boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 76 bis 100 von 173Nächste Seite - Ergebnis 126 bis 150 von 173
 
Themen-Optionen
  #101  
Alt 29.01.2014, 20:34
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Stejome Beitrag anzeigen
Wenn ich ein aus den USA importiertes Gebrauchtboot hier in Deutschland von einem Händler kaufe und dieser mit eine Rechnung mir ausgewiesener MwSt ausstellt, dann muss das doch reichen.

Nein, bei einem Importboot brauchst du die Einfuhrsteuerbescheinigung vom Zoll.

Sollte der Händler beim Import keine Einfuhrsteuer bezahlt haben, so kann dies doch nicht mein Problem sein.

Doch, ist es, sh #92

Es ist ja auch nicht mein Problem, wenn der Händler die von mir bezahlte MwSt nicht ans Finanzamt abführt.

Da haste recht, entbindet dich aber nicht von der Nachweispflicht, dass für dein Boot die Steuer gezahlt wurde.
In rot
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #102  
Alt 29.01.2014, 20:38
Benutzerbild von Stejome
Stejome Stejome ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.06.2012
Ort: Remagen
Beiträge: 124
Boot: '04 Bayliner 285 SB
Rufzeichen oder MMSI: Echte Liebe.
173 Danke in 95 Beiträgen
Standard

Zwei Antworten, zwei Meinungen

Ich bleibe jedenfalls bei meiner, ich habe eine Rechnung mit ausgewiesener und von mir bezahlter MwSt. Alles weitere klären wir dann bei Bedarf vor einem Gericht. Dem sehe ich gelassen entgegen.
__________________
Viele Grüße
Stefan
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #103  
Alt 29.01.2014, 20:58
Zito Zito ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 103
Boot: Linssen 35.0 Sedan
91 Danke in 46 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Stejome
Wenn ich ein aus den USA importiertes Gebrauchtboot hier in Deutschland von einem Händler kaufe und dieser mit eine Rechnung mir ausgewiesener MwSt ausstellt, dann muss das doch reichen.

Nein, bei einem Importboot brauchst du die Einfuhrsteuerbescheinigung vom Zoll.

Sollte der Händler beim Import keine Einfuhrsteuer bezahlt haben, so kann dies doch nicht mein Problem sein.

Doch, ist es, sh #92

Habe bei meiner Antwort übersehen, dass die Einfuhrsteuer gemeint war.


Es ist ja auch nicht mein Problem, wenn der Händler die von mir bezahlte MwSt nicht ans Finanzamt abführt.

Da haste recht, entbindet dich aber nicht von der Nachweispflicht, dass für dein Boot die Steuer gezahlt wurde.

Zitat:
Zitat von Stejome Beitrag anzeigen
Zwei Antworten, zwei Meinungen

Ich bleibe jedenfalls bei meiner, ich habe eine Rechnung mit ausgewiesener und von mir bezahlter MwSt. Alles weitere klären wir dann bei Bedarf vor einem Gericht. Dem sehe ich gelassen entgegen.

Bitte nicht die Umsatzsteuer und Einfuhrsteuer, auch wenn vom Betrag gleich, rechtlich nicht in einen "Topf" werfen. Rechnung mit ausgewiesener MwSt. zählt allgemein als Nachweis.

#92 bezog sich auf die Differenzbesteuerung wobei nur der Teil des Zusatzverdienst Umsatzsteuerrechtlich abgeführt wird.

z.Bsp. Boot wird vom Händler für 90.000,- € eingekauft und für 100000,- € verkauft. Gewinn 10.000,- € sind Umsatzsteuerpflichtig. Der Händler haftet aber nicht für die 90.000,- €. Er muss sich auch nicht vergewissern das diese Umsatzsteuer jemals abgeführt wurden. Nur darum geht es. Muss der Händler voll versteuern z. Bsp. Neuboot so haftet er auch voll dafür. Die Nachweispflicht vor Ort bleibt aber trotzdem bei Dir. Hier reicht aber die Originalrechnung aus.


