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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.11.2013, 14:52
Svejata Svejata ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Gebrauchtyacht-Kauf in Schweden

Nach langer Suche nach einem ganz bestimmten Bootstyp bin ich jetzt in Schweden fündig geworden. Nun aber kommt mein Problem. Im Prinzip bin ich mich (auf beiderseits schmalbrüstigem englisch) mit dem Verkäufer auch schon handelseinig. ABER wie bekommen wir den Kaufvertrag "gebacken"?

Er sollte auf jedem Fall dem deutschen - aber natürlich auch dem schwedischen - Recht entsprechen, sollte insofern mindestens 2-sprachig sein; dabei müsste zumindest die Osmosefreiheitsgarantie ebenso wie die gesicherte EU-Einfuhrumsatzsteuer Zahlung enthalten sein.

Hat hier vielleicht schon jemand einen derartigen Vertrag zur Hand oder weiss um Einen, den man sich den besorgen kann; Einen mehrsprachfähigen RA oder RA mit amtl. Übersetzung einzuschalten gewährt letztlich auch nicht mehr Rechtssicherheit, kostet aber ein mittleres Vermögen.

Sorry, aber diese Erfahrung habe ich bereits (in anderen Dingen) hinter mir, bei der der RA im Nachhinein erklärt - "ja, wenn sie vergessen hatten mir zu sagen dass dies und das und jenes noch mit in dem Vertrag auftauchen soll, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen..." - aber woher soll ich denn wissen, WAS alles im Vertrag stehen muss, ich bin schließlich kein RA.
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Nein, sie sinkt NICHT - der Eigner ist an Bord ...
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  #2  
Alt 13.11.2013, 15:00
Benutzerbild von bluewater1
bluewater1 bluewater1 ist offline
Commander
 
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Standard

Osmosefreiheitsgarantie ? Wer will die denn geben ?
Da braucht der VK ja ein Sachverständigengutachten. Und selbst der
bescheinigt nie, dass der Rumpf osmose"frei" ist. Ansonsten reicht ein
Contract of english.
So habe ich mein Boot in DK gekauft. Du must halt von dem Schiff überzeugt sein und es dafür SELBST gecheckt haben. Denn Du ziehst doch nicht im Ernst einen Rechtsstreit von D nach SWE mit Übersetzung etc. in Erwägung - dann kannst Du Dir gleich ein neues bestellen.

Blue.
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"Ich will Sommer !"
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  #3  
Alt 13.11.2013, 15:09
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist offline
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Moin,

kaufst du von einer Fa. oder von privat?
Vielleicht hilft dir dieser Vertrag weiter?
Ansonsten kontaktiere mal Pekka (User "Melvis") hier im Forum, vllt. kann er dich etwas unterstützen.


Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #4  
Alt 13.11.2013, 16:01
timboot timboot ist offline
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Hi,

lass doch von einem amtlich anerkannten Übersetzer den Vertrag deines Vertrauens, z.B. ADAC oder Pantaenius oder, oder ins Schwedische übersetzen, dann habt Ihr einen zweisprachigen Vertrag, der beiden Rechtssicherheit gibt. Kostet zwar auch etwas, dürfte aber überschaubar sein.
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #5  
Alt 13.11.2013, 16:13
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von timboot Beitrag anzeigen
(..) dann habt Ihr einen zweisprachigen Vertrag, der beiden Rechtssicherheit gibt. (..)
Wenn nicht ausdrücklich die deutsche Fassung entscheidend ist, hat man damit nur Rechtsunsicherheit geschaffen, weil man der schwedischen Übersetzung auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Die EU-Versteuerung kann durch Bestätigungen des Verkäufers nicht belegt werden. Original der Erstkaufrechnung oder eine Bescheinigung des für den Erstkauf zuständigen Steueramtes ist nötig.
__________________
Beste Grüße

John
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  #6  
Alt 13.11.2013, 16:26
timboot timboot ist offline
Lieutenant
 
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Naja, ich sprach von zweisprachig.

Die in Deutsch formulierten Passagen eines Mustervertrages werden ins Schwedische übersetzt und an der jeweiligen Stelle ergänzt, so dass sowohl die deutsche wie auch die schwedische Version an der jeweiligen Stelle steht.
Wenn das von einer amtlich anerkannten Person übersetzt wird, dürfte das eigentlich nicht zu Rechtsunsicherheit führen.
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LG Rolf

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  #7  
Alt 13.11.2013, 16:29
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
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Davon ist abzuraten; s.o.

