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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Gruss Vestus |
#102
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Zwei Antworten, zwei Meinungen
Ich bleibe jedenfalls bei meiner, ich habe eine Rechnung mit ausgewiesener und von mir bezahlter MwSt. Alles weitere klären wir dann bei Bedarf vor einem Gericht. Dem sehe ich gelassen entgegen.
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Viele Grüße Stefan |
#103
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Zitat:
Zitat:
Bitte nicht die Umsatzsteuer und Einfuhrsteuer, auch wenn vom Betrag gleich, rechtlich nicht in einen "Topf" werfen. Rechnung mit ausgewiesener MwSt. zählt allgemein als Nachweis. #92 bezog sich auf die Differenzbesteuerung wobei nur der Teil des Zusatzverdienst Umsatzsteuerrechtlich abgeführt wird. z.Bsp. Boot wird vom Händler für 90.000,- € eingekauft und für 100000,- € verkauft. Gewinn 10.000,- € sind Umsatzsteuerpflichtig. Der Händler haftet aber nicht für die 90.000,- €. Er muss sich auch nicht vergewissern das diese Umsatzsteuer jemals abgeführt wurden. Nur darum geht es. Muss der Händler voll versteuern z. Bsp. Neuboot so haftet er auch voll dafür. Die Nachweispflicht vor Ort bleibt aber trotzdem bei Dir. Hier reicht aber die Originalrechnung aus. Bei der Einfuhrsteuer weis ich nicht wie die Lage rechtlich aussieht, habe ich auch nicht prüfen lassen, war auch nie das Thema. viele Grüße Roy |
#104
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Für unseren pivotrinkenden Dampfplauderer, sofern er noch des Lesens mächtig ist:
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Gruss Vestus |
#105
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Also in dem boote Magazin Artikel steht folgendes
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Viele Grüße Stefan |
#106
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Gibt es und wird von der für dich zuständigen Zollstelle ausgestellt.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#107
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Zitat:
Weiß jemand, wie die Regelung bei ab 1985 in der DDR in Betrieb genommenen Booten ist? Bitte die Glaskugel im Schrank lassen
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Schöne Grüße, Ulli |
#108
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Bei mir ist dies auch der Fall?
Ich möchte ein Boot in Holland bei einem Händler kaufen, dieser hat das Boot aus Amerika importiert. Mir verkauft er das Boot mit CE Zertifikat und Vertrag und Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, damit habe ich doch einen Nachweis, oder? Oder bin ich da auf dem Holzweg? LG Frank |
#109
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Hallo Frank,
die Rechnung mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer ist der Nachweis, zur Sicherheit würde ich davon eine Kopie machen und diese mitnehmen und das Original zu Hause lassen. Wenn es 100% werden soll dann die Kopie noch amtlich beglaubigen lassen. Gruß Bernd
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#110
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Hallo
habe 2016 auch ein Boot in Holland gekauft , das langt voll und ganz aus. Damit du nicht alles mitnehmen brauchst. Hole ein T2L Formular beim Zoll. Dieses kostet nix und dann hast ein Nachweis. Diesen brauchst du sowie so.Wenn du in Europa unterwegs bist. Siehe skipper info ADAC. Erspart viel Aufregung. Einfach Rechnung mitnehmen zum Zoll und Papiere WSA.
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur)
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#111
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wer von euch ist denn ausserhalb der Sonderfälle EU Beitritt HR und Einfuhr aus Übersee wirklich und konkret schon mal nach dem Steuernachweis gefragt worden?
ich kenne niemanden...
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Gruß Olli |
#112
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Ich habe dieses Papier jedes Mal in der Trockenmarina als Kopie hinterlegen müssen . Zoll hatte sogar schon mal Kontrolle gemacht ,! Kann ja jeder halten wie er möchte . Aber alle wissen wie man in der EU Geld verdienen kann . Also wer kein Ärger will sollte dieses kosten lose Papier haben , er spart eventuell viel Ärger.
Info : aber muss jeder für sich entscheiden, EU-Mehrwertsteuernachweis für das Boot in Kroatien Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Jänner 1985 in Betrieb genommen wurden – Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Entsprechend wird benötigt: Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer (T2L-Papier oder Originalrechnung)
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur) |
#113
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@hilgoli: wir sind schon zweimal kontrolliert worden. Einmal auf Norderney und einmal auf Terschelling.
Gruß Kirsten
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#114
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Ich bin in den letzten Jahren in Bremerhaven und in Wollgast vom Zoll kontrolliert worden.