Bei der Einfuhrsteuer weis ich nicht wie die Lage rechtlich aussieht, habe ich auch nicht prüfen lassen, war auch nie das Thema.

viele Grüße
Roy
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #104  
Alt 31.01.2014, 18:12
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Für unseren pivotrinkenden Dampfplauderer, sofern er noch des Lesens mächtig ist:

Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen

so steht's im Gesetz......die Prüfung ob das Boot rechtmäßig innerhalb der EU ist obliegt dem Händler, welcher die Differenzbesteuerung anwendet. Nach allen Regeln des Konsumentschutzgesetzes kannst als Privatkäufer Vertrauen, dass der Händler ordnungsgemäß die Steuerrichtlinien eingehalten hat.....Originalrechnung vom Händler mit ausgewiesener Differenzbesteuerung ist ein Nachweis.....

Zitat:
Zitat von Zito Beitrag anzeigen

3. Der Händler haftet nicht für die Einfuhrumsatzsteuer, wenn diese aufgrund Ihrer fehlenden Nachweise nacherhoben werden sollte (vgl. hierzu auch Witte, Zollkodex, 6. Aufl., vor Art. 201, Rz. 37; § 21 UStG).

__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
  #105  
Alt 31.01.2014, 19:04
Benutzerbild von Stejome
Stejome Stejome ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.06.2012
Ort: Remagen
Beiträge: 124
Boot: '04 Bayliner 285 SB
Rufzeichen oder MMSI: Echte Liebe.
173 Danke in 95 Beiträgen
Standard

Also in dem boote Magazin Artikel steht folgendes
Zitat:
Die Frage, was der Fiskus unter einem „geeigneten Nachweis“ für die bezahlte Umsatzsteuer versteht, ist besonders heikel. Das Dilemma beginnt schon damit, dass es ein einheitliches, für alle Mitgliedstaaten der EU gültiges Nachweispapier nicht gibt. Unbestritten gelten Verkaufsrechnungen eines Händlers mit ausgewiesener Umsatzsteuer und auch Verzollungsunterlagen, aus denen sich die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer ergibt (bei Importen aus Drittländern), als anerkannte Nachweise dafür, dass sich ein Wassersportfahrzeug im „zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr“ befindet.
Heißt für mich, habe ich ne Rechnung vom Händler mit ausgewiesener MwSt. bin ich fein raus.
__________________
Viele Grüße
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #106  
Alt 31.01.2014, 22:01
Benutzerbild von coronet
coronet coronet ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.04.2002
Ort: Nähe Wien
Beiträge: 1.561
Boot: Coronet 31 AftCabin, Coronet 24 Family, Kestrel 470, Maestral2, Tretboot, Holzzille
Rufzeichen oder MMSI: oex4507
913 Danke in 497 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
Ach ja gibt es das INF 3 überhaupt in Ö, weil ich es nirgends auf der Ö Zoll Seite im Netz finde.
Gibt es und wird von der für dich zuständigen Zollstelle ausgestellt.
__________________
Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien

Johann
Mit Zitat antworten top
  #107  
Alt 09.07.2014, 00:18
uhx uhx ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.08.2002
Ort: Hannover
Beiträge: 398
Boot: H9
518 Danke in 210 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von DieterTD Beitrag anzeigen
Das einzigste, was ich bis jetzt verstanden habe ist, daß ich irgendeinen Schriebs zum Boot brauche, wo die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Der bei der Masse der Privatverkäufe älterer oder kleinerer Boote nicht mehr vorhanden sein dürfte bzw. bei DDR-Booten noch nie da war.
Wenn ich richtig informiert bin gab es in der DDR nichts, was mit der Mehrwertsteuer des EU-Binnenmarkts vergleichbar wäre. D.h. einen Nachweis über die Erbringung der Mehrwertsteuer kann es für in der DDR hergestellte und in Betrieb genommene Boote naturgemäß nicht geben.

Weiß jemand, wie die Regelung bei ab 1985 in der DDR in Betrieb genommenen Booten ist? Bitte die Glaskugel im Schrank lassen
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
Mit Zitat antworten top
  #108  
Alt 26.01.2019, 00:43
KawaTreiber KawaTreiber ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 28.12.2018
Beiträge: 34
4 Danke in 4 Beiträgen
Standard

Bei mir ist dies auch der Fall?
Ich möchte ein Boot in Holland bei einem Händler kaufen, dieser hat das Boot aus Amerika importiert. Mir verkauft er das Boot mit CE Zertifikat und Vertrag und Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, damit habe ich doch einen Nachweis, oder?
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
LG
Frank
Mit Zitat antworten top
  #109  
Alt 26.01.2019, 16:19
Shetland640 Shetland640 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.02.2013
Ort: Münsterland
Beiträge: 567
Boot: Shetland 640 Bj. 1975
284 Danke in 224 Beiträgen
Standard