Überlege einfach, was passiert, wenn der Übersetzer einen Rechtsbegriff nicht richtig erfasst, so dass z.B. der Verkäufer nach der schwedischen Fassung mehr Rechte/weniger Pflichten hätte.

Es empfiehlt sich EINE englische Fassung.
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Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 13.11.2013, 16:42
timboot timboot ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
(auf beiderseits schmalbrüstigem englisch)
Zitat:
Es empfiehlt sich EINE englische Fassung.
... die beide Parteien dann nicht richtig verstehen.

Übrigens, amtlich anerkannte Übersetzer sind verpflichtet, den Inhalt sachlich und fachlich korrekt zu übersetzen und die allermeisten können das auch ziemlich gut.
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #9  
Alt 13.11.2013, 16:42
Sandra2010 Sandra2010 ist offline
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3 Danke in 3 Beiträgen
Standard Eu Steuer

Moin,
Da Schweden im Gegensatz zu Norwegen zur EU gehört reicht ein Kaufbeleg, Originalrechung mit MWST (Skat oder moms). Wenn das ein Privatkauf ist kann der Kunde dir keine Garantie geben für Osmosefreiheit. Da kommt er immer wieder raus, da er kein Fachmann ist und Osmosefreiheit ist auch rechtlich die falsche Formulierung, denn Osmose ist ein biologischer Vorgang der sich auf jedem Rumpf abspielt. Der Schaden im gelcoat ist das Problem, dass sind rechtliche Spitzfindigkeiten. Ganz wichtig, das der Verkäufer, rechtlicher und einziger Eigentümer an der Sache ist, nicht das da auf einmal noch ein Anteilseigner auftaucht. Kopie vom Ausweis des Verkäufers mit zum Kaufvertrag.
Wenn das einer nicht will, dann wäre ich vorsichtig.
Evtl. Funkgerät darf nach dem Eigentumsübergang in deutschen Gewässern nicht genutzt werden. Erst bei der Post anmelden.
Gruß
Sandra
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  #10  
Alt 13.11.2013, 19:53
Hesti Hesti ist offline
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Boot: 29 Fuss Segelboot
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So ein oder zwei Punkte hab ich auch noch zum Kauf im Ausland.

1. Könnt Ihr Euch überhaupt auf einen Gerichtsstand einigen, für den Fall, dass Ihr Euch später streiten wollt? Der müßte nämlich in den Vertrag mit aufgenommen werden.

2. Welches Recht soll gelten? Es gilt entweder deutsches Recht oder schwedisches Recht oder ein anderes Recht, auf das Ihr Euch einigt und das Ihr im Vertrag ausweist. Auch in diesem Punkt müßt Ihr zu einer Einigung kommen, wenn Ihr Rechtssicherheit haben wollt. Deutsches Recht ist relativ käuferfreundlich, von schedischem Recht habe ich keine Ahnung.

Das Thema mit den Übersetzungen ist ja schon angesprochen worden.

Fazit: Wenn Du wirklich Rechtssicherheit haben möchtest, dann wirst Du einen gewissen Aufwand treiben müssen. Und - der Verkäufer muß mitspielen. Das kann sein, dass der pauschal weder deutsches Recht noch einen deutschen Gerichtsstand akzeptiert (ich hätte auch keine Lust, wenn ich ein Boot nach Schweden verkaufe, irgendwann von Deutschland aus vor ein schwedisches Gericht zitiert zu werden, nur weil der Käufer plötzlich Kaufreue hat. Die Kosten, die dem Verkäufer dann zur Abwehr von Forderungen entstehen, könnten schmerzhaft sein).

