Habe es mittels der Su-Fu noch nicht gefunden, daher hier der Hinweis:
http://www.dmyv.de/index.php?id=325&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=941&tx_ttnews[backPid]=292&cHash=34d3aebb1f (der LINK funktioniert nicht! Einfach rechts unter "aktuelles zum Verband " suchen)
Keine Mehrwertsteuernachzahlung in Kroatien dank DMYV-IBS
8.11.13
Die Republik Kroatien verlangt für alle Boote, deren Erstnutzung acht Jahre vom den EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 lag, einen Nachweis über die Erstregistrierung. Nur mit diesem Nachweis bleiben die Boote von der Nachzahlung der Mehrwertsteuer befreit.
Der Deutsche Motoryachtverband bietet allen Eignern, für deren Boot der DMYV einen IBS (Internationaler Bootsschein) ausgestellt hat, eine kostenfreie Bescheinigung über die Erstregistrierung.
Betroffene Eigner können die Bescheinigung per E-Mail, ibs@dmyv.de, oder postalisch beim Deutschen Motoryachtverband e.V., Vinckeufer 12-14, 47119 Duisburg, beantragen.