Hallo Frank,
die Rechnung mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer ist der Nachweis, zur Sicherheit würde ich davon eine Kopie machen und diese mitnehmen und das Original zu Hause lassen. Wenn es 100% werden soll dann die Kopie noch amtlich beglaubigen lassen.
Gruß Bernd
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #110  
Alt 26.01.2019, 16:39
Benutzerbild von crownline1
crownline1 crownline1 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.03.2011
Ort: nordheim/sukosan
Beiträge: 163
Boot: Bavaria29s
333 Danke in 87 Beiträgen
Standard

Hallo
habe 2016 auch ein Boot in Holland gekauft , das langt voll und ganz aus.
Damit du nicht alles mitnehmen brauchst. Hole ein T2L Formular beim Zoll.
Dieses kostet nix und dann hast ein Nachweis. Diesen brauchst du sowie so.Wenn du in Europa unterwegs bist. Siehe skipper info ADAC.
Erspart viel Aufregung.
Einfach Rechnung mitnehmen zum Zoll und Papiere WSA.
__________________
Beste Grüsse Daniel
(Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #111  
Alt 26.01.2019, 17:47
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2002
Beiträge: 5.538
6.516 Danke in 2.551 Beiträgen
Standard

wer von euch ist denn ausserhalb der Sonderfälle EU Beitritt HR und Einfuhr aus Übersee wirklich und konkret schon mal nach dem Steuernachweis gefragt worden?

ich kenne niemanden...
__________________
Gruß Olli
Mit Zitat antworten top
  #112  
Alt 26.01.2019, 18:37
Benutzerbild von crownline1
crownline1 crownline1 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.03.2011
Ort: nordheim/sukosan
Beiträge: 163
Boot: Bavaria29s
333 Danke in 87 Beiträgen
Standard

Ich habe dieses Papier jedes Mal in der Trockenmarina als Kopie hinterlegen müssen . Zoll hatte sogar schon mal Kontrolle gemacht ,! Kann ja jeder halten wie er möchte . Aber alle wissen wie man in der EU Geld verdienen kann . Also wer kein Ärger will sollte dieses kosten lose Papier haben , er spart eventuell viel Ärger.
Info : aber muss jeder für sich entscheiden,
EU-Mehrwertsteuernachweis für das Boot in Kroatien

Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt,
die nach dem 1. Jänner 1985 in Betrieb genommen wurden – Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992.

Entsprechend wird benötigt:

Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer (T2L-Papier oder Originalrechnung)
__________________
Beste Grüsse Daniel
(Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur)
Mit Zitat antworten top
  #113  
Alt 27.01.2019, 09:03
Hera Hera ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 11.04.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 188
Boot: Taiwan Trawler 34
213 Danke in 139 Beiträgen
Standard

@hilgoli: wir sind schon zweimal kontrolliert worden. Einmal auf Norderney und einmal auf Terschelling.
Gruß
Kirsten
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #114  
Alt 27.01.2019, 12:37
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 5.989
9.697 Danke in 4.103 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
wer von euch ist denn ausserhalb der Sonderfälle EU Beitritt HR und Einfuhr aus Übersee wirklich und konkret schon mal nach dem Steuernachweis gefragt worden?

ich kenne niemanden...
Ich bin in den letzten Jahren in Bremerhaven und in Wollgast vom Zoll kontrolliert worden.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #115  
Alt 28.01.2019, 18:52
Robb Robb ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 24.08.2016
Beiträge: 22
4 Danke in 1 Beitrag
Standard

Moin,

ich habe jetzt eine ganze Weile zu diesem Thema gegoogelt, aber scheinbar bin ich zu doof und kapiere es nicht.

Ich bin auf der Suche nach einem gebrauchten Boot, das ich in D oder A kaufen will und im Urlaub mit nach HR nehmen will. Worauf muss ich beim Kauf achten?

Soweit ich es verstanden habe, betrifft das schon mal kein Boot, das vor 1985 in Betrieb genommen wurde. Bin ich dann mit einem Boot mit Baujahr vor 1985 automatisch schon raus, oder muss auch nachgewiesen werden, dass die Inbetriebnahme vor 1985 erfolgt ist?

Und betrifft das wirklich jeden Bootseigner in der EU? Also auch den Schlauchbootfahrer auf dem Baggersee? Das kann doch nicht sein, oder?