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#115
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Moin,
ich habe jetzt eine ganze Weile zu diesem Thema gegoogelt, aber scheinbar bin ich zu doof und kapiere es nicht. Ich bin auf der Suche nach einem gebrauchten Boot, das ich in D oder A kaufen will und im Urlaub mit nach HR nehmen will. Worauf muss ich beim Kauf achten? Soweit ich es verstanden habe, betrifft das schon mal kein Boot, das vor 1985 in Betrieb genommen wurde. Bin ich dann mit einem Boot mit Baujahr vor 1985 automatisch schon raus, oder muss auch nachgewiesen werden, dass die Inbetriebnahme vor 1985 erfolgt ist? Und betrifft das wirklich jeden Bootseigner in der EU? Also auch den Schlauchbootfahrer auf dem Baggersee? Das kann doch nicht sein, oder? Für eine leicht verständliche Erklärung wäre ich Euch daher sehr dankbar. Grüße Robb |
#116
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Zitat:
für die CE ist der Importeur verantwortlich.... wenn es nach 1998 eigeführt oder erstmals in der EU in Betrieb genommen wurde... Die Meherwertsteuer wird nicht kontrolliert... gibt dazu ein Schreiben vom Zoll... |
#117
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Einfach ausdrucken und mitnehmen
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#118
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Hallo,
auch ich habe diesbezüglich schon einmal beim Hauptzollamt Kiel angerufen. Dort teilte man mir ebenfalls mit das die Unterlagen nach 10 Jahren vernichtet würden. Was ich jedoch nicht gefragt hatte: Wenn man nachweisen kann das das Boot in den letzten 10 Jahren dauerhaft in der EU war, wäre dann nicht eine Verzollung verjährt? Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist ? Es kann ja durchaus sein das im laufe der Jahrzehnte die Unterlagen abhanden kommen, und wenn selbst der Zoll die Unterlagen nach 10 Jahren vernichtet... Gruß Dirk |
#119
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Zitat:
Anmeldung in Deutschland reicht... einen eventuellen Nachweis muss der Zoll erbringen nicht der Eigner... |
#120
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Zitat:
Der Brief ist schon einige Jahre alt, jedoch sind jüngere Berichte in den Medien anders. Und einige hier sind nach diesem Datum des Briefes ja anscheinend noch kontrolliert worden. |
#121
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Also der Brief ist von 2015, also noch gar nicht sooo lange her.Was genau hört man von Leuten die keinen Nachweis dabei hatten?Also ich würde nur beim Kauf aus dem Ausland genauer aufpassen. Bei einem nachweislich in der EU registrierten Schiff wäre ich mal ganz entspannt .Macht doch nicht immer wieder die Pferde scheu.
Übrigens,betrifft das abgebildete Schreiben ein norwegisches Boot welches im Jahr 2000 gebaut wurde. Gruß Ralf
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#122
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Dieser Brief ist nicht vom "Zoll", sondern von einem Beamten des Haupzollamtes Kiel. Deshalb mag ich nicht glauben, dass diese Auskunft rechtlich bindend ist.
Ich hatte auch vor dem Kauf meines Bootes im HZA angefragt. Aussage war, dass jeder Fall eine Einzelentscheidung ist. Und Kontrollen finden hier oben auf jeden Fall statt.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." Geändert von Haffskipper (31.01.2019 um 12:37 Uhr) |
#123
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Jetzt erkläre mir mal bitte, Hauptzollamt und Zoll.Und das ganz im Ernst, gehört das nicht zusammen?Und welche Behörde steht dann höher?
Gruß Ralf
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#124
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Das HZA ist eine Behörde der Zollverwaltung. Darüber steht die Grenzzolldirektion, die Teil des BMF ist.
Vergleichbar ist, wenn ich einen Polizeimeister/Kommissar eine Frage stelle und der mir einen Brief als Antwort sendet. Sind alles nur Menschen und können sich irren und Bestand hat letztendlich nur, das in Gesetzen und Verordnungen steht (oder der Richter entscheidet). Bitte nicht falsch verstehen, ich habe diesen Brief auch in meinen Unterlagen . Aber ob er im Ernstfall was nutzt
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." Geändert von Haffskipper (01.02.2019 um 12:20 Uhr) |
#125
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Hallo
Nur ganz kurze info ,zu diesem Thema . Anbei ein link Vorschriften Holland , selbst da legt man wert auf das sogenannte T2L Formular ! Wurde gerade im Forum hinterlegt unter ein anderem Thema. Das zeigt aber das man nicht vorbei kommt an diesem Nachweis. Wenn man sich Ärger ersparen möchte https://www.dmyv.de/toerninfo/revier..._cache=1#c1918
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur) |
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