Alternative: Schau Dir das Boot genau an, frage Dich, ob Du sicher auf alle späteren Forderungen gegen den Käufer verzichten kannst und dann kaufe das Boot mit einem englischsprachigem Vertrag nach schwedischem Recht und mit Gerichtsstand in Schweden. Wenn Du dann doch Kaufreue bekommst, kannst Du (mit für Dich recht hohem Aufwand) noch Forderungen zu eindeutig vereinbarten Bedingungen geltend machen.
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  #11  
Alt 13.11.2013, 21:28
Svejata Svejata ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Die EU-Versteuerung kann durch Bestätigungen des Verkäufers nicht belegt werden. Original der Erstkaufrechnung oder eine Bescheinigung des für den Erstkauf zuständigen Steueramtes ist nötig.
Was aber nicht die Garantie gibt, dass das Boot währenddessen 3 Jahre oder mehr außerhalb der EU war, denn dann fiele die EU-Umsatzsteuer ja wieder an.

Insofern sehe ich schon die Notwendigkeit, dass der Vorbesitzer im Fall des Falles dafür geradesteht.
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  #12  
Alt 13.11.2013, 21:56
Svejata Svejata ist offline
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Zuerstmal Danke an Alle, die sich hier zu Wort gemeldet haben.

Ich greife hier Hestis Beitrag auf, denn hier lässt sich die Zusammenfassung am besten abgeben:

Zitat:
Zitat von Hesti Beitrag anzeigen
1. Könnt Ihr Euch überhaupt auf einen Gerichtsstand einigen, für den Fall, dass Ihr Euch später streiten wollt? Der müßte nämlich in den Vertrag mit aufgenommen werden.
Gerichtsstand darf von mir aus gerne in Schweden liegen, da ich nicht vorhabe den Vertrag anzufechten. Letztlich ist es ein Kauf von Privat an Privat und da gilt in meinen Augen eh keine Gewährleistung. Ich möchte lediglich sicherstellen, dass ich jetzt nicht Geld in eine Sachverständigen-Prüfung investiere und der Verkäufer danach meint, er wolle doch nicht mehr verkaufen.

Zitat:
Zitat von Hesti Beitrag anzeigen
2. Welches Recht soll gelten? Es gilt entweder deutsches Recht oder schwedisches Recht oder ein anderes Recht, auf das Ihr Euch einigt und das Ihr im Vertrag ausweist. Auch in diesem Punkt müßt Ihr zu einer Einigung kommen, wenn Ihr Rechtssicherheit haben wollt. Deutsches Recht ist relativ käuferfreundlich, von schedischem Recht habe ich keine Ahnung.
Siehe die Antwort zu 1) - absolute Rechtssicherheit gibt es nicht. Ich hatte eigentlich gehofft (erwartet), dass die EU uns hier eine Möglichkeit gibt, europäisches Recht anzuwenden, das eben europaweit gleich gilt.

Zitat:
Zitat von Hesti Beitrag anzeigen
Das Thema mit den Übersetzungen ist ja schon angesprochen worden.
Übersetzer, egal wie kompetent oder nicht, sind alles Menschen, die Fehler machen können. Und ob i.F.d.F. ein Richter wiederum damit umzugehen weiss ist ja nochmals eine andere Sache.
Ich finde es nur wirklich erstaunlich, dass es offensichtlich keine mehrsprachigen Kaufverträge für Schiffe gibt, wie es sonst für Autos oder andere typische europaweit gehandelte Güter üblich ist.

Zitat:
Zitat von Hesti Beitrag anzeigen
Alternative: Schau Dir das Boot genau an, frage Dich, ob Du sicher auf alle späteren Forderungen gegen den Käufer verzichten kannst und dann kaufe das Boot mit einem englischsprachigem Vertrag nach schwedischem Recht und mit Gerichtsstand in Schweden. Wenn Du dann doch Kaufreue bekommst, kannst Du (mit für Dich recht hohem Aufwand) noch Forderungen zu eindeutig vereinbarten Bedingungen geltend machen.
Da ich mich als absoluter Laie bei der Bewertung eines Boots-Zustandes sehe, traue ich mich den Zustand eines Bootes nicht zu beurteilen, werde also insofern auf jeden Fall einen Schiffs-Sachverständigen hinzuziehen und vorab lediglich einen Vorvertrag aufsetzen, der mir den Kauf des Bootes zu einem Zeitpunkt X (nach der offiziellen Begutachtung) zum Preis Y garantiert ermöglicht aber nicht verpflichtet. Ist der Zustand laut Sachverständigem soweit in Ordnung, dürfte danach ein einfacher englisch-sprachiger Vertrag ausreichen, wie er hier schon zum download angeboten wurde.

Danke nochmals an Alle, für die Hilfe.
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