Für eine leicht verständliche Erklärung wäre ich Euch daher sehr dankbar.

Grüße
Robb
Mit Zitat antworten top
  #116  
Alt 28.01.2019, 19:19
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Robb Beitrag anzeigen
Moin,

ich habe jetzt eine ganze Weile zu diesem Thema gegoogelt, aber scheinbar bin ich zu doof und kapiere es nicht.

Ich bin auf der Suche nach einem gebrauchten Boot, das ich in D oder A kaufen will und im Urlaub mit nach HR nehmen will. Worauf muss ich beim Kauf achten?

Soweit ich es verstanden habe, betrifft das schon mal kein Boot, das vor 1985 in Betrieb genommen wurde. Bin ich dann mit einem Boot mit Baujahr vor 1985 automatisch schon raus, oder muss auch nachgewiesen werden, dass die Inbetriebnahme vor 1985 erfolgt ist?

Und betrifft das wirklich jeden Bootseigner in der EU? Also auch den Schlauchbootfahrer auf dem Baggersee? Das kann doch nicht sein, oder?

Für eine leicht verständliche Erklärung wäre ich Euch daher sehr dankbar.

Grüße
Robb
du must weder die CE noch die Mehrwersteuer nahcweisen....

für die CE ist der Importeur verantwortlich.... wenn es nach 1998 eigeführt oder erstmals in der EU in Betrieb genommen wurde...
Die Meherwertsteuer wird nicht kontrolliert... gibt dazu ein Schreiben vom Zoll...
Mit Zitat antworten top
  #117  
Alt 28.01.2019, 19:21
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Einfach ausdrucken und mitnehmen
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	IMG-20171006-WA0020.jpg
Hits:	299
Größe:	66,4 KB
ID:	826589  
Mit Zitat antworten top
  #118  
Alt 30.01.2019, 15:51
Benutzerbild von Bayliner 1802
Bayliner 1802 Bayliner 1802 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.11.2003
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 1.541
Boot: Formula 271 Fastech; Hellwig Taros; Hellwig Jet
554 Danke in 253 Beiträgen
Standard

Hallo,
auch ich habe diesbezüglich schon einmal beim Hauptzollamt Kiel angerufen.
Dort teilte man mir ebenfalls mit das die Unterlagen nach 10 Jahren vernichtet würden.
Was ich jedoch nicht gefragt hatte:
Wenn man nachweisen kann das das Boot in den letzten 10 Jahren dauerhaft in der EU war, wäre dann nicht eine Verzollung verjährt?
Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist ?
Es kann ja durchaus sein das im laufe der Jahrzehnte die Unterlagen abhanden kommen, und wenn selbst der Zoll die Unterlagen nach 10 Jahren vernichtet...

Gruß Dirk
Mit Zitat antworten top
  #119  
Alt 30.01.2019, 16:03
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bayliner 1802 Beitrag anzeigen
Hallo,
auch ich habe diesbezüglich schon einmal beim Hauptzollamt Kiel angerufen.
Dort teilte man mir ebenfalls mit das die Unterlagen nach 10 Jahren vernichtet würden.
Was ich jedoch nicht gefragt hatte:
Wenn man nachweisen kann das das Boot in den letzten 10 Jahren dauerhaft in der EU war, wäre dann nicht eine Verzollung verjährt?
Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist ?
Es kann ja durchaus sein das im laufe der Jahrzehnte die Unterlagen abhanden kommen, und wenn selbst der Zoll die Unterlagen nach 10 Jahren vernichtet...

Gruß Dirk
WEnn du den Brief aufmerksam gelesen hättest, hättest du gesehen, dass man dies nicht braucht...
Anmeldung in Deutschland reicht... einen eventuellen Nachweis muss der Zoll erbringen nicht der Eigner...
Mit Zitat antworten top
  #120  
Alt 30.01.2019, 18:10
Benutzerbild von Bayliner 1802
Bayliner 1802 Bayliner 1802 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.11.2003
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 1.541
Boot: Formula 271 Fastech; Hellwig Taros; Hellwig Jet
554 Danke in 253 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
WEnn du den Brief aufmerksam gelesen hättest, hättest du gesehen, dass man dies nicht braucht...
Anmeldung in Deutschland reicht... einen eventuellen Nachweis muss der Zoll erbringen nicht der Eigner...
Diesen Brief habe ich schon gelesen. ( Auch schon lange ausgedruckt in den Unterlagen. ) Jedoch ist das die EINZIGE Info in dieser Richtung.
Der Brief ist schon einige Jahre alt, jedoch sind jüngere Berichte in den Medien anders.
Und einige hier sind nach diesem Datum des Briefes ja anscheinend noch kontrolliert worden.
Mit Zitat antworten top
  #121  
Alt 30.01.2019, 18:57
Benutzerbild von Laika's Kapitän
Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.08.2015
Ort: Gera., LP Töplitz
Beiträge: 783
Boot: Westbas 29 Offshore
Rufzeichen oder MMSI: DF 9610
1.154 Danke in 502 Beiträgen
Standard

