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  #1  
Alt 06.12.2013, 18:31
Benutzerbild von Mario HB
Mario HB Mario HB ist offline
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Guten Abend
Wollte meine Unterlagen fuer Montag schonmal zusammen legen, da ich mein Trailer, den ich vor kurzem erworben habe, auf mich ummelden wollte.
Leider müsste ich gerade zu meinem Entsetzen feststellen, dass ich beim Kauf garkeinen Brief bekommen habe. ( ist warscheinlich durch die Eile passiert )
Habe den Vorbesitzer gerade eine Mail geschrieben, ob er den Brief noch habe.
Darauf hin kam dann von ihm plompt die Antwort:
Dass Trailer ohne auflaufbremsen keinen Brief mehr haben, bzw. dieser bei der letzten Anmeldung einbehalten wurde.
Nun war meine Frage:
Wenn das so stimmt, welchen Nachweis habe ich dann, dass der Trailer meiner ist ?

Danke vorab, wuensche euch einen schönen Restnikolaus und ein schoenes Wochenende.

Mario
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  #2  
Alt 06.12.2013, 18:34
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nagel254 nagel254 ist offline
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Dann frag ihn mal ob er heute am Obstler genascht hat.

Natürlich brauchst du einen Brief oder eine ABE.

Alles andere ist falsch .


Gruß
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #3  
Alt 06.12.2013, 18:43
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Hi
Es gab bei keinem meiner beiden Trailer einen Brief.
Ich hatte jeweils den Kaufvertrag, den Tüvbericht und das Gutachten des Trailerherstellers mit.
Bei dem ein oder anderen auf der Zulassungsstelle ist das bis heute noch nicht angekommen, genauso das die Bootstrailer auch mit dem grünen Kennzeichen (steuerfrei) ausgestattet werden können.
Beides erlebt
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Grüßle Marco
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  #4  
Alt 06.12.2013, 18:48
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Ja ja , ein Gutachten/ ABE hattest du .... Damit wird auch der Fahrzeugschein ausgestellt. Der Treadsteller hat aber garnix bekommen ausser die Aussage das es keine Papiere gibt weil der Trailer keine Bremse hat.

Wenigsten die ABE oder ein Gutachten muss er haben, sonst wird das nix mit anmelden.


Gruß
Christian
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  #5  
Alt 06.12.2013, 18:50
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Zitat:
Zitat von forza.5 Beitrag anzeigen
Gutachten des Trailerherstellers mit.
Das wäre der feine Unterschied zu meinen vorhandenen Scheinen.
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  #6  
Alt 06.12.2013, 19:09
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Den Fahrzeugschein bekommt und braucht man, aber keinen Brief von dem hier die Rede ist. Wer lesen kann ist im Vorteil

(Leider müsste ich gerade zu meinem Entsetzen feststellen, dass ich beim Kauf garkeinen Brief bekommen habe. ( ist warscheinlich durch die Eile passiert )
Habe den Vorbesitzer gerade eine Mail geschrieben, ob er den Brief noch habe.
Darauf hin kam dann von ihm plompt die Antwort:
Dass Trailer ohne auflaufbremsen keinen Brief mehr haben, bzw. dieser bei der letzten Anmeldung einbehalten wurde.)
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Grüßle Marco
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  #7  
Alt 06.12.2013, 19:12
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Hallo Mario


Bei den Anhängern zu Sportzwecken oder Pferde bzw. Tiertransporter sind oft nur eine BE(Betriebserlaubnis) dabei. Vor allem bei älteren Anhängern ist die manchmal grün oder so und viel kleiner als ein KFZ-Brief. Meistens ist die auch "zugestempelt" mit TÜV-Siegeln. Aber Fakt ist, du brauchst so eine.


Gruß Thorsten
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Gruß Thorsten

"Was hinnerm Plugg leit iss gezackert!"

Viele Grüße vom Donnersberg!
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  #8  
Alt 06.12.2013, 19:24
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Habe gerade eben nochmal gegooglet und folgendes gefunden:
Im Fahrzeugschein bei K steht eine Nummer, diese ist die Nummer der ABE.
Mein alter Schein vom anderen Trailer hat einen Brief aber diese Nummer nicht.
Kann also sein, dass mit dieser Nummer die Abe aufgerufen werden kann und man es so trotzdem ummelden kann?
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  #9  
Alt 06.12.2013, 20:10
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Eher nicht, auf der Betriebserlaubnis meines Trailers sind Vorbesitzer und Zulassungsstelle vermerkt und gestempelt..
Hersteller hätte mir ne neue BE geschickt, wenn ich Verlustmeldung etc. Gemacht hätte.

Aber die Dame der Zulassungsstelle konnte mir sagen, ob es einen Brief (Teil2) gibt oder die BE noch existiert und dem Besitzer ausgehändigt wurde.

BE sind bei mir übrigens nur zwei A4 zettel zusammen getackert..
Hilft ja vielleicht schon wenn man weiß wonach man suchen muss..
__________________
gruß
enno
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  #10  
Alt 07.12.2013, 07:33
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Es gibt u.U. durchaus einen Brief, auch für Bootsanhänger.
Das dieser Heute nicht mehr "Fahrzeugbrief" genannt wird, sondern es sich um die Zulassungsbescheinigung, Teil II handelt, dürfte bekannt sein.
Diese Zulassungsbescheinigung, Teil II stellt die Zulassungsstelle auf verlangen gegen einen Extragebühr bei der Zulassung aus, das ist kein Problem (zumindest hier in Nordhessen)
Grundsätzlich gehört aber zu jedem Bootsanhänger die oben erwähnte Allgemeine Betriebserlaubnis, auf dieser vermerkt die Zulassungsstelle i.d.R. das erteilte Kennzeichen mit Dienststempel, sonst nix.
__________________

Gruß Heinz,


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  #11  
Alt 09.12.2013, 20:26
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Also ich war heute beim stadtamt in Bremen und habe versucht, den Trailer ohne Betriebserlaubnis und ohne Brief umzumelden.
Hat natürlich nicht geklappt, so wie ich es mir auch vorher gedacht habe.
Habe dann den Vorbesitzer kontaktiert und dieser hat sich dann ans stadtamt in Berlin gewendet und den eingezogenen Schein wieder geholt. Keiner konnte ihm erklären, wieso dieser eingezogen wurden ist.
Ende vom Lied ist jetzt, dass er den Schein hergeschickt hat und ich nächste Woche nochmal hin muss.
Danke fuer eure Hilfestellungen !
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