitfahren wollen? (zb die Familie halt. was ist wenn dann Bekannte zu Besuch kommen und mitwollen?) Ich hoffe das sind ned zu viele Fragen auf einmal. Danke für die Antworten Bernd p.s. Noch ne Frage am Rand die eingentlich in ein anderes Forum müsste: Weiß wer was das Ösi Donaupatent jetzt kostet und wie lange es dauert? |
#2
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Nachtrag:
Um es noch ein wenig koplizierter zu machen hab ich eben folgenen Text bei ner Öst. Seefahrschule gefunden: Beschreibung der Befähigungszeugnisse (Patente) ACHTUNG: tlw. neue Bestimmungen ab 2005 IMO/STCW 95 Befähigungszeugnisse ausgestellt bis 2004 Boat leader´s licence of competency Uverenje za Voditelj Brodice Befähigungszeugnis zum Führen von Booten - Bootsführerschein ausgestellt bis 2004 Der Inhaber ist berechtigt Motor- und Segelboote, Yachten bis 12m oder 15 BRZ** Fischereiboote und Boote zur kommerziellen Frachtbeförderung (keine Einschränkung auf "Sport" - Boote*), ausgenommen Boote zur gewerbsmäßigen Passagierbeförderung ungeachtet des Fahrtgebietes zu führen, Kein PS/kW Limit. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres (ab dem 15. Geburtstag) ist der Erwerb des Befähigungsnachweises möglich, mit der Einschränkung, dass keine Gleitboote und keine kommerziellen Boote geführt werden dürfen. Ab dem 18. Lebensjahr fallen diese Einschränkungen automatisch, ausgenommen gewerbsmäßige Passagierbeförderung. Der Inhaber ist berechtigt UKW-Seefunkanlagen zu bedienen. Gültigkeit: unbeschränkt Charterboote: Dieser Befähigungsnachweis ist Voraussetzung zum Chartern von Motor- und Segelbooten * keine Einschränkung auf Yachten - Yachten sind Wasserfahrzeuge die ausschließlich Sport & Vergnügungszwecken dienen ** Nur wenn beide Grenzen 12m & 15 BRZ überschritten werden gilt das Wasserfahrzeug als Schiff und nicht als Boot z.B. eine Bavaria 50 ist über 12 m ( ca. 15,5 m) aber unter 15 BRZ Was den nun? Darf ich funken oder ned? Gibts eigentlich noch jemanden der hier wirklich noch ganz durchblickt? ![]() |
#3
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![]() Zitat:
Zum alten jugo Patent oder CRO Patent kannst du in CRO eine Funkzusatzprüfung machen und darfst dann in CRO Chartern und Funken oder auf eigenem Kiel funken. Wenn du weltweit funken möchtest so musst du ein GMDSS Zeugnis je nach Fahrtbereich machen. Versuche es im Google unter " Küstenpatent"
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Liebe Grüße Willi |
#4
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![]() Zitat:
Kannst du dir sparen. Gehe zu www.sailornet.at Der Betreiber ist Edwin. Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
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