Also der Brief ist von 2015, also noch gar nicht sooo lange her.Was genau hört man von Leuten die keinen Nachweis dabei hatten?Also ich würde nur beim Kauf aus dem Ausland genauer aufpassen. Bei einem nachweislich in der EU registrierten Schiff wäre ich mal ganz entspannt ��.Macht doch nicht immer wieder die Pferde scheu.
Übrigens,betrifft das abgebildete Schreiben ein norwegisches Boot welches im Jahr 2000 gebaut wurde.

Gruß Ralf
__________________
www.albert-line.de
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #122  
Alt 31.01.2019, 12:00
Benutzerbild von Haffskipper
Haffskipper Haffskipper ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.04.2005
Ort: MV (mehr V als M)
Beiträge: 509
Boot: Nimbus
487 Danke in 243 Beiträgen
Standard

Dieser Brief ist nicht vom "Zoll", sondern von einem Beamten des Haupzollamtes Kiel. Deshalb mag ich nicht glauben, dass diese Auskunft rechtlich bindend ist.
Ich hatte auch vor dem Kauf meines Bootes im HZA angefragt. Aussage war, dass jeder Fall eine Einzelentscheidung ist.
Und Kontrollen finden hier oben auf jeden Fall statt.
__________________
Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."

Geändert von Haffskipper (31.01.2019 um 12:37 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #123  
Alt 31.01.2019, 17:46
Benutzerbild von Laika's Kapitän
Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.08.2015
Ort: Gera., LP Töplitz
Beiträge: 783
Boot: Westbas 29 Offshore
Rufzeichen oder MMSI: DF 9610
1.154 Danke in 502 Beiträgen
Standard

Jetzt erkläre mir mal bitte, Hauptzollamt und Zoll.Und das ganz im Ernst, gehört das nicht zusammen?Und welche Behörde steht dann höher?

Gruß Ralf
__________________
www.albert-line.de
Mit Zitat antworten top
  #124  
Alt 01.02.2019, 11:58
Benutzerbild von Haffskipper
Haffskipper Haffskipper ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.04.2005
Ort: MV (mehr V als M)
Beiträge: 509
Boot: Nimbus
487 Danke in 243 Beiträgen
Standard

Das HZA ist eine Behörde der Zollverwaltung. Darüber steht die Grenzzolldirektion, die Teil des BMF ist.

Vergleichbar ist, wenn ich einen Polizeimeister/Kommissar eine Frage stelle und der mir einen Brief als Antwort sendet.

Sind alles nur Menschen und können sich irren und Bestand hat letztendlich nur, das in Gesetzen und Verordnungen steht (oder der Richter entscheidet).

Bitte nicht falsch verstehen, ich habe diesen Brief auch in meinen Unterlagen . Aber ob er im Ernstfall was nutzt
__________________
Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."

Geändert von Haffskipper (01.02.2019 um 12:20 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #125  
Alt 01.02.2019, 15:51
Benutzerbild von crownline1
crownline1 crownline1 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 13.03.2011
Ort: nordheim/sukosan
Beiträge: 163
Boot: Bavaria29s
333 Danke in 87 Beiträgen
Standard

Hallo
Nur ganz kurze info ,zu diesem Thema .
Anbei ein link Vorschriften Holland , selbst da legt man wert auf das sogenannte T2L Formular ! Wurde gerade im Forum hinterlegt unter ein anderem Thema. Das zeigt aber das man nicht vorbei kommt an diesem Nachweis. Wenn man sich Ärger ersparen möchte
https://www.dmyv.de/toerninfo/revier..._cache=1#c1918
__________________
Beste Grüsse Daniel
(Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur)
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 76 bis 100 von 173Nächste Seite - Ergebnis 126 bis 150 von 